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Kurzinfos Oktober 2019
Von der Leyen und das Klima In ihrer Rede vor dem EU-Parlament am 16. Juli 2019 nach der turbulenten Nominierung als EU-Kommissionspräsidentin skizzierte Ursula von der Leyen die politischen Leitlinien einer von ihr geführten Kommission. Kernstück: ein Europäischer Green New Deal, also ein Maßnahmenpaket, das die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll – in bekannt bornierter Brüsseler Sichtweise ist ja die EU mit Europa identisch. Im Detail ist der Deal ein Katalog aus insgesamt siebzehn verschiedenen Einzelinitiativen, die sich hinsichtlich ihres Schwerpunktes und ihrer Bandbreite stark unterscheiden. So beinhaltet das vorgeschlagene Paket eine neue Strategie zur Dekarbonisierung stromintensiver Industrien, eine EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Um-wandlung der EU-Investitionsbank in eine EU-Klimabank, die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Maritimsektor und Luftverkehr sowie eine Überarbeitung der EU-Steuerrichtlinien.
Es muss sich allerdings noch zeigen, wie tatkräftig und ernsthaft die bisherigen Versprechen in EU-Gesetze gefasst und umgesetzt werden. Dazu ist es sinnvoll, sich anzusehen, in welchem Kontext von der Leyen den Vorschlag des Green Deals präsentiert hat, und welche Maßnahmen im Detail vorgesehen sind. Dass ausgerechnet die Kandidatin der Europäischen Volkspartei, die aufgrund ihrer desolaten klimapolitischen Linie als politisches Fossil gebrandmarkt wurde, mit einem Green Deal vortritt, wirft die Frage auf, wie es zu diesem Sinneswandel kommen konnte.
Anstelle einer spontanen klimapolitischen Kehrtwende der europäischen Konservativen spricht zunächst einiges dafür, dass der Vorstoß als kalkulierte Annäherung an mögliche Partner im neu sortierten EU-Parlament zu verstehen ist. Von der Leyens Ernennung als Kandidatin für den Posten der EU-Kommission ging im Mai eine EU-Wahl voraus, die in vielen EU-Ländern so politisiert war wie lange nicht mehr. In Deutschland, aber auch in vielen anderen Mitgliedstaaten ging eine wachsende Gruppe von BürgerInnen und SchülerInnen auf die Straße, um für eine radikale Wende in der Klimapolitik zu demonstrieren. Die großen Volksparteien zeigten sich unfähig, angemessen auf die Forderungen der Demonstrierenden zu reagieren und wurden prompt bei der Wahl abgestraft. Die Unionsparteien (CDU/CSU) verloren 7,5 Prozentpunkte im Vergleich zur Wahl 2014, die Sozialdemokraten (SPD) sogar 11,4 Prozentpunkte, ein Trend, der sich auch in den meisten anderen Ländern der EU widerspiegelte. Dieses Ergebnis führte dazu, dass zum ersten Mal seit 1979 die beiden großen politischen Gruppen der Europäischen Volkspartei, zu der die deutsche CDU/CSU zählt, und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten, die europäische Familie der deutschen SPD, keine gemeinsame Mehrheit im Europaparlament erreichten. Gleichzeitig waren in Deutschland die Grünen mit beinahe 10 Prozent mehr Stimmen und 10 zusätzlichen Sitzen die größten Gewinner der Wahlen. Die Wahl hat die Machtstrukturen innerhalb des EU-Parlaments dahingehend verändert, dass die kleineren Gruppen, insbesondere die Grünen, die Liberalen, aber auch die Rechtsnationalisten gestärkt wurden. Für ihre Wahl zur Kommissionspräsidentin benötigte die Kandidatin demnach nicht nur die Zustimmung der Christ- und Sozialdemokraten, sondern mindestens einer weiteren Gruppe. Von der Leyens Versuch, die neuen politischen Königsmacher im Parlament auf ihre Seite zu ziehen, misslang. Die Fraktionen der Grünen stimmten in der finalen Abstimmung gegen sie. Dennoch gelang es von der Leyen, eine Mehrheit, wenn auch nur eine sehr dünne, zu sichern und zur ersten Kommissionspräsidentin gewählt zu werden. Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 4.
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Gensoja weiter erlaubt Der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Mitte September 2019 entschieden, dass Produkte mit einer genmanipulierten Sojabohne von Bayer-Monsanto weiterhin in der Europäischen Union verkauft werden dürfen. Die RichterInnen wiesen damit eine gemeinsame Klage (Rechtssache C-82/17 P) von Testbiotech, dem Europäischen Netzwerk kritischer WissenschaftlerInnen und dem Verein Sambucus zurück. Die Nichtregierungsorganisationen (NGO) hatten im Frühjahr 19 gegen die Zulassung der Gensoja MON 87701 × MON 89788 geklagt. 2012 hatte die EU-Kommission den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die diese Soja enthalten, genehmigt. Die Bohne wurde genetisch so verändert, dass sie sowohl gegen für sie schädliche Insekten als auch gegen Unkrautvernichtungsmittel resistent ist. Die NGOs monierten, dass gesundheitliche Risiken für VerbraucherInnen durch die Gensoja vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden seien. Deshalb hätte die EU-Kommission sie nicht für den Import zulassen dürfen.
Klage: www.testbiotech.org/eugerichtX; EuGH-Entscheid zur Rechtssache C-82/17 www.kurzlink.de/eugh-gensoja-09.2019, Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 15
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Komplizenschaft mit Verursachern beenden Die EU-Kommission, das EU-Parlament und die Länder, die 2015 die Amsterdam-Erklärung zur Förderung nachhaltiger Lieferketten von Agrarrohstoffen unterschrieben haben, sollen sich endlich wirksam für den Schutz des Amazonas-Urwalds einsetzen. Das fordern Umwelt-, Natur- und Waldschutzorganisationen in einem offenen Brief an die zuständigen Institutionen. Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen müsse ausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die EU verbindliche Gesetze vorlegen, die Produkte und Dienstleistungen verbieten, für die Wald abgeholzt, zerstört oder bei deren Entstehung Menschenrechte verletzt worden sind. Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 24
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Freihandelsabkommen: Was bringen Nachhaltigkeitsklauseln? Auf Kritik an Handelsverträgen reagiert die EU-Kommission häufig mit einem Verweis auf die enthaltenen Nachhaltigkeitskapitel. Powershift, BUND, das Forum Umwelt und Entwicklung und die Grüne Liga stellen in einer Studie jedoch fest, dass diese Kapitel nicht zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen. Statt die Umweltstandards in den betroffenen Ländern zu schützen, gelte in den Verträgen weiterhin die Maxime „Handel um jeden Preis“. Die Nachhaltigkeitskapitel bekennen sich zwar zu den Zielen multilateraler Umweltabkommen und sehen verschiedene Überwachungs- und Beratungsinstanzen vor, die sicherstellen sollen, dass Umweltvorschriften eingehalten werden. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gebe es jedoch nicht, so die Studie. An den Beispielen Peru, Südkorea, Ukraine und USA zeigt die Studie, wie die Vertragsbestimmungen zur Nachhaltigkeit in der Praxis ohne Konsequenzen ausgehebelt oder umgangen wurden. Umwelt Aktuell, Oktober 2019, S. 25
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Verbotene Staatsfinanzierung In einem gemeinsamen Memorandum üben einige renommierte ehemalige Notenbanker scharfe Kritik an der fortdauernd ultraexpansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Kern werfen sie Mario Draghi und den Mitgliedern des EZB-Rates vor, die Grenze zur monetären Staatsfinanzierung, die in den EU-Verträgen strikt verboten ist, überschritten zu haben. Die Unterzeichner des Memorandums sind Hervé Hannoun (früherer Deputy Governor der Banque de France), Otmar Issing (früherer Chefökonom und zugleich Mitglied des EZB-Rates), Klaus Liebscher (früherer Gouverneur der Österreichischen Nationalbank), Helmut Schlesinger, (früherer Präsident der Deutschen Bundesbank), Jürgen Stark (früherer Chefökonom der EZB und zugleich Mitglied des EZB-Rates) sowie Nout Wellink (früherer Gouverneur der niederländischen Zentralbank). Die Einschätzungen werden zudem geteilt von Jacques de Larosière, dem früheren Gouverneur der Banque de France.
Das Memorandum der Notenbanker alter Schule ist eine Breitseite gegen die Politik von Draghi in den vergangenen etwa fünf Jahren. Als frühere Zentralbanker und EU-Bürger beobachteten sie mit zunehmender Sorge den fortdauernden Krisenmodus der EZB, schreiben die Unterzeichner des Memorandums. Besonders kritisch sehen sie die Wiederaufnahme des Kaufs von Wertpapieren (Quantitative Easing), besonders Staatsanleihen, die der EZB-Rat in seiner Sitzung im September 2019 beschlossen hat. Es bestehe ein breiter Konsens, dass nach Jahren des Quantitative Easing eine Wiederaufnahme der Anleihekäufe kaum positive Effekte auf das Wachstum haben werde. Zugleich werde der Verdacht erhärtet, hinter den Käufen von Staatsanleihen stecke die Intention, verschuldete Regierungen vor steigenden Zinssätzen zu schützen.
Ferner warnen die Notenbanker a. D. vor den negativen Nebeneffekten der extrem niedrigen oder sogar negativen Zinsen. Die Kollateralschäden würden sich ausgehend vom Bankensektor über Versicherungsunternehmen und Pensionskassen in den gesamten Finanzsektor ausbreiten. Darüber hinaus würden die Umverteilungseffekte in Richtung der Besitzer von realen Vermögenswerten in der Bevölkerung soziale Spannungen auslösen. Die Suche nach höheren Renditen treibe zugleich die Preise einiger Vermögenswerte künstlich auf Niveaus, die bei einer abrupten Korrektur zu einer schweren Krise führen könnten. Zudem trage die Geldpolitik zu einer «Zombifizierung» der Wirtschaft bei, die laut Studien der OECD und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in einigen Ländern bereits erhebliche Niveaus erreicht habe und zu einem schwächeren Produktivitätswachstum beitrage.
Zugleich kritisieren Issing und seine Kollegen, dass sich die EZB inzwischen auf ein Punktziel bei der Inflationsrate fixiere. Eine Teuerungsrate von zum Beispiel 1,5% sei inzwischen für den Zentralbankrat offenbar inakzeptabel. Diese Verschiebung des Inflationsziels stehe aber nicht im Einklang mit den EU-Verträgen, in denen als Auftrag an die EZB lediglich von der Wahrung von Preisstabilität die Rede sei. Diese sei im Oktober 1998 mit einer Inflationsrate von unter 2% definiert und auch bei der Überprüfung der geldpolitischen Strategie im Jahr 2003 nicht geändert worden. Zugleich weisen die ehemaligen Notenbanker darauf hin, dass derzeitige Überlegungen, die Definition der 2%-Grenze als ein symmetrisches Inflationsziel zu interpretieren, den Abschied von einer Geldpolitik bedeuteten, die sich auf Preisstabilität fokussiere. Das sei vor allem dann gegeben, wenn symmetrisch in dem Sinn verstanden werde, dass nach Jahren der Unterschreitung der 2%- Marke für eine ähnlich lange Dauer ein Überschiessen über die 2%-Marke toleriert würde.
Durch den Appell der renommierten Notenbanker gerät die EZB in zunehmend schwieriges Fahrwasser. Bereits in der Sitzung Mitte September, in der Draghi ein neues, grosses Massnahmenpaket durchdrückte, verweigerten rund zehn Mitglieder des 25-köpfigen Zentralbankrates ihre Gefolgschaft bei der Wiederaufnahme von Wertpapierkäufen, unter ihnen die Vertreter aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Österreich. Auch in der Ökonomenzunft insgesamt ist die Kritik am Restart der Anleihekäufe weit verbreitet. In der vergangenen Woche war dann überraschend Sabine Lautenschläger ohne Begründung aus dem EZB-Direktorium zurückgetreten. Sie war eine langjährige, allerdings moderate Kritikerin der ultraexpansiven Geldpolitik. NZZ, 5. Oktober 2019, S. 31
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Der Deal Auch nach der Oktober-Einigung auf die Modalitäten für den britischen Austritt aus der Union befeuerten die EU-27 die Remain-Fraktion im britischen Parlament. Einhellig hatten die Staats- und Regierungschefs der Union die Bitte von Premierminister Boris Johnson zurückgewiesen, sich gegen eine erneute Verschiebung des Brexit-Termins auszusprechen. Ein derartiges Votum hätte faktisch die Annahme des Deals durch das Londoner Unterhaus und damit das Ende der Streitigkeiten um den EU-Austritt durchgesetzt. EU-Ratspräsident Donald Tusk lockte die britischen Befürworter eines Verbleibs in der EU mit der Aussage: "Unsere Tür wird immer offen sein."
Der Deal für den Austritt Großbritanniens aus der EU, auf den sich Brüssel und London am 17. Oktober 2019 nach harten Verhandlungen geeinigt haben, basiert auf der Übereinkunft, die die damalige Premierministerin Theresa May im November 2018 mit der Union erzielt hatte; doch unterscheidet er sich in einigen entscheidenden Punkten von ihr. So hatte die Übereinkunft vom November 2018 für den Fall, dass sich beide Seiten nicht auf Regelungen für den Handel über die irisch-nordirische Grenze einigen könnten, vorgesehen, dass Großbritannien faktisch in einer Zollunion mit der EU verbliebe - dies, ohne deren Regeln mitbestimmen zu können. Das hätte das Vereinigte Königreich jeglicher Möglichkeit zu einer eigenständigen Handelspolitik beraubt und ihm eine ökonomisch abhängige Position an der Peripherie der Union eingebracht. Der gestern beschlossene Deal entlässt nun nicht nur Großbritannien, sondern auch Nordirland ökonomisch in die Unabhängigkeit.[1] London erhält damit insbesondere die Chance, in Kürze seine eigenen Handelsverträge zu schließen.
Hinzu kommt, dass die aktuelle Regelung für die irisch-nordirische Grenze alle vier Jahre vom nordirischen Parlament demokratisch bestätigt werden muss - und damit prinzipiell demokratisch veränderbar ist. Die Übereinkunft vom November 2018 hatte für den sogenannten backstop keinerlei Möglichkeit zur Veränderung vorgesehen und ihn damit prinzipiell dauerhaft in Geltung gesetzt. Die Veränderbarkeit ist für Nordirland von Bedeutung, da Kritiker vermuten, der jetzige Deal könne dem Handel in der Region einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand zumuten und ihm damit langfristig schaden. Ursache für den Mehraufwand ist, dass Nordirland zwar rechtlich aus der EU und deren Zollunion ausscheidet, gleichzeitig jedoch ihre Binnenmarkt- und Zollregeln einhalten soll. Um diese sehr spezielle Doppelrolle zu realisieren, werden komplexe Regularien in Kraft gesetzt. Allerdings ist dies in Zukunft demokratisch korrigierbar.[2]
Positive Reaktionen waren gestern unter anderem aus der deutschen Wirtschaft zu hören. Die harte Haltung der EU, die lange Zeit auf einem unbefristeten "backstop" beharrt und London jegliches Zugeständnis verweigert hatte, hatte in Wirtschaftskreisen zunehmend Sorgen geweckt, der Brexit könne ohne Deal vollzogen werden und massive Geschäftsverluste mit sich bringen - dies in einer Zeit, in der die globale Konjunktur stocke und die Bundesrepublik ohnehin in eine Rezession zu geraten drohe. Tatsächlich haben die Ungewissheiten, die die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zu Großbritannien seit dem Referendum vom 23. Juni 2016 umgeben, den Austausch mit dem einst fünftwichtigsten Handelspartner Deutschlands bereits jetzt stark geschwächt; während die Exporte deutscher Unternehmen insgesamt kontinuierlich stiegen, gingen diejenigen nach Großbritannien von einem Wert von 89 Milliarden Euro im Jahr 2015 schrittweise auf 82 Milliarden Euro im Jahr 2018 zurück und sind in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres weiter gesunken - auf nur noch 47,1 Milliarden Euro.[3] Bereits im vergangenen Jahr hatte das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) gewarnt, im Falle eines "harten" Brexits könnten die deutschen Exporte in das Vereinigte Königreich möglicherweise auf weniger als die Hälfte kollabieren.[4] Vor zweistelligen Milliardenverlusten warnte dieses Jahr auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).[5]
Entsprechend zeichnet sich nun in Wirtschaftskreisen Erleichterung ab. Zwar heißt es weithin, man müsse zunächst die Sitzung des britischen Unterhauses am Samstag abwarten; ob es dort für den neuen Deal eine Mehrheit gebe, sei ungewiss. Stimme das Parlament nun aber dem Deal zu, erklärt beispielsweise der Chefökonom der Commerzbank, Jörg Krämer, dann "hätten wir Ende Oktober endlich eine saubere Scheidung, was gerade für die exportorientierte deutsche Wirtschaft sehr wichtig wäre".[6] Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach gestern gleichfalls von "Licht am Ende des Tunnels"; negative Folgen des britischen EU-Austritts für die deutsche Wirtschaft könnten mit Hilfe des neuen Deals gedämpft werden.[7] Allerdings wiesen Beobachter auch darauf hin, dass bei einer Ablehnung des Deals durch das britische Unterhaus die Unsicherheit fortbestehe und neue Spannungen entstehen könnten. So sei in diesem Falle mit baldigen Neuwahlen zu rechnen, die laut aktuellen Umfragen voraussichtlich die Tories gewinnen dürften. In deren Reihen sind zuletzt die Anhänger eines "harten" Brexits erstarkt.
Die Tür für eine Ablehnung des Deals durch das Parlament in London hat am gestrigen Donnerstag die EU offengehalten. Premierminister Boris Johnson hatte seine Amtskollegen in Brüssel gebeten, eine erneute Verschiebung des Austrittsdatums abzulehnen; dies hätte das britische Parlament vor die Entscheidung gestellt, entweder dem Deal zuzustimmen oder einen "harten" Brexit einzuleiten. In dieser Situation hätte eine Mehrheit für den gestern beschlossenen Deal als sicher gegolten.[8] Hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sich noch in diesem Sinne geäußert, so haben die Staats- und Regierungschefs Johnsons Ansinnen zurückgewiesen. Damit ist eine erneute Brexit-Vertagung seitens der Union möglich, was den Remainern im britischen Unterhaus eine gewisse Chance für weitere taktische Manöver bietet, um den Austritt zumindest noch ein wenig zu verzögern. EU-Ratspräsident Donald Tusk befeuerte dies gestern noch mit der Äußerung, er hoffe, Großbritannien werde in die EU zurückkehren: "Unsere Tür wird immer offen sein."[9] 18. Oktober 2019, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8078/
[1],[2] Brexit: What is in Boris Johnson's new deal with the EU?
[3] Deutscher Außenhandel mit Großbritannien sinkt weiter. de.reuters.com 14.10.2019.
[4] S. dazu Das Feiglingsspiel der EU.
[5] S. dazu Va banque (II).
[6] Ökonomen-Stimmen zur Brexit-Einigung. handelsblatt.com 17.10.2019.
[7] Altmaier zu Brexit-Abkommen: "Licht am Ende des Tunnels". handelsblatt.com 17.10.2019.
[8] Erleichterung nach Brexit-Einigung. Frankfurter Allgemeine Zeitung 18.10.2019.
[9] "Our door will always be open" - EU leaders endorse Brexit deal. news.sky.com 17.10.2019.
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Irland-Brexit Zaubertrick Die britische Regierung und die EU haben sich auf einen Weg geeinigt, den Güterverkehr zwischen Nordirland und Irland zu regeln. Die grösste Hürde in den Brexit-Gesprächen war stets, nach einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Grenzkontrollen auf der Insel Irland und so eine (angebliche) Gefährdung des irischen Friedensprozesses zu verhindern. Güterkontrollen an oder nahe der Grenze können aber nur wegfallen, wenn die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland für Warentransporte irrelevant ist. Das ist sie nur, wenn sie zwar zwei Staaten, aber nicht zwei Handelsräume voneinander trennt.
London und Brüssel haben für ihren Brexit-Vertragsentwurf deshalb eine Idee entwickelt, die einer Quadratur des Kreises gleichkommt: Nordirland soll in vielen Fragen de facto als Teil der EU behandelt werden, obwohl es de jure Teil des Vereinigten Königreichs bleibt und mit dem Königreich die EU verlässt. Das ist ein historisch einmaliger Versuch. Doch Brüssel und Dublin wollen eine enge Anbindung Nordirlands, während es aus Londoner Sicht nicht zu stark vom Rest des Königreichs abgekoppelt werden darf. So ist für die britische Regierung entscheidend, dass Nordirland nicht Teil der EU-Zollunion bleibt. In diesem Fall könnte London nur Handelsabkommen mit Drittländern für Grossbritannien abschliessen, nicht für das ganze Königreich. Die Streithähne haben sich darauf geeinigt, Nordirland in drei Fällen wie ein EU-Mitglied zu betrachten: in Zollfragen, bei der Regulierung und bei der Mehrwertsteuer. Um die Regulierung zu vereinheitlichen, soll Nordirland seine Standards für einige Produkte an EU-Standards koppeln, unter anderem für Landwirtschaftsgüter. Dann müsste an der 500 km langen Grenze nicht kontrolliert werden, ob diese Waren in der EU zugelassen sind.
Auch andere Regeln werden an jene des EU-Binnenmarktes gebunden, zum Beispiel für Staatshilfe. Je geringer die regulatorischen Unterschiede, desto kleiner der Bedarf an Überprüfungen. Auch soll es keine Zollkontrollen zwischen Nordirland und der Republik Irland geben. Die Landesgrenze ist dann ein ungeschütztes Einfallstor in den EU-Binnenmarkt, weil auch zwischen Irland und dem Kontinent keine Güterkontrollen stattfinden. Also müssen alle Güter, die Nordirland aus Drittländern oder Grossbritannien erreichen, überprüft werden – bei der Ankunft im nördlichen Inselteil. Es gäbe also nicht nur eine regulatorische, sondern auch eine zollrechtliche Hürde zwischen Nordirland und dem Rest des Königreichs. Prophylaktisch soll der EU-Aussenzoll auf alle Güter erhoben werden, die in Nordirland ankommen – auch aus dem Rest des Vereinigten Königreichs. Dies, um Schmuggel zu verhindern, weil niemand vor Ort überprüfen wird, ob die Güter nicht direkt oder in verarbeiteter Form von Nordirland nach Irland und damit in den EU-Raum weitertransportiert werden. Den Zoll würden die britischen Behörden einziehen und an die EU weiterleiten. Verbleiben die Güter in Nordirland, kann der Importeur den Zoll von der britischen Behörde zurückfordern (wenn die Waren aus Grossbritannien kamen), oder er wird nachträglich nur mit dem britischen Zoll belastet (wenn sie aus einem Drittland stammen).
Dieses Verfahren klingt nicht nur kompliziert, es ist es auch. Der Papieraufwand für Unternehmen wäre gross. Für den Handelsaustausch selbst innerhalb des eigenen Landes müssten britische Firmen seitenweise Zolldeklarationen ausfüllen – Firmen, die bisher gar nichts einreichen mussten. Aus diesem Grund sieht das Brexit-Abkommen vor, eine Kommission einzusetzen, die Ausnahmen von der Zollpflicht festlegt. Firmen wollen Entschädigungen Entscheidend soll sein, ob bei einer Ware für Nordirland das Risiko besteht, dass sie nach Irland transportiert wird. Die Kriterien für dieses Risiko muss die Kommission in der Übergangsphase, die mindestens bis Ende 2020 dauern soll, eruieren.
Die bürokratische Hürde, die in der Irischen See errichtet würde, bliebe dennoch riesig. Der Unternehmensverband Manufacturing Northern Irland sprach am Donnerstag von potentiell erheblichen Störungen des Handels mit Grossbritannien. Das Regime sei komplex und teuer. Nordirische Firmen sollten für die Kosten und Auflagen kompensiert werden, die sie tragen müssten, «damit der Rest des Vereinigten Königreichs mit dem Brexit weitermachen kann». Gleichwohl begrüsste es der Verband, dass so ein «katastrophaler» No- Deal-Brexit vermieden würde. Aber nicht nur London macht ein grosses Zugeständnis, indem es die Barriere in der Irischen See akzeptiert. Auch die EU geht Kompromisse ein: Nicht nur erhält Nordirland weitreichende Handelsprivilegien, ohne formal Teil der EU zu sein. Die Union nimmt den Inselteil auch in sein Informationssystem für Mehrwertsteuerdaten auf, und EU-Mehrwertsteuerregeln werden dort weiterhin gelten.
Neben Zöllen und Regulierungen sind Steuern ein entscheidender, wenn auch häufig übersehener Faktor zur Verhinderung von Grenzkontrollen. Das machte sie einem erheblichen Diskussionspunkt in den Verhandlungen. Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem ein Käufer ein Produkt erwirbt. Wird das Produkt aus dem Ausland eingeführt, muss das Importland davon wissen, um die Steuer erheben zu können. Der Verkäufer wiederum meldet seinem Land, dass er die dortige Steuer nicht entrichtet, weil er ja ins Ausland verkauft. Das Potential für Betrug ist theoretisch sehr gross. Um diesen Betrug einzudämmen, gibt es zwei Möglichkeiten: Grenzkontrollen aller ankommenden Waren, damit diese neu besteuert werden, oder ein automatisches Informationssystem zwischen den Ländern über die gehandelten Waren, das diese Kontrollen unnötig macht. Der Aufwand für Mehrwertsteuer- Kontrollen, die auch für verschickte Pakete gelten würden, ist erheblich. Doch um Teil des Informationssystems zu sein, verlangt die EU eigentlich eine Mitgliedschaft im Bündnis. Um eine Ausnahme zugestanden zu erhalten, soll Nordirland an die Mehrwertsteuerregeln der EU gebunden werden. Zwar gibt es innerhalb der Gemeinschaft je nach Land unterschiedliche Steuersätze, aber den Rahmen gibt die EU vor. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, Sätze für einzelne Warengruppen nach Belieben zu senken. Genau das wollten die Brexit-Anhänger immer durchsetzen. Doch in Nordirland wird das nun nur schwer möglich sein, obgleich es formal nicht mehr dem EU-Steuergebiet angehört. Und wo die EU-Regeln gelten, ist auch der bei Brexit- Befürwortern ungeliebte EU-Gerichtshof zuständig. Das alles macht Boris Jonsons neues Abkommen für viele Unionisten, für die kein Blatt Papier zwischen Nordirland und Grossbritannien passt, schwer verdaulich. NZZ, 18. Oktober 2019.
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