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Kurzinfos Mai 2025



Die Bodenschätze der Ukraine

US-Rohstoffdeal mit Kiew verschärft die transatlantische Rivalität: Vor dem Krieg nahm die EU 40 Prozent der ukrainischen Ressourcenexporte ab. Jetzt wollen die USA einen größeren Anteil. Europäische Rivalen kritisieren „Neokolonialismus“.

Der Rohstoffdeal zwischen den USA und der Ukraine tangiert Interessen Deutschlands und anderer Staaten Europas und verschärft die transatlantische Rivalität. Während vor Kriegsbeginn rund 40 Prozent der ukrainischen Rohstoffexporte in die EU gingen, erheben nun die Vereinigten Staaten Anspruch auf größere Anteile davon. Die Ukraine besitzt rund fünf Prozent der globalen Bodenschätze, darunter einige, die laut Experten strategisch besonders wichtig sind, etwa Titan. Das Metall ist wegen seiner Eigenschaften – es ist leicht und sehr hart – insbesondere für die Rüstungsproduktion von Panzern bis zu Langstreckenraketen unverzichtbar. Bislang ist die EU noch von Importen des Rohstoffs aus Russland abhängig. Zugriff auf die ukrainischen Vorkommen könnte dies ändern. Besonders verärgerte Reaktionen auf den US-Rohstoffdeal mit Kiew sind aus konservativen Kreisen in Großbritannien zu hören. Das Land hat im Januar seinerseits mit der Ukraine eine enge Rohstoffkooperation vereinbart. In London ist nun – sachlich zutreffend – von „neokolonialer Ausbeutung“ durch die USA die Rede. In Deutschland wird unabhängig davon über „Treuhandgebiete“ in der Ukraine unter Fremdverwaltung spekuliert.

Rohstofflager der EU

Die Ukraine ist, wie es in einer umfassenden Analyse des Professors für Mineralogie und Rohstoffgeologie am Naturkundemuseum der Universität Oslo, Axel Müller, heißt, eins „der führenden Länder der Welt in der Rohstoffproduktion und -verarbeitung“.[1] Demnach besitzt sie „etwa 5% der weltweiten Bodenschätze“ und gehört bei einer Reihe wichtiger Ressourcen zu den zehn größten Produzenten überhaupt. Im Vorkriegsjahr 2021 war sie „der sechstgrößte Eisenerzproduzent der Welt“, konstatiert Müller; zudem verfügt sie „über die größten Manganerzreserven in Europa“, die gleichzeitig zu den „größten Reserven weltweit“ zählen. Nicht zuletzt ist sie „einer der wenigen Graphitproduzenten in Europa“. 2021 erwarb die EU rund 40 Prozent der gesamten ukrainischen Rohstoffexporte, darunter insbesondere Eisenerz, Schmiedeeisen und Stahl; bei den Eisenerzimporten war sie zu rund 15 Prozent auf die Ukraine angewiesen. Die strategische Bedeutung ihrer Bodenschätze lässt sich auch an der Tatsache ablesen, dass das Kiewer Ministerium für natürliche Ressourcen im Juli 2021 in die European Raw Materials Alliance (ERMA) aufgenommen wurde, die eine verlässliche Versorgung der EU-Mitgliedstaaten mit strategischen Rohstoffen unterstützen soll. Die ERMA ist in Berlin angesiedelt und unter Mitwirkung der EU gegründet worden.

Titan für die Rüstungsindustrie

Unter den reichen Lagerstätten der Ukraine schreibt Müller den Titanvorkommen spezielle Bedeutung zu. Titan, „ein leichtes und hartes Metall“, werde in der Luft- und Raumfahrt, aber auch „für militärische Anwendungen“ benötigt, konstatiert der Mineraloge – so etwa für den Bau von Kampfjets, Kriegsschiffen, Panzern und Langstreckenraketen.[2] Die Ukraine verfüge nicht bloß „über die größten Titanreserven in Europa“, sondern auch – als eines von relativ wenigen Ländern weltweit – über einen „geschlossenen Produktionskreislauf in der Titanindustrie“. Es komme hinzu, hielt Müller in seiner 2023 publizierten Analyse fest, dass „die Abhängigkeit des Westens von russischem Titan ... so stark“ sei, dass es bislang von den Russland-Sanktionen nicht betroffen sei. In der Tat hat die EU sogar noch in ihrem 16. Sanktionspaket vom 24. Februar 2025 für die Einfuhr von Titan Ausnahmen vorgesehen.[3] Umgekehrt zog Russlands Präsident Wladimir Putin im September 2024 ein Embargo auf die Ausfuhr von Titan in Betracht.[4] Schon 2022 erhielt das US-Außenministerium den Auftrag, Möglichkeiten für einen intensiveren Rückgriff auf das ukrainische Titan zu eruieren: „als mögliche Alternative zu chinesischen und russischen Quellen“, hieß es explizit.[5]

Privilegierter Zugriff

Mit dem Rohstoffdeal, den US-Finanzminister Scott Bessent und die ukrainische Wirtschaftsministerin Julija Swyrydenko am 30. April 2024 in Washington unterzeichnet haben, erhalten die Vereinigten Staaten einen privilegierten Zugriff auf die ukrainischen Ressourcen. So soll ein Investitionsfonds zur gemeinsamen Rohstoffförderung aufgelegt werden.[6] Die Mittel dafür sollen zur einen Hälfte aus Kiew, zur anderen Hälfte aus Washington kommen. Zehn Jahre lang müssen sämtliche Erträge aus dem Fonds in den ukrainischen Rohstoffsektor reinvestiert werden. Danach dürfen sie allerdings auch entnommen werden. Formal werden beide Seiten den Fonds gemeinsam verwalten; dass die USA dabei jedoch politisch am längeren Hebel sitzen, liegt auf der Hand. Als mögliche Investoren bevorzugt genannt werden Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, aus der EU sowie aus anderen Ländern, die „die Verteidigung der Ukraine gegen Russlands vollumfängliche Invasion“ unterstützt haben.[7] Damit begünstigt die Vereinbarung Unternehmen der Länder des transatlantischen Bündnisses und ihrer Verbündeter beim Zugriff auf die ukrainischen Bodenschätze.

„Neokoloniale Ausbeutung“

Unmut wird unter anderem in Großbritannien laut. Der britische Premierminister Keir Starmer und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatten am 16. Januar 2025 in Kiew eine Erklärung über eine „hundertjährige Partnerschaft“ zwischen dem Vereinigten Königreich und der Ukraine unterzeichnet. Sie sieht an erster Stelle einen Ausbau der militärischen Kooperation vor, darunter beispielsweise eine intensivere Zusammenarbeit der Seestreitkräfte beider Staaten etwa im Schwarzen Meer sowie eine enge rüstungsindustrielle Kooperation.[9] Daneben geht es aber auch um verschiedene Formen einer ökonomischen Zusammenarbeit, dies insbesondere mit Blick auf die „Entwicklung einer ukrainischen Strategie für kritische Mineralien“; diesbezüglich wird eine Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in Aussicht genommen. Der neue ukrainisch-US-amerikanische Rohstoffdeal drängt Großbritannien nun in die zweite Reihe zurück. Der konservative Spectator erklärte verärgert, die Vereinbarung nehme der Ukraine ihre alleinige Verfügungsgewalt über ihre Rohstoffe und bringe ihr eine „neokoloniale Ausbeutung“.[10] Die Publikation dieser Einschätzung durch eine Zeitschrift aus dem Londoner Establishment ist interessengeleitet, trifft der Sache nach allerdings zu.

Potenzielles Schlüsselland

Verhalten sind bislang die Reaktionen aus Berlin. Im vergangenen Jahr bekräftigte unter anderem eine Expertin der Bertelsmann Stiftung, es gebe auch ein deutsches Interesse an den umfangreichen Bodenschätzen der Ukraine: Das Land habe „tatsächlich für uns elementar wichtige Rohstoffvorkommen und seltene Mineralien anzubieten“, erklärte Miriam Kosmehl, Expertin der Stiftung für Osteuropa, gegenüber dem ZDF.[11] „Grundsätzlich“ könne die Ukraine „mit ihrem Ressourcenreichtum“ etwa „zu Zukunftsindustrien wie Elektromobilität und Umwelttechnologien beitragen“. Die Vorstellung, da tue sich für Deutschland und die EU eine „Goldgrube“ auf, habe allerdings „einen Haken“, wurde Kosmehl zitiert: Große Teile der Lagerstätten befänden sich in Territorien, „die entweder besetzt oder von Kampfhandlungen betroffen waren oder es noch sind“. Das treibe „die Kosten des Abbaus in die Höhe“. Gelinge es allerdings, der Ukraine im Krieg zum Sieg über Russland zu verhelfen, hieß es weiter im ZDF, dann könne das Land wohl „ein Schlüsselpartner Deutschlands und der EU für die Zukunftstechnologien und die ‘grüne‘ Transformation der Industrien werden“.

Fremdverwaltete Treuhandgebiete

Im deutschen Establishment werden unterdessen Vorschläge diskutiert, die – jedenfalls für Teile der Ukraine – noch klar über die neokoloniale Ausbeutung der Ressourcen des Landes hinausgehen. So erklärte kürzlich die Leiterin des Leibniz-Instituts für Friedens- und Konfliktforschung in Frankfurt am Main, Nicole Deitelhoff, man könne zumindest einen Teil der von Russland besetzten Territorien „als internationales Treuhandgebiet“ organisieren – und zwar „mit einer UN-Verwaltung oder einer Treuhandgruppe mehrerer Staaten, die dann die Regierungsgeschäfte übernehmen“.[12] Dies könne „für einen Zeitraum von 10 oder 15 Jahren geschehen“. Erst danach könne man „über eine dauerhafte Lösung der territorialen Fragen neu verhandeln“. In den von Russland besetzten Territorien – Deitelhoff ließ das unerwähnt – liegen bedeutende Rohstoffvorkommen, darunter solche, die für die Bundesrepublik und die EU von besonderem Interesse sind. 02. Mai, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9956



[1], [2] Axel Müller: Die gegenwärtige Lage der ukrainischen Metall- und Industriemineralproduktion und deren Folgen auf die europäische Rohstoffversorgung. In: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin 158 (2023). S. 81-100.

[3] Andrew Hood, Vansh Gupta, Ursula Monney: The EU‘s 16th sanctions package against Russia. fieldfisher.com 04.03.2025.

[4] Putin says Russia should consider restricting uranium, titanium and nickel exports. reuters.com 12.09.2024.

[5] David Brennan: The Battle for Ukraine’s Titanium. newsweek.com 28.01.2023.

[6] Mareike Müller: Ukraine und USA unterzeichnen einen Rohstoffdeal. handelsblatt.com 01.05.2025.

[7] Agreement between the Government of Ukraine and the Government of the United States of America on the Establishment of a United States-Ukraine Reconstruction Investment Fund. Washington, 30.04.2025.

[8] Mehr Politik als Wirtschaft: US-Rohstoffdeal mit der Ukraine. handelsblatt.com 01.05.2025.

[9] UK-Ukraine 100 Year Partnership Declaration. gov.uk 17.01.2025.

[10] Mark Galeotti: Trump’s Ukraine mineral deal amounts to extortion. spectator.co.uk 01.05.2025.

[11] Dennis Berger: Warum die Wirtschaft von der Ukraine abhängt. zdf.de 18.10.2024.

[12] „Trumps Friedensplan ist ein Unterwerfungsvertrag“. n-tv.de 23.04.2025.


Zugang zu Dokumenten: von der Leyen muss liefern

Die Entscheidung der EU-Kommission, mit der einer Journalistin der New York Times der Zugang zu zwischen Präsidentin von der Leyen und dem CEO von Pfizer (es ging um Impfstofflieferungen) ausgetauschten Textnachrichten verweigert wurde, wird für nichtig erklärt.

Gestützt auf die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten beantragte Matina Stevi, eine für die Tageszeitung The New York Times tätige Journalistin, bei der Europäischen Kommission Zugang zu allen zwischen der Präsidentin Ursula von der Leyen und dem Chief executive officer (CEO) von Pfizer, Albert Bourla, in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 11. Mai 2022 ausgetauschten Textnachrichten. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht im Besitz der von dem Antrag erfassten Dokumente sei. Frau Stevi und The New York Times beantragten daraufhin beim Gericht der Europäischen Union, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären.

Mit seinem Urteil gibt das Gericht der Klage statt und erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig.

Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten soll dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten, die sich im Besitz der EU-Organe befinden, größtmögliche Wirksamkeit verschaffen. In der Regel sollten somit alle Dokumente der Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Erklärt jedoch ein Organ in Beantwortung eines Zugangsantrags, dass ein Dokument nicht existiere, so wird entsprechend der Vermutung der Richtigkeit dieser Behauptung angenommen, dass das Dokument nicht existiert. Diese Vermutung kann jedoch auf der Grundlage von vom Antragsteller vorgelegten relevanten und übereinstimmenden Anhaltspunkten entkräftet werden.

Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen. Dagegen haben Frau Stevi und The New York Times relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass im Rahmen des Kaufs von Impfstoffen durch die Kommission bei Pfizer während der Covid-19-Pandemie zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Chief executive officer von Pfizer ein wiederholter Austausch, insbesondere in Form von Textnachrichten, stattgefunden hat. Damit ist es ihnen gelungen, die Vermutung der Nichtexistenz und des Nichtbesitzes der angeforderten Dokumente zu entkräften.

In einer solchen Situation kann sich die Kommission nicht mit der Behauptung begnügen, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei, sondern muss plausible Erklärungen abgeben, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar sind. Die Kommission hat weder im Detail erklärt, welche Art von Nachforschungen sie betrieben hat, um diese Dokumente zu finden, noch, wo sie nach ihnen gesucht hat. Somit hat sie keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat die Kommission nicht hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob in diesem Fall die Löschung freiwillig oder automatisch erfolgt ist oder ob das Mobiltelefon der Präsidentin inzwischen ausgetauscht wurde. Schließlich hat die Kommission auch nicht plausibel dargelegt, warum sie der Ansicht war, dass die im Zusammenhang mit dem Kauf von Covid-19-Impfstoffen ausgetauschten Textnachrichten keine wichtigen Informationen oder solche Informationen enthielten, die Folgemaßnahmen nach sich gezogen hätten und deren Aufbewahrung sichergestellt werden müsse. Pressemitteilung Nr. 60/25, Luxemburg, 14. Mai 2025 https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-05/cp250060de.pdf,


EUDR: Risikobewertung und Vereinfachung sorgen für Kritik

Durchschnittlich 13 Millionen Hektar Wald verschwinden pro Jahr durch Abholzung Die Risikoeinstufung im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung sorgt für Kritik: Während nur vier Länder als Hochrisikostaaten gelten sollen, bleiben wichtige Entwaldungstreiber wie Brasilien und Indonesien außen vor. Die Kommission stellt zeitgleich Vereinfachungsmaßnahmen vor. Umweltorganisationen warnen vor politischer Schönfärberei – und fordern eine ambitionierte Umsetzung der Verordnung.

Eine Analyse von Katharina Schuster, DNR

Die EU hat sich mit der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ambitionierte Ziele gesetzt: Produkte wie Soja, Kaffee, Palmöl, Kakao oder Rindfleisch sollen nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie nicht zur Entwaldung beitragen. Doch ausgerechnet bei der zentralen Frage, wie hoch das Risiko für Entwaldung in den jeweiligen Herkunftsländern ist, droht der Verordnung nun die Entschärfung durch die Hintertür.

In einem geheimen Ausschussvotum haben die EU-Mitgliedstaaten Anfang Mai dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, lediglich vier Staaten in die Hochrisikokategorie aufzunehmen: Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland. Alle anderen Länder, darunter große Agrarexporteure wie Brasilien, Indonesien oder Paraguay, gelten demnach als „Standardrisiko”. Für EU-Staaten selbst wurde pauschal der Status „Niedrigrisiko” vergeben – ungeachtet regionaler Unterschiede oder bestehender Umweltkonflikte.

„Die Verordnung verliert an Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet Entwaldungshotspots ausgenommen werden” Diese pauschale Kategorisierung steht aus Sicht von Umweltorganisationen im Widerspruch zu den Zielen der Verordnung. „Nur sanktionierte Regime mit katastrophalen Menschenrechtsbilanzen als Hochrisikostaaten zu deklarieren, untergräbt den Anspruch der EUDR, globale Entwaldung effektiv zu bekämpfen”, kritisiert Nicole Polsterer von der Waldschutzorganisation FERN. Sie fordert, dass Risikoeinstufungen die realen Entwaldungs- und Menschenrechtsrisiken widerspiegeln und nicht nur geopolitisch motiviert sein dürfen. Auch Giulia Bondi von Global Witness betont, dass etwa Brasilien oder Paraguay nachweislich Waldverlust verzeichnen – trotzdem müssten sie keine erhöhten Sorgfaltspflichten erfüllen. „Die Einstufung ist realitätsfern. Die Verordnung verliert an Glaubwürdigkeit, wenn ausgerechnet Entwaldungshotspots ausgenommen werden.” Bereits im Januar hatten über 40 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, die Risikobewertung an realen Entwaldungs- und Menschenrechtsrisiken auszurichten – und nicht lediglich an geopolitischen Erwägungen oder Sanktionslisten. Der Appell blieb offenbar ungehört.

Die Europaabgeordnete Delara Burkhardt (S&D, Deutschland), Berichterstatterin für die EUDR im Europäischen Parlament, mahnt gegenüber Table.Briefings: „Die Risikoklassifizierung muss die tatsächlichen Risiken für Entwaldung und Waldschädigung realistisch widerspiegeln und regelmäßig mit aktuellen Daten wie etwa jenen der FAO überprüft werden.”

Für zusätzliche Irritation sorgt die Tatsache, dass die EU-Kommission das Abstimmungsergebnis zur Länderrisikoeinstufung bislang nicht veröffentlicht hat. Entgegen der üblichen Praxis, Ergebnisse von Ausschusssitzungen zeitnah zugänglich zu machen, soll das Votum erst mit Verabschiedung des entsprechenden Durchführungsakts offiziell bekannt gegeben werden. Dieses Maß an Geheimhaltung nährt den Verdacht, dass hier politisch sensible Entscheidungen möglichst geräuschlos durchgewunken werden sollen.

Vereinfachungsmaßnahmen „schwächen die Substanz der EUDR erheblich” Zeitgleich hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen vorgestellt, die den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern sollen. Die Vereinfachung von Berichtspflichten, jährliche statt chargenweise Sorgfaltserklärungen und eine niedrig angesetzte Risikoeinstufung sollen den Verwaltungsaufwand um bis zu 30 Prozent senken. „Wir wollen die Umsetzung der EUDR so unbürokratisch wie möglich gestalten, ohne ihre Ziele zu gefährden”, betont Umweltkommissarin Jessika Roswall. Doch Umweltverbände warnen: Diese „Entbürokratisierung” droht zulasten der Glaubwürdigkeit der Verordnung zu gehen. Nicole Polsterer sieht darin eine riskante Abkehr vom ursprünglichen Anspruch: „Die Kommission hat dem Druck konservativer Kräfte und Wirtschaftsverbände nachgegeben und schwächt damit die Substanz der EUDR erheblich.” wird sie von ENDS Europe zitiert.

Waldschädigung und Menschenrechtsfragen können auch in Europa nicht flächendeckend ausgeschlossen werden Kritik kommt indes nicht nur von Umweltorganisationen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) übt scharfe Kritik am Vorgehen der Kommission. Allerdings aus gegenteiliger Perspektive: Die EUDR sei ein „bürokratischer Bumerang”, der vor allem heimische Waldbesitzer belaste, ohne globalen Waldschutz zu fördern. Der Verband fordert wie andere deutsche Agrarverbände und Waldeigentümervertreter*innen eine „Null-Risiko-Kategorie” für Länder wie Deutschland, in denen angeblich keine Entwaldung stattfinde. Dabei blenden die Lobbyverbände aus, dass die EUDR nicht nur auf Flächenverlust zielt, sondern auch auf Waldschädigung und Menschenrechtsfragen – Aspekte, die auch in Europa nicht flächendeckend ausgeschlossen werden können. Tatsächlich wurden Deutschland und alle anderen EU-Staaten pauschal als Niedrigrisiko-Länder eingestuft, genau so wie Länder wie die USA oder China.

Die EUDR ist ein Meilenstein im Kampf gegen globale Entwaldung. Doch ihre Wirksamkeit hängt entscheidend davon ab, ob die zugrunde liegenden Risikoeinstufungen auf realen Entwaldungsdaten beruhen oder auf geopolitischem Kalkül. Eine rein symbolische Hochrisikoliste hilft weder bedrohten Wäldern noch der Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik. Die Benchmarking-Liste muss regelmäßig auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert und um Länder mit dokumentierten Entwaldungsrisiken ergänzt werden.

Statt die Verordnung weiter zu entkernen, braucht es nun einen Kurswechsel: ambitionierte Umsetzung, aufrichtige Risikobewertung und politische Konsequenz. Nur so kann die EUDR ihrem eigenen Anspruch gerecht werden, Europas Konsum entwaldungsfrei zu machen. Gene Gallin, EU-News | 16. Mai 2025, https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eudr-risikobewertung-und-vereinfachung-sorgen-fuer-kritik

ENDS Europe (kostenpflichtig): Capitals sign off on lax country benchmarking under EU anti-deforestation law: https://www.endseurope.com/article/1917860/capitals-sign-off-lax-country-benchmarking-eu-anti-deforestation-law

Europe.Table (kostenpflichtig): Entwaldung: Kommission stellt Risikoeinstufung von Produzentenländern fertig: https://table.media/europe/news/entwaldung-kommission-stellt-risikoeinstufung-von-produzentenlaendern-fertig/

Euractiv: EU to blacklist just four countries under deforestation law: https://www.euractiv.com/section/agriculture-food/news/eu-to-blacklist-just-four-countries-under-deforestation-law/

ENDS Europe (kostenpflichtig): EUDR: Commission moves to slash admin costs in latest simplification push: https://www.endseurope.com/article/1914599/eudr-commission-moves-slash-admin-costs-latest-simplification-push

Global Witness - Pressemitteilung: EU anti-deforestation law appears to exclude major deforestation hotspots: Global Witness reaction: https://globalwitness.org/en/press-releases/eu-anti-deforestation-law-appears-to-exclude-major-deforestation-hotspots-gw-reaction/

Europäische Kommission: Kommission ergreift Maßnahmen zur Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_1063

AGDW – Pressemitteilung: AGDW bekräftigt Forderung nach Null-Risiko-Kategorie bei der EUDR: https://www.waldeigentuemer.de/agdw-bekraeftigt-forderung-nach-null-risiko-kategorie-bei-der-eudr/

Earthsight: Offener Brief: Ensuring EUDR benchmarking reflects human rights and environmental risks: https://www.earthsight.org.uk/media/download/2042


Staatssekretär informierte falsch zur Schutzklausel

Die Kommunikation des Bundes zu den EU-Verträgen war zum Teil unglücklich. Auch diese Woche wieder in Sachen Schutzklausel.

Da soll noch einer sagen, in der Schweiz habe im Tiktok- und Youtube-Zeitalter niemand mehr Lust zum Lesen. Zumindest politisch interessierte Kreise scheinen derzeit danach zu lechzen, einen garantiert staubtrockenen Wälzer von etwa 800 Seiten zu verschlingen: die Texte der Verträge Schweiz - EU, die das künftige bilaterale Verhältnis vor allem in Sachen gegenseitiger Marktzugang regeln sollen. Der Bundesrat verlangt hier vom Publikum offenbar fast Unmenschliches: Geduld bis im Juni. Dann will er die Vertragstexte zum Start der Vernehmlassung veröffentlichen, zusammen mit den notwendigen Gesetzesanpassungen im Inland.

Seit dem vergangenen Dezember liegen zwar Faktenblätter des Bundes mit der Beschreibung von zentralen Elementen der Verträge vor. Doch manche Interessenten wollten der Sache nicht trauen und stattdessen möglichst rasch die Vertragstexte im Original sehen. Der Bund reagierte mit der Offerte eines Kurzeinblicks für einige auserwählte Eminenzen etwa aus Parteien, Verbänden und Gewerkschaften. Der Schuss ging indes nach hinten los: Exponenten des gemeinen Fussvolks, namentlich «normale» Parlamentarier, konnten sich darüber aufregen, dass sie offiziell Bürger zweiter Klasse waren. Eine Einladung war dies vor allem für die Kritiker des EU-Vertrags. Das Aussendepartement zeigte sich diesen Mittwoch einsichtig und gewährte allen Parlamentariern das Einsichtsrecht.

Absolut oder relativ

Doch am selben Mittwoch gab es erneut Ärger – mit einer Fehlinformation vor laufenden Kameras. Bundesrat Beat Jans und sein Migrations-Staatssekretär Vincenzo Mascioli informierten über die vorgesehene Schutzklausel zur Begrenzung der EU-Einwanderung. Mascioli nannte vier konkrete Schwellenwerte, die der Bundesrat vorschlagen will. Beim Erreichen von nur schon einem dieser Schwellenwerte müsste der Bundesrat laut dem Vorschlag die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Drei der Schwellenwerte beziehen sich auf die Veränderung des Grenzgängerbestands, die Erhöhung der Arbeitslosigkeit und die Zunahme der Sozialhilfebezüger aus der EU – jeweils innert Jahresfrist.

Am meisten zu reden gab der genannte Schwellenwert zur Nettoeinwanderung aus der EU. Der vorgeschlagene Wert beträgt 0,74 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz am Ende des Vorjahrs. 2024 belief sich die EU-Nettozuwanderung auf rund 54 000 Personen – was 0,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung Ende 2023 ausmachte. Der Schwellenwert wäre in dieser Lesart bei einer EU-Nettoeinwanderung von etwas über 66 000 erreicht worden. Doch diese Lesart ist laut Masciolis Darstellung vom Mittwoch falsch. Es gehe hier nicht um das Einwanderungsniveau, sondern «um eine rasche Veränderung der Zuwanderung» – denn Probleme zeigten sich eher bei einer raschen Zunahme als bei konstanter Zuwanderung. Das hat eine gewisse Logik, doch eine Zunahme der Nettoeinwanderung um über 66 000 innert Jahresfrist erscheint unrealistisch.

Doppelte Klarstellung

Eine vom Staatssekretariat für Migration (SEM) ebenfalls am Mittwoch verschickte E-Mail war derweil widersprüchlich: Sie sprach einerseits von einer «ausserordentlichen Zunahme der Nettoeinwanderung», doch gemäss dem gelieferten Zahlenbeispiel ist nur die absolute EU-Nettoeinwanderung relevant. Auf Nachfrage der NZZ stellte das SEM am Donnerstag klar: Es geht um die absolute EU-Nettoeinwanderung, und die Aussage des Staatssekretärs vom Mittwoch war falsch.

Der Zuger SVP-Nationalrat und Fraktionschef Thomas Aeschi streute am Freitag eine E-Mail, in der er eine Klarstellung vom SEM erbat und auf seinen bevorstehenden Auftritt in der TV-«Arena» zur Schutzklausel vom Freitagabend verwies. Gegenüber der NZZ bestätigte das SEM am Freitag nochmals die am Vortag gelieferte Lesart.

Keine Frage: Die Bundesvertreter machten in dieser Episode eine schlechte Figur. Die Kritiker der EU-Verträge werden dies auszuschlachten wissen. Doch letztlich sind die Possen zum Fehler des Staatssekretärs und zum Lesezugang zu den Vertragstexten Nebenschauplätze, die vom Wesentlichen ablenken – den Inhalten der Verträge. Man zählt deshalb die Tage, bis das Publikum die 800 Seiten Vertragstext endlich zu Gesicht bekommt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Texte dann auch eifrig gelesen werden. NZZ, 17. Mai 2025, S. 13


Geheim-SMS: Schlappe vor dem EU-Gericht

Die «New York Times» wollte Einsicht in den Verlauf der Nachrichten zwischen der EU-Kommissions-Präsidentin und dem Pfizer-Chef haben. Die Kommission lehnte ab. Ein EU-Gericht gibt der Zeitung nun Recht.

Es ist ein herber Schlag für Ursula von der Leyen: Das Gericht der Europäischen Union ist zum Schluss gekommen, dass sich die EU-Kommission im Fall des umstrittenen SMS-Verkehrs zwischen ihr und dem Chef des Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla, regelwidrig verhalten hat. Der Entscheid, die Nachrichten nicht zu veröffentlichen, sei nichtig, so die Richter.

Um das Verdikt einordnen zu können, muss man sich in eine Zeit zurückversetzen, die eine Ewigkeit her scheint: Als im Frühjahr 2020 die Corona-Pandemie ausbrach, ging ein weltweites Wettrennen um Impfstoffe los. Die EU hatte damals weder die logistischen noch die rechtlichen Möglichkeiten, um daran teilzunehmen – Gesundheit ist in erster Linie eine nationalstaatliche Angelegenheit. Um Ungleichbehandlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und die Verhandlungsmacht zu erhöhen, entschieden die europäischen Regierungen nach langwierigen Verhandlungen im Sommer 2020 schliesslich, die Beschaffung der Vakzine an die EU-Kommission zu delegieren.

Auftragsvolumen von 35 Milliarden Euro

Als Ende 2020 die ersten Impfstoffe auf den Markt kamen, war die EU im Rückstand. Weil in den USA, in Grossbritannien und auch in der Schweiz die Verteilung zügiger voranging, stieg in den EU-Ländern der öffentliche Druck – erst recht, weil das Sterben weiterging und weitreichende Kontaktbeschränkungen in Kraft waren.

Es war in dieser Zeit, als von der Leyen und Bourla in regelmässigem Austausch standen. Es ging um den dritten Liefervertrag – die ersten beiden waren verhältnismässig klein –, die Kommissionspräsidentin hatte für die Verhandlungen allerdings kein offizielles Mandat. Das Auftragsvolumen betrug 35 Milliarden Euro für die Lieferung von rund 1,8 Milliarden Impfstoffdosen.

Die «New York Times» (NYT) enthüllte im April 2021, dass die Gespräche zwischen von der Leyen und dem «lieben Albert», wie sie ihn in einer Medienmitteilung nannte, unter anderem per Textnachrichten geführt worden sind. Gestützt auf die EU-Transparenzverordnung verlangte die Journalistin in der Folge Einblick in die SMS für den Zeitraum zwischen Januar 2021 und Mai 2022.

Keine plausible Erklärung

Die Kommission verweigerte den Zugang aber mit der Begründung, dass sich keine derartigen Dokumente in ihrem Besitz befänden. Das sogenannte «Pfizergate» war geboren. Die NYT ging rechtlich gegen den Entscheid vor. Auch andere Akteure, unter ihnen die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly, verlangten mehr Transparenz. NZZ, 15. Mai 2025, S. 4


Realitäts-Check bei der EU: Schweizer Parlamentarier werden in Brüssel von einer Rumpfdelegation empfangen

Erstmals seit Verhandlungsabschluss sind Aussenpolitiker in die EU-Zentrale gereist. Dass dort kaum Emotionen im Spiel sind, zeigte sich sofort. Der Kommissionsvertreter musste sich einiges anhören. Es war ein reichlich ungewohntes Bild: Thomas Aeschi, Fraktionschef der SVP und einer der vehementesten Gegner des bilateralen Vertragspakets, sass vor einer EU-Flagge. Als Vorsitzender der EU/Efta-Delegation der Schweizer Bundesversammlung hatte er die Ehre – oder die Pflicht –, das diesjährige interparlamentarische Treffen der Schweiz und der EU zu leiten, das am Montagnachmittag im Brüsseler Parlamentsgebäude durchgeführt wurde. Es fand bereits zum 44. Mal statt.

Dieses Jahr hatte es aber eine besondere Qualität: Es war die erste Sitzung nach dem Abschluss der Verhandlungen im bilateralen Dossier. Im Zentrum stand die Beziehungspflege, schliesslich ist das EU-Parlament seit weniger als einem Jahr neu zusammengesetzt. Für eine intakte Beziehung ist ein Gegenüber in Fleisch und Blut freilich von Vorteil – und dabei gibt es noch Luft nach oben, wie sich im Saal Spinelli 5E2 des sechzehnstöckigen Gebäudes gezeigt hat.

Die Schweizer EU/Efta-Delegation umfasst fünf Mitglieder plus fünf Stellvertreter. Nach Brüssel gereist sind fünf Vertreter der fünf grössten Parteien. In der Delegation aufseiten der EU sitzen 18 Parlamentarier plus 18 Stellvertreter. Beim Treffen war zu Beginn jedoch lediglich ein einziger EU-Parlamentarier, der Vorsitzende Andreas Schwab, anwesend. Drei weitere trudelten später ein, die letzte Parlamentarierin erst eine halbe Stunde vor Veranstaltungsende.

Die EU hat andere Probleme

Die Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter kaschierte ihre Verärgerung darüber kaum. «Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass mehr EU-Parlamentarier hier sind», sagte sie beim Austausch, der – anders als die Treffen in der Schweiz – öffentlich zugänglich war. Für eine Freundschaft brauche es die Grosszügigkeit der Schweiz gegenüber der EU, «aber auch von der EU gegenüber der Schweiz», sagte sie.

Zur Entschuldigung der EU-Parlamentarier ist einzuwenden, dass sich die Delegation auch um andere Nichtmitgliedsländer zu kümmern hat, darunter das sicherheitspolitisch derzeit besonders wichtige Norwegen. Längst nicht alle Delegierten kennen sich also mit der Schweiz aus. Zudem fanden gleichzeitig Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse statt.

Dennoch zeigte die Konfiguration geradezu exemplarisch das Ungleichgewicht des öffentlichen Interesses: Für die Schweiz ist das bilaterale Verhältnis zur EU von eminenter Bedeutung, das auch mit entsprechender Emotionalität diskutiert wird. Umgekehrt gilt dies nicht annähernd im gleichen Ausmass. Gerade im derzeitigen geopolitischen Kontext hat Brüssel weitaus gewichtigere Probleme als die Beziehungen zur Schweiz.

Vertragseinsicht in Brüssel weniger stark geregelt

Dazu passt auch die jüngste Polemik rund um die Einsicht in die Verträge: Das Vorgehen des Aussendepartements (EDA), die Dokumente nur einzelnen Verbänden und Parlamentariern in einem «Reading-Room» vorzulegen, sorgte in Bundesbern für rote Köpfe – und bot der SVP für den Vorwurf der «Geheimverträge» ein gefundenes Fressen. Sie organisierte vergangenen Mittwoch sogar eigens einen Point de Presse zu dem Thema.

In Brüssel hätte die gleiche Veranstaltung niemanden vom Stuhl gerissen. «In meinen Augen ist die Aufregung in der Schweiz zu gross. In wenigen Wochen können ohnehin alle die Verträge anschauen», sagt Schwab. Weil er erfahren habe, dass die Schweizer Kollegen die rund 750 Seiten hätten begutachten dürfen, habe er ebenfalls um Einblick gebeten und Zugang erhalten, sagt er. Etwas Unerwartetes habe er darin nicht entdeckt.

Auch die übrigen Mitglieder der Schweizer Delegation sowie die Spitze des auswärtigen Ausschusses dürften theoretisch Einsicht nehmen. Wer die Möglichkeit tatsächlich wahrgenommen hat, ist nicht bekannt – Schwab rechnet mit «drei bis fünf Personen». Entsprechend sind die Regeln auch weniger strikt: Der Zugriff erfolgt zwar über eine gesicherte Website, die das Ausdrucken oder Weiterleiten des Dokuments verunmöglicht. Anders als in Bern müssen sich die interessierten Parlamentarier aber nicht physisch an einen bestimmten Ort begeben und haben keine zeitlichen Einschränkungen für den Einblick.

Schweizer Parlamentsbüro in Brüssel?

Inhaltlich sind beim Delegationstreffen keine gewichtigen Pflöcke eingeschlagen worden, darauf lag aber auch nicht der Fokus. Am konkretesten waren die Fragestellungen rund um die künftige parlamentarische Zusammenarbeit, die sich gemäss Vertragswerk intensivieren wird – sofern es denn je in Kraft tritt. Den befürwortenden Aussenpolitikern schwebt etwa vor, in Brüssel ein permanentes Büro einzurichten. Damit könnten legislative Entwicklungen innerhalb der EU, die wegen der dynamischen Rechtsübernahme an Bedeutung gewinnen, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls beeinflusst werden.

Geht es nach dem SVP-Mann Aeschi, wird es gar nie so weit kommen. Er und seine Partei haben sich ganz dem Kampf gegen die Verträge verschrieben – was trotz seiner Doppelrolle als Delegationsvorsitzender auch im Brüsseler Parlamentssaal unüberhörbar war. Er sprach gegenüber dem Vertreter der EU-Kommission vom «Unterwerfungsvertrag», von der «zusehends verarmten und verbürokratisierten EU» und versprach ihm, dass die Schweizer Bevölkerung ein «anderes Urteil fällen wird, als Sie sich das wünschen».

Der Gesichtsausdruck des EU-Vertreters wurde von der Kamera des Live-Streams nicht eingefangen. Der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer aber sagte an die Adresse des EU-Parlamentariers Schwab: «Sie wollten einmal die Originaltöne der Schweizer Debatte hören, das konnten Sie nun. Und das war nur ein kleiner Vorgeschmack.» NZZ, 13. Mai 2025, S. 8


Burnouts, Angst und Kumpanei: Der EZB-Personalrats-Chef erhebt schwere Vorwürfe

Carlos Bowles wirft der Europäischen Zentralbank Vetternwirtschaft vor. Die EZB weist die Anschuldigungen deutlich zurück.

In wohl jeder Behörde und jedem Unternehmen gibt es unzufriedene Mitarbeiter. Das ist auch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main nicht anders, wie Umfragen der EZB-Gewerkschaft Ipso bereits in der Vergangenheit mehrfach gezeigt haben. Doch jetzt erhebt Carlos Bowles, der Personalrats-Chef der EZB, im Gespräch mit der «Börsen-Zeitung» schwerwiegende Vorwürfe. Es gebe Druck, Studienergebnisse anzupassen und Probleme nicht anzusprechen, sagte Bowles, ohne allerdings ganz konkrete Beispiele zu nennen. Er erwähnte nur einen Fall bei der EZB-Bankenaufsicht, bei dem ein Mitarbeiter die Veröffentlichung einer Studie zurückgezogen habe, weil dem Vorsitzenden die Ergebnisse nicht gefallen hätten.

Bowles legt auf Linkedin nach

Bowles wies gegenüber der Zeitung darauf hin, dass bei der Zentralbank viele Mitarbeiter einen befristeten Vertrag haben. Ob sie ihren Arbeitsplatz behalten, habe nichts mit messbaren Leistungen zu tun, sondern hänge nur damit zusammen, ob der jeweilige Vorgesetzte sie behalten möchte oder nicht, sagte er weiter. Aus Sicht von Bowles ist es dadurch offenbar leicht, Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Darüber hinaus erhebt er den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Die Mitarbeiter würden einen Kontrollverlust erleben, weil sie nur bedingt über ihre Leistung beeinflussen könnten, ob sie Karriere machen oder ihren Job behalten würden. Das erzeuge mentalen Stress. In einer von der «Börsen-Zeitung» zitierten Umfrage der Gewerkschaft sollen bereits im vergangenen Jahr 40 Prozent der Mitarbeiter von Burnout berichtet haben. Diese Zahl erscheint allerdings vergleichsweise hoch. Auf der Plattform Linkedin legte Bowles am Mittwoch nach. Eine unabhängige Europäische Zentralbank benötige unabhängige Mitarbeiter. Die Kolleginnen und Kollegen müssten sich sicher genug fühlen, ihre Expertenmeinungen frei äussern zu können, ohne bei abweichenden Ansichten Konsequenzen für ihre Karriere oder ihre Verträge befürchten zu müssen, schrieb er unter anderem.

EZB weist die Vorwürfe zurück

Die EZB weist die Vorwürfe zurück. «Es ist bedauerlich, dass Herr Bowles die Kompetenz und Professionalität seiner Kollegen mit unbegründeten Vorwürfen infrage stellt», erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage der NZZ. Er habe keine Beweise für ein solches Verhalten vorgelegt. «Die Analyse der EZB-Mitarbeiter erfüllt höchste Standards an wissenschaftlicher Genauigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität», hiess es weiter. Sie liefere hochwertige Erkenntnisse, die das Engagement der EZB untermauern würden, die Inflation bei 2 Prozent zu halten. «Bei Einstellungen und Beförderungen sind unsere Prozesse so konzipiert, dass Vetternwirtschaft durch integrierte Kontrollmechanismen vermieden wird, um Fairness zu gewährleisten und individuelle Einflussnahme zu verhindern», teilte die Sprecherin weiter mit. Die EZB nehme die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst.

Wie auch immer, in Umfragen der Gewerkschaft kommt immer wieder Kritik der Mitarbeiter am Führungspersonal der Notenbank zum Ausdruck. Bei einer Befragung Ende April sollen nur 34 Prozent der Mitarbeiter angegeben haben, dass diejenigen befördert würden, die gute Leistungen erbringen. Dagegen meinten 77 Prozent, es gehe vor allem darum, mit den richtigen Personen ein gutes Verhältnis zu haben.

Bereits Anfang 2024 hatte eine Umfrage von Ipso zur Halbzeit der achtjährigen Präsidentschaft von Christine Lagarde für Schlagzeilen gesorgt. Damals hatte eine knappe Mehrheit der Befragten die Arbeit von Lagarde als «schlecht» oder «sehr schlecht» bezeichnet. Damit schnitt die Französin deutlich negativer ab als ihre Vorgänger Mario Draghi und Jean-Claude Trichet jeweils am Ende ihrer Amtszeit. Ein Vorwurf lautete damals, die Präsidentin verbringe zu viel Zeit mit Themen, die nichts mit Geldpolitik zu tun hätten.

Die EZB hatte die Umfrage damals als «fehlerhaft» bezeichnet und auf die geringe Teilnehmerzahl von nur gut tausend Mitarbeitern verwiesen. Bei eigenen Umfragen würden stets etwa 3000 Beschäftigte teilnehmen, hiess es. Derzeit arbeiten gut 5200 Menschen bei der Notenbank. Zudem hatte die EZB damals kritisiert, die Umfrage erwecke den Anschein, manche Personen hätten den Fragebogen mehrfach ausgefüllt.

Am Donnerstag ergänzte die Sprecherin, eine von der EZB selbst durchgeführte Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2024 habe rund 3000 Teilnehmer umfasst. Sie habe ergeben, dass 85 Prozent der Befragten stolz darauf seien, für die EZB zu arbeiten; 81 Prozent hätten zugestimmt, dass die Arbeit bei der EZB eine grosse persönliche Bedeutung habe. 90 Prozent würden an die Mission und den Zweck der EZB glauben.

Kritik an zu später Reaktion auf Inflationsanstieg

In den Jahren 2021 und 2022 hatte die EZB aus Sicht etlicher Beobachter zu spät auf den gravierenden Inflationsanstieg reagiert und die hohe Teuerung zu lange als vorübergehend bezeichnet. An dieser Einschätzung hatte es auch intern Kritik gegeben. Ein Vorwurf lautete, dass die EZB zu lange an ihren Modellen festgehalten habe, die aber bei Strukturbrüchen wie der Corona-Pandemie und dem Ausbruch des Ukraine-Krieges nicht gut funktionieren würden.

Im Oktober 2022 war die Inflationsrate in der Euro-Zone dann auf den Höchstwert von 10,6 Prozent gestiegen, in einigen Ländern notierte sie sogar über 20 Prozent. Erst ab Juli 2022 ist die Notenbank die Inflationsbekämpfung beherzt angegangen. Inzwischen liegt die Teuerung wieder dicht am Ziel der EZB von mittelfristig 2 Prozent.

Die Zentralbank stützt sich bei ihren Zinsentscheiden stark auf die im dreimonatigen Rhythmus erscheinenden Inflations- und Wirtschaftsprognosen. Diese werden abwechselnd von den hauseigenen Ökonomen und den nationalen Zentralbanken des Euro-Systems erstellt. NZZ, 9. Mai 2025, S. 25


Kein Ständemehr für die EU-Verträge: Der Bundesrat legt sich bereits fest, bevor er die Abkommen veröffentlicht

Das Stimmvolk allein soll über die neuen Verträge mit der EU entscheiden, ohne das Ständemehr: So schlägt es der Bundesrat vor. Der Entscheid kommt erstaunlich früh.

Nun also doch: Der Bundesrat hat am 30. April 2025 bereits beschlossen, nach welchen Spielregeln dereinst über die neuen Abkommen mit der EU entschieden werden soll. Dass es am Ende eine Abstimmung geben wird, ist klar. Die grosse Frage ist jedoch, ob das Volk allein das letzte Wort haben soll, oder ob zusätzlich die Mehrheit der Kantone ihren Segen geben muss (Ständemehr). Der Bundesrat hat sich nun für ein fakultatives Referendum ausgesprochen, bei dem das einfache Volksmehr genügt.

Diese Frage kann entscheidend sein für das Schicksal des gesamten Vertragspakets – und somit für die künftigen Beziehungen zur EU ganz generell. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Einigung scheitert, wäre deutlich höher, wenn auch das Ständemehr erreicht werden müsste. Ob es dabei bleibt, kann der Bundesrat nicht allein entscheiden. Das letzte Wort hat das Parlament, es wird sich frühestens nächstes Jahr festlegen. Schon jetzt aber ist die Aufregung gross in Bern.

Ignazio Cassis weiss selbst am besten, wie schnell einem das EU-Dossier um die Ohren fliegen kann. Nachdem der erste Anlauf vor vier Jahren gescheitert ist, bemüht sich der Aussenminister dieses Mal nach Kräften, Ruhe in die Gespräche zu bringen. In der Tat ist in den letzten Monaten alles erstaunlich reibungslos gelaufen.

Nun aber ziehen Turbulenzen auf, die sich wohl hätten vermeiden lassen. Plötzlich gewährte das Aussendepartement Exponenten von Parteien und Verbänden Einblick in die Abkommenstexte, die offiziell noch immer unter Verschluss sind. Man bemüht sich zwar, alle Seiten gleich zu behandeln. Aber der Schaden ist angerichtet. Politiker und Komitees, die keinen Zugang haben, protestieren lautstark gegen das unorthodoxe Vorgehen.

FDP und Mitte haben es in der Hand

Für zusätzliche Unruhe sorgt der Entscheid vom Mittwoch. Dass sich der Bundesrat in der delikaten Frage des Ständemehrs so früh positioniert, kommt unerwartet. Das Thema ist politisch und rechtlich umstritten. Umso mehr hätte man annehmen können, dass er sich erst festlegt, wenn er den Entscheid transparent herleiten kann. Dies aber ist erst möglich, sobald die Texte der Abkommen veröffentlicht werden, was im Juni erfolgen soll, wenn die Vernehmlassung beginnt.

Im Bundesrat war das Thema laut mehreren Quellen stark umstritten. Die Stellungnahmen in der Sitzungsvorbereitung sollen darauf hindeuten, dass es ein 4:3-Entscheid war, was eher selten vorkommt. Für eine Abstimmung ohne Ständemehr votierten laut den Quellen der Aussenminister Cassis (FDP), Martin Pfister (Mitte), Beat Jans und Elisabeth Baume-Schneider (beide SP). Auf der anderen Seite sollen sich Albert Rösti und Guy Parmelin (beide SVP) sowie Karin Keller-Sutter (FDP) für ein doppeltes Mehr ausgesprochen haben.

Die Freisinnigen dürften auch im Parlament gespalten sein, dasselbe gilt für die Mitte. Diese beiden Parteien werden wohl den Ausschlag geben, weil die Linke inklusive GLP klar gegen das Ständemehr ist und die SVP ebenso klar dafür.

Bilaterale II wären am Ständemehr gescheitert

Die politische Korrelation ist relativ stark: Wer die neuen Verträge mit der EU unterstützt, bevorzugt eine Abstimmung mit einfachem Volksmehr – und umgekehrt. Mit gutem Grund: Viele Abstimmungen haben gezeigt, dass das Ständemehr bei der europäischen Integration eine hohe Hürde darstellt. Es verschafft den kleineren Landkantonen, die auch aussenpolitisch konservativer gesinnt sind, eine Sperrminorität.

Eindrücklichstes Beispiel sind die Bilateralen II, die 2005 an die Urne kamen. Teil davon war das Schengen-Abkommen, das bereits eine dynamische Rechtsübernahme umfasste, was heute im Hinblick auf das neue Paket als Grund für ein doppeltes Mehr genannt wird. Damals hat das Parlament die Bilateralen II dem fakultativen Referendum ohne Ständemehr unterstellt.

Das war entscheidend. Obwohl das Volk die Vorlage mit 54,6 Prozent klar guthiess, wäre sie gescheitert, wenn das Ständemehr verlangt worden wäre. Die Bilateralen II erhielten nur 11 statt der verlangten 12 Standesstimmen (das Total beträgt 23, weil sechs Kantone nur eine halbe Stimme haben).

Aus den bisherigen Europa-Abstimmungen lässt sich als Faustregel ableiten: Gilt das Ständemehr, liegt das notwendige Quorum bei 55 Prozent oder höher. Beim EWR hätten rein rechnerisch sogar über 62 Prozent zustimmen müssen, um das doppelte Mehr zu erreichen.

Bisher gab es nur dreimal ein «Referendum sui generis»

Ebenso klar ist jedoch, dass nicht abstimmungstaktische, sondern staatspolitische Überlegungen den Ausschlag geben sollten. Allerdings sind die Politiker insofern in einer bequemen Lage, als sich für beide Sichtweisen ausreichend Rechtsgelehrte finden lassen, die es so oder anders sehen. Zumindest in einem Punkt ist der Tenor deutlich: Kaum jemand verlangt ein «normales» obligatorisches Referendum mit Ständemehr, das zum Zug kommt, wenn die Verfassung geändert wird. Bei Staatsverträgen greift dieses Referendum nur, wenn es um den Beitritt zu «supranationalen Gemeinschaften» wie der EU oder «Organisationen kollektiver Sicherheit» wie der Nato geht.

Daneben gibt es jedoch die Tradition eines ausserordentlichen «Referendums sui generis», das nicht in der Verfassung verankert ist. Es kam bisher nur bei drei Abstimmungen zur Anwendung: beim Beitritt zum Völkerbund (1920), beim Freihandelsabkommen mit der heutigen EU (1972) sowie beim Beitritt zum EWR (1992). In diesen Fällen hat das Parlament die fraglichen Staatsverträge von sich aus dem doppelten Mehr unterstellt, weil ihnen «Verfassungscharakter» zukomme. Heute jedoch ist unter Juristen erstens umstritten, ob dieses «freiwillige» Referendum noch zulässig ist, nachdem das Parlament 2020 darauf verzichtet hat, es in ordentliches Recht zu überführen. Wird diese Frage bejaht, ist zweitens strittig, ob das vorliegende Vertragspaket ein Fall für ein solches Referendum wäre.

Der Bundesrat hat sich nun klar festgelegt: Aus seiner Sicht ist ein «Referendum sui generis» im Prinzip weiterhin möglich, im konkreten Fall aber nicht angezeigt. Der Entscheid sei kohärent mit der bisherigen Praxis, zumal das Ständemehr auch bei den Bilateralen I und II nicht galt. Zudem erinnert der Bundesrat daran, dass das Volk 2012 eine Initiative, die für wichtige Staatsverträge ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr verlangte, wuchtig verworfen hat.

In den letzten Wochen haben beide Seiten grossen Druck auf einzelne Bundesratsmitglieder ausgeübt, um einen Entscheid zu erzwingen. Dass der Aussenminister die Schlüsselrolle spielte, ist offenkundig. Zuletzt gab es Anzeichen, dass Cassis die Sache aufschieben will. Der Bundesrat hätte sich auch erst Ende Jahr, nach der Vernehmlassung, festlegen können.

Jetzt hat er die Vorwärtsstrategie gewählt. Ob es dem Dossier hilft, ist fraglich. Es besteht das Risiko, dass weiterhin mehr über das Ständemehr gestritten wird statt über die Inhalte der Verträge. Allerdings lässt sich der Entscheid über das Referendum nicht ewig hinauszögern. Im Departement Cassis hatte man die Wahl: Entweder gibt es jetzt Ärger oder Ende Jahr.

Eine zentrale Rolle spielen die Kantone, die «Hüter des Föderalismus». Umso interessanter wird sein, wie ihre Meinungsbildung abläuft. Schalten sich die Parlamente ein oder überlassen sie es den Regierungen, wie sie sich äussern? Melden sich die Kantone einzeln zu Wort oder gemeinsam via die Konferenz der Kantonsregierungen? So oder so kann das Bundesparlament am Ende machen, was es will – unabhängig davon, wie klar in der Vernehmlassung das Ständemehr für oder gegen das Ständemehr ausfällt. NZZ, 2. Mai 2025, S. 7


Autobahngebühr in Italien und EU

Wer in Italien die Autobahn benutzen will, muss an den Mautstellen Gebühren bezahlen. Und diese sind vergleichsweise hoch. So kostet etwa eine Fahrt im PKW von Mailand nach Rom und zurück bis zu 100 Euro. Die hohen Autobahngebühren in Italien – der Durchschnittsverdienst einer Angestellten, eines Angestellten beträgt zwischen 1000 und 2000 Euro – hat u.a. mit der Privatisierung der Autobahnen zu tun.

Die Geschichte: Die italienischen Autobahnen wurden ab Ende der 1990er-Jahre privatisiert. Gefördert von der EU rollte damals eine Privatisierungswelle durch Italien. Nicht nur die Autobahnen standen zur Disposition, man diskutierte darüber, auch die Post oder die Bahn zu privatisieren. Damit sollten einerseits Einnahmen für den klammen Staat generiert werden. Andererseits hoffte man, Private würden die trägen staatlichen Unternehmen effizienter führen.

Die Privatisierung: Unter den neuen Besitzern der grössten Autobahnbetreiberin Italiens, der «Autostrade per l'Italia», figurierte etwa die Familie Benetton, die vor allem mit ihren Kleidern bekannt war. Bald gehörte Benetton fast die Hälfte der italienischen Autobahnen. «Diese spülten der Unternehmerfamilie viele Milliarden Euro in die Kasse», wie SRF-Italienkorrespondent Franco Battel es ausdrückt. Der Unterhalt: Schon bald fragte man sich in der italienischen Bevölkerung, ob die neuen Besitzer auch genügend in den Unterhalt der Autobahnen investierten. «Spätestens ab 2018 wurde diese Frage klar mit Nein beantwortet», sagt der Korrespondent. Damals stürzte die Morandi-Autobahnbrücke in Genua ein. Dabei starben 43 Menschen, Betreiberin des betroffenen Abschnitts war «Autostrade per l'Italia».

Folgen des Brückeneinsturzes: Nach dem Einsturz der Morandi-Brücke wurde die Diskussion um die privaten Autobahnen in Italien intensiver. Auch wenn der tragische Vorfall noch nicht vollständig aufgearbeitet und gerichtlich beurteilt worden ist – klar ist: Beim Unterhalt der Morandi-Brücke ist etwas schiefgelaufen. Und auch der Staat hat bei der Aufsichtspflicht versagt. Als direkte Folge übernahm der Staat die Mehrheit von «Autostrade per l'Italia». Für die Renationalisierung der Autobahnen Italiens setzte sich vor allem das Movimento Cinque Stelle ein.

Neue Regierung, neue Pläne: Unter der Regierung von Giorgia Meloni von den Fratelli d'Italia, die seit 2022 regiert, ist die Renationalisierung der Autobahnen wieder gebremst worden. Meloni setzt weniger auf den Rückkauf durch den Staat als vielmehr auf verstärkte staatliche Kontrollen der Autobahnen sowie eine Revision der Konzessionen, damit mehr Geld in den Unterhalt der privaten Schnellstrassen fliesst. SRF 4 News aktuell, 5. Mai 2025


Das Abdriften der EU-Kommission in Richtung Autoritarismus

von Päivi Leino-Sandberg, Helsinki, 13. Mai 2025

Die zweite EU-Kommission unter Ursula von der Leyen nennt den „Schutz unserer Demokratie und die Wahrung unserer Werte“ als ihre wichtigsten Prioritäten. Das sind lobenswerte Worte, aber wie immer sagen Taten mehr aus.

Nach ihren Taten zu urteilen, scheint das Engagement der Kommission für die Demokratie beim Vokabular aufzuhören und erstreckt sich definitiv nicht auf die Wahrung grundlegender Prinzipien der partizipativen Demokratie in ihren eigenen institutionellen Praktiken.

Für mich als Forscher war es eine Reise von Unglauben über Frustration bis hin zu Sorge und Wut, zu verfolgen, wie die Präsidentschaft von der Leyen ihre Haltung zur partizipativen Demokratie demonstriert. Diese Gefühle wurden von Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Journalisten, die sich mit EU-Angelegenheiten beschäftigen, geteilt.

Die allgemeine Politik der Kommission gegenüber Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit kann als eine strategische Verzögerung bezeichnet werden. Gesetzliche Fristen werden grundsätzlich ignoriert, und die Beantwortung der einfachsten Anfrage kann Monate oder sogar Jahre dauern. Der Europäische Bürgerbeauftragte sieht diese systematischen Versäumnisse als Missstand in der Verwaltungstätigkeit an.

Die Kommission leugnet die Existenz von Dokumenten, auch wenn dies offensichtlich eine dicke Lüge ist, und vernichtet Dokumente, um Offenlegungspflichten zu umgehen. Sie setzt sich über die ständige Rechtsprechung des Gerichts hinweg.

Die allgemeine Politik der Kommission gegenüber Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit kann als strategische Verzögerung charakterisiert werden In ihren Antworten auf Zugangsanfragen betrachtet die Kommission die demokratische Debatte als „Druck von außen“, gegen den sie abgeschirmt werden muss. Dies soll durch eine weitere Einschränkung der Transparenz erreicht werden. Die Politik der Kommission zielt darauf ab, eine rechtzeitige und fundierte Debatte unmöglich zu machen.

Es hat sich als nahezu unmöglich erwiesen, wirksame Wege zu finden, um solche Versäumnisse zu korrigieren. Die Kommission schenkt den Ansichten des Europäischen Bürgerbeauftragten keine Beachtung, was sich darin zeigt, dass sie auf ihre Untersuchungen und Empfehlungen überhaupt nicht eingeht. In den letzten Jahren hat die Kommission viel Zeit damit verbracht, autoritäre Regierungen und ihre Spielregeln zu beobachten. Sie scheint ein oder zwei Tricks gelernt zu haben.

Wenn die Offenlegung so unwahrscheinlich und langsam ist, dass selbst der hartgesottenste EU-Fan frustriert ist, werden wir - die Wissenschaft, die Medien, die Öffentlichkeit - einfach aufhören zu fragen. Das ist natürlich der Sinn der Sache.

Die Kommission kann dann nach eigenem Gutdünken agieren, während sie die passiven Bürger mit kuratierten Informationen aus der PR-Abteilung der Kommission oder dem Kabinett des Präsidenten füttert. Und jede Initiative der Kommission wird immer ein Erfolg sein.

In dieser Vision wird die Demokratie auf das Recht reduziert, alle fünf Jahre zur Wahlurne zu gehen - ein Akt, der nur begrenzten Einfluss auf die künftige Ausrichtung Europas hat. Und das bedauerliche Fehlen der EU als integrierte politische Gemeinschaft mit einer starken und unabhängigen Medien- und Zivilgesellschaft auf EU-Ebene setzt sich unvermindert fort.

Eine informierte EU-Öffentlichkeit kann sich ohne die aktive Mitarbeit der Kommission nicht entwickeln, und die Kommission sollte ihr Möglichstes tun, um das Entstehen einer solchen zu fördern. Wenn sie an ein wirklich integriertes Europa glaubt, sollte sie sich das Recht der Öffentlichkeit zu eigen machen, die Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn dies unbequem ist und kurzfristige Peinlichkeiten riskiert.

Stattdessen scheint von der Leyens zweite Kommission dort weiterzumachen, wo die erste aufgehört hat.

Lesen Sie das Kleingedruckte

In ihrer ersten Sitzung am 4. Dezember 2024 überarbeitete die neue Kommission ihre Geschäftsordnung. In einem Anhang legt die Kommission einseitig zahlreiche Beschränkungen für die Anwendung der EU-Transparenzvorschriften fest, mit dem offensichtlichen Ziel, möglichst viele ihrer eigenen Dokumente vom Anwendungsbereich der Regeln für den öffentlichen Zugang auszuschließen. Die neuen Vorschriften machen deutlich, dass die Kommission nicht die Absicht hat, die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur proaktiven Offenlegung von Rechtsdokumenten anzuwenden. Dokumente, die automatisch offengelegt werden sollten, um eine rechtzeitige Debatte über legislative Optionen zu erleichtern, werden nur durch komplexe, zeitaufwändige und letztlich wahrscheinlich erfolglose Zugangsanträge zugänglich.

Mit den neuen Vorschriften wird auch die Praxis der Vernichtung von Dokumenten formalisiert und es werden neue Kategorien allgemeiner Geheimhaltungsvermutungen mit nahezu unbegrenztem zeitlichem Geltungsbereich eingeführt. Anstelle einer Vermutung der Offenheit werden weite Bereiche der Kommissionsarbeit als geheim eingestuft.

Die „Hüterin der Verträge“ übersieht, dass Transparenz eine normative Entscheidung ist, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte getroffen wurde. Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit sind gesetzlich zu regeln, nicht in internen Vorschriften einzelner Institutionen nach deren eigenem Ermessen.

Die neuen Vorschriften der Kommission stellen auch einen Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Aarhus-Übereinkommens dar.

Dies hat zu einem Antrag auf interne Überprüfung durch die Umwelt-NRO ClientEarth gemäß der Aarhus-Verordnung geführt, der auch zu einem Verfahren vor dem Gerichtshof führen kann.

Unabhängig davon habe ich zusammen mit Emilio de Capitani und der NRO AccessInfo Europe die neuen Vorschriften vor dem Gericht angefochten. Die demokratische Legitimation der Europäischen Kommission war schon immer schwach. Die formale Erwiderung darauf lautet, dass die EU kein Staat und die Kommission keine Regierung ist. Sie führt mit Sachverstand und fördert das europäische Interesse. Daher hätte eine breite demokratische Debatte oder die Beteiligung der Bürger wenig Sinn.

Doch als Teil einer immer größeren Union erhält die Kommission immer mehr Befugnisse, die immer weiter in die nationale Politikgestaltung hineinreichen. Eine supranationale Führungskraft zu sein, ist keine Entschuldigung. Es ist ein Grund, sein Möglichstes zu tun, um transparent zu bleiben, um den Menschen, denen man zu dienen vorgibt, Rechenschaft abzulegen. 3. Mai 2025, Päivi Leino-Sandberg ist Professor für transnationales europäisches Recht an der Universität von Helsinki. https://euobserver.com/rule-of-law/ar038e6ec2

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