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EU-Mehrwertsteuerbetrügereien

EU-weiter Steuerbetrug in grossem Umfang und die Abwanderung von Dienstleistungsunternehmen nach Luxemburg und Madeira fordern die Mehrwertsteuer-Regeln der EU heraus. Korrekturen sind schwierig, weil sie einstimmig beschlossen werden müssen.

EU-Steuerkommissar Kovacs, Deutschlands Finanzminister Steinbrück, die britische Regierunng, sie alle warnen seit Monaten vor grassierendem Betrug bei der Mehrwertsteuer (MWSt). Auf 60 Mrd. bis 70 Mrd. Euro pro Jahr wird in BrüsseI der dem Fiskus EU-weit entstehende Schaden geschätzt. Viele Betrügereien erfolgen grenzüberschreitend und nutzen dabei eine Besonderheit des Steuersystems in der Europäischen Union. Als «Übergangsregelung» blieb es im Warenverkehr zwischen Unternehmen bis heute beim Bestimmungslandprinzip: Warenlieferungen über die Binnengrenzen erfolgen weiterhin ohne Mehrwertsteuer; die Steuer ist im Bestitmmungsland zum dortigen Satz zu zahlen. Dieses System aber ist betrugsanfällig, wie besonders der sogenannte Karussell-Betrug zeigt: Ein (Schein)Unternehmen B bezieht Waren mit geringem Volumen, aber hohem Wert wie etwa Mobiltelefone ohne Bezahlung von MWSt von der Firma A in einem anderen EU-Staat und verkauft sie inklusive Mehrwertsteuer im Inland an ein Unternehmen C weiter. Die C belastete Steuer führt es aber nicht an das Steueramt ab. Vor Auffliegen des Betrugs verschwindet B vom Markt. Erleichtert wird ihm dies dadurch, dass die über das MWSt-lnformationsaustauschsystem vorgesehenen Meldungen über solche Transaktionen oft erst drei bis vier Monate später bei den inländischen Behörden eintreffen. Das Nachsehen hat der Fiskus: Käufer C kann für die bezahlte Mehrwertsteuer beim MWSt-pflichtigen Weiterverkauf im Inland einen Vorsteuerabzug oder bei der MWSt-freien Ausfuhr eine Rückerstattung geltend machen; im zweiten Fall erleidet das Steueramt gar einen Verlust, nicht «nur» einen Steuerausfall.

Zum eigentlichen Karussell kommt es, wenn die Ware zurück an A geht, wobei sie das Karussell im Prinzip wiederholt umrunden kann und in manchen Fällen gar nur noch virtuell zirkuliert. Laut EU-Steuerexperten sind zur Verwischung der Spuren zuweilen 60 bis 70 Unternehmen beteiligt, darunter auch solche in Drittstaaten. Beim «Verschwinden» von Unternehmen soll übrigens die Eidgenossenschaft eine Rolle spielen: «Absetzbewegungen in die Schweiz sind typisch, weil dort Auslieferungsanträgen bei Steuerdelikten nicht stattgegeben wird», schreibt der deutsche Sachverständigenrat im Jahresgutachten 2005/06. Das als Teil der Bilateralen II ausgehandelte, aber noch nicht in Kraft gesetzte Abkommen zwischen der EU und der Schweiz zur Betrugsbekämpfung wird indessen die Kooperation im Bereich der indirekten Steuern stark ausbauen.

Ende Mai hat die Kommission in einem Strategiepapier eine Reihe von Massnahmen zur Betrugsbekämpfung zur Debatte gestellt, darunter neben eher praktischen Schritten wie der Verbesserung der Behördenzusammenarbeit auch Systemänderungen: Zum einen erinnerte sie daran, dass das nach wie vor als Endziel geltende Ursprungslandprinzip Phänomenen wie dem Karussell-Betrug den Boden entziehen würde. Dessen politische Chancen sind aber noch immer gering – wegen den unterschiedlichen hohen Steuersätzen in den verschiedenen Ländern. Zum andern verwies die Kommission auf den Wunsch mancher Staaten nach Ausdehnung des «Reverse-Charge-Verfahrens» (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) auf Inlandumsätze, wo dies bis anhin nur ausnahmsweise möglich ist". Bei diesem Modell wird im Verkehr zwischen Unternehmen die Steuerschuld vom Anbieter der Güter oder Dienstleistungen auf den Empfänger verschoben. Lieferungen zwischen Unternehmen erfolgen steuerfrei, und erst vom letzten Betrieb in der Kette fliesst eine MWSt-Zahlung an den Fiskus.

Interesse am Reverse-Charge-Verfahren haben vor allem Berlin und Wien. Ihre Anträge auf die nötige EU-Ermächtigung zu dessen genereller Anwendung hat die Kommission aber vor kurzem mangels Rechtsgrundlage abgewiesen. Parallel dazu haben die beiden Staaten im Rat der EU- Finanzminister (Ecofin) jedoch bereits auf eine Änderung ebendieser Rechtsgrundlage gedrängt. Die Kommission und andere Mitgliedstaaten sind indessen skeptisch, da ein solcher Systemwechsel unter Umständen mehr Probleme schafft als löst: Zwar würde der Karussell-Betrug verunmöglicht, doch ergäben sich neue Betrugsmöglichkeiten unter anderem durch die Schwächung der bisherigen Selbstkontrollmechanismen (der Vorsteuerabzug wirkt derzeit als Anreiz zur Meldung). Auch droht administrativer Mehraufwand.

Vor diesem Hintergrund scheint kurzfristig fast nur die verstärkte Behörden-Kooperation zur Betrugsbekämpfung politische Chancen zu haben, zumal die Finanzminister Steuerbeschlüsse einstimmig fällen müssen. Allerdings haben die Anhänger des Reverse-Charge-Modells noch nicht aufgegeben. Vielmehr hat Steinbrück dieses Anliegen an der Juni-Sitzung des Ecofin mit einem separaten hängigen MWSt-Thema verknüpft, einem Gesetzgebungspaket zur Besteuerung von Dienstleistungen. Abgesehen von administrativen Vereinfachungen sieht dieses eine Änderung des Ortes der Besteuerung vor: Bis anhin wird die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Regelfall am Ort (im Land) des Anbieters nach den dortigen Sätzen erhoben; künftig soll es bei Leistungen an Unternehmen sowie bestimmen Dienstleistungen an Private der 'Ort des Kunden bzw. des Verbrauchs sein.

Hintergrund ist die technologisch-wirtschaftliche Entwicklung: Waren grenzüberschreitende Dienstleistungen 1993 kaum ein Thema, führen die unterschiedlichen Steuersätze inzwischen dazu, dass zum Beispiel Mobilfunk- oder Pay-TV- Anbieter aus Staaten wie Dänemark und Schweden mit einer Mehrwertsteuer von 25%: nach Luxemburg oder auf die portugiesische Insel Madeira abwandern, wo der tiefste in der EU zulässige Normsatz von 15% gilt. Dies hat den Futterneid der Hochsteuerländer geweckt, und auch die Kommission argumentiert mit Wettbewerbsverzerrungen.

Allerdings haben im Juni im Ecofin Luxemburg, Portugal und Deutschland Einwände gegen die Neuregelung erhoben. Während bei den ersten beiden die Angst um den Verlust eines Standortvorteils im Vordergrund stehen dürfte, schien es Berlin vor allem auch um das erwähnte, mehr oder weniger offene Junktim zum Reverse Charge-Anliegen zu gehen. Dies lässt für die für November vorgesehene nächste Ecofin-Diskussion ein zähes Feilschen erwarten. Solche Probleme gleichen der Quadratur des Kreises, solange der Binnenmarkt mit nationalen Mehrwertsteuersätzen kombiniert bleibt und Steuerentscheide Einstimmigkeit erfordern: Erstens wird die «Übergangslösung» immer wieder Nachbesserungsbedarf auslösen, den die Finanzminister vor allem mit Blick auf die eigenen Schatullen beurteilen; zweitens gibt die Einstimmigkeit jedem Staat eine Vetomöglichkeit, die sich für Junktims nutzen lässt und die faule Kompromisse fördert. NZZ. 4. August 2006, S. 25



Stillstand der Doha-Verhandlungen als Chance für die Ärmsten und die Umwelt

Die WTO-Verhandlungen sind nach einem Treffen der Vertreter der G6 Ende Juli 2006 gescheitert. Die Versuche der EU, dies als gescheitertes multilaterales Bestreben für Entwicklung darzustellen, sind jedoch eine Mogelpackung. Ein Abschluss der so genannten „Doha Entwicklungsrunde“ hätte fatale Folgen für arme Länder und die Umwelt gebracht. Neuere Studien der Weltbank und anderer Institutionen wie z.B. die „Sustainability Impact Assessments“ der EU haben gezeigt, dass die erwarteten ökonomischen Gewinne weltweit viel geringer ausfallen als ursprünglich angenommen, und die ärmsten Länder insbesondere im südlichen Afrika die Verlierer gewesen wären. Die Agrarverhandlungen hätten den Lebensunterhalt von Millionen von Kleinbauern bedroht und die NAMA-Verhandlungen (non-agricultural market access) zu Deindustrialisierung und Jobverlusten geführt. Außerdem wurden die verheerenden globalen Umweltauswirkungen nicht berücksichtigt.

In den NAMA-Verhandlungen sollten die Märkte für Industriegüter liberalisiert werden, sie betrafen aber auch ökologisch hochsensible Bereiche wie Wälder, Fischerei und mineralische Rohstoffe. Eine weitere Liberalisierung hätte diese Ressourcen verbilligt, die Nachfrage und ihren weiteren Raubbau gefördert und damit fatale Folgen für die Umwelt und Hunderte von Millionen Menschen insbesondere in armen Ländern gehabt. Eine Reihe von Ländern hatte sogar Vorschläge für eine komplette oder besonders hohe Liberalisierung von Wäldern und Fisch und Fischprodukten über die generellen Zollsenkungen hinaus. 90 % der Fischer weltweit sind „Kleinfischer“. Vor allem durch die industriellen Fischereiflotten sind die globalen Fischbestände aber zu 70 Prozent entweder ausgerottet oder stark bedroht. Eine weitere Liberalisierung hätte eine Expansion des kommerziellen Fischfangs bedeutet und die Überfischung der Meere beschleunigt. Leidtragende wären Kleinfischer z.B. in Indonesien oder den Philippinen gewesen. Weltweit sind bereits über die Hälfte der Wälder zerstört. Es leben aber mehr als 350 Millionen Menschen in oder nahe Wäldern und nutzen diese für ihren Lebensunterhalt und ihr Einkommen.Weitere 60 Millionen indigene Menschen sind für ihr Überleben praktisch vollständig abhängig von Wäldern.

Zwar hat die EU die komplette Liberalisierung natürlicher Ressourcen nicht unterstützt, aber sie war nicht bereit, natürliche Ressourcen gänzlich von den Zollkürzungen in den NAMAVerhandlungen auszunehmen, wie es Friends of the Earth fordert. Außerdem hat die EU zusammen mit Japan die Abschaffung aller Exportsteuern und -zölle gefordert. Diese werden von Entwicklungsländern v.a. benutzt, um ihre Exporte von natürlichen Ressourcen und Landwirtschaftsprodukten zu besteuern. Aus Umweltsicht würde eine Einschränkung oder eventuelle Abschaffung dieser Exportsteuern z.B. zu einem Ansteigen von Holzexporten und damit auch der Ausbeutung von Wäldern führen.

In den NAMA-Verhandlungen über so genannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse wurden eine Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen, die potentiell dem Umweltschutz dienen, als potentielle Handelshemmnisse gelistet. In der EU sind beispielsweise die Herkunftsbezeichnung von Fischprodukten und Regelungen zu Chemikalien wie REACH betroffen. Besonders kritisch ist ein Vorschlag der EU und ein fast gleich lautender Vorschlag der NAMA-11 zu sehen, einen „fasttrack“ Mechanismus voranzubringen, in dem bilateral innerhalb von nur 60 Tagen über die Abschaffung dieser „Handelshemmnisse“ verhandelt werden soll. Dieser Vorschlag würde zwar rechtlich nicht bindend sein, könnte aber dennoch fatale Folgen haben, da er die Verhandlungen erheblich beschleunigen würde, keine Umweltexperten beteiligt sind und das Verfahren äußerst intransparent ist.

Der momentane Stillstand in den WTO-Verhandlungen sollte nach Friends of the Earth dazu genutzt werden, ein multilaterales Handelssystem zu entwickeln, das Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Menschenrechte über Handelsregeln stellt und nicht erlaubt, dass alleine Konzerninteressen die Handelsagenda beherrschen. Konkret könnte dies u.a. bedeuten, dass multilaterale Umweltabkommen Vorrecht vor Handelsregeln haben und Konflikte zwischen diesen Regelwerken nicht in der WTO, sondern unter dem Dach der UNO z.B. am Internationalen Gerichtshof geklärt werden. EUROPA-INFO August/September 2006, www.foeeurope.org


EU-Kommission wirft das Ziel einer umweltverträglicheren Verkehrspolitik über Bord

Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2006 ein Strategiepapier zur zukünftigen Entwicklung im Transportbereich veröffentlicht. Diese zwischenzeitliche Bilanz zum im Jahr 2001 herausgegebenen Weißbuch der EU-Verkehrspolitik zeigt eine deutliche Wende gegenüber den ursprünglich festgesetzten Zielen. So ignoriert das neue Maßnahmenpapier die anfängliche Zielsetzung, Gesundheit und Umwelt vor den negativen Einflüssen des Transportverkehrs nachhaltig zu schützen.

In der EU soll Verkehr künftig generell gefördert werden, um die Voraussetzungen für Wachstum und neue Jobs zu schaffen. Dieser Politikwechsel steht in Konflikt mit mehreren anderen übergeordneten Dokumenten wie zum Beispiel der EUStrategie zur Nachhaltigen Entwicklung und weiteren Grundsätzen im Bereich Energie, Klimawandel, öffentliche Gesundheitspflege und dem Schutz der Artenvielfalt.

Am 16. Juni 2006, also sechs Tage vor der Präsentation des überarbeiteten Weißbuchs, wurde die Strategie für Nachhaltige Entwicklung von den EU-Entscheidungsträgern angenommen. Sie enthält operationale Zielsetzungen für einen nachhaltigen Transport in acht Bereichen, darunter befinden sich Punkte zum Klimawandel, dem effizienten Einsatz von Energie, der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung. Die am 22. Juni 2006 vorgelegte Halbzeitbilanz zum Weißbuch Verkehr nimmt weder Bezug auf diese Ziele noch schlägt sie eine Strategie vor, wie diese erreicht werden können. Es macht keinen koordinierten Eindruck von der EU-Kommission, ein überarbeitetes Weißbuch zu präsentieren, das die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie nicht berücksichtigt. Die Wünsche der Transportindustrie werden hier von der Kommission offensichtlich als wichtiger eingestuft als die der EU-Minister, die eine breitere Perspektive betrachten.

Die Gegensätze zwischen den beiden Strategiepapieren werden in drei Punkten ganz deutlich. Das Strategiepapier zur nachhaltigen Entwicklung definiert eindeutige Maßnahmen, um die Verknüpfung zwischen Wirtschaftswachstum und der Zunahme im Transportverkehr zu brechen, zur Reduzierung der für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase, und um die Luftverschmutzung und Lärmbelästigung auf ein Niveau zu bringen, auf dem der negative Einfluss auf die Gesundheit der Menschen und der Umwelt minimiert wird. Im überarbeiteten Weißbuch werden diese Ziele jedoch nicht erwähnt, sie waren aber zum Teil im Weißbuch für Verkehr aus dem Jahre 2001 verankert. Dort wurde noch davon gesprochen, Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum zu entkoppeln. In dem überarbeiteten Dokument ist nun nicht mehr die Rede davon, das Verkehrsaufkommen zu verringern. Die VCÖ-Analyse zeigt, dass auch in anderen Bereichen deutlich von der ursprünglichen Version des im Jahre 2001 veröffentlichten Weißbuchs abgewichen wird. Im Weißbuch war die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene bzw. auf die Schifffahrt eine zentrale Zielsetzung. So wurde 2001 noch festgelegt, dass eine Veränderung des „modal shifts“ erreicht werden muss. Der Rückgang des Güterverkehrs auf der Schiene zugunsten der Straße sollte gestoppt und das Wachstum des Lkw-Verkehrs verringert werden. Die revidierte Strategie kehrt von diesem Ansatz ab und das spezielle Ziel, den Schienengüterverkehr auf das Niveau von 1998 anzuheben, wurde in dem neuen Papier fallengelassen. Ein weiteres Ziel des Weißbuchs war es, die Straßenbesteuerung zu überarbeiten und die Folgekosten des Verkehrs, wie Umweltverschmutzung und Verkehrsunfälle, in die Besteuerung einzubeziehen. Dieser Punkt wird in der überarbeiteten Version nicht mehr aufgegriffen, obwohl es ein wichtiger Schritt in Richtung verursachungsgerechter Besteuerung wäre. Laut einer Studie des Schweizer Forschungsinstituts Infras betragen allein die externen Kosten des Lkw-Verkehrs in der EU mehr als 200 Milliarden € pro Jahr, das entspricht fast zur Gänze dem Bruttoinlandsprodukt Österreichs.

Die EU hat ihr bisheriges Ziel, den Güterverkehr stärker auf die Schiene zu verlagern, eindeutig nicht erreicht. Das Versagen der EU-Transportpolitik zeigt sich in der Entwicklung des Güterverkehrs in der EU. Die VCÖ-Publikation „Lkw-Maut auf allen Straßen“ zeigt, dass seit dem Jahr 1995 der Straßengüterverkehr in der EU um 32 % auf 1.625 Milliarden Tonnenkilometer gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Schiene um 2,3 % auf 351 Milliarden Tonnenkilometer gesunken. Doch anstatt hier wirksame Maßnahmen umzusetzen, werden ganz einfach die Zielsetzungen geändert. EUROPA-INFO August/September 2006 www.vcoe.at

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