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Kurzinfos Mai 2010

Kosten geringer als erwartet Deutlich geringer als erwartet waren bisher die Mehrkosten aufgrund der Einwanderung für die Schweizer Sozialversicherungen. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft mit jährlichen Mehrkosten von 424 Mio. Fr. gerechnet, der Verwaltungsbericht beziffert die effektiven Mehrkosten für 2008 auf 295 Mio. Fr. In Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) führen die Kantone bezüglich Lohndumping die Kontrollen durch. Im vergangenen Jahr lag die Quote mutmasslicher Lohnunterbietungen bei 4% (Schweizer Arbeitgeber) bzw. 8% (Entsendebetriebe), was etwa dem Niveau der Vorjahre entsprach. Deutlich höhere Verstossquoten von 30% bei den Schweizer Arbeitgebern und 21% bei den Entsendebetrieben meldeten die Kontrollorgane für die Branchen mit GAV. Dies heisse nicht, dass fast ein Drittel aller Schweizer Arbeitgeber die GAV-Bedingungen nicht einhielten, sagte Seco-Vertreter Serge Gaillard. Kontrollen würden häufig aufgrund eines Verdachts durchgeführt. Zudem gebe es nur wenige Sanktionen, was darauf schliessen lasse, dass die gemeldeten Verstösse oft gering seien. NZZ, 28. Mai 2010, S. 27



„Europäische Bürgerinitiative“

Die EU-Kommission hat Ende März 2010 einen Vorschlag vorgelegt, wie die im Lissabon - Vertrag vorgesehene „Direktbeteiligung von BürgerInnen“ aussehen könnte. Die „Europäische Bürgerinitiative“, mit der die EU-Bevölkerung künftig Themen an die Politik herantragen kann, muss danach einige Hürden überwinden. Die Initiatoren müssen innerhalb eines Jahres insgesamt eine Million Unterschriften aus mindestens neun der 27 Mitgliedstaaten sammeln. Dabei soll für jeden dieser Staaten eine Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsbekundungen gelten, die sich aus der Zahl seiner EU - Parlamentsabgeordneten multipliziert mit 750 ergibt. Für Deutschland hieße das, dass mindestens 74.000 Unterschriften von über 18- Jährigen zusammenkommen und acht weitere Staaten mitmachen müssten.

Geplante „Initiativen“ müssten laut dem Vorschlag bei der EU-Kommission registriert werden. Nationale Stellen sollen prüfen, ob Online-Sammelsysteme der Organisatoren bestimmten Sicherheits- und technischen Anforderungen genügen. Sobald 300.000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten gesammelt wurden, soll die Kommission innerhalb von drei Monaten die Zulässigkeit der Initiative prüfen, unabhängig von einer inhaltlichen Beurteilung.

Wenn alle Formalitäten erfüllt und mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen abgeliefert sind, hat die EU- Kommission vier Monate Zeit, den Inhalt zu prüfen, also zum Beispiel, ob sie einen Rechtsetzungsvorschlag einbringt, die Sache mit einer Studie weiterverfolgt oder gar nichts tut. Die Kommission muss ihre Entscheidung öffentlich begründen. Viel Aufwand für eine „Initiative“, die diesen Namen nicht verdient. Der Verordnungsvorschlag wird jetzt im EU - Parlament und im Ministerrat diskutiert und abgestimmt. Referenzen: EU-Kommission: www.europa.eu/rapid (Reference: IP/10/397, MEMO/10/116); Stellungnahmen der Umweltverbände: www.eu-koordination.de (EU-News - 01.04..10). umwelt aktuell, Mai 2010, S. 22


EU verliert an Bedeutung für CH-Exporte

Zwei Drittel ihrer Güter exportiert die Schweiz nach „Europa“. Das wiederholen Industrievertreter gebetsmühlenartig. Besonders jetzt, wo der schwache Euro auf die Stimmung drückt, illustrieren sie damit ihr Leiden. Doch jetzt bekommt die Aussage Risse: In etlichen grossen Schweizer Unternehmen ist der Umsatzanteil aus Europa in den letzten zehn Jahren stark gesunken. Zugelegt hat stattdessen Asien. Gemäss der neusten Aussenhandelsstatistik der eidgenössischen Zollverwaltung ist der Anteil der Exporte nach Euxopa im vergangenen Jahr auf noch 60 Prozent geschrumpft, er beträgt damit nicht zwei Drittel, sondern drei Fünftel. Ein typischer Fall ist der Winterthurer Maschinenbauer Sulzer. Er hat seit dem Jahr 2000 seinen Umsatzanteil in Asien. Nord- und Südamerika kräftig ausgebaut. Im Gegenzug sank die Abhängigkeit von Europa. Diese Verschiebung wurde durch die aktuelle Krise noch beschleunigt. «Wir wollen dort sein. wo das Wachstum ist». begründet Konzernsprecher Thomas Gerlach die Gewichtsverlagerung hin nach Asien. Das Ausweichmanöver hat also ursprünglich nichts mit dem Niedergang des Euro zu tun. Ohnehin sei Sulzer praktisch keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt, betont Gerlach. Dies, weil der Konzern in den Währungsräumen produziert. in denen er auch verkauft. Ähnlich sehen es ABB, Clariant, Georg Fischer und Holcim.

Trotzdem erweist sich während der Euro-Krise die verminderte Abhängigkeit von der europäischen Gemeinschaftswährung als Glücksfall. Je geringer die Abhängigkeit von den Euro-Ländern ist, desto geringer ist die Belastung der Konzernrechnung. Die frühzeitige Orientierung an den neuen Märkten mindert also in der Schweiz die Folgen der Euro-Krise. Gegen den schwächeren Euro gefeit sind aber nur jene Grossfirmen. die sich eine Verlagerung ihrer Produktion in aussereuropäische Wachstumsmärkte leisten. können. Viele kleinere Unternehmen schaffen das nicht. Für sie wird der schwache Euro nun zur Belastung: Sonntag MZ Gesamtausgabe, 23. Mai 2010.


Volkstribunal: EU als Komplizin von Verbrechen der Multis in Lateinamerika

Die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten wurden von einem Volkstribunal, das im Mai 2010 in Madrid stattfand, für schuldig erklärt, Komplizen der Verbrechen multinationaler Unternehmungen in Lateinamerika zu sein. Die Anklage gegen 17 Multis beinhaltet Verletzung von Menschenrechten und Umweltschäden. Das Ständige Volkstribunal (Permanent Peoples Tribunal), dessen Idee auf Bertrand Russell’s Kriegstribunal zurückgeht, untersucht Fälle, in denen den Opfern rechtlicher Schutz und Zugang zur Justiz verwehrt bleibt. Im Vergleich zu vorangegangenen Sitzungen in Wien und Lima, ging es dem Tribunal nicht nur um das Verhalten von Multis in Lateinamerika, sondern um auch um die Komplizenschaft der EU mit den Multis. Das Tribunal war in seinem Verdikt deutlich: die EU wird nicht nur indirekter, sondern direkter Komplizenschaft beschuldigt. Die EU unternehme nichts, um ihre Multis dazu zu bringen, die Menschenrecht zu achten. Die EU-Kommission und die EU-Regierungen haben bisher alle Versuche, die Verantwortlichkeit der Mulis rechtlich und verbindlich festzuhalten, zurückgewiesen. Das Tribunal verlangt von der UNO, dass das Mandat des internationalen Strafgerichtshofs so ausgeweitet wird, dass er auch Verbrechen von Multis verfolgen kann. Corporate Europe Observatory, Rue d'Édimbourg 26, 1050 Brussels, Belgium, http://www.corporateeurope.org, 19. Mai, 2010.


Entwicklung des Sozialstaates „Schweiz“

Entgegen der Befürchtungen jener EU-Beitritts-Befürworter, die sich selber als „links“ einstufen, führte der Nicht-Beitritt nicht zu einer unsozialeren Politik in der Schweiz als in der EU. Die Sozialausgaben nahmen von 1990-2006 in BIP-%-Punkten mehr zu als in fast allen EU-Ländern (NZZ, 29. Mai 2010, S. 25).


EU-Kommission muss brisante Studie herausgeben

Biokraftstoffe können wesentlich klimaschädlicher sein als herkömmlicher Diesel oder Benzin. Das zeigen Teile einer Studie, die die EU-Kommission zurückgehalten hatte, im April aber nach dem Umweltinformationsgesetz an die Nachrichtenagentur Reuters herausgeben musste. Danach hinterlässt beispielsweise Biodiesel aus Raps einen um etwa 75 Prozent größeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zu herkömmlichem Dieselkraftstoff.

Die Kommission hatte diese und andere Zahlen aus einer im Dezember 2009 veröffentlichten Studie herausgestrichen. Das veranlasste das Fraunhofer-Institut, das an der Studie beteiligt war, sich teilweise von dem Bericht zu distanzieren. "Wir müssen weiterarbeiten, neue Nachhaltigkeitskriterien entwickeln und sehr vorsichtig bei der Herkunft von Biosprit sein", sagte Wolfgang Eichhammer vom Fraunhofer-Institut, "und wir müssen einen Weg finden, ineffiziente Biokraftstoffe auszuschließen."

Der EU-Kommission war schon in den Wochen zuvor mehrmals vorgeworfen worden, wissenschaftliche Untersuchungen zu Biokraftstoffen zurückzuhalten. Vier Umweltverbände hatten sie deshalb bereits am 8. März verklagt. Die Verbände werfen der Kommission vor, Informationen zu den negativen Auswirkungen einer gesteigerten Biokraftstoffnachfrage der EU auf die Umwelt und die Lebensmittelpreise unter Verschluss zu halten.

Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll der Anteil regenerativer Energien im Verkehrsbereich im Jahr 2020 bei zehn Prozent liegen. Dieses Ziel soll hauptsächlich durch den Einsatz von Biokraftstoffen erreicht werden. Seit Bekanntwerden der Ende 2008 verabschiedeten Richtlinie stand die EU-Kommission wegen der erwarteten verheerenden sozialen und ökologischen Auswirkungen einer erhöhten Biospritnachfrage unter massivem Beschuss. Informationen zur Klage der Umweltverbände: www.kurzlink.de/biofuels-documents. umwelt aktuell, Mai 2010, S. 12


EU-Kommission erlaubt Klimakillersubventionen

Die EU-Kommission will die staatliche Subventionierung für den Bau neuer Kohlekraftwerke zulassen. Darauf hatten Deutschland und Polen bereits 2008 im Rahmen der Verhandlungen über das Klima- und Energiepaket gedrängt. Nach dem durchgesickerten Gesetzentwurf können die EU-Regierungen von 2013 bis 2016 die Kosten für den Kraftwerksbau zu 15 Prozent übernehmen. Einzige Bedingung sei, die Anlagen so zu konstruieren, dass sie nachträglich mit einer zukünftigen Technik für die CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) ausgerüstet werden können. Praktisch heißt das nur, dass neben dem Kraftwerk genügend Platz vorhanden sein muss.

Umweltschützer warfen der Kommission vor, mit der Regelung ihre eigenen Klimaschutzbemühungen zu unterlaufen: "Das geht gegen alles, wofür die EU in Sachen Klimaschutz steht", sagte Sanjeev Kumar vom WWF in Brüssel. "Es ist das Schlechteste, was aus dem Deal, den Angela Merkel 2008 in letzter Minute durchgedrückt hat, herauskommen konnte." Kumar forderte die anderen EU - Regierungen auf, das Gesetz noch zu stoppen. WWF European Policy Office, 5anjeev Kumar, Brüssel, www.panda.org/epo. umwelt aktuell, Mai 2010, S. 13.


EU-Kommission setzt auf Gentechnik

Was der alte und neue EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso schon im Spätsommer 2009 angemahnt hatte, wird nun mit den neuen EU- Kommissaren flott umgesetzt: ein Strategiewechsel in der Gentechnikpolitik. Die erste Zulassung seit 1998 galt im März 2010 der Gentech-Kartoffel.

Die Zuständigkeiten in Brüssel für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sind neu aufgeteilt worden. Nachdem in den letzten Jahren Umweltkommissar Stavros Dimas aus Griechenland die weitreichenden Zugeständnisse der Kommission an die Gentechniklobby erfolgreich ausgebremst hatte, ging die Zuständigkeit nun an den Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, den maltesischen Wirtschaftspolitiker John Dalli. Wohl mit Recht vertraut man darauf, dass aus Malta wenig Druck einer gentechnikkritischen Bevölkerung auf den neuen Kommissar zu erwarten ist.

Dalli selbst begründete seine Entscheidung für Amflora so: "Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung der fünf ausstehenden GVO-Anträge ist mir deutlich geworden, dass es keine weiteren wissenschaftlichen Fragen mehr gibt, die untersucht werden müssten. Alle wissenschaftlichen Aspekte und besonders die Sicherheitsbedenken sind bereits ausgiebig berücksichtigt worden.

Eine weitere Verzögerung bei der Zulassung wäre nicht zu rechtfertigen gewesen. Mit den Beschlüssen kommt die Kommission ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst nach. Diese beruhen auf einer Reihe von Untersuchungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten Jahren durchgeführt hat." Ausgerechnet ein Gesundheitskommissar ignoriert die Warnungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und gestattet als erste Amtshandlung den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze, die sich auch noch durch eine höchst umstrittene Antibiotikaresistenz auszeichnet. Das lässt nichts Gutes für die Zukunft ahnen.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll das Zulassungsverfahren für den GVO-Anbau vereinfacht und die schwindende Macht der Mitgliedstaaten im Zulassungsprozess gegen mehr Freiheit bei der nationalen Gentechnikpolitik eingetauscht werden. Anbauverbote in einzelnen EU-Staaten sollen in Zukunft auch aus sozioökonomischen Erwägungen erlaubt sein. Mögliche Auswirkungen auf kleinteilige Landwirtschaftsstrukturen sollen ebenso berücksichtigt werden wie kulturelle Erwägungen oder Risiken für die Biodiversität. Die Kommission erarbeitet momentan einen Kriterienkatalog, der im Sommer fertig sein soll. Man darf gespannt sein, was ihr zu diesen komplexen Fragen einfällt und welche Folgen das hat.

Der Amflora sollen bald weitere Zulassungen folgen. Im Gespräch sind bereits für diesen Herbst eine Weiterentwicklung der Stärkekartoffel ohne den besonders umstrittenen Antibiotikamarker sowie eine Kartoffel, die resistent gegen die Pilzkrankheit Kraut- und Knollenfäule ist und ausgerechnet Fortuna heißen soll. Positiv bewerteten die EFSA und die EU-Kommission auch drei gentechnisch veränderte Maissorten, die auf bereits in der EU zugelassene, aber umstrittene Sorten zurückgehen. Hier geht es ebenfalls um Resistenzen: gegen den Maiswurzelbohrer bei MON 863, gegen ein Herbizid bei NK 603 und gegen den Maiszünsler bei MON 810. MON 863 steht besonders in der Kritik, weil bei Fütterungsversuchen mit Ratten veränderte Leber- und Nierenwerte auftauchten. Die Freunde der gentechnikfreien Landwirtschaft könnten also schon bald wieder viel zu tun bekommen. Steffi Ober, Referentin für Agrogentechnik beim Deutschen Naturschutzbund (NABU) in Berlin, www.nabu.de/gentechnik, umwelt aktuell, Mai 2010, S. 15


Cassis de Dijon

Am 1. Juli 2010 wird die fortschreitende Integration in das Recht der EU um eine neue Dimension erweitert. Unter dem unverfänglichen Titel THG-Revision führt die Schweiz das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein. Dieses Prinzip verdankt seinen Namen einem Urteil des EU-Gerichtshofs von 1979, in dem ein deutsches Einfuhrverbot für den Likör „Cassis de Dijolli“ als unzulässig erachtet wurde. Seither verpflichtet das Prinzip alle EU-Mitgliedstaaten, Produkte, welche in einem anderen Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, grundsätzlich ebenfalls zum Vertrieb zuzulassen. 1994 wurde der Geltungsbereich auf den ganzen EWR-Raum ausgedehnt.

Die Schweiz dockt mit der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips einseitig an den europäischen Binnenmarkt an. Produkte, welche im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, können neu auch in der Schweiz ohne weitere Kontrolle vertrieben werden. Davon profitieren zum Beispiel die Importeure von Kosmetika, Textilien, Lebensmitteln und Möbeln. Wirtschaftlich ist diese Massnahme gemäss Bundesrat sinnvoll, der behauptet, dass sie zu Einsparungen von jährlich über 2 Milliarden Franken führt.

Methodisch und inhaltlich geht das Cassis-de-Dijon-Prinzip über die bisherige Politik des autonomen Nachvollzugs hinaus. Wir schreiben nicht mehr nur statisch EU-Recht ab. Wir akzeptieren dynamisch die umfassende Gleichwertigkeit der Produktevorschriften der EU und der EWR-Mitgliedstaaten mit den schweizerischen. Im Bereich des Warenverkehrs findet damit eine weitreichende Teilintegration statt - doch nur in eine Richtung. Schweizer Produkte profitieren auf grund der fehlenden Gegenseitigkeit nicht von einem erleichterten Marktzugang im EWR-Raum. Der bilaterale Weg wird zur Einbahnstrasse. NZZ am Sonntag, 23. Mai 2010, S. 19 (Der externe Standpunkt; Matthias Oesch, Assistenzprofessor für Europa- und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Bern).


Geheimes EU-Papier der Kantone

Das noch geheime Papier «Europapolitische Standortbestimmung – Neubeurteilung», das die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 27. April 2010 an alle 26 Kantonsregierungen zur Stellungnahme verschickte, will eine Standortbestimmung vornehmen, die noch vor der Sommerpause konsolidiert sein soll. «Damit sie einfliesst in die Diskussion des Bundesrates», wie Roland Mayer sagt, der bei der KdK für den Bereich Aussenpolitik zuständig ist. Diese Diskussion der Regierung wird nach den Sommerferien einsetzen: wenn der Analyse-Bericht zur Situation mit der Europäischen Union vorliegt, an welchem das Integrationsbüro zurzeit arbeitet. Danach geht der Bundesrat in EU-Klausur.

Die Kantone drängen auf Reformen, «zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staatsorganisation». Die Kantone drohen nämlich durch die Anpassung an die EU-Gesetzgebung zunehmend entmachtet zu werden – und der Föderalismus, eines der Kernstücke der Schweiz, ist ernsthaft in Gefahr. Zu diesem Schluss kommt Professor Bernhard Waldmann vom Institut für Föderalismus der Uni Freiburg. Er hat den Teil «Innerstaatliche Reformen» als erste Auslegeordnung für die Kantonsregierungen verfasst.

Der Bundesrat wird sich aber auch mit massiver Kritik der Kantone an der Rolle des Bundes selbst konfrontiert sehen. In der Standortbestimmung zeigt sich: Die Kantone glauben, der Bund vernachlässige seine föderalen Grundpflichten. Diese sollen in der Bundesverfassung im Zusammenhang mit europapolitischen Entscheiden verstärkt werden. Der Bericht schlägt ein ganzes Massnahmenbündel vor:

● Bundesverfassung: Diese sei «europablind». Sie äussere sich nicht zur Europapolitik. Das soll ändern. Neue Verträge mit der EU begnügten sich «in der Tendenz mit der Übernahme gewisser Teile des EU-Rechts». Deshalb müsse sich die Bundesverfassung auch mit der Europapolitik befassen und die föderalen Grundpflichten stärken (mit einer Vorschrift in einem neuen Art. 54a). Und eine weitere neue Vorschrift (Art. 46a) soll die Kantone verpflichten, übernommene EU-Rechtsakten rechtzeitig umzusetzen. Gleichzeitig wäre der Bund verpflichtet, auf die Autonomie der Kantone besondere Rücksicht zu nehmen.

● Mitwirkungsföderalismus: Die Kantone wollen ein verstärktes Recht auf Information. Der Anspruch auf frühzeitige Information in Sachen EU-Politik soll rechtlich verankert werden, «insbesondere im Vorfeld von strategischen europapolitischen Entscheiden». Zu prüfen sei die gesetzliche Verankerung des Rechts der Kantone, in den sieben Departementen in Bern sowie in Brüssel Beobachter einsetzen zu dürfen. Auch ein verstärktes Mitspracherecht wollen die Kantone: So sollen kantonale Stellungnahmen bindendere Wirkung erhalten. Eine mögliche Formulierung: «Dass der Bund von einer von der überwiegenden Zahl der Kantone festgelegten Stellungnahme nur aus überwiegenden Landesinteressen abweichen darf.»

● Neue Organisationen: Damit Bund und Kantone künftig besser zusammenarbeiten, empfiehlt der Bericht eine neue Koordinationskonferenz aus Vertretern von Bund und Kantonen.

● Verfassungsgerichtbarkeit: Für den Fall von Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen soll die Verfassungsgerichtsbarkeit gestärkt werden. Sie sei gleichzeitig mit der Vertiefung der bilateralen Beziehungen oder dem Abschluss eines Rahmenabkommens mit der EU auszubauen, Sonntag MZ Gesamtausgbe, 23. Mai 2010, S. 1/2. Mitte Juni war das Papier auf der Homepage der Konferenz der Kantonsregeirungen (http://www.kdk.ch/int/kdk/home.html) noch nicht veröffentlicht, auf dem Internet sind aber schon etliche Stellungnahmen von Kantonsregierung zu finden.


Realitätsverlust

Christa Markwalder, FDP-Nationalrätin und Präsidenten der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz, der Speerspitze der Euronationalen in der Schweiz, zur Frage „Die EU steckt wieder einmal in einer tiefen Kriese – und Sie wollen diesem maroden Verein dennoch beitreten?“ Markwalder: „Wir könnten als EU-Mitglied dazu beitragen, dass solche Krisen gar nicht erst entstehen“. Und „Die Union hat sich einen neuen Vertrag gegeben, mehr direkte Demokratie eingeführt“. Südostschweiz, 15. Mai 2010.


Deutlich mehr Einwanderung

Das Seco liefert seit der Inkraftsetzung der Freizügigkeit zusammen mit den Bundesämtern für Migration, Statistik und Sozialversicherungen jährlich einen Bericht zu den Auswirkungen dieser Marktöffnung. Die am Donnerstag, den 27. Mai 2010 vorgestellte Neuauflage zieht wie ihre Vorgänger im Prinzip eine positive Bilanz, enthält aber auch kritische Zwischentöne. Erster Befund: Die Einwanderung ist mit der Personenfreizügigkeit deutlich gestiegen. Zuvor, von 1991 bis 2001, lag die Nettoeinwanderung der ausländischen Wohnbevölkerung im Erwerbsalter, einschliesslich Kurzaufenthaltern und Grenzgängern, im Schnitt bei 19 000 pro Jahr, von 2002 bis 2009 waren es mit durchschnittlich 62 000 über dreimal so viele.

Diese Zunahme lag nicht nur an der Personenfreizügigkeit, sondern auch an der im Schnitt besseren Konjunkturlage. Die Einwanderung war aber ab 2002 laut dem Bericht deutlich höher als in konjunkturell vergleichbaren Situationen zuvor. Im Rezessionsjahr 2009 ist die Nettoeinwanderung zwar im Vergleich zum Vorjahr um etwa einen Viertel zurückgegangen, doch der Wanderungssaldo war immer noch stark positiv. Auch im ersten Quartal 2010 hat sich diese Tendenz fortgesetzt.

Zweiter Befund: Die Personenfreizügigkeit hat das Wachstumspotenzial der Wirtschaft erhöht. Dazu trugen besonders die vielen hochqualifizierten Immigranten bei. Gut die Hälfte der zwischen Juni 2002 und Mai 2008 in die Schweiz eingewanderten Erwerbstätigen verfügen über einen tertiären Bildungsabschluss – was deutlich über dem Anteil der Schweizer Bevölkerung liegt.

Der Bericht liefert einige Indizien dafür, dass die Einwanderer höchstens beschränkt Alteingesessene verdrängt haben. In Berufsgruppen mit besonders starker Einwanderung habe auch die Beschäftigung von Schweizer Arbeitskräften zugelegt, während in stagnierenden Berufsfeldern auch Einwanderer aus den EU/Efta-Staaten kaum zugelegt hätten. In den Berufsgruppen mit dem stärksten Einwanderungszuwachs lagen die Erwerbslosenquoten unter dem Durchschnitt und waren zum Teil noch sinkend. Solche Tendenzaussagen gelten aber nicht in allen Fällen. So ortet der Bericht mögliche Verdrängungen im Bausektor und generell in den Grenzregionen der lateinischen Schweiz.

In der jüngsten Rezession könnte die fortgesetzte Einwanderung die Arbeitslosigkeit erhöht haben, mutmasst der Bericht. Anderseits habe die Immigration die Binnenkonjunktur gestützt. Ob die Personenfreizügigkeit zumindest vorübergehend eine erhöhte Arbeitslosigkeit bewirkt hat, ist unter Ökonomen umstritten. Modellrechnungen des Nationalbank-Forschers Peter Stalder deuten auf negative Folgen am Arbeitsmarkt (bezüglich Arbeitslosigkeit wie bezüglich der Löhne), während die Personenfreizügigkeit laut einer Studie der ETH Zürich die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nicht erhöht hat und das Lohnniveau sogar noch steigerte.

Die Untersuchung der Bundesämter ortet derweil auf Basis der Daten für die Lohnstrukturerhebung (bis 2008) keinen generellen Lohndruck als Folge der Personenfreizügigkeit – zumindest nicht bei den mittleren und tieferen Löhnen. Denkbar sei aber, dass die erleichterte Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus der EU das Lohnwachstum im oberen Segment gebremst habe. Darauf deutet auch eine neue Studie der Universität Bern. Laut deren Modellrechnungen hat die Immigration von 2002 bis 2008 die Reallohnentwicklung vorübergehend um einen Prozentpunkt gesenkt, wobei die Berner Forscher bei den Tieflöhnen eine kleine Steigerung und bei den höheren Löhnen eine deutlichere Senkung orten. Einen gewissen Lohndruck hat es laut dem Bericht der Behörden zudem möglicherweise auch bei den Einstiegslöhnen in einzelnen Branchen gegeben.


EU-Kommission fordert Erhöhung des Rentenalters

Die EU-Kommission schlägt vor, dass Rentenalter in der EU allmählich so zu erhöhen, dass im Durchschnitt nicht mehr als ein Drittel des Erwachsenenlebens als Rentner verbracht wird. Zudem soll die Arbeitszeit erhöht werden. Das Papier der Kommission stellt fest, dass das Rentenalter in der EU knapp über 60 Jahren liege, während es in den vergleichbaren OECD-Ländern 63.5 für Männer und 62.3 für Frauen betrage. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Europäer 2060 im Durchschnitt 7 Jahre länger leben werden als heute. Das Rentenalter müsste den Plänen entsprechend fast auf 70 Jahre erhöht werden, um den Rentenanteil auf den anvisierten Drittel zu reduzieren (18 Jahre). Dies sind vier Jahre und 8 Monate mehr als die von den EU-Staaten augenblicklich anvisierten 65 Jahre. Ungefähr 400’000 Demonstranten haben Ende Mai auf Frankreichs Strassen gegen die Pläne der französischen Regierung für eine Anhebung des Rentenalters auf 61 oder 62 Jahre protestiert. EU-Observer HONOR MAHONY, 28. Mai .2010


7 Thesen zur Schweizer Europapolitik von economiesuisse

economiesuisse veröffentliche am 18.05.2010 eine Studie zur EU-Politik der Schweiz. In der Studien werden verschiedene Optionen diskutiert, wie die Zollunion, der Beitritt oder die Weiterführung des bilateralen Weges. Economiesuisse befürwortet den bilateralen Weg als die nach wie vor beste europapolitische Option. Das bestehende Vertragswerk habe sich in mehrfacher Hinsicht bewährt. Die bilateralen Verhandlungen seien durch die Erweiterung und die dynamische Rechtsentwicklung der EU jedoch mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Der bilaterale Weg dürfte daher in Zukunft schwieriger verlaufen, bleibe aber mit Abstand die beste Alternative im Interesse der Wirtschaft. Die Frage, wie die schweizerische Europapolitik mittelfristig ausgestaltet werden solle, sei anhand der Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit, den Marktzugang und die Souveränität bei der Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik zu beurteilen. Aus der economiesuisse-Analyse gehe hervor, dass sowohl eine europapolitische Isolation wie auch ein EU- oder EWR-Beitritt der Schweiz gegenüber dem bilateralen Weg wirtschaftlich schlechter abschneiden würden. „economiesuisse setzt sich daher für eine gezielte und selektive Fortsetzung des bilateralen Wegs im gegenseitigen Interesse ein: Unter Wahrung klar definierter Kriterien unterstützt die Wirtschaft bilaterale Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich, Chemikalienrecht und Stromhandel sowie informelle Vorabklärungen von Verbesserungen bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen.“ Schweiz–EU: Bilateralismus im gegenseitigen Interesse, Redaktion: Mirjam Matti, economiesuisse, economiesuisse 2010, http://www.economiesuisse.ch/web/de/PDF%20Download%20Files/Europapapier_deutsch.pdf

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