Schweizer Grenzwächter sollen für Einsätze an der Schengen-Aussengrenze aufgeboten werden können. Der Bundesrat hat am 13. Februar 08 die Botschaft für eine Schweizer Beteiligung an der Schengener Grenzagentur und den Soforteinsatzteams verabschiedet, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Im Schengen-Raum, dem sich die Schweiz voraussichtlich im kommenden November anschliesst, gibt es keine systematischen Passkontrollen an den Landesgrenzen. Dafür werden die Aussengrenzen schärfer kontrolliert und die grenzüberschreitende Polizei- und Justizzusammenarbeit verstärkt. Seit der Unterzeichnung des Schengen-Abkommens hat die EU diesbezüglich neue Instrumente geschaffen, an denen sich auch die Schweiz beteiligen soll. Dabei handelt es sich um die Europäische Agentur zum besseren Schutz der EU-Aussengrenzen (Frontex) und die Soforteinsatzteams für die Grenzsicherung (Rabit). Wenn die Schweiz der Übernahme der entsprechenden Verordnungen zustimmt, verpflichtet sie sich dazu, der Agentur befristet Grenzwächter zur Verfügung zu stellen. Die Entsendung von Grenzschutzbeamten für konkrete Einsätze kann aber abgelehnt werdenn. Das Parlament wird in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Verordnungen entscheiden.
Sollte sich die Schweiz nicht an der Grenzagentur beteiligen, könnte dies laut Mitteilung zur Aussetzung oder gar zur Kündigung der Schengen- und Dublin-Abkommen führen. Das Vertragswerk Schengen/Dublin bildet nämlich ein zusammenhängendes Netzwerk von Rechtsakten und Massnahmen. Daher müssen Weiterentwicklungen möglichst gleichzeitig von allen beteiligten Staaten übernommen und angewendet werden. Die Kosten einer Schweizer Beteiligung an Frontex belaufen sich voraussichtlich auf jährlichrund 2,3 Millionen Franken. Die Agentur soll unter anderem die Zusammenarbeit der Schengen-Staaten koordinieren, Risikoanalysen durchführen, den Mitgliedstaaten in Situationen helfen, die eine verstärkte Unterstützung an der Aussengrenze erfordern. NZZ, 14. Februar 2008-06-19
Die EU besiegelt das Ende der Postmonopole
In der EU müssen die Postmärkte je nach Mitgliedstaat spätestens Anfang 2011 oder Anfang 2013 vollständig liberalisiert werden. Dies ist der Kern einer Richtlinie (Gesetz), die am 31. Januar 2008 mit der Verabschiedung durch das EU-Parlament die letzte politische Hürde genommen hat. Die Mitgliedstaaten haben schon im letzten Herbst zugestimmt (NZZ 2. 10. 07). Bis dahin können die EU-Staaten die Beförderung von Standardbriefen bis zu einem Gewicht von 50 g dem herkömmlichen Monopolisten vorbehalten. Die übrigen Bereiche wurden schon früher EU-weit liberalisiert; zudem haben fünf Mitgliedstaaten ihre nationalen Märkte bereits ganz geöffnet.
Nun müssen auch die verbliebenen Briefmonopole im Prinzip spätestens Ende 2010 fallen. Allerdings erhalten Luxemburg und Griechenland sowie 9 der 12 neuen Mitgliedstaaten eine zweijährige Übergangsfrist bis längstens Ende 2012. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen kann während dieser Übergangsphase Betrieben, die in einem EU-Staat noch eine MonopolsteIlung geniessen, der Zugang zum frisch liberalisierten Marktsegment in anderen Mitgliedstaaten verweigert werden.
Auch künftig müssen die EU-Staaten einen flächendeckenden Universaldienst (Service public) gewährleisten, zu dem im Regelfall eine Hauszustellung während mindestens der fünf Arbeitstage pro Woche gehört. Hierfür ist unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln oder über einen Ausgleichsmechanismus (Aufteilung der Kosten auf alle Postanbieter und/oder -nutzer) möglich. Die EU-Kommission hatte ursprünglich die VoIlliberalisierung bereits per Januar 2009 vorgeschlagen, doch fand sich hierfür im Parlament und unter den Mitgliedstaaten nicht genug Unterstützung. NZZ, 1. Februar 2008, S. 23
Kritik aus Brüssel an Schweizer 8-Tage Regelung
Die EU-Kommission hat auf Klagen von Handwerkern aus Osterreich, Deutschland und Frankreich reagiert und die Schweizer Anwendung der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen kritisiert. Insbesondere stellt sich die Brüsseler Behörde auf den Standpunkt, die achttägige Frist für das vorgängige Anmelden von Arbeiten in der Schweiz sei mit dem Abkommen nicht vereinbar. Sie stösst sich auch an harschen Sanktionen gegen geringfügige Verstösse. Das Integrationsbüro in Bern bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, ein entsprechendes Schreiben Mitte Februar 08 erhalten zu haben. Man werde spätestens bis zur nächsten Sitzung des Gemischten Ausschusses EU Schweiz Ende Juni antworten.
Vor allem die Klagen aus Vorarlberg und Baden Württemberg sind seit längerem bekannt und waren zum ersten Mal im Gemischten Ausschuss im letzten Juli zur Sprache gekommen. Die Schweizer Delegation bat die EU-Kommission damals um eine Zusammenstellung von Fällen, um das Problem konkret prüfen zu können. Diese Liste ist bis jetzt dem Vernehmen nach noch nicht übergeben worden. Parallel dazu machten die Betroffenen aber auch in ihren Heimatländern Druck. Deutsche und österreichische Abgeordnete reichten in ihren nationalen Parlamenten Anfragen ein, in denen sie ihre Regierungen aufforderten, für Abhilfe zu sorgen auch mit Hilfe der EU. Auch im französischen Grenzgebiet wurden die Klagen nun unüberhörbar.
Das Schreiben aus Brüssel eröffnet in keiner Weise einen neuen «Steuerstreit», sondern ist das übliche diplomatische Vorgehen, um ein Problem anzugehen: Die Gegenseite wird um eine Stellungnahme gebeten. Auch die Art des Problems ist keine «schweizerische Spezialität». Das Entsenden von Arbeitnehmern oder das Anbieten von Dienstleistungen über Grenzen hinweg ist auch innerhalb der EU mit erheblichen Problemen verbunden. So haben viele Mitgliedstaaten Massnahmen ergriffen, die Wettbewerbsverzerrungen oder Lohndumping verhindern sollen.
Doch der EU-Kommissar für Arbeit, Spidla, merkte in letzten Sommer in einem Bericht dazu an, die Dienstleistungsunternehmen und Behörden der Entsende-Länder empfänden solche Massnahmen häufig als übertrieben und es entstehe der Eindruck, dass damit Ziele verfolgt würden, die über den Schutz der entsandten Arbeitnehmer hinausgingen. Während Unternehmer sich vor unerwünschter Konkurrenz schützen möchten, weil sie im offenen Wettbewerb nicht bestehen können, wachen Gewerkschaften eifersüchtig darauf, dass der Wettbewerb nicht auf Löhne und Arbeitsbedingungen überspringt. NZZ, 26. Februar 2008-06-19