Richter äussern Bedenken über Enschränkung von Menschenrechten
Der EU-Import der "US-Sicherheitskultur" gefährdet grundlegende Menschenrechte und die demokratischen Freiheiten - dies betonte eine Gruppe von 200 Richtern und Rechtsexperten aus EU-Ländern, welche sich in Frankreich zu einem Meeting trafen. Die Richter trafen sich, "wegen steigender Bedenken bezüglich der öffentlichen Freiheiten in der EU", sagte einer der Teilnehmer. Ein weiterer Richter - Mitglied des römischen Verfassungsgerichtes - kritisierte "das undurchsichtige Funktionieren" der verschiedenen Instutionen, welche die EU-Gesetzgebung erlassen. (EUobserver.com, 04. Oktober 2004).
|
Weitere Aufweichung der Ansätze für eine nachhaltige Fischereipolitik
Die Europäische Kommission will eine stärkere Befischung des Schellfischs. Damit entsprechende Vorschriften schneller angenommen werden können, schlägt die Kommission sogar vor, die erst im Dezember 2003 verabschiedete Verordnung des Rates über Gesamtfangmengen (TAC) für 2004 wieder zu ändern. Interessant ist darüber hinaus, dass die Kommission diese Meldung in einer Pressemeldung über den verstärkten Schutz von Korallenriffen quasi "versteckt" hat. Nur bei sehr aufmerksamem Lesen wird deutlich, dass es sich bei dem zweiten, Themenpunkt nicht um eine Schutzmassnahme handelt - sondern um das genaue Gegenteil. Vermutlich wollte die EU-Kommission so vermeiden, die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, die u. a. durch eine große Kampagne von Greenpeace entstanden ist.
Bereits im April waren die Abgrenzung des Kabeljau-Schutzgebiets in der Nordsee verkleinert und einige Vorschriften für Schellfisch abgeschwächt worden. Grossbritannien hatte Daten vorgelegt, nach denen die Kabeljau-Beifänge durch britische Schiffe außerhalb des Kabeljauschutzgebiets geringer waren als erwartet. Das war für die Kommission Grund genug eine Erhöhung der Fangquoten vorzuschlagen - obwohl von einer Bestandserholung beim Kabeljau nicht die Rede sein kann. DNR EU-Rundschreiben, Oktober 04, S. 31
|
EU-Bürger werden künftig schneller informiert, warum sie nichts erfahren
EU-Bürger sollen künftig innert 2 Montaten (bisher 3 Monate) erfahren, wieso ihnen der Zugang zu gewissen EU- Dokumenten verweigert wurde. Prodi kommentierte, damit werde "zweifellos ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz unserer Institutionen gegenüber den Bürgern geleistet". DNR-EU-Rundschreiben, Oktober 04, S. 11.
|
EU-Gerichtshof lehnt Fall eines Deutschen Journalisten ab
Das EU-Gericht Erster Instanz hat die Anrufung eines Journalisten bezüglich des Schutzes seiner Quellen abgelehnt. Damit verweigerte es den Schutz von Material, das durch die Belgische Polizei beschlagnahmt wurde. Das EU-Anti-Betrugs-Amt (OLAF) wollte dieses einsehen, um die Quellen des Journalisten ausfindig zu machen, welche OLAF belasteten. Die Internationale Föderation der Journalisten (IFJ) nannte diese Entscheidung "verwirrend". "Diese ganze Sache hat eine ernsthafte Frage bezüglich des Quellenschutzes aufgeworfen", sagte Robert Shaw von der IFJ.
Die ganze Affäre nahm ihren Anfang im Jahre 2002, als Tillack im deutschen Stern einen Artikel über Unregelmässigkeiten innerhalb von OLAF publizierte. Der Artikel basierte auf internen Dokumenten von OLAF. OLAF veröffentlichte dann eine Pressemitteilung, in der die Vermutung geäussert wurde, es seien Beamte bestochen worden, um an die Dokumente zu gelangen. Der Stern wies diese Behauptungen zurück. OLAF eröffnete auch ein internes Untersuchungsverfahren, um die undichte Stelle aufzudecken. Anfangs 04 sandte OLAF die Ergebnisse der Untersuchung an die belgischen Behörden, welche eine polizeiliche Hausdurchsuchung und die Konfiszierung von Tillacks Computer und Dokumenten durchführten. (EUobserver.com, 15. Oktober 2004 )
|
EU-Kommission entlässt Marta Andreasen
Die EU-Komission entliess am 13. Oktober 04 die frühere Chef-Buchhalterin Marta Andreasen. In einer Pressemitteilung liess die Komission wissen, das Andreasen auf den 1. November 04 hin gekündigt werde. "Ich werde weiterkämpfen", sagt Frau Andreasen. "Die Zeit wird zeigen, dass ich recht habe, wenn ich das EU-Rechnungswesen als betrugsanfällig kritisiere." Die EU-Budget-Kommissarin Michaele Schreyer stellte Frau Andreasen im Januar 2002 an. Sie hatte in der OECD gearbeitet. Die spanische Wirtschaftswissenschafterin trat in die Dienste der EU-Kommission, als die Auswirkungen des Rücktrittes der Santer Kommission noch fühlbar waren. Sie wurde gegen den Widerstand des mächtigen Generalsekräters der Budgetdirektion, Jean-Paul Mingasson, gewählt. Mit diesem prallte Andreasen auch bald zusammen.
Ihre Kündigung musste sie aus der Presse erfahren. In einem ersten Kommentar meinte sie: "Die Prodi Kommission wurde durch eine Gruppe von Beamten manipuliert. Sie verwaltet die EU-Gelder ohne Kontrolle". Das neue Rechnungswesen, das die Kommission einführen will, wird nur "kosmetische Änderungen" bewirken, meint sie. Es wird nicht alle strukturellen Probleme lösen.
Frau Andreasen war am 28. August 2002 als Chefbuchhalterin suspendiert worden, nachdem sie einen internen Brief an den EU-Kommissionspräsidenten, Romano Prodi, geschickt hatte, in dem sie Ihre Bedenken bezüglich der Lücken des Rechnungswesens ausdrückte. Später machte sie ihre Kritik öffentlich. Während den letzten zwei Jahren wurde ihr der volle Lohn ausbezahlt. Der Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz blieb ihr aber verwehrt. Ein Disziplinarausschuss, bestehend aus vier (abhängigen) Kommissionbeamten habe ihren Fall behandelt und am 29. September 04 einstimmig ihre Entlassung beschlossen. Begründung der EU-Kommission: sie habe "unbewiesene Behauptungen" geäussert und habe es unterlassen, die Erlaubnis für öffentliche Erklärungen einzuholen. (EUobserver.com, 13. Oktober.2004)
|