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Kurzinfos 4/00



Temelin und Osterweiterung

Österreich hat Anfangs November 00 den Konflikt um das tschechische Kernkraftwerk Temelin auf die EU-Ebene gehoben. Bei der Festlegung einer gemeinsamen Position der EU-Mitgliedstaaten für die Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit Tschechien wollte Österreich eine Formulierung einbringen, welche die Durchführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu Temelin im Sinne einer UVP-Richtlinie der EU verlangt hätte. Die übrigen Mitgliedstaaten lehnten dieses Ansinnen ab, da die Beitrittsverhandlungen definitionsgemäss nur das Wie der Übernahme des "Acquis" umfassen. Dieser umfasst keine gemeinsamen Bestimmungen zur nuklearen Sicherheit. Diplomaten anderer EU-Mitgliedsländer kritisierten das österreichische Vorgehen scharf. wenn das Beispiel Schule mache und auch andere Staaten wegen bilateraler, nicht mit dem "Acquis" verbundener Problem Verhandlungen zu blockieren begännen, werde man die Erweiterung nie zu Ende bringen. Der Vorfall stehe in krassem Gegensatz zum öffentlich erklärten Wunsch der EU, die Beitrittsverhandlungen rascher voranzutreiben. NZZ, 17.11.00, S.2


Rekord-Sanktionen

Die EU beantragte Mitte November bei der WTO Rekord-Sanktionen gegen die USA. Unter dem bisherigen System der Exportsubventionen geniessen US-amerikanische Unternehmen Steuermässigungen von rund 4 Mrd. $ pro Jahr, indem sie ihre Ausfuhren über Off-shore-Zentren abwickeln. An der Summe dieser Ermässigungen orientiert sich die EU-Sanktionsforderung von 4 Mrd. $. NZZ. 18./19. 11.00 S. 21


Europa-Bericht des Ständerates

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates will bis Ende 2001 selber einen Bericht zu den EU-integrationspolitischen Alternativen erstellen. Dazu wurden vier Arbeitsgruppen "Wirtschaft", "Föderalismus und Volksrechte", "Aussen- und Sicherheitspolitik", sowie "innere Sicherheit und andere Bereiche" gebildet. Zu jeder Gruppe sollen Anhörungen mit Experten aus Forschung und Verwaltung stattfinden. NZZ. 25./26.11.00, S. 14


EU versus Italien

Die EU-Kommission setzt Italien eine Frist von drei Wochen zur Beendigung der im März 00 beschlossenen Einfrierung der Tarife für Autohaftpflichtversicherungen. Der Prämienstopp für ein Jahr und weitere Vorgaben für die Autoversicherungen waren Bestandteil eines von der italienischen Regierung im März 00 erlassenen umfassenderen Dekretes zur Inflationsbekämpfung, dessen Geltungsbereich aber im Mai bei der Umwandlung in ein Gesetz durch das Parlament auf die Autoversicherungen beschränkt worden ist. Nun macht die Kommission geltend, die Massnahme sei nicht teil eines allgemeinen Systems zur Preiskontrolle und sei auch nicht durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt. Das Einfrieren der Tarife sei nicht mit dem in einer EU-Richtlinie geforderten freien Vertrieb von Versicherungsprodukten vereinbar. NZZ. 26.10.00, S. 25


Demokratische Kontrolle der Streitkräfte

In Genf ist Ende Oktober 00 die Gründungsakte für das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte unterzeichnet worden. An dem neuen Zentrum beteiligen sich über 20 Staaten, darunter die USA, Russland, Grossbritannien, Deutschland, Frankreich, Schweden, die Ukraine und zahlreiche Länder Mittel- und Südeuropas. Mit dem neuen Zentrum solle vor allem Staaten Osteuropas und der Dritten Welt bei ihren Bemühungen zur Unterstellung der Streitkräfte unter die Kontrolle demokratischer Mechanismen unterstützt werden. Dazu soll das Zentrum versuchen, international anerkannte Standards und Normen zu entwickeln, interessierte Regierungen und Parlamente zu beraten und vor Ort konkrete Projekte umzusetzen. Das Zentrum soll im Jahr 2003 voll funktionsfähig sein und dann über 30 Sicherheitsexperten als Mitarbeiter verfügen. Das Budget der als Stiftung konzipierten neuen Institution wird sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen. Leider erfolgt dieser Beitrag der Schweiz im Rahmen der "Partnerschaft für den Frieden", womit der Aktion seine Neutralität genommen wurde. Die Nato wird in den Entwicklungsländern berechtigter weise als Block der Industrieländer wahrgenommen. NZZ. 30.10.00, S. 12


EFTA-Abkommen mit Mexiko

Die europäische Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) hat anfangs November 00 in Genf den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Mexiko bekannt gegeben. Die EU hatte im Frühling 00 ihrerseits ein Freihandelsabkommen mit Mexiko abgeschlossen. Die EFTA-Staaten erhalten denselben Zutritt zum mexikanischen Markt wie Mexiko zuvor der EU, den USA und Kanada eingeräumt hatte. 60% aller Warenexporte aus den EFTA-Ländern werden zollfreien Zugang erhalten. Ab 2005 werden alle verbleibenden Zölle von derzeit mehr als 15% auf maximal 5% reduziert, ab 2007 sollen sie vollständig aufgehoben werden. Neben dem Gütertausch deckt der transatlantische Vertrag auch die Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Beschaffungswesen ab. Darüber hinaus enthält er Regeln hinsichtlich des Wettbewerbs und des Schutzes von geistigem Eigentum sowie eines bilateralen Verfahrens zur Streitschlichtung. Ergänzend wurde auch ein Abkommen über die Landwirtschaft abgeschlossen.


Tabak-Subventionen der EU

Die EU subventioniert ihre Tabakpflanzer mit jährlich zwischen 900 Millionen und 1.1 Milliarden Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt. Rund drei Viertel der Mittel fliessen nach Italien und Griechenland. Zu den weiteren Nutzniessern gehören Tabakpflanzer in Spanien und Frankreich. Die Subventionierung des Tabakanbaus steht in Kontrast zu den (am EU-Gerichtshof gescheiterten) Bestrebungen der EU, etwa die Tabakwerbung zu verbieten. NZZ. 13. 9. 00, S. 3


EU-Grundrechtscharta

Die vom "Europäischen Konvent" Ende September vorgeschlagene Grundrechtscharta soll laut Präambel "die Grundrechte sichtbarer machen und dadurch ihren Schutz angesichts der Entwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen verstärken". Selbst die NZZ fragt sich: "Ist sie tatsächlich ein Betrag zur Stärkung der Bürgerrechte oder vielmehr ein Fall irreführenden Politmarketings?" (3. 10.00, S. 5). Faktisch werden Grundrechte durch die EU-Integration nämlich ausgehöhlt. Durch die Komplexität des Rechtssystems (staatliche, EU-Ebene, Unsystematik) können Rechte teilweise nicht mehr als solche wahrgenommen werden. Die zunehmende Zusammenarbeit der EU-Regierungen im Bereich Polizei und Justiz beinhaltet z.B. die Speicherung von persönlichen Daten ohne Einverständnis der Betroffenen, wie sie von der europäischen Polizeibehörde Europol praktiziert wird. Die Rechte von Asylbewerbern werden durch die zunehmende und undurchsichtige Abstimmung von Asyl- und Einwanderungsregeln in Brüssel bedroht. Die Charta selber ergibt Probleme durch ihr Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Während eine Reihe von Artikeln der Charta direkt aus der EMRK übernommen wurden, sind andere umformuliert und in ihrer Bedeutung ausgeweitet. Auf Grund der in vielen Punkten fehlenden Spezifikation von Ausnahmen dürfte die weiter gefasste Variante paradoxer weise zu einer weniger strengen Auslegung in der Rechtspraxis vor allem im Bereich der Freiheitsrechte führen. Ausserdem soll die Charta für Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung europäischen Rechts bindend sein, während die EMRK in allen Bereichen staatlichen Handelns gilt. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit könnte nationale Verfassungsgerichtshöfe dazu verleiten, die bewährten EMRK-Standards zu relativieren. Die Charta ist zu finden unter: http://www.europarl.eu.int/charter/de/default.htm


WEU am Ende

Die Westeuropäische Union (WEU) ist - nachdem sie für einige Zeit als militärischer Arm der EU in spe gehandelt wurde - am Ende. Statt die WEU in die EU zu integrieren, was Probleme mit den Neutralen hätte geben können, zog man es vor, die WEU langsam absterben zu lassen und die EU entsprechend zu militarisieren (Schnelleingreiftruppen). In Marseille hatte der Ministerrat der WEU Mitte November 00 beschlossen, dass die operationellen Funktionen der WEU auf Ende Jahr an die EU übergehen sollen. Betroffen sind das Satellitenzentrum in Torrejón in Spanien und das Institut für Sicherheitsstudien in Paris, die als EU-Agenturen weitergeführt werden. Formell wird die WEU als Organisation weiterbestehen - als Gefäss für die in Artikel 5 des WEU-Vertrages vorgesehene, allein die zehn Vollmitglieder betreffende gegenseitige Beistandsverpflichtung. Mit Rücksicht auf die neutralen Mitgliedstaaten Österreich, Schweden, Finnland und Irland kann die EU diese Verpflichtung (noch) nicht in ihr eigenes Vertragswerk integrieren. NZZ. 14.11.00, S.5


Vollzugsprobleme bei EMRK-Urteilen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat vor kurzem angeregt, Sanktionen gegen Mitgliedstaaten zu verhängen, die sich weigern Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Mit dem starken Anwachsen der Zahl der Klagen sind in den letzten Jahren auch ernsthafte Fälle aufgetaucht, in denen Staaten nicht nur den Vollzug der Richtersprüche hinauszögerten, sondern sich in Einzelfällen ausdrücklich weigern, bestimmte Urteile umzusetzen. Neben einem Fall in der Türkei weigerte sich Frankreich, ein Urteil zu akzeptieren: Im Fall Hakkar war der Angeklagte ohne Rechtsbeistand zu lebenslanger Haft verurteilt worden, was einen Verstoss gegen die Europaratskonvention darstellte. Frankreich weigerte sich mit Verweis auf Unvereinbarkeit mit der damaligen Gesetzgebung, dem Urteil des Gerichtshofes zu folgen, das verlangt hatte, ein neues Verfahren zu eröffnen und den Angeklagte so lange freizulassen. NZZ, 10.10.00, S. 2


Alle Jahre wieder

Alle Jahre wieder schreiben wir hier "Alle Jahre wieder" - und es geht immer ums selbe: Der EU-Rechnungshof publiziert im November seinen immer sehr kritischen Bericht zum Haushalt der EU und er verweigert wie gewöhnlich seine Zustimmung. Wegen der zu hohen Fehlerquote bei Zahlungen aus dem Gemeinschaftshaushalt hat der Rechnungshof zum sechsten Mal in Folge der Gemeinschafts-Rechnung seine uneingeschränkte Zustimmung verweigert. In den schriftlichen Unterlagen nennt der Hof diesmal keine pauschalen Schadenzahlen. Auf Grund von mündlichen Zusatzerläuterungen einzelner Mitglieder der Finanzkontrolle ist jedoch davon auszugehen, dass etwa 5% des EU-Haushaltes oder rund 5 Milliarden Euro nicht korrekt zugeordnet, verbucht oder ausgewiesen werden. Der Rechnungshof versuchte solche Aussagen zu relativieren: die festgestellte Fehlerquote dürfe nicht als Indiz für das Ausmass an Betrügereien zu lasten des Gemeinschaftshaushaltes missverstanden werden. Als besonders anfällig für Unregelmässigkeiten und Differenzen in der Rechtsauslegung erweisen sich die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strukturfonds. NZZ. 16.11.00. Die Berichte des Rechnungshofs können per Internet eingesehen werden (siehe unsere Home-Page: Links; Offizielle Stellen der EU; Rechnungshof).


Operatives Vorfeld

Gemäss dem neuen sicherheitspolitischen Konzept (Nov. 00) ist die Schweizer Armee zu befähigen, die Verteidigung notfalls jenseits der Landesgrenze zu führen. Diese Ungeheuerlichkeit - angesichts des sonstigen Geredes von Kooperation - ist unerhört. Da wird von der "notwendigen" Kooperation mit den Nachbarn (Relativierung der Neutralität, eventueller Eingliederung in die Nato) gesprochen und droht diesen dann, auf ihrem Gebiet militärische Aktionen durchführen zu wollen. NZZ. 16.11.00, S. 13. Vermutlich ist die angebliche Popularität Ogis eine Erfindung der Medien. pr ist jedenfalls froh, dass Ogi geht!


Betrügereien

Ein Bericht der EU zum Jahr 1999 deckt die Kosten auf, die sie durch entdeckten Betrug und Missmanagement erlitten hat. Die Kosten belaufen sich auf Hunderte Millionen Euro. Rund 6000 Fälle von Unregelmässigkeiten wurden laut einem am 10. November 00 Bericht der Sondereinheit für Betrugsbekämpfung gemeldet. In 252 Fällen rechtfertigten die Untersuchungen Ermittlungen wegen Betrugs. 18% aller Unregelmässigkeiten hätten sich dabei als Betrug entpuppt. Die Betrugsfälle könnten den 85 Mrd. Euro umfassenden EU-Haushalt des vergangenen Jahres um über 233 Mio. Euro geschädigt haben. Der grösste Schaden sei im Zusammenhang mit Alkohol- und Zigarettenschmuggel entstanden. NZZ. 11./12.11.00, S. 25


Wachstum der Maschinenindustrie

Das Wachstum der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie konsolidiert sich auf hohem Niveau: mit einem Plus von 23% bei den Auftragseingängen im 3. Quartal 00 resultiert in den ersten 9 Monaten des Jahres eine substantielle Zunahme der Bestellungen von 20%. Die Exporte sind im gleichen Zeitraum um 13.9% gestiegen. Die Exporte in die EU-Länder nahmen im laufenden Jahr um 10,8% zu. (Finnland: +24%, NL: 17%; GB: +16.7%; Italien: +14%, Österreich: +12.6%). Medienmitteilung Swissmem, 21.Nov.00.


EEB und EU-Grundrechtscharta

Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat sich Anfang September 00 an die Mitglieder des "Konvents" zur Erarbeitung der EU-Grundrechtscharta gewandt und die Formulierung des Artikels 36 (Umweltschutz: Ein hohes Umweltschutz-Niveau sowie die Verbesserung der Umweltqualität soll in die Politiken der EU integriert und durch diese gewährleistet werden, und zwar in Übereinstimmung mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung".). Der EEB beanstandet, dass der Artikel den hohen Umweltschutz nicht als "Recht" formuliert. Der Verweis auf "Politiken" gehöre in die EU-Verträge und nicht in die Charta und trage an dieser Stelle zur Verwirrung zwischen Charta und Verträgen bei. Zudem entspreche die Formulierung des Artikels nicht den bestehenden Formulierungen zur Umweltintegration und Nachhaltigkeit im Amsterdamer Vertrag und führe damit zu zusätzlicher Rechtsunsicherheiten. DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 4


Extraterritorialer Schutz der Menschenrechte

Ein New Yorker Berufungsgericht hat Mitte Juli 00 eine Menschenrechts-Klage eines nigerianischen Bürgers gegen die Firma Schell wegen deren Aktivitäten in Nigeria zugelassen, speziell wegen der militärischen "Nebenwirkungen" der Ölförderung vor allem auf das Volk der Ogoni. Grundlage für das Verfahren ist ein US-Gesetz, wonach Folteropfer aus der ganzen Welt in den USA Schadenersatz einklagen können. Die Klage war vor fünf Jahren vom Sohn des hingerichteten nigerianischen Menschenrechtlers Ken Saro-Wiwa eingereicht worden. DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 27.


EU-Verpackungsstandards- Industrie gefolgt

Die 1994 beschlossene Verpackungsrichtlinie hat allgemeinen Anforderung an die ökologische Qualität von Verpackungsmaterialien formuliert, deren konkrete Umsetzung durch Standards an CEN delegiert wurde. Im April hat nun CEN seine Arbeiten abgeschlossen und die Ergebnisse im September der EU-Kommission vorgelegt. Im Erarbeitungsprozess waren Vertreter der Umweltverbände für kurzen Zeitraum, während dessen sie eine Finanzierung erhalten haben, dabei. Ihre Kritikpunkte an den Standards wurden einfach übergangen. Folgt man dem generellen Ansatz von CEN, dann ist eine umweltfreundliche Verpackung diejenige, für die ein Umweltmanagementsystem durchgeführt wurde. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 8


Internationale Umweltbehörde?

Erstmals hat Klaus Töpfer, Direkter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, von der Wünschbarkeit einer internationalen Umweltbehörde gesprochen. Angesichts der rasanten Globalisierung der Wirtschaft, die im Rahmend er WTO vorangetrieben wird, vermisst Töpfer den adäquaten institutionellen Rahmen, um die ökologischen und sozialen Konsequenzen zu meistern. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 25


Lugano-Konvention

Die Mitgliedstaaten des Europarats und die Staaten der EU haben am 21. Juni 00 die Lugano Konvention über Zivilhaftungsrecht für Schäden durch umweltgefährdende Tätigkeiten unterzeichnet. Die Lugano Konvention nimmt Bezug auf Prinzip 13 der Erklärung von Rio 1992, nach dem die Staaten gesetzliche Massnahmen ergreifen sollen, um für die Haftung bei und die Wiedergutmachung von Umweltschäden zu sorgen. Zu den umweltgefährdenden Tätigkeiten gehören nach der Konvention der Umgang mit Gefahrstoffen, gentechnisch veränderten Organismen und gesundheitsschädlichen Mikroorganismen sowie Abfallverbrennungsanlagen und Abfalldeponien. Als Umweltschäden wird die Gefährdung menschlichen Lebens und Gesundheit, Schäden an Eigentum und sonstige Schäden durch die Beeinträchtigung der Umwelt sowie Kosten, die durch Vorsorgemassnahmen entstehen, verstanden. Ausgenommen sind Schäden, die während des Transports auftreten (Pipelines sind eingeschlossen) und Schäden durch nukleare Substanzen, falls die Haftungsfragen bereits durch die Pariser Konvention von 1960, die Wiener Konvention von 19063 oder andere internationale Regelungen abgedeckt ist. Ein eigenes Kapitel der Lugano Konvention regelt den Zugang zu Information. Das Recht auf Zugang zu Informationen kann durch zahlreiche Bestimmungen eingeschränkt werden, wenn vertrauliche Vorgänge von Behörden, internationale Beziehungen, die nationale Verteidigung sowie die öffentliche Sicherheit berührt werden. Weitere Einschränkungen gelten etwa schwebenden Verfahren, Betriebsgeheimnissen oder Informationen Dritter, die nicht zur Herausgabe der Informationen verpflichtet sind. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 27


Strengere Regelungen bei Abfällen

Der EU-Gerichtshof hat im Juni 00 entschieden, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen Abfälle als gefährliche Substanzen klassifizieren dürfen, auch wenn diese von der EU nicht als gefährlich eingeschätzt wurden. Die Mitgliedstaaten dürfen nach dem EU-Gerichtshof-Urteil auf diesem Gebiet also strengere nationale Regelungen einführen, um einen höheren Grad an Umweltschutz zu erreichen. Anlass der Entscheidung des Gerichtshofs war eine Anfrage eines italienischen Gerichtshofes, der eine unerlaubte Deponierung von Diphenylmethane Diisocynate (MDI) zu beurteilen hatte. Die italienischen Behörden haben MDI als gefährliche Substanz eingestuft. DNR-EU-Rundschreiben, 8+9/00, S. 26


Staatsgrösse und Achtung des EU-Rechtes

Die Achtung des EU-Rechtes durch die Mitgliedstaaten ist von der Staatsgrösse abhängig. Kleinstaaten beachten die Regelungen besser als Grossstaaten. Nur Grossbritannien fällt diesbezüglich etwas aus dem Rahmen. Der Korrelationskoeffizient beläuft sich auf 0.7223. (Für die Tabelle siehe pdf-Version Europa-Magazin 4/00, S. 2)


Steuervergünstigungen abgelehnt

Der EU-Gerichtshof hat Steuervergünstigungen zur Förderung von Investitionen in den neuen deutschen Bundesländern als staatliche Beihilfen taxiert, die mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. (Rs C-156/98, Bundesrepublik Deutschland gegen EU-Kommission). EU-magazin, 11/00, S. 53


Steuersenkungen im Mezzogiorno

Mit Hilfe von Steuersenkung will Rom im Süden tätigen Gesellschaften fiskalisch entgegenkommen. in der EU betrachtet man diesen Vorstoss mit wenig Wohlwollen. Die italienische Regierung sieht eine Reduktion der von den Unternehmen zu entrichtenden Steuer, der sogenannten Imposta vor. Eine nach Regionen differenzierende Steuerpolitik ist im Einzugsbereich des europäischen Binnenmarktes jedoch schwer zu bewerkstelligen. Die Brüsseler Konkurrenz-Hüter sind peinlich genau darauf bedacht zu verhindern, dass von der Subventionspolitik eines einzelnen Staates eine wettbewerbsverzerrende Wirkung ausgeht. Vergünstigungen für einzelne Wirtschaftssubjekte werden von der EU als unstatthafte Beihilfen betrachtete, selbst wenn es darum geht, einer verarmten Region wie dem Mezzogiorno auf die Sprünge zu helfen. In Italien wurden schon etliche von Brüssel abgelehnte Vorstösse in diese Richtung unternommen. Dass die Regierung in Brüssel erneut und wiederum ohne Aussicht auf Erfolg vorstellig wird, ist vermutlich der Wahlkampagne zuzuschreiben. Die Regierung will dem Süden offenbar signalisieren, dass sie eigentlich handeln möchte. Wenn dann die EU Nein sagt, kann man sich reinen Gewissens mit der "höheren Gewalt" herausreden. NZZ. 22.11.00, S. 19


Prodi-Bericht zu mehr Demokratie in der EU

Am 11. 10. 00 hat EU-Kommissionspräsident Prodi den EU-Kommissaren einen Bericht "Deepening Democracy in Europe" vorgelegt, in dem er ein Programm zur Erarbeitung eines Weissbuches zur Regierungsführung in der EU umreisst. Die Entscheidungsprozesse in der EU sollen effizienter und die EU bei ihren Bürgern beliebter gemacht werden. Prodis Bericht enthält z.B. den Vorschlag, die Beteiligung der Unternehmen am Gesetzgebungsprozess zu verstärken. Zudem sollen auch Nicht-Regierungs-Organisationen und Gebietskörperschaften direkter im Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. Die Absicht ist hier wohl: man kann potentiell kritische, für die Meinungsbildung wichtige Personen einbinden. Prodi schlägt zudem grössere Freiheiten für nationale und regionale Behörden vor, in der Umsetzung von EU-Recht dieses an örtliche Gegebenheiten anzupassen. DNR-EU- Rundschreiben, 11/00, S. 7


EU-Eingreiftruppen

Die EU-Mitgliedstaaten haben Mitte November 2000 die quantitativen Voraussetzungen für den Aufbau der Schnellen Eingreiftruppe der EU geschaffen. In Brüssel haben die EU-Verteidigungsminister verbindliche Zusagen über die Kontingente ihrer Länder für die geplante Schnelle Eingreiftruppe der EU gemacht. Aus diesen Beiträgen ergibt sich ein Pool von mehr als 100'000 Heersangehörigen sowie ungefähr 400 Kampfflugzeugen und 100 Schiffen. Den Löwenanteil stellen Frankreich, Grossbritannien und Deutschland. Aus den in Brüssel angemeldeten, modular abrufbaren Beständen können für die Schnelle Eingreiftruppe der EU je nach Krisenprofil bis zu maximal 60'000 Mann an Bodentruppen plus adäquater Luft- und Seeunterstützung rekrutiert werden. Die Mobilisierung der gesamten Truppe sollte innerhalb 60 Tagen erfolgen können und sie sollte für ein Jahr einsatzfähig sein. Um ihren Anspruch auf den Status einer für internationale Stabilität mitverantwortlichen Supermacht (Wortwahl der NZZ) zu untermauern, erachtet es die Union als notwendig, über ausreichende militärische Kapazitäten für autonom geführte Auslandeinsätze zu verfügen. Zu den künftigen Aufgaben gehören auch Kampfeinsätze zur "Friedenserzwingung". Um solche Aufgaben zu erfüllen, müssen laut EU die der EU-Krisentruppe zur Verfügung gestellten nationalen Verbände noch situationsgerecht ausgerüstet, interoperabel und belastbarer werden. NZZ. 21.11.00, S.2


Stimmengewichtungen

In den Verhandlungen zum "Nizza-Vertrag" wird wieder um Stimmengewichtungen gerungen. Die Kleinen sollen zugunsten der Grossen auf angebliche Vorrechte verzichten. In Bezug auf Bevölkerungsanteile sind die Kleinen zwar in der EU übervertreten, nicht jedoch im Sinne des Völkerrechts, das verlangt, dass souveräne Staaten, gleich welcher Grösse, gleich zu behandeln sind. NZZ. 25./26. 11. 00, S. 11.


Für direkte Demokratie

Die grosse Mehrheit der Deutschen ist für die Einführung von Volksabstimmungen bei besonderen politischen Entscheidungen. Dies ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der "Deutschen Welle", bei der in der zweiten Septemberwoche 00 mehr als 1000 Bürger aus Ost und West befragt wurden. 75 Prozent der Befragten sprachen sich für Referenden aus. Grösste Befürworter sind mit 77 Prozent die Anhänger der SPD. Unter den Unionswählern stimmten 68 Prozent der Befragten für die Einführung von Volksabstimmungen.


Direkte Demokratie und UN-Menschenrechtscharta

Die UN-Menschenrechtscharta schreibt: "Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken". Dies schliesst offensichtlich verbindliche Formen der direkten Demokratie mit ein.


Fischer für transatlantische Freihandelszone

Der deutsche Bundesaussenminister Joschka Fischer hat sich Mitte September 00 in New York für mehr wirtschaftliche Integration zwischen den USA und der EU ausgesprochen. Fischer sieht in einer transatlantischen Feihandelszone ein "übergeordnetes politisches Ziel". Die transatlantische Freihandelszone soll nach Fischer Auffassung von einer "erneuerten" EU-US-Partnerschaft ergänzt werden, die gemeinsame Werte (z.B. Demokratie) im Prozess der Globalisierung durchsetzen solle. DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 22


Dunkle Kanäle

Wegen der am Donnerstag, den 28. September 00 in Dänemark stattfindenden Volksabstimmung über die Einführung des Euro hielt die Brüsseler EU-Kommission etliche heikle Projekte zurück. So lag bei der Haushalts- und Betrugskommissarin Michaele Schreyer seit Wochen das fertige Konzept für eine EU-Betrugsstaatsanwaltschaft in der Schublade, doch aus Rücksichtnahme auf dänische Empfindlichkeiten durfte die deutsche Kommissarin ihren Vorschlag nicht veröffentlichen. Schreyers EU-Strafverfolger, so der Plan, soll nur bei Betrügereien gegen das Budget der EU aktiv werden. Immerhin fliessen von knapp 180 Milliarden Mark des EU-Haushalts jährlich fünf Prozent durch betrügerische Machenschaften in dunkle Kanäle in ganz Europa. Die neu zu schaffende Behörde sollte eigentlich unabhängige Korruptionsermittlungen innerhalb der Brüsseler Kommission leiten. Doch das ist durch das bisherige, eng an die Kommission angebundene Betrugsbekämpfungsamt OLAF in keiner Weise gewährleistet. Die Einsetzung einer EU-Staatsanwaltschaft bedürfte allerdings einer EU-Vertragsänderung. Die meisten der Mitgliedstaaten - insbesondere das kritische Dänemark, aber auch die deutsche Bundesregierung - torpedieren vehement das Projekt, auch aus Angst vor weiteren Verlusten ihrer Souveränität. Der Spiegel 39/2000, S. 181.


EU-Richtlinie für Gleichbehandlung

Die Arbeits- und Sozialminister der EU haben Mitte Oktober 00 eine Richtlinie verabschiedet, die den Grundsatz der Gleichbehandlung beim Zugang zu Beschäftigung und Beruf, einschliesslich Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Beschäftigungsbedingungen, für alle Menschen festlegt, ungeachtet von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung. Nicht erwähnt ist die Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, die bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckt ist. Die Richtlinie sieht die Umkehrung der Beweislast vor: Kann jemand vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft machen, welche eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung vermuten lassen, muss der Beklagte beweisen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt ist. NZZ. 19.10.00, S. 3


Gegen Anbindung an Euro

Gemäss einer UBS-Studie spricht wenig für und viel gegen eine Anbindung des Schweizer Frankens an den Euro. Die Studie - eine währungspolitische Standortbestimmung aus Bankensicht nach fast zwei Jahren Erfahrungen mit dem Euro - kommt zum Ergebnis, dass eine Anbindung des Schweizer Frankens an den Euro zum jetzigen Zeitpunkt für die Schweiz mit erheblichen Risiken verbunden sei. Bei einem konstanten CHF/EUR-Wechselkurs schmelze der schweizerische Zinsbonus grösstenteils. Alleine dieser Effekt könne 0,5% des Bruttoinlandsproduktes kosten. Im Kielwasser des Euro verliere der Schweizer Franken zudem seine Attraktivität als internationale Anlagewährung, was zu weiteren volkswirtschaftlichen Kosten führen könne. Bei einer Anbindung an den Euro werde die Schweiz auch die Stabilitätsrisiken der Ost-Erweiterung der Europäischen Union importieren. Mit der Aufnahme der osteuropäischen Transformationsländer könnte die Wirtschaftspolitik in Euroland an "Effizienz und Glaubwürdigkeit" einbüssen. Zudem gefährde die zunehmende Heterogenität in der Währungsunion die makroökonomische Stabilität.

Diese gewichtigen Kostenfaktoren einer Anbindung des Frankens an den Euro würden nach Einschätzung der Autoren die potentiellen Vorteile aufzehren, die vor allem in der Ersparnis von Transaktionskosten liegen würden. Für die Schweiz ergeben empirische Untersuchungen, dass sich die Wechselkursvolatilität auf das Aussenhandelsvolumen nur unwesentlich auswirkt. Ein eigenständiger Franken bleibe daher die beste währungspolitische Strategie für die Schweiz. Die Studie findet sich unter http://www.ubs.com/g/index/about/media/20001024b.html.


Britischer NAFTA-Beitritt?

Im Juli 00 hatte EU-Handelskommissar Pascal Lamy Grossbritannien davor gewarnt, der nordamerikanischen Feihandelszone NAFTA beizutreten. Dieses Ansinnen wird von einigen US-Senatoren sowie britischen EU-Skeptikern mehr oder weniger offen betrieben. Zuletzt hatte der Vorsitzende des Handelsausschusses im US-Senat, Phil Gramm dies bei einem London-Besuch vorgeschlagen; er war damit allerdings beim britischen Aussenministerium auf wenig Interesse gestossen. DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 22


Netto-Zahlungen

Die höchsten Netto-Zahlungen an die EU leisten die Niederlande mit 0.57% des Bruttosozialproduktes, Luxemburg mit 0.55%, Deutschland mit 0.49%, Schweden mit 0.47% und Österreich mit 0.38%. Netto-Empfänger waren die vier Kohäsionsländer Spanien, Portugal, Griechenland und Irland sowie wegen seiner hohen Rückflüsse im Agrarbereich in geringem Masse auch Dänemark. EUmagazin, 11/00, S. 44


EU-Forschungsbilanz

Von einer gemeinsamen EU-Forschung kann derzeit nicht die Rede sein. Die Forschungspolitik der Mitgliedstaten und die der EU laufen nebeneinander her. Ein unabhängiger Sachverständigenausschuss unter der Leitung des früheren spanischen Industrieminister Joan Majó nahm eine Bewertung des fünfjährigen Forschungsrahmenprogramms der EU vor. Eine wesentliche Ursache für die Misere liegt nach Aussage des Ausschusses darin, dass die EU-Forschungspolitik an einem überzogenen Verwaltungsaufwand krankt, sowie an einem Wust an Vorschriften für die Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die sich an den von der EU aufgelegten Forschungsprojekten beteiligen wollen. EUmagazin, 10/00, S. 24


Zollfreiheit für ärmste Länder?

Ende September legte der EU-Kommissar Lamy mit grossem Werbeaufwand eine neu (unverbindliche) Initiative vor, die den ärmsten Ländern zollfreien Zugang praktisch aller ihrer Exportgüter zum EU-Markt sichern soll. Ausgenommen davon sind nur Waffen und Munition. Die EU schätzt den Verlust an Zolleinnahmen nur auf einen Gesamtbetrag von rund 7 Millionen Euro, also Peanuts im Vergleich zu den Kürzungen, die dem EU-Entwicklungsetat im nächsten Jahr zugunsten von Umschichtungen für die Balkanhilfe drohen. Dementsprechend gering dürften auch die entwicklungsförderlichen Effekte der angekündigten Zollbefreiung für die ärmsten Länder sein. Vom Standpunkt der ökologischen Nachhaltigkeit her ist die Förderung des Fernhandels wegen der dadurch entstehenden Transportkosten zudem zweifelhaft. Eine Förderung des Handels der armen Länder mit ihren Nachbarn in der Region wäre unter diesem Gesichtspunkt weitaus sinnvoller als eine Förderung des Handels mit der EU. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es Lamy bei seiner Initiative eher darum ging, die Entwicklungsländer nach dem Scheitern von Seattle durch kleine Zugeständnisse positiv auf eine neue WTO-Runde einzustimmen, als die Lebensbedingungen der Ärmsten der Armen wirklich zu verbessern. Und dass eine neue WTO-Runde dem Interesse einer nachhaltigen Entwicklung förderlich sein würde, kann angesichts der in Seattle formulierten Positionen von EU und USA wirklich nicht behauptet werden. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 24


Agrar-Liberalisierung EU-Polen

Nach zweieinhalb jährigen Verhandlungen haben Ende September 00 Polen und die EU eine Einigung über die Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten erzielt. Das Abkommen soll es Polen ermöglichen, 75% seiner Agrarprodukte zollfrei in die EU zu exportieren. Dabei gehe es um ein Handelsvolumen in Höhe von etwa 200 Mio. Euro. Vereinbart wurden zollfreie Kontingente für den Export von Fleisch, Geflügel, Getreide und Milchprodukten. NZZ. 24.9.00, S. 24


Unfaires Verhalten

Am Rande seines Parisbesuchs Ende Oktober 00 diskutierte der russische Präsident Putin mit der EU über eine Erhöhung der russischen Erdgaslieferungen. zwei Wochen später gab die russische, staatliche Gasprom eine Absichtserklärung zum Bau einer neuen Pipeline mit deutscher, französischer und italienischer Beteiligung ab. Die neue Pipeline sollte durch Polen und die Slowakei nach Westeuropa gelangen. Die Pläne wurden bekannt gegeben, ohne Polen konsultiert zu haben. Da fühlte man sich denn auch übergangen. Wieder einmal drohe Polen zwischen den Machtblöcken zerrieben zu werden, kommentierte die Presse und der polnische Präsident Kwasniewski warf der EU unfaires Verhalten vor. NZZ. 24.11.00


SP-Argumente für den EU-Beitritt

In der NZZ vom 19. September 00 gibt der SP-Fraktionschef folgende nicht besonders überzeugenden Argumente für einen raschen EU-Beitritt.

(1) "Selbst nach den Amsterdamer Verträgen ist die EU immer noch ein relativ loser Staatenbund. Nach der Einführung des Euro und angesichts der bevorstehenden Osterweiterung muss jetzt, einmal für allemal, die existenzielle Frage beantwortet werden, o b aus diesem Staatenbund ein richtiger Bundesstaat werden soll oder nicht". Laut Cavalli ist heute höchstwahrscheinlich der letzte Moment, wo wir die zukünftige EU-Struktur mitgestalten können. "Es liegt auch auf der Hand, dass unsere eigene Erfahrung seit 1848 für die Realisierung eines europäischen Bundesstaates wichtig und prägend sein könnte". Diese Argumentation ist merkwürdig. Die EU ist keineswegs ein "relativ loser Staatenbund". Laut Alt-Bundeskanzler Kohl werden 80% der Deutschen Gesetze in Brüssel gemacht oder finden dort ihre Grundlage. Erstaunlich ist zudem das nationale Sendungsbewusstsein, an das hier appelliert wird. Soviel Nationalismus von SP-Seite erstaunt. Anderseits verwundert das Wunschdenken bezüglich der Rolle der Schweizer Regierung in den Regierungskonferenzen. Zuletzt wird hier völlig an realen Kräfteverhältnissen vorbei politisiert. Das Demokratiedefizit der EU ist nicht Produkt mangelnder Einsicht oder mangelnden Einflusses der Schweiz in der EU, sondern von den Regierungen und den Multis gewollt.

(2) Cavalli beschreibt den Zerfall des Sozialstaates und des Kompromisses zwischen der Wirtschaft und den Gewerkschaften, der ihn begründete. Bei dieser Analyse vergisst er völlig die Rolle der EU. Die EU spielte nachweisbar die federführende politische Rolle bei Liberalisierung in Westeuropa und via WTO gemeinsam mit den USA weltweit. Die Liberalisierung fiel ja nicht naturwüchsig vom Himmel - sie wurde vielmehr politisch organisiert - via EU. Er schliesst nach seiner EU-blinden Analyse: "Nur ein kontinentaler EU-Bundesstaat wird die nötige politische und gesellschaftliche Kraft haben können, das Primat der Politik wiederherzustellen". Auch hier ist Wunschdenken statt klarer Analyse am Werk. Welche Kräfte in Grossräumen wie der EU bestimmen, kann ja am Beispiel der USA studiert werden. Wieso das im Falle der EU - nach den Erfahrungen die man ja auch schon hier sammeln konnte - plötzlich anders sein sollte, verrät mehr euro-überhebliches Denken als irgendwelchen realistischen Sachverstand. Der Standpunkt der SP ist bezüglich der vordergründig vertretenen Positionen offensichtlich unhaltbar. Bei Meinungsäusserungen geht es jedoch bekanntlich oft nicht um überzeugende Argumentationen, sondern um Ideologieproduktion. Im Falle der SP - der Partei der mobilen Mittelschichten - geht es darum, den Interessen der vertretenen Schichten den Schein einer sozialen Politik zu verpassen. p.r.


Aussenpolitischer Bericht 2000

Mitte November 2000 legte der Bundesrat einen neuen Aussenpolitischen Bericht 2000 vor. Der Titel des Schriftstückes: "Präsenz und Kooperation: Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt". Das Dokument enthält gegenüber entsprechenden Berichten in den 90er Jahren wenig Neues. Interessant ist, dass Weltprobleme wie Hunger und Unterentwicklung durchaus wahrgenommen werden. "Der Anteil der Armen in Entwicklungs- und Schwellenländern ist zwar in Prozenten der Weltbevölkerung leicht zurückgegangen. Gleichzeitig müssen heute nach Weltbankangaben mehr Menschen denn je, nämlich knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (zwei Milliarden Menschen), mit weniger als 2 US-Dollar pro Tag auskommen. - Die Unterernährung fordert jährlich rund 9 Millionen Opfer. Besorgniserregend ist die Ausweitung von AIDS, vor allem in Afrika südlich der Sahara. Dazu kommt die hohe Zahl von Todesfällen, die jährlich aufgrund von Krankheiten wie Malaria oder Tuberkulose zu beklagen sind. Epidemien bleiben eine ernste Bedrohung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vieler Länder" (S. 9).

Und "Nach wie vor verbraucht ein Fünftel der Weltbevölkerung über 60 Prozent der globalen Energieproduktion. Die Weltbevölkerung soll in den nächsten 50 Jahren von heute 6 Milliarden auf 9 Milliarden Menschen anwachsen, was zu einer noch grösseren Nachfrage nach natürlichen Ressourcen führen wird. Eine Mehrheit dieser neu geborenen Menschen wird auch in absehbarer Zukunft nicht über die Wahl verfügen, umweltschonend zu leben und zu arbeiten."(S. 11). Solche Erkenntnisse werden aber nicht mit der EU-Beitrittsperspektive in Einklang gebracht. Es ist nicht klar, und kann auch wohl nicht klar gemacht werden, inwiefern ein EU-Beitritt bezüglich jener Probleme, die wirkliche internationale Solidarität erfordern würden, irgend etwas bringen sollte. Dem Bundesrat geht es nicht um die Lösung solcher Probleme, sondern um die "Interessenwahrnehmung" - nicht des Landes (Länder haben keine Interessen), sondern der Interessen, die er vorrangig vertritt: es geht um die Liberalisierung des Aussenhandels von Waren und Dienstleistungen, Förderung von Investitionen, Liberalisierung des Kapitalverkehrs und die Stabilität des internationalen Finanzsystems (S. 20). Krass in diesem Zusammenhang die folgende Wendung im Bericht: "Wann immer die Schweiz einen Beitrag zur Umsetzung globaler Antworten leisten will, so wird sie diesen nur im engen Zusammenwirken mit anderen Staaten erbringen können. Dass diese "anderen Staaten" im Fall der Schweiz in erster Linie die europäischen sind, ist aufgrund gemeinsamer Werte, Traditionen, Überzeugungen und Interessen offensichtlich (S. 21).

Der Bundesrat strebt den Beitritt zur UNO in der laufenden Legislatur (bis 2003) an. Über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU soll spätestens in der nächsten Legislatur (bis 2007) entschieden werden. Dabei soll der Entscheid nur dann zu Gunsten von EU-Verhandlungen ausfallen, wenn es eine breite innenpolitische Unterstützung der bundesrätlichen Integrationspolitik gibt (diese Bedingung wurde anlässlich der Debatte der Volksinitiative "Ja zu Europa!" vom Bundesrat geäussert). Der Bericht sowie eine Zusammenfassung können unter www.eda.admin.ch abgerufen werden.


Tabakwerbeverbot

Das 1998 beschlossene Tabakwerbeverbot der EU ist vom EU-Gerichtshof für nichtig erklärt worden. Nach Auffassung des Gerichts hat die EU keine Zuständigkeit für den Erlass eines Totalverbotes. Der Rat und das Parlament hätten auf der Grundlage der Bestimmungen über den Binnenmarkt sowie der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit keine Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie besessen. Eine Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit schliesse der EG-Vertrag aus. Die Richtlinie war durch die Argumentation gestützt worden, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Vorschriften zur Tabakwerbung gefährde den freien Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit. Der EU-Gerichtshof ist der Meinung, ein Verbot der Tabakwerbung in Zeitschriften und Zeitungen könnte zulässig sein, um den freien Verkehr von Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Für einen grossen Teil der übrigen Werbeforen, etwa auf Plakaten, Sonnenschirmen, Aschenbechern oder in Kinowerbespots, sei ein Verbot hingegen nicht zu rechtfertigen. Wettbewerbsverzerrungen könnten hingegen wiederum durch die Verlagerung von Sportereignissen als Folge von unterschiedlichen Sponsoringvorschriften entstehen. Die Kosten des Verfahren wurden dem EU-Parlament und dem Rat aufgebürdet, welche das Verbot damals beschlossen haben. NZZ. 6.10.00, S. 23


Brenner-Maut EU - gesetzwidrig

Auf Klage der EU-Kommission hin hat der EU-Gerichtshof im September 00 die österreichische Brenner-Maut für EU-rechtswidrig erklärt. Sie diskriminiere indirekt ausländische Lkw-Fahrer, da die Gebühren für Teilstrecken mit überwiegend inner-österreichischem Verkehr deutlich niedriger seien. Ausserdem sei die Maut auch absolut zu hoch, denn nur tatsächlich entstanden Kosten dürften umgelegt werden. (Az. C-205-98). DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 17.


EU-Kommission gegen Italiens Novel-Food-Verbot

Im Mai 00 hatte Italiens Landwirtschaftsminister ein härteres Vorgehen gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel angekündigt. Das Importverbot Italiens für vier Maissorten ist nun vom EU-Wissenschaftsgremium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für nicht rechtens erklärt worden. Italien hätte keine wissenschaftlichen Beweise für die Behauptung präsentieren können, dass diese Maissorten ein Gesundheitsrisiko seien. DNR-EU-Rundschreiben, 10/00, S. 19


EU hält Klimaschutzzusagen nicht ein

Um rund 200 Millionen Tonnen CO2 liegt die Gemeinschaft über ihrem in Kyoto zugesagten Reduktions-Ziel. Dies das Ergebnis einer gemeinsamen Studie eines holländischen und deutschen Instituts. Untersucht wurden sechs Mitgliedsländer, die zusammen rund 70% der CO2-Emissionen der EU verursachen. Von den sechs befinden sich lediglich Deutschland und Grossbritannien auf dem richtigen Weg, ihren Beitrag innerhalb der EU von -21% (D) bzw. - 12% (GB) zu leisten. Frankreich, Spanien, die Niederlande und Schweden werden bei ihrem derzeitigen Umsetzungstand an Klimaschutzmassnahmen ihr Ziel deutlich verfehlen. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 13


Dänische Chemikalien-Studie

Die dänische Umweltagentur hat eine Studie veröffentlicht, nach der etwa zwanzigtausend Chemikalien, die innerhalb der EU gehandelt werden, als gefährlich eingestuft werden sollten, da sie eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Die Studie hat dabei nur etwa die Hälfte der rund 100'000 Chemikalien, die im Europäischen Verzeichnis der kommerziell genutzten Chemikalien erfasst sind, durch computergestützte Modellierung auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht. Die Zahl der als gefährlich einzustufenden Chemikalien würde sich ausserdem noch erhöhen, sobald schwer zu modellierende Effekte, wie die Auswirkungen auf die menschliche Fortpflanzung besser eingeschätzt werden können. DNR-EU-Rundschreiben, 11/00, S. 19


Wortgefechte in Biarritz

Während die Regierungen der Kleinen in der EU sich bisher viel gefallen liessen und geduldig jeden Zentralisationsschritt und jeden Verlust an Souveränität (und damit Demokratie) mittrugen, zeigten sie am EU-Gipfel in Biarritz (Mitte Oktober 00) kleine Widerständigkeiten. Beim Abendessen in Biarritz, unter Ausschluss der Mitarbeiter, sind die EU-Staats- und Regierungschefs anscheinend hart aneinander geraten. In seiner Eingangsrede attackierte der Gastgeber, der französische Präsident Chirac, die kleinen Staaten mit der Bemerkung, falls sie sich bei den Reformen der Institutionen nicht konzessionswilliger zeigten, trügen sie die Verantwortung für das Scheitern des Gipfels von Nizza und für die dann unausweichliche Verzögerung der Osterweiterung. Chirac beharrte einmal mehr auf einer Verkleinerung der Kommission und auf einer signifikanten Kompensation der Grossen bei der Neugewichtung der Stimmen im Ministerrat für ihren Verzicht auf einen zweiten Kommissar. Mit Nachdruck vertrat der portugiesische Präsident Guterres die Position der Kleinen, wonach aus Gründen der Gleichberechtigung (die ja keine ist!) und der politischen Akzeptanz der Kommissionsbeschlüsse jeder Mitgliedstaat in der Brüsseler Behörde vertreten sein müsse.

Offen angezweifelt wurde Chiracs Glaubwürdigkeit als Advokat einer starken Kommission, nachdem ausgerechnet der französische Staatschef diese Behörde in seiner Grundsatzrede über die Zukunft Europas nicht mit einem einzigen Wort erwähnt habe. Insbesondere in skandinavischen Delegationskreisen wurde die Befürchtung geäussert, Frankreich und die anderen Grossen, die in die gleiche Kerbe hauen, gehe es letztlich weniger um die institutionelle Vertiefung der Union als um eine eigentliche Veränderung der Machtverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft zu Lasten der kleinen Mitgliedstaaten. Während der französische Präsident die Aussprache als "Warmherzig, solidarisch und offen" qualifizierte, wurde sie von anderen Delegationen als "hart, sehr deutlich und teilweise sogar leidenschaftlich" bezeichnet.


Streit um Dokumenteneinsicht

Das EU-Parlament will den Ministerrat beim EU-Gerichtshof in Luxemburg wegen der Geheimhaltung von Informationen aus dem Bereich der Militär- und Sicherheitspolitik einklagen. Im Sommer 00 hatte der Rat auf Antrag des Hohen Vertreters für die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, besondere Massnahmen zum Schutz geheimer und vertraulicher Informationen im Umfeld der militärischen und zivilen Krisenbewältigung beschlossen. Grundsätzlich sollen nur Personen Zugang zu diesen Verschlusssachen haben, die wegen ihrer Funktion befugt sind, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Solche Schriftstücke unterstehen nicht mehr den sonst üblichen Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Schriftstücken, und sie figurieren auch nicht im übers Internet zugänglichen Register der Ratsdokumente. Das Ratssekretariat rechtfertigte die Praxisänderung mit dem Argument, eine solche strenge Klassifizierungspolitik sei unerlässlich für den erfolgreichen Aufbau der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Das Parlament stellt nicht die fallweise Geheimhaltung in Frage. Die vom Rat beschlossene Klassifizierung mache jedoch das, was Ausnahme bleiben müsse, zur Regel.

Streit um Dokumenteneinsicht gibt es auch innerhalb des Parlamentes. Dessen Führung hatte in einer Rahmenvereinbarung mit der EU-Kommission über die Zusammenarbeit dieser beiden Institutionen speziell auch die Übermittlung vertraulicher Informationen an das EU-Parlament geregelt. Danach können nur das Parlamentspräsidium, die Konferenz der Fraktionspräsidenten oder die Vorsitzenden der betroffenen Parlamentskommissionen die Herausgabe klassierter Informationen beantragen. Eine Gruppe von Abgeordneten klagte vor dem EU-Gerichtshof, eine solche Abmachung schränke die Kontrollrechte des einzelnen Parlamentariers ungebührend ein. Ebenfalls hängig beim Gerichtshof ist eine Klage von über 70 Abgeordneten, die es nicht hinnehmen wollen, dass das gegenüber Kommission, Rat und Parlament unabhängige Europäische Amt für Betrugsbekämpfung ohne richterlichen Beschluss Abgeordnetenbüros durchsuchen darf. NZZ. 21./22, Oktober, 00, S. 5


EU-Vorkämpfer Karl V.

Der spanische Bourbonenkönig Juan Carlos hat Anfangs Oktober gekrönte und ungekrönte Vertreter von elf europäischen Staaten, die einst freiwillig oder unfreiwillig mit der Habsburger-Dynastie verbunden waren, zur feierlichen Eröffnung der Ausstellung "Carolus" nach Toledo eingeladen. Mit der Ausstellung wird Karl V. gefeiert, der spanische König und römisch-deutsche Kaiser, der am 25. November 1500 in Gent geboren wurde. Eingeladen waren Königin Beatrix (Niederlande), Albert II. (Belgien), Grossherzog Jean von Luxemburg, Hans-Adam II, von und zu Liechtenstein, die Bundespräsidenten Rau und Klestil, Bundespräsident Ogi und die Staatspräsidenten von Kroatien, Ungarn, Malta und der Slowakei - und weitere Vertreter, auch aus Südamerika. Juan Carlos lobte Karl V. als Vorkämpfer der europäischen Einigung. NZZ. 6.10.00, S. 64.


Prodi's Kritik an EU-Regierungszusammenarbeit

Der Präsident der EU-Kommission Prodi hat sich in einer Grundsatzrede gegen den Trend hin zu verstärkter Regierungszusammenarbeit ohne Beteiligung der Kommission ausgesprochen. Die in verschiedenen Hauptstädten propagierte Stärkung der Regierungszusammenarbeit auf Kosten der Kommission schwäche das demokratische Fundament der EU (sic!). Vor dem EU-Parlament vertrat Prodi das Prinzip der doppelten Legitimation der EU-Demokratie: jene der Mitgliedstaaten und jene des EU-Parlamentes als Vertreter des europäischen Volkes (!!). Eine unmittelbare Zusammenarbeit der Staaten entziehe indes jene Bereiche der demokratischen Kontrolle durch Parlament und europäische Gerichte. NZZ. 4.10.00, S. 3

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