Aufhebung des faktischen Zulassungs-Moratoriums erwartet
Das Europäische Parlament (EP) hat Anfangs Juli 03 in Strassburg neuen Regeln für die Kennzeichnung und die Rückverfolgung von Lebens- und Futtermitteln zugestimmt, die genetisch verändert worden sind oder gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Damit werden künftig auch Produkte erfasst, in denen transgenes Material wie Soja oder Mais nicht mehr nachweisbar ist. Die Einigung sollte den Weg freimachen für die Aufhebung des faktischen Moratoriums, dass seit 1998 die Zulassung von neuen GVO in der EU verunmöglicht hatte. Nach Auskunft der Umwelt-Kommissarin Wallström sind zurzeit rund zwanzig Gesuche pendent, und sie stellte erste Entscheide bis Ende Jahr in Aussicht. Wallström und ihr für Gesundheitsfragen zuständiger Kollege Byrne erwarteten von der Einigung eine "Versachlichung" der weiteren GVO-Diskussion innerhalb der EU. Dank der Kennzeichnung könne der Konsument künftig informiert zwischen Produkten mit und ohne GVO wählen. Die zweite Verordnung stelle zudem vorsorglich sicher, dass bei Bedarf gentechnisch veränderte Erzeugnisse über die ganze Produktions- und Vermarktungskette zurückverfolgt werden könnten.
Die beiden Verordnungen ergänzen das im Oktober 02 in Kraft getretene verschärfte Bewilligungsverfahren für Gesuche zur Freisetzung und Vermarktung von Gen-Food und Gen- Feed. Die wichtigste vom EP in der zweiten Lesung vorgenommene Änderung betrifft die Koexistenz von transgenen Kulturen mit konventionellem oder ökologischem Anbau. Der neu aufgenommene Passus ermächtigt die Mitgliedstaaten zu Massnahmen, um zufällige Vermischungen zu vermeiden. Dem vom EP eingefügten Koexistenz-Artikel hatte zuvor schon informell der Ministerrat zugestimmt, womit sich ein langwieriges Vermittlungsverfahren erübrigt und die formelle Zustimmung des Rats zur gesamten Vorlage nur noch eine Formsache ist. Bestätigt wurden vom EP hingegen die zuvor im Rat beschlossenen Toleranzwerte für technisch unvermeidliche GVO-Verunreinigungen von konventionell hergestellten Produkten. Diese Schwelle liegt bei 0,9 Prozent für bereits bewilligte und bei 0,5 Prozent für noch nicht zugelassene, aber wissenschaftlich als unbedenklich erklärte GVO.
Um als Handelspartner glaubwürdig zu sein, erklärten die beiden Kommissare, müsse die EU ein Zulassungssystem anwenden, das in der Praxis auch zu Ergebnissen führe. Die Verärgerung der USA über den bisher massiv beeinträchtigten Marktzugang von GVO-Produkten in Europa hatte die Administration Bush bereits zu einer Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) bewogen. Zwischen 1998 und 2002 gingen unter anderem die amerikanischen Sojaausfuhren in die EU wertmässig um die Hälfte auf eine Milliarde Dollars zurück. Mit der Aufhebung des Moratoriums dürfte der transatlantische Handelsstreit allerdings noch nicht bereinigt sein. Im Visier Washingtons sind auch die gegenüber dem Kommissionsvorschlag noch verschärften Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgung. Was die Europäer als ein legitimes Regulierungssystem für eine sorgfältige Risikobewertung bezeichnen, kritisieren die Amerikaner als ein potenziell WTO-widriges nichttarifäres Handelshindernis. NZZ, Donnerstag, 3. Juli 03, S. 48
EU fördert Forschung an Stammzellen
Die EU-Kommission hat sich auf einen Vorschlag an die Mitgliedstaaten zur rechtlichen und ethischen Eingrenzung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen geeinigt. Das sechste EU-Forschungsrahmenprogramm bezeichnet die Stammzellenforschung als einen vorrangigen Themenbereich, der auch mit Gemeinschaftsmitteln gefördert werden soll. Die Meinungen zur Legitimität von Versuchen mit und an überzähligen menschlichen Embryonen sind aber innerhalb der EU geteilt, und die Mitgliedstaaten nehmen sehr unterschiedliche Positionen ein. Bei der Verabschiedung des Programms im vergangenen Jahr war deshalb diese Frage vorerst ausgeklammert worden. Der Ministerrat, das Europäische Parlament und die Kommission kamen damals überein, zunächst bis Ende 2003 detaillierte Durchführungsbestimmungen zu verabschieden. Während dieses Moratoriums dürfen mit EU-Geldern keine Forschungsprojekte an und mit humanen Embryonen gefördert werden.
Mit den Anfangs Juli 03 vorgestellten ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stammzellenforschung an überzähligen menschlichen Embryonen möchte die Kommission die Aufhebung des Moratoriums erwirken. Nach dem Kommissionsvorschlag würden EU-Zuschüsse an folgende Bedingungen geknüpft: die Zustimmung des Spenderpaares oder der spendenden Frau; die Genehmigung des Projekts durch eine Behörde in dem Staat, wo das Forschungsvorhaben durchgeführt wird; die Gewährleistung der Spenderanonymität; der Verzicht auf jeden finanziellen Anreiz für die Spender sowie die Transparenz der Forschungsergebnisse. Mit einer Stichtagregelung will die Kommission ferner den Vorwurf entkräften, die EU-Beteiligung an dieser Forschung führe zur ethisch verwerflichen Überproduktion von Embryonen. Um einen solchen Missbrauch auszuschliessen, sollen für EU-Forschungsprojekte nur Embryonen verwendet werden dürfen, die vor dem Inkrafttreten des sechsten Forschungsrahmenprogramms am 27. Juni 2002 erzeugt worden sind.
Der für die Forschung zuständige EU-Kommissar Busquin betonte vor den Medien einmal mehr die Bedeutung der Stammzellenforschung für die Entwicklung neuer Methoden, mit denen beschädigte Gewebe oder Zellen wiederhergestellt oder ersetzt sowie schwere Krankheiten wie Diabetes, Alzheimer oder Parkinson behandelt werden könnten. Europa dürfe auf diesen Forschungsgebieten den Anschluss nicht verpassen. Gleichzeitig betonte Busquin, die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln würden sich ausschliesslich auf die von der EU mitfinanzierten Projekte beziehen. Sie präjudizierten jedoch in keiner Weise die in den Mitgliedstaaten für die nationale Forschung aufgestellten Normen. Die EU zwinge auch keinem Mitgliedstaat Projekte zur Stammzellenforschung auf. Trotz diesen Zusicherungen meldeten sich die Kritiker umgehend zu Wort. Die deutsche grüne Europa-Abgeordnete Hiltrud Breyer warf der Kommission vor, sie wolle mit europäischen Forschungsgeldern Projekte fördern, die in Ländern wie Deutschland illegal seien und unter Strafe stünden. Das Europäische Parlament wird zwar zur Durchführung des Rahmenprogramms angehört, die Entscheidungen fällt aber - mit qualifizierter Mehrheit - allein der Ministerrat. NZZ, 10. Juli 03, S. 48
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EU gibt grünes Licht für Genfood
Die EU-Agrarminister haben am Dienstag in Brüssel einen Beschluss des Europäischen Parlaments gebilligt, der gen-technisch veränderte Lebensmittel auf dem europäischen Markt wieder zulässt. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel müssen gemäss der neuen Regelung in jeder Phase der Produktion als solche gekennzeichnet sein. Mit der Verordnung wird der Weg für den Verkauf derartiger Produkte in Europa frei. Die Regelung tritt voraussichtlich im September in Kraft. Die Anbieter haben dann noch sechs Monate Zeit, ihre Produkte entsprechend zu etikettieren. Gekennzeichnet werden müssen nach der Verordnung alle Produkte, die einen Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) von mehr als 0,9 Prozent haben. Die EU-Kommission will am Mittwoch zudem Leitlinien verabschieden, wie die GVO-Produktion mit herkömmlichen Herstellungsarten in Einklang zu bringen ist.
In der EU ist die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen seit sieben Jahren ausgesetzt. Seit 1998 besteht zudem ein faktisches Einfuhrverbot für solche Produkte. Nach In-Kraft-Treten der neuen Regelung will die EU das Moratorium aufgeben. Dies hatten insbesondere die USA gefordert, die vor der Welthandelsorganisation WTO auch eine Klage eingereicht hatten. NZZ, 23. Juli 2003, S. 17
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EU verlangt Öffnung der Telekommunikationsnetze
Die EU-Kommission verstärkt ihren Druck auf die Mitgliedsländer zur Öffnung der nationalen Telekommunikationsnetze. Die EU-Staaten waren bis Freitag zur Umsetzung entsprechender Richtlinien aufgerufen. Bis zum Ablauf der Frist am Abend hatten jedoch nur Grossbritannien, Irland, Dänemark, Schweden und Finnland die Auflagen erfüllt. Die zehn übrigen Länder, darunter Deutschland, müssen nun mit einem Verfahren rechnen, wie der für den Kommunikationssektor zuständige EU-Kommissar Erkki Liikanen in Brüssel mitteilte.
Nach seinen Angaben sollen die rechtlichen Schritte schon in den kommenden Wochen eingeleitet werden. Darin werde bemängelt, dass die betroffenen Staaten EU-Beschlüsse nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hätten. Dann könnten auch Geldstrafen verhängt werden. Nach der EU-Richtlinie dürfen ehemalige Monopolisten wie die Deutsche Telekom anderen Anbietern den Zugang zu ihrer Netztechnologie nicht verwehren. Laut Analytikern will Deutschland jedoch angesichts der flauen Wirtschaftslage die Telekom nicht weiter in Bedrängnis bringen. NZZ, 26./27. Juli 03, S. 23
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Anachronistisches und undemokratisches Vertragswerk
Der Euratom-Vertrag wurde zwar nicht in den Verfassungsentwurf des Konventes aufgenommen. Er bleibt aber neben den übrigen Verträgen bestehen. Der Euratom-Vertrag wurde vor 45 Jahren als einer der Gründungsverträge der späteren EU zur Förderung der Atomenergie verabschiedet und ist seit seinem Inkrafttreten unverändert geblieben. Sowohl die nationalen Parlamente als auch das Europäische Parlament sind bei allen Entscheidungsabläufen, die diesen Vertrag betreffen, ausgeschlossen. Zudem enthält der Vertrag keine Bestimmungen zur Anlagensicherheit, Entsorgung und Endlagerung oder zu Bauweise und zum Betrieb von Atomanlagen. DNR-EU-Rundschreiben 7. 03, S. 20
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EU-Parlament verabschiedet Energieliberalisierungspaket
Das Europäische Parlament hat in zweiter Lesung am 4. Juni ein Paket zur Energiemarktliberalisierung verabschiedet, das den Gas- und Elektrizitätsmarkt für den Wettbewerb öffnen soll. Im März 2001 hatte die EU-Kommission zwei Vorschläge zur Öffnung des Strom- und Gasmarktes bis 2005 unterbreitet. Dies war auch eines der Hauptthemen auf dem letztjährigen Europäischen Rat in Barcelona, wo sich die Regierungschefs auf die Liberalisierung des Gas- und Elektrizitätsmarktes für Unternehmen (nicht für Privathaushalte) bis 2005 einigten (EUR Sonderteil 05.02, S. 4).
Das Liberalisierungspaket beinhaltet zwei Änderungen der Richtlinien für Strom (96/92/EG) und Gas (98/30/EG) sowie die Regelung des internationalen Handels mit Strom. Im Vorfeld der Verabschiedung im Europäischen Parlament hatte der Berichterstatter des Parlaments mit dem Ministerrat einen Kompromiss ausgearbeitet, der sich eng am gemeinsamen Standpunkt vom November 2002 orientierte.
Wichtigste Bestimmungen
- Von Juli 2004 an kann der gesamte kommerzielle Sektor die Energielieferanten frei wählen; Privatverbraucher erst ab Juli 2007 (auf Druck von Frankreich und Deutschland - ursprünglich hatte die EU-Kommission 2005 vorgeschlagen).
- Die Übertragung wird von der Verteilung getrennt. Die Mitgliedstaaten können dies aber bis 2007 aufschieben.
- Verpflichtung für den öffentlichen Sektor: Verbraucher haben ein Recht auf ein Angebot zu angemessenen Preisen.
- Energieproduzenten müssen Informationen über die Herkunft des Stroms bereitstellen (EUR 06.03, S. 25).
- Das Parlament ließ seine Forderung fallen, die atomaren Stilllegungsfonds zu kontrollieren. Die Kommission hatte jährliche öffentliche Berichte zugesagt.
- 2006 will die EU-Kommission einen Bericht über die Erfahrungen im Privatisierungsprozess vorlegen und gegebenenfalls neue Vorschläge unterbreiten. DNR-EU-Rundschreiben, 7/03, S. 30
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