Tumulte im EU-Parlament – der 9. Februar sorgt für Emotionen Das Europaparlament hat am Mittwoch, 26. Februar 14 über die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz diskutiert. Die von Tumulten begleitete Debatte zeigt, wie hoch das Thema die Emotionen in der EU gehen lässt.
Die frostigen Reaktionen aus Brüssel und den Hauptstädten der EU-Staaten auf das Ja zur SVP-Initiative richten sich bekanntlich nicht nur gegen die Schweiz. Vielmehr hat sich das Land mit der Abstimmung vom 9. Februar auch ins Zentrum einer EU-internen Debatte über die Personenfreizügigkeit katapultiert, wie am Mittwoch im Europaparlament in Strassburg erneut deutlich geworden ist. Auf der Traktandenliste stand eine Plenumsdiskussion über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Resultiert haben neben der Bekräftigung unverrückbarer Positionen zur Personenfreizügigkeit auch tumultartige Szenen und emotionale Wortwechsel, die einen Sitzungs-Ausschluss eines Parlamentsmitglieds sowie eine Rüge wegen «unparlamentarischer Ausdrucksweise» durch den Ratsvorsitzenden nach sich zogen.
Zum ersten Eklat kam es während den Ausführungen von Sozialkommissar Lazlo Andor: Der italienische Abgeordnete der Lega Nord, Mario Borghezio, stürmte in die Mitte des Plenarsaals, wo er eine Schweizer Fahne schwenkte und den Kommissar mit Zwischenrufen wie «Freie Schweiz» oder «Stopp der europäischen Diktatur über seine Völker» unterbrach. Der Sitzungsvorsitzende musste Borghezio aus dem Plenarsaal weisen, wobei sich der Lega-Abgeordnete nur unter Protest von den internen Sicherheitskräften hinausführen liess.
Der öffentlichkeitswirksame Sukkurs durch den Italiener ist eine Peinlichkeit für die Schweiz. Denn der notorische Borghezio blickt auf eine lange Karriere von Skandalen zurück. 2011 bezeichnete er beispielsweise den in Den Haag wegen Genozids an 8000 muslimischen Männern und Knaben angeklagten Ratko Mladic als «Patrioten». Nachdem er sich in selben Jahr positiv über Elemente im Manifest des rechtsradikalen norwegischen Massenmörders Anders Breivik geäussert hatte, wurde Borghezio 2013 im Europaparlament aus seiner Fraktion ausgeschlossen – wegen rassistischen Äusserungen gegen die dunkelhäutige italienische Ministerin Cecile Kyenge.
Für den zweiten Eklat sorgte der französische Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit. Der grüne Co-Fraktionsvorsitzende holte zu einer veritablen Tirade gegen die Schweiz aus. Die EU müsse dem Land keinesfalls entgegenkommen, vielmehr werde das Land, dessen Reichtum auf dem Austausch mit Europa basiere, noch «auf Knien angekrochen» kommen, um die Kooperation mit der EU nicht aufgeben zu müssen. Nach emotionalen Zwischenrufen aus den Reihen des Front National bezeichnete Cohn-Bendit dessen Vertreter als «Idioten». Die Beschimpfung, wegen der Cohn-Bendit gerügt wurde, richtete sich offenbar gegen seinen alten ideologischen Erzfeind Bruno Gollnisch, gegen den 2004 nach umstrittenen Äusserungen ein Strafverfahren wegen Holocaustleugnung eingeleitet worden war.
Abgesehen vom Schlaglicht, das die Debatte auf die innereuropäischen Rivalitäten und die zweifelhaften Schweiz-Freunde warf, förderte die Diskussion im Europaparlament in erster Linie bekannte Positionen zutage. Sozialkommissar Andor bekräftigte, dass die Personenfreizügigkeit für die EU nicht verhandelbar sei, dass Brüssel von der Schweiz die Einhaltung der bilateralen Verträge erwarte und dass eine selektive Anwendung oder «Rosinenpickerei» keine Optionen seien. Daneben betonte er, dass die EU auf die Umsetzungsvorschläge durch die Schweizer Regierung warte.
Die sistierten Verhandlungen zur Schweizer Beteiligung am Forschungsprogramm «Horizon 2020» und am Studentenaustausch «Erasmus +» seien im Übrigen keine Strafaktion der EU, sondern die bereits vor der Abstimmung bekannt gewesene Konsequenz, wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen könne. Nun sei eine Teilnahme der Schweiz unter den Programmen unter den vor der Abstimmung vorgesehenen Bedingungen für das Jahr 2014 definitiv nicht mehr möglich.
Sieht man von den Votanten aus den Reihen rechtspopulistischer Parteien ab, war von den EU-Parlamentariern wenig Verständnis für die Schweiz zu spüren. Die irische Abgeordnete der Europäischen Volkspartei, Mairead McGuinness, erklärte, die Schweiz könne «nicht erwarten, dass sich die EU als Partner beugt». Verträge könnten zwar neu verhandelt, aber nicht fundamental verändert werden. Auch der Fraktionschef der Sozialdemokraten, Hannes Swoboda, betonte, ein Übergang zur Tagesordnung sei nicht möglich. Die Schweiz stelle sich heute als Land dar, das «unser Geld will, auch aus Steuerflucht, aber unsere Arbeitnehmer wollen sie nicht akzeptieren».
Differenzierter äusserte sich der irische Liberale Pat Gallagher, der im Parlament den für die Schweiz zuständigen Unterausschuss präsidiert. Er zeigte sich enttäuscht über das Votum der Schweizer, betonte aber auch, es müsse angesichts der intensiven Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach Lösungen gesucht werden. Gallagher sprach sich auch dafür aus, wie geplant mit der Schweiz über ein institutionelles Abkommen zu verhandeln. Er forderte die EU-Staaten dazu auf, das entsprechende Verhandlungsmandat rasch zu verabschieden. In Brüssel ist aber die Diskussion über das Mandat am Mittwoch nach Angaben aus EU-Kreisen ein weiteres Mal vertagt worden. NZZ, 27. Februar 2014, S. 11.
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Island will nicht mehr in die EU Islands Regierung will auf den ursprünglich geplanten EU-Beitritt des Inselstaats verzichten, ohne das Volk zuvor nach seiner Meinung zu fragen. Die regierende Fortschrittspartei und ihre ebenfalls euroskeptischen Koalitionspartner der Unabhängigkeitspartei einigten sich Mitte Februar 2014 auf ein Gesetzesvorhaben, mit dem die 2010 eingereichte Kandidatur auf einen Beitritt zur Europäischen Union wieder zurückgezogen werden soll. Außenminister Gunnar Bragi Sveinsson erklärte im öffentlichen Rundfunk, er werde die Umsetzung des Kurswechsels persönlich vorantreiben.
Der Schritt kommt nicht überraschend, da die Beitrittsverhandlungen Reykjaviks mit Brüssel seit dem Beginn des isländischen Wahlkampfs im April 2013 ohnehin auf Eis lagen. In ihrem Regierungsprogramm hatten sich die beiden Parteien dennoch darauf verständigt, zunächst ein Referendum über die Beitrittsfrage abzuhalten. Umfragen zufolge wäre ein Nein der Isländer zu erwarten gewesen.
Zwar ist Island Teil des Schengen-Raums ohne Passkontrollen und profitiert auch vom freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Bei der Fischereipolitik liegt die Walfang-Nation aber über Kreuz mit Brüssel. Tagesanzeiger, 22. Februar 2014.
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Minderheit boxt Genmais durch 19 der 28 Mitgliedstaaten der EU, darunter Frankreich, Italien und Österreich, haben sich am Dienstag, den 11. Februar 2014, im Ministerrat gegen die Zulassung der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 des US-Konzerns Pioneer zum Anbau in der EU ausgesprochen. Nur Grossbritannien, Estland, Finnland, Schweden und Spanien waren dafür; Belgien, Deutschland (dessen Regierung in dieser Frage tief gespalten ist), Portugal und Tschechien enthielten sich. Dennoch ebneten die Minister damit gemäss den komplizierten Verfahrensregeln den Weg zur Zulassung. Denn weil die Stimmen der Staaten gewichtet werden und weder die Gegner noch die Befürworter genug Gewicht für eine qualifizierte Mehrheit auf die Waage brachten, geht der Vorschlag nun zurück an die EU-Kommission, die ihn vorgelegt hatte. Diese aber ist vorbehaltlich unerwarteter neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse verpflichtet, den Antrag endgültig zu genehmigen, wie der EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg nach dem Treffen vor den Medien betonte. Deshalb haben die Enthaltungen de facto den Befürwortern geholfen. NZZ, 12. Februar 2014, S. 31
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Ein NGO-Lobbyist steht 20 aus der Industrie gegenüber Die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des EU-Transparenzregisters hat im Dezember Vorschläge zur Weiterentwicklung der derzeitigen Datenbasis vorgeschlagen. Ab 2017 sollen nach dem Willen der EU-ParlamentarierInnen die Registrierung für Lobbyorganisationen verpflichtend und die Aktivitäten der Lobbyisten transparenter werden. Nur registrierte Organisationen erhielten demnach Zugang zur EU-Kommission und dem EU-Parlament. Und auch nur registrierte Lobbyisten dürften dann künftig einen Input an die EU-Kommission und das EU-Parlament geben.
Nach Angaben der EU-Kommission sind derzeit 60–75 Prozent aller Interessenvertreter mit Sitz in Brüssel im Transparenzregister erfasst. Die Hälfte davon registrierten sich als In-House-Lobbyisten oder Gewerbe- und Berufsverbände, gut ein Viertel als Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und knapp ein Achtel als professionelle Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien.
Schätzungen zufolge kommen auf einen Lobbyisten aus den Nichtregierungsorganisationen 16 bis 20 Lobbyisten aus der Industrie. Dies würde bedeuten, dass alle Brüsseler NGOs registriert sind, aber bei Weitem noch nicht alle Lobbyisten der Wirtschaft. Leider unterschlagen Interessenvertreter oftmals Angaben im Lobbyregister. Bei 1.000 Qualitätsprüfungen der Angaben im Transparenzregister waren im letzten Jahr in 783 Fällen Nachbesserungen nötig.
Umwelt aktuell, Februar 2014, S. 22, EurActiv:Xwww.kurzlink.de/euractiv-lobbyregist; www.ec.europa.eu/transparencyregister; www.kurzlink.de/transparencyregister
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Karsruhe und EZB-Staatsanleihen Das deutsche Verfassungsgericht legt dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) offene Fragen zum Staatsanleihenprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Unerwartet deutlich kritisierten die Richter des Deutschen Verfassungsgerichtes am Freitag, den 7. Februar 2014, das Vorgehen der Währungshüter in Frankfurt, nachdem sie 2013 in einer mündlichen Verhandlung eine Vielzahl von Befürwortern und Kritikern des Programms angehört hatten. Mit dem Staatsanleihenprogramm OMT habe die EZB ihre Kompetenzen überschritten und das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verletzt, stellten die Richter in einer schriftlichen Stellungnahme fest. Das Mandat der EZB beschränke sich auf die Währungspolitik, argumentierten sie, das OMT sei aber eindeutig als wirtschaftspolitische Massnahme einzustufen, für die die Notenbank kein Mandat habe.
Für Karlsruhe steht es ausser Frage, dass die EZB mit dem Staatsanleihenprogramm ihr Mandat verletzt hat. Verschiedene Merkmale wiesen das OMT- Programm als Wirtschafts- statt Währungspolitik aus: So habe es einerseits zum Ziel, selektiv Zinsaufschläge von Staatsanleihen einzelner Länder zu neutralisieren. Eine Differenzierung zwischen den Mitgliedsstaaten sei dem Handlungsrahmen der EZB aber fremd. Das OMT habe andererseits auch eine Parallelität zu den Hilfsprogrammen von EFSF und ESM, zu denen die Notenbank nicht legitimiert sei. Zudem führe das Programm zu einer Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten der Währungsunion, weshalb es einem Finanzausgleich gleichkomme, der so in den europäischen Verträgen (Primärrecht) nicht vorgesehen sei.
Wegen der erwähnten Neutralisierung von Risikoprämien gewisser Staatstitel, des selektiven Aufkaufs und der Ähnlichkeit zu den europäischen Hilfsprogrammen stufen die Karlsruher Richter das EZB-Programm auch deutlich als monetäre Staatsfinanzierung ein. Mit dem OMT umgehe die Notenbank Artikel 123 der Verträge, der die monetäre Haushaltsfinanzierung unmissverständlich verbiete, befanden sie. Den Einwand der EZB, dass sie beim OMT Staatspapiere lediglich am Sekundärmarkt kaufe, werteten die Richter als Umgehung des Verbots.
Die Verfassungsrichter gaben dem OMT am Freitag trotz ihrer vernichtenden Einschätzung noch eine letzte Chance: Es sei möglich, das OMT noch in Einklang mit den europäischen Verträgen zu bringen, meinten sie. Würde es in seiner Gültigkeit eingeschränkt, könnte es primärrechtkonform werden. Den Richtern schweben hier etwa ein Ausschluss eines Schuldenschnitts, eine Limitierung der Käufe sowie eine Verpflichtung der Notenbank, Eingriffe in die Preisbildung am Markt weitgehend zu vermeiden, vor. Besonders der letzte Punkt scheint angesichts von Ziel und Zweck des Programms ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Zudem greift das Gericht mit diesen Wünschen ziemlich tief in die Unabhängigkeit der Notenbank ein, was heikel ist. Mit all diesen Fragen muss sich nun aber der EuGH befassen, der in der Vergangenheit nicht gerade als europakritische Instanz aufgefallen ist und somit der EZB gegenüber freundlicher gestimmt sein dürfte. NZZ, 8. Februar 2014
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