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Kurzinfos 2/02



Euro- political reasons

Andre Szazs, director of the Dutch central bank (Nederlandsche Bank) said that the negative economic effects of the Euro were irrelevant because the actual reason was to take another step towards a political union. Szasz said in the Volkskrant (newspaper; 8 April 2002): "The politicians have refused to say publicly that there are political reasons for the Euro. They focused totally on the economic advantages. Why? To avoid debate and trouble."


Budget fraud shows the EU Commission can not be trusted

The latest accusations of budget fraud within the EU and harassment of former chief accountant Marta Andreasen shown that the Commission can not be trusted. An institution which has no control over its spendings can not claim increased powers. This needs to be taken into consideration when discussing the future roles of the EU s institutions, says TEAM s Coordinator Hans Lindqvist, Stockholm, Sweden.

The Commissions way of handling the EU s budget the taxpayer s money has been questioned several times. For many years it has been assumed that 5 per cent of the budget has been lost in fraud and mismanagement. Accusations of fraud resulted in the sacking of Jaques Santer s Commission in 1999. In 1999 Neil Kinnock became the vice president of the Commission with the task to clean up the budget mismanagement. Marta Andreasen was also employed as chief accountant to strengthen the budget control. Her sense of duty prevented her from signing the EU s accounts for 2001.

Now she says that Kinnock has failed in his mission to clean up budget fraud and accuses him of trying to cover up lax accounting practices in the EU budget of 98 billion euros. Marta Andreasen says the budget is still "massively open to fraud", according to The Independent. She also says that there is "a complete lack of compliance with basic and minimum acceptable accounting standards", according to the Telegraph.

Marta Andreasen was sacked in May after making allegations of financial incompetence. The Commission showed no interest in dealing with the remarks. On the contrary, she claims that Kinnock tried to stop her from presenting her critique in public and before the European Parliament s committee on budget control.

Evidently the Commission has no real interest of cleaning up the budget mess. It is more interested in maintaining its vast bureaucracy ability to be able to take decisions without being questioned. In an unaccountable supranational institution like the European Commission fraud and corruption can grow, says Hans Lindqvist.

It is a quite remarkable that this Commission claims increased powers to take the role of an "EU Government". The recent scandal shows that the opposite it needed. Transfer powers from the Commission to the Member States, where the politicians are accountable, says Hans Lindqvist. (Pressedienst TEAM)


EU-Binnenmarkt Lücken

Die jüngste Ausgabe des halbjährlichen Berichtes der EU-Kommission über den Binnenmarkt belegt alte „Schwächen“, die sich in jüngster Zeit sogar akzentuiert haben: Viele Mitgliedstaaten haben Mühe, den in EU-Richtlinien festgelegten Rahmen für den freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr zeitgerecht und korrekt in nationales Recht umzusetzen. Kurz vor dem Jubiläum des zum 31. Dezember 1992 lancierten Binnenmarktes hat das sogenannte Umsetzungsdefizit sogar erstmals wieder zugenommen: Hatte der Anteil aller nicht umgesetzten Binnenmarkt-Erlasse im EU-Durchschnitt im November 1992 1,4% und im Mai 2002 1,8% betragen, stieg der Prozentsatz Ende Oktober 2002 wieder auf 2,1%. Dass der Anteil auch steigen kann, ist darauf zurückzuführen, dass stets neue Richtlinien oder Novellen dazukommen.

Nur Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande und Grossbritannien erfüllen das offizielle Ziel eines Umsetzungsdefizits von weniger als 1,5%. Am anderen Ende des Spektrums hält Frankreich mit 3,8 (Mai: 3,1)% erneut die rote Laterne vor Griechenland (3,3%), Portugal (3,1%), Österreich (2,9%), Deutschland (2,7%), Italien und Irland 2,6%). In Portugal, Italien, Österreich und Frankreich ist der Rückstand im letzten halben Jahr am stärksten gewachsen. Derzeit sind rund 1475 EU-Richtlinien zu befolgen, wovon 9% in mindestens einem Staat noch nicht umgesetzt sind.

Ein ähnliches Bild zeichnen die «Vertragsverletzungs-Verfahren» gegen Mitgliedstaaten, die Binnenmarktrecht nicht vollumfänglich umsetzen oder anwenden. Sie werden von der Kommission eingeleitet und können bis vor den Europäischen Gerichtshof führen. Die Anzahl der hängigen Verfahren (ohne Verfahren wegen Verspätungen) stieg von unter 700 im Jahr 1992 auf derzeit 1508, wobei sie seit Jahren relativ stabil ist. Frankreich ist mit 216 (205) offenen Verfahren auch hier der Rekordhalter vor Italien (190) und Deutschland (143); die Musterschüler sind Schweden (32), Luxemburg und Dänemark (je 33), sowie Finnland (39). NZZ, 12. 11. 02, S. 21


Benachteiligte Schweizer Säger

Die Schweizer Säger haben mit Struktur- und Absatzproblemen zu kämpfen. Heftige Kritik gab es bei der Jahreshauptversammlung in Schaffhausen 26. 10. 02 auch gegen EU-Subventionen. Die rund 400 Sägewerke mit 3500 Beschäftigten in der Schweiz litten unter der Schwäche auf dem Baumarkt, heisst es in einem Communique der Holzindustrie Schweiz. Ausserdem wirkten sich die EU-Subventionen, die die ausländischen Konkurrenten erhalten, wettbewerbsverzerrend aus.

Der für das zweite Semester prognostizierte Aufschwung sei ausgeblieben. Die Produktion sei ebenso zurückgegangen wie der Import. Die Gesamtproduktion liege auf dem Niveau von 1999. Nach dem Sturm Lothar habe eine Sondersituation geherrscht, und der Strukturwandel sei etwas aufgeschoben worden. Nun sei die Branche hart bedrängt. Gegenüber dem Jahr 2001 sei eine Umsatzeinbusse von 12 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl der Betriebe nehme jährlich um 5 Prozent ab.

Harte Kritik wurde gegenüber den EU-Subventionen geäussert. Ausländische Konkurrenten hätten dadurch einen Preisvorteil von bis zu 17 Prozent. Ausserdem sei die Schweizer Holzindustrie durch den hohen Frankenkurs, die Bodenpreise, Transportkosten, Einschränkung der Schichtarbeit und Umweltauflagen benachteiligt. Insgesamt bedeute dies einen Nachteil von bis zu 30 Prozent gegenüber der ausländischen Konkurrenz. In den Branchen Papier- und Holz-Werkstoffindustrie sei die Problematik ähnlich. Die Schweizer Säger appellierten an die Politik, sich der Schweizer Holzindustrie anzunehmen. NZZ, 28.10.02, S. 10


Die Eingreiftruppe der EU im Verzog

Am 19. 11. 02 haben die EU-Verteidigungsminister in Brüssel einen Fortschrittsbericht über den Aufbau einer eigenen Eingreiftruppe als Instrument der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik entgegengenommen. Ähnlich wie bei der Nato drehen sich die Diskussionen um fehlende militärische Kapazitäten. Diese Lücken sollen bis im März 2003 aufgelistet werden. In einer weiteren Phase, erklärte der Ratsvorsitzende, müsse dann geklärt werden, wie jene verbleibenden Mängel behoben werden können, die sich nicht mit Zusatzangeboten aus den Mitgliedstaaten beseitigen lassen.

Der griechische Minister, der wegen des «Opting out» der Dänen in der EU-Verteidigungspolitik die Ratssitzungen der Verteidigungsminister präsidiert, meinte, zwar sei die Eingreiftruppe ab Mitte 2003 teilweise einsatzfähig. Bis sie aber über das ganze Spektrum des Krisenmanagements hinweg operational werden könne, brauche es noch mehr Zeit, und es sei letztlich auch abhängig vom verfügbaren Geld. Am Gipfel von Helsinki hatte sich die EU das Ziel gesetzt, ab 2003 innerhalb von 60 Tagen Truppen bis zu 60 000 Mann, unterstützt durch Luftwaffe und Marineeinheiten, für „humanitäre Operationen sowie Missionen zur Konfliktverhinderung und Friedenssicherung“ einsetzen zu können. Die Minister begrüssten nach Auskunft ihres Vorsitzenden die von den USA vorgeschlagene «Nato Response Force (NRF)» als eine komplementär verfügbare Eingreiftruppe. Nach Darstellung des Koordinators der EU-Aussenund Sicherheitspolitik, Solana, wird die Wahl des Instruments von der Art des Einsatzes bestimmt werden. Der griechische Minister sprach von der Möglichkeit, dass zuerst die NRF den eigentlichen Kampfeinsatz leiste und EU-Verbände anschliessend die humanitäre Hilfe und Friedenssicherung übernehmen. NZZ, 20. 11. 02, S. 2


Verlängert die EU Österreichs Transitvertrag?

Der Lastwagentransit durch die Alpen sorgt wieder für Verstimmung zwischen der EU und Österreich. Ende 2003 läuft der im Zug des EU-Beitritts auf zehn Jahre ausgehandelte Transitvertrag aus. Österreich will jedoch an der Obergrenze für Lastwagenfahrten festhalten, die EU aber ist nur noch mit deutlichen Einschränkungen zu einer Vertragsverlängerung bereit. Wien hat allerdings einen gewichtigen Trumpf in der Hand. Bundeskanzler Schüssel verknüpft nämlich die Zustimmung Wiens zum Abschluss der Verkehrsverhandlungen mit den EU-Beitrittsländem mit dem Einlenken Brüssels bei der Verlängerung des Transitvertrages. In diesem Punkt weiss sich Schüssel der Zustimmung der Oppositionsparteien sicher, wird doch laut Studien der Ost-West-Transit mittelfristig für Österreich zu einer wesentlich stärkeren Belastung werden als der alpenquerende Nord-Süd-Transit.

Härteste Gegner Wiens in der Transitfrage sind Italien, Deutschland und Griechenland. Eine Rolle dürfte dabei der grosse Druck der italienischen Frächter gespielt haben, die angesichts des lange Zeit gesperrten MontblancTunnels und der restriktiveren Schweizer Regelungen für klare Verhältnisse auf dem Brenner kämpfen. Beim ersten Staatsbesuch eines österreichischen Bundespräsidenten in Italien seit 31 Jahren hat nun aber Rom einer Verlängerung des Transitvertrages unter der Bedingung zugestimmt, dass Wien dafür die Fertigstellung des Brenner-Basistunnels für die Bahn von Innsbruck nach Franzensfeste um ein Jahrzehnt auf 2011 vorzieht, was Experten für unrealistisch halten. So ist für den Generaldirektor der Brenner Eisenbahn AG eine Fertigstellung des 4,5 Mrd. Euro teuren Tunnels selbst dann erst 2015 möglich, wenn bis 2006 alle Baugenehmigungen vorliegen. Klar scheint dagegen der Finanzierungsschlüssel: Je 40% werden von Wien und Österreich getragen, 20% steuert die EU bei. Doch mit dem Bau des Basistunnels allein ist es nicht getan, liegt es doch kaum an den Bahnkapazitäten, dass weiter so viele Lastwagen auf der Strasse den Brenner überqueren wollen. So könnte die Bahn derzeit - hier differieren die Standpunkte - zusätzlich 40 bis 80 Züge im Transport einsetzen, womit zumindest 800 000 Laster pro Jahr weniger über den Brenner führen. Den notwendigen Lenkungseffekt zur Schiene wird wohl erst die jetzt für 2006 geplante europäische Wegekosten-Richtlinie bringen, die u. a. Österreich höhere Mautgebühren im Alpentransit erlauben würde. Laut Wiens noch amtierendem Infrastrukturminister, Mathias Reichhold, könnten dann in dem gemäss der Alpenkonvention als «sensiblen Korridor» eingestuften Abschnitt zwischen Rosenheim und Am (Provinz Verona) etwa für die Strecke Rosenheim Trient statt bisher 135 Euro Maut je Lastwagen 168 Euro kassiert werden.

Doch Wien möchte sich nicht durch die Zukunftsmusik der Wegekosten-Richtlinie vertrösten lassen. Sowohl in der EU-Kommission als auch im EU-Parlament bläst jedoch Österreich der Wind ins Gesicht. Besonders im EU-Parlament wird das Ökopunktesystem kritisiert. Laut den Parlamentariern fehle Osterreich dazu die moralische Berechtigung, dürften doch inländische Laster weiter frei und unbeschränkt fahren, der Transit mache aber bloss 11 % aller Österreich-Fahrten aus. Auf diesem Hintergrund sind auch die eben bekannt gewordenen Vorschläge des EU-Parlaments zu sehen. Demnach wollen die Parlamentarier die Ökopunkteregelung für den Lastwagen-Alpentransit durch Österreich nur um ein Jahr bis Ende 2004 verlängern, und die 108%-Klausel soll abgeschafft werden. Stattdessen will man 2005 ein Kontingentierungssystem ausschliesslich für besonders umweltbelastende Fahrzeuge sowie für bestimmte Alpenkorridore wie z. B. die Brennerstrecke einführen. Damit liesse sich auch das im Transitvertrag vorrangige Ziel der Schadstoffreduktion schneller erreichen. Eine Spur grosszügiger ist die EU-Kommission. Sie schlägt ein Ökopunktesystem für 2004 (mit der Möglichkeit, dieses für zwei Jahre zu verlängern) bei sofortiger Abschaffung der 108%-KlauseI vor. Doch in beiden Fragen müssen EU-Parlament und EU-Ministerrat gemeinsam entscheiden. NZZ, 4.10.02, S. 23


Verfahren gegen Frankreich, Italien und Spanien

Die EU-Kommission hat am 16. 10. 02 mehrere Entscheide mit Blick auf den Energiesektor gefällt, unter anderem einen Anlauf zur Beendigung finanzieller Vorteile, die Frankreich dem staatlichen Energiekonzern Electricité de France (EdF) gewährt und die aus vorläufiger Kommissionssicht dem EU-Beihilferecht widersprechen. In Anbetracht der voranschreitenden Liberalisierung der Strommärkte und der EdF-Expansion im Ausland seien die marktstörenden Auswirkungen der Subventionen aber beträchtlich.

Zudem hat die Kommission zugleich je ein Verfahren gegen Spanien und Italien wegen unangemessener Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs durch eine Art «goldene Aktie» eröffnet. Dabei geht es um staatliche Vorschriften, die Investitionen von ausländischen Staatsunternehmen in einheimische Energieunternehmen kontrollieren sollen und die nicht zuletzt zur Abwehr von EdF gedacht waren. Im ersten Fall macht ein spanisches Gesetz von 1999 die Ausübung der Stimmrechte von öffentlichen Unternehmen, die direkt oder indirekt spanische Energiegesellschaften kontrollieren oder mindestens 3% ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte erwerben, von einer Genehmigung des Ministerrates abhängig. Im zweiten setzt ein italienisches Gesetz von 2001 beim direkten oder indirekten Erwerb von über 2% des Kapitals von italienischen Elektrizitäts- oder Gasunternehmen durch Staatsbetriebe die hieran geknüpften Stimmrechte automatisch aus, bis auf EU-Ebene völliger Wettbewerb herrscht. Beide Erlasse verweisen auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit. In beiden Fällen leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.

Laut Kommissionsangaben dürfen die Mitgliedstaaten auf Grund der Tatsache, dass die Energieliberalisierung in der EU nicht abgeschlossen und nicht in allen Mitgliedstaaten gleich weit vorangeschritten ist, nicht unilaterale Massnahmen zur Verteidigung nationaler Interessen durch die Einschränkung von EU-Vertragsgrundsätzen erlassen. Stattdessen sollen sie - und hier wird auf das EdF-Verfahren verwiesen - auf das EU-Wettbewerbsrecht vertrauen. In einem dritten, separaten Entscheid hat die Kommission eine Klage vor dem EuGH gegen Deutschland beschlossen, das einzelne Vorgaben der EU-Richtlinie zur Teilliberalisierung des Erdgasmarktes, die per August 2000 hätten umgesetzt werden müssen, nicht erfüllt. Die deutsche Regierung hat hierzu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den das Parlament aber noch nicht verabschiedet hat. NZZ, 17. 10. 02, S. 21


Schweizer Initiative zum humanitären Völkerrecht

Die Schweiz ist dabei, interessierte Staaten, Organisationen und unabhängige Völkerrechtler zu einem Expertentreffen in die USA einzuladen, an dem Wege und Mittel diskutiert werden sollen, die Achtung der Genfer Konventionen zum Schutz der Kriegsopfer zu verbessern. Das Treffen soll vom 27 .bis zum 29. Januar 2003 an der Universität Harvard in New York stattfinden. Vertreter der Uno und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) werden ebenfalls daran teilnehmen. Wie Peter Maurer, Chef der Abteilung für Menschenrechtsund humanitäre Politik im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), am Montag in Bern unterstrich, will die Schweiz damit nicht den Anstoss zu einer Revision der Genfer Konventionen geben, sondern einen Prozess in interessierter Kreise in den Regierungen und in der Rechtswissenschaft in Gang setzen.

Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen reagiert damit auf die öffentliche Diskussion, die nach der amerikanischen Intervention in Afghanistan in Gang gesetzt wurde. Um die Verweigerung des Kriegsgefangenen-Status für die in Guantanamo internierten Häftlinge zu rechtfertigen, hatten der Administration Bush nahestehende Medien und Politiker in Zweifel gezogen, dass das geltende Völkerrecht für den Kampf gegen den Terrorismus adäquat sei. Die federführenden Diplomaten des EDA beteuern, ihre Initiative ziele aber nicht auf eine Aufweichung der völkerrechtlichen Bestimmungen, sondern auf deren Präzisierung, um damit die Beachtung des Rechts zu erleichtern. Dabei könne es etwa um den Status von Kombattanten oder die Definition militärischer Ziele gehen, über welche mehr Klarheit geschaffen werden müsse.

Der Prozess, den die Schweiz mit ihrer Initiative in Gang setze, sei offen und informell, erklärt man beim EDA; ob er je auf eine formelle Stufe gelangen werde, lasse sich heute nicht sagen. Dies könne sich frühestens an der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz Ende 2003 zeigen, in der alle Signatarstaaten der Genfer Konventionen vertreten sind. Beim IKRK begrüsst man die Initiative, „solange es dabei um eine Stärkung der Genfer Konventionen geht und nicht um eine Verwässerung“, wie dies ein Sprecher der Institution ausdrückt. Die unüberhörbare Skepsis des IKRK angesichts des schweizerischen Vorpreschens deutet darauf hin, dass man die Gefahr, dem amerikanischen Unilateralismus nun auch im Bereich des humanitären Völkerrechts ein Forum anzubieten, in Genf höher einschätzt als in Bern. NZZ, 8. 10. 02, S. 11


Verzögerungen

Es immer noch unklar, ob Schweizer Forscherinnen und Forscher ab dem 1. Januar 2003 als gleichberechtigte Partner am entsprechenden EU-Rahmenprogramm teilnehmen können. Dies, weil weiterhin offen ist, wann das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft treten wird.

Die Finanzbestimmungen des Abkommens sehen einen Einstieg von Schweizer Forschern nur auf Anfang eines Kalenderjahres nach Inkrafttreten des Abkommens vor. Zudem war das Forschungsabkommen an das Ende 2002 auslaufende 5. EU-Programm gebunden. Die Teilnahme der Schweiz am 6. Programm (2003-2006) muss neu ausgehandelt werden. Dazu benötigt die EU-Kommission ein Mandat. Ein Verantwortlicher der Kommission erklärt, eine Einigung bis Ende 2002 sei momentan eher unwahrscheinlich. Paul-Erich Zinsli, Vizedirektor im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, sähe in einem rückwirkenden Inkrafttreten des Abkommens eine mögliche Lösung. Damit könnte alles wie vorgesehen am 1. Januar 2003 beginnen, selbst wenn die neue Vereinbarung erst einige Monate später zustande kommen würde. Allerdings gibt es noch weitere Probleme. So würden im Rahmen der «administrativen Koordination» Gelder von der Schweiz an die EU gezahlt, die dann wieder von der EU in die Schweiz flössen, erklärt Zinsli. Über diese Geldtransfers könnte es Anhörungen geben, bei denen die Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen bestünde. Damit könnten Probleme auftauchen, wie sie von den Verhandlungen zu den Bilateralen II bekannt sind. NZZ, 18. 10. 02, S. 16


Kampf gegen eine Existenz als «Mitglieder zweiter Klasse»

In praktisch allen der zehn grösstenteils ostmitteleuropäischen Länder, die 2004 der EU beitreten wollen, gibt es eine substanzielle Opposition, die unter anderem befürchtet, Brüssel werde die relativ armen ex-kommunistischen Länder als «Mitglieder zweiter Klasse» behandeln und sogar zu Nettozahlern machen. Eine jüngst in Tschechien von der privaten Gesellschaft STEM erhobene Umfrage deutet darauf hin, dass das Misstrauen gegenüber Brüssel am Wachsen ist und dass ein beträchtlicher Teil des Elektorats die Möglichkeit nicht ausschliesst, dass die EU-Mitgliedschaft einen niedrigeren Lebensstandard mit sich bringen wird.

In den ex-kommunistischen Ländern, ist denen man an staatliche Hilfeleistungen und Subventionen nicht weniger gewöhnt ist als etwa in Deutschland, löst die nicht sonderlich entgegenkommende Art, in der die Vertreter Brüssels ihre Forderungen formulieren, manchmal Angst - und nicht selten auch Ärger aus. Zwar spricht sich in praktisch allen Ländern der sogenannten Laeken-Gruppe in Meinungsumfragen noch immer eine Mehrheit der Bürger für einen Beitritt aus. Doch vom Enthusiasmus, der noch vor zehn Jahren die Debatte bestimmte, ist nicht mehr viel zu spüren. Dem wollen die Beitrittskandidaten nun mit koordinierter Politik entgegenwirken. In Prag trafen sich am Dienstag die Aussenminister der Laeken-Gruppe (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern), um zur Wahrung ihrer Interessen eine Allianz zu schmieden. Hauptgegenstand der Unterredungen war die Landwirtschaft, die in praktisch allen Staaten noch stark vom kommunistischen Erbe geprägt ist. Bei den Laeken-Staaten hatte der diskrete Hinweis aus Brüssel, dass die Neuzuzüger zunächst weit weniger Agrarsubventionen erhalten könnten als die etablierten Mitglieder, einigen Zorn ausgelöst. «Unsere Lage darf sich nach einem Beitritt auf gar keinen Fall verschlechtern», sagte der slowenische Aussenminister Rupel. Man sei übereingekommen, gemeinsam und vor allem geschlossen Druck auf die EU auszuüben, um «unfaire Bedingungen» zu vermeiden. Keinesfalls wolle man zu einem Anhängsel der EU werden, das nach anderen, möglicherweise sogar diskriminierenden Prinzipien verwaltet werde.

Der tschechische Aussenminister Svoboda gab bekannt, die Laeken-Gruppe habe beschlossen, nach einem Beitritt höhere allgemeine Subventionen aus Brüssel zu verlangen und darauf zu bestehen, die gegenwärtigen agrarischen Produktionslimiten beibehalten zu können. Im Weiteren wolle man auf einer Verkürzung der Übergangsphase bis zum Erhalt gleich hoher Agrarsubventionen wie die übrigen EV-Länder bestehen. In der gemeinsamen Erklärung heisst es, es sei wichtig, die «Wettbewerbsfähigkeit» der eigenen Landwirtschaft zu erhalten. NZZ, 24. 10. 02, S. 5


«Finanzpaket» zur EU-Erweiterung geschnürt

Am EU-Gipfel vom 25. 10. 02 haben sich die 15 Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zu den drei finanziellen Kernfragen der EU-Erweiterung verständigt. Das «phasing-in» der Agrardirektzahlungen für die Bauern in den neuen Mitgliedstaaten sowie die Budget-Kompensationszahlungen erfolgen wie von der Kommission vorgeschlagen. Die für Strukturhilfen vorgesehenen Mittel werden auf 23 Mrd. Euro gekürzt. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich an ihrem Brüsseler Gipfeltreffen auf eine gemeinsame Position zu allen ausstehenden, primär finanziellen Fragen der Erweiterung um 10 neue Mitglieder im Jahre 2004 geeinigt. Auf dieser Basis kann die EU nun in die Endphase der Verhandlungen mit den Kandidaten gehen. Dass die Bewerber ihrerseits wesentliche Änderungen am Finanzpaket aushandeln können, ist wenig wahrscheinlich. Sie würden sonst den nach Monaten des Taktierens mühsam errungenen EU-internen Kompromiss gefährden.

Das «Finanzpaket» enthält drei Kernelemente. Erstens haben die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag für das «phasing-in» der Agrar-Direktzahlungen übernommen. Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten werden in den Jahren 2004 bis 2007 25%, 30%, 35% und 40% des in den «alten» Staaten üblichen Niveaus erhalten. Danach steigt der Anteil jährlich um 10% bis auf 100% im Jahr 2013. Insgesamt sind für die Agrarsubventionen an die 10 «Neuen» für 2004-06 bis zu 9.6 Mrd. Euro (Verpflichtungen zu Preisen von 1999), davon 2,6 Mrd. Euro Direktzahlungen, vorgesehen. In die Gipfel-Schlussfolgerungen übernommen wurde ein weiteres Element der französisch-deutschen Einigung vom Vorabend: In der nächsten Finanzperiode 2007-13 sollen die jährlichen Gesamtausgaben für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen (also alle Agrarsubventionen mit Ausnahme jener für die «ländliche Entwicklung») in einer Union mit 25 Mitgliedern den 1999 in Berlin für 2006 festgelegten Maximalbetrag nicht überschreiten. Ausgangspunkt ist somit eine Summe von 45,3 Mrd. Euro (Verpflichtungen zu Preisen von 2006), die in den folgenden sieben Jahren zum Inflationsausgleich um je 1 % pro Jahr erhöht werden soll.

Weil die «neuen» Bauern 2006 erst 35% der Direktzahlungen erhalten werden, muss die weitere Erhöhung auf 100% wegen der Kostenstabilisierung in irgendeiner Form zulasten der Bauern in den «alten» Staaten gehen. Daraus ergibt sich laut Erweiterungskommissar Verheugen über die Periode 2007-13 ein Spareffekt von 11,5 Mrd. Euro. Zudem führt der «Inflationsausgleich» von nur 1 % für den wahrscheinlichen Fall einer höheren Teuerung implizit zu einer Kostendegression, wie der dänische Premier Rasmussen betonte.

Zweitens enthält das Paket einen Kompromiss zu den Strukturund Kohäsionsfonds zur Förderung von Infrastrukturund ähnlichen Projekten in benachteiligten Regionen: Während die Kommission für die gesamte Periode 2004-06 und alle 10 neuen Mitglieder eine Obergrenze von 25,6 Mrd. Euro (Verpflichtungen zu Preisen von 1999) vorgeschlagen hatte, ein von Deutschland und den Niederlanden angeführtes Lager aber nur bis 21 Mrd. Euro gehen wollten, sind nun 23 Mrd. Euro vorgesehen. Drittes Element sind «pauschale, degressive und vorübergehende Zahlungen» an die neuen Mitglieder, die gegebenenfalls verhindern sollen, dass einer der 10 Staaten in den Jahren 2004-06 finanziell gegenüber dem EU-Haushalt netto schlechter gestellt wird als 2003. Eine solche Schlechterstellung droht in mehreren Ländern, weil die «Neuen» vom ersten Tag an volle Beiträge an den EU-Haushalt leisten, einige der Subventionen aber erst langsam anlaufen. Zudem erhalten sie 2003 Subventionen in Form von «Vorbeitrittshilfen», ohne Haushaltbeiträge leisten zu müssen.

Die maximalen Bruttokosten für die EU und 2004-06 dürften in der Grössenordnung von 40 Mrd. Euro (Verpflichtungen zu Preisen von 1999) bleiben, die sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Zahlungen und den Haushaltbeiträgen der «Neuen» ergebenden Nettokosten hingegen weit darunter liegen.

Vor allem auf niederländisches Drängen verstärkt worden sind die Schutzklauseln: Während eines Zeitraums von bis zu drei statt wie vorgeschlagen zwei Jahren nach dem Beitritt können Schutzmassnahmen beschlossen werden, wenn sich aus den Beitritten Störungen im wirtschaftlichen Bereich, beim Funktionieren des Binnenmarktes oder im Bereich Justiz und Inneres ergeben. Dies ist ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass ein Staat 2004 doch nicht so gut gerüstet sein sollte, wie jetzt erwartet wird.

Noch nicht voll abzuschätzen sind die Auswirkungen des Agrarkompromisses. Einerseits haben die Nettozahler die beschriebenen Spareffekte durchgesetzt. Anderseits hat der französische Präsident Chirac sichergestellt, dass bis 2006 kein und danach kein dramatischer Abbau der Agrarsubventionen erfolgt. NZZ, 26./27. 10. 02, S. 21


EU-Konvent – Gerüst möglicher EU-Verfassung

Am 28. 10. 02 hat der Präsident des EU-Konvents, der frühere französische Staatschef Giscard d'Estaing, am Montag in Brüssel dem Plenum die Architektur eines künftigen europäischen Verfassungstextes vorgelegt. Der Entwurf will laut d’Estaing die Debatte nicht präjudizieren, sondern durch die Vorlage eines Gerüstes und den Einbau neuer Elemente strukturieren und animieren. Die vorgestellte Architektur unterscheidet zwischen einem konstitutionellen Basisvertrag mit den wesentlichen staatsrechtlichen Merkmalen und einem zweiten Teil mit den verschiedenen Politikbereichen. Wirklich neu gestaltet werden vor allem die Artikel im konstitutionellen Teil. Aus den bisherigen Verträgen werde vieles übernommen oder nur leicht modifiziert, versicherte Giscard. Bestehende Stossrichtungen der Politik, etwa hinsichtlich des Binnenmarktes oder der Wirtschafts- und Währungsunion, werden nicht geändert. Übernimmt der Konvent das Schema von d’Estaing, wird sich die Frage stellen, was in den ersten und was in den zweiten Teil gehört. Dieser Aspekt würde insbesondere dann politisch brisant, wenn - was der Entwurf offen lässt - die bis jetzt geltende Einstimmigkeit für Vertragsänderungen auf den konstitutionellen Teil beschränkt werden sollte.

Zu den inhaltlichen Neuerungen im Vertragsgerüst gehören der von Giscard angeregte «Kongress der Völker Europas» als Institution unter Einschluss nationaler Parlamentarier, die Erwähnung der Europäischen Zentralbank als Institution im Vertrag, der vertragliche Auftrag zur Gestaltung einer Nachbarschaftspolitik gegenüber jenen Staaten, die dem «Brüssel-Europa» nicht beitreten sollen oder wollen, sowie die Einführung eines Mechanismus für den freiwilligen Rückzug bisheriger Mitglieder.

Die Arbeitsmethode von Giscard zielt darauf ab, zuerst die Debatte darüber zu führen, was die EU gegen innen und aussen erreichen will, mit welchen Kompetenzen sie ausgestattet werden und über welche Instrumente zur Umsetzung es verfügen soll. Erst auf dieser Grundlage möchte er über; den Zuschnitt der Institutionen sprechen; allerdings zum Ärger vieler EU-Politiker, die sich weniger für abstraktes Staatsrecht, dafür aber umso heftiger für Macht- und Personalfragen interessieren.

Der Vorschlag würde aus den Rechtspersönlichkeiten EU-EG eine einzige machen. Derzeit bestehen nebeneinander die Europäischen Gemeinschaften (EG Vertrag von Rom) und die Europäische Union (EU Vertrag von Maastricht). Neu würde eine einzige Rechtspersönlichkeit für ein integriertes Europa geschaffen, das, wie Giscard vorgeschlagen hat, je nach Massgabe der schliesslich gewählten staatsrechtlichen Form weiterhin EU, «Vereinigte Staaten von Europa» oder «Vereinigtes Europa» heissen könnte. NZZ, 29. 10. 02, S. 3


Verurteilung der Niederlande durch EU-Gerichtshof

Benzin war in den Niederlanden einige Zeit teurer als in Deutschland. Darunter hatten vor allem die niederländischen Tankstellen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet zu leiden. Den Haag erliess deshalb eine Regelung, wonach Tankstellen in einer Entfernung von bis zu 10 km von der Grenze hfl. 0.10 und in einer Entfernung von zwischen 10 km und 20 km von der Grenze hfl. 0.05 weniger an Mineralölsteuern zu zahlen hatten. Dies betraf insgesamt 633 Tankstellen.

Da Beihilfen für den direkten oder indirekten Export von einem Mitgliedstaat in einen anderen nach dem Recht der EU verboten sind, eröffnete die Europäische Kommission 1998 ein Beihilfeverfahren gegen die Niederlande. Doch die Regierung in Den Haag berief sich auf eine frühere Mitteilung der Kommission, wonach Beihilfen bis zu einem Betrag von 100 000 Ecu (jetzt Euro) pro Empfänger unbedenklich seien („de minimis“ Regelung). Die Kommission indessen machte in ihrer Entscheidung vom 19. Juli 1999 geltend, dass ein Eigentümer, der beispielsweise drei Tankstellen besitzt, nach der niederländischen Regelung gleich dreimal die Beihilfen kassieren durfte und damit diese Regelung drastisch unterlief. Die Kommission machte des Weiteren darauf aufmerksam, dass eine nicht unbedeutende Zahl von Tankstellen unmittelbar den Mineralölgesellschaften gehöre, so dass die niederländische Regelung in Wahrheit eine unmittelbare Beihilfe zugunsten dieser Gesellschaften darstelle, die den Wettbewerb zwischen deutschen und niederländischen Tankstellen zu verfälschen drohe. Die Kommission stellte in ihrer Entscheidung die «de minimis»-Regelung für alle unmittelbar vom Eigentümer geführten Tankstellen nicht in Frage; in allen anderen Fällen verbot sie wegen der Gefahr der Kumulierung die Beihilfen und ordnete deren Rückzahlung an. Die Niederlande klagten darauf gegen diese Entscheidung vor dem EU-Gerichtshof mit der Begründung, die Kommission habe den für sie bindenden Charakter ihrer eigenen «de minimis»-Mitteilung dadurch verkannt, dass sie diese Mitteilung unerwartet äusserst restriktiv interpretiere und die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes verletze. In seinem Urteil vom 13. Juni 2002 (C-382/99) schützt der EU-Gerichtshof die Verbotsentscheidung der EU-Kommission. Da diese in Beihilfefällen einen gewissen Ermessensspielraum habe, sei zum einen die «de minimis»-Mitteilung rechtens, zum anderen aber auch die Tendenz, diese Mitteilung als Ausnahme vom allgemeinen Beihilfeverbot eng auszulegen. Der EuGH stösst sich vor allem an der Tatsache, dass die Niederlande mit ihrer Regelung eine Kumulierung der Beihilfen bis hin zu den von den Mineralölgesellschaften auf eigene Rechnung betriebenen Tankstellen ermöglichen wollten. Er bemängelt auch, dass die Niederlande vor dem EuGH Gründe angeführt haben, die sie im Verfahren vor der Kommission nicht geltend gemacht hatten, z. B. den Umweltschutz. NZZ, 4. 10. 02, S. 25


Heftiger Wortwechsel

Am 25. 10. 02 gerieten sich am Brüsseler EU-Gipfel Blair und Chirac heftig in die Haare: es fand ein «heftiger Wortwechsel» statt. Laut Zeitungsberichten warf Chirac Blair Grobheit vor und beklagte sich, er sei nie zuvor auf solche Weise angesprochen worden. Welche Worte genau den Zorn des Präsidenten erregten, weiss die Öffentlichkeit freilich nicht. Nach dem Streit wurde ein für Anfang Dezember geplantes französisch-britisches Spitzentreffen über die Agrarpolitik auf unbestimmte Zeit verschoben. NZZ, 30. 10. 02, S. 3


Schwedische Sozialdemokraten befürworten die Währungsunion

In Schweden hat die sozialdemokratische Partei den Weg frei gemacht für eine Abstimmung über die Einführung des Euro. Am 16. 11. 02 kam der sogenannte Vertrauensrat, ein einmal jährlich tagender Mini-Parteikongress, zum Schluss, dass die Zeit reif sei für den Beitritt des Landes zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Eigentlich haben die Schweden gar keine andere Wahl, als den Euro einzuführen, denn bei ihrem EU-Beitritt unterschrieben sie den Maastrichter Vertrag. Aber aus politischen Gründen hatte die Regierung versprochen, eine Abstimmung über die Teilnahme am monetären Europa durchzuführen. Die Sozialdemokraten haben sich schon im Frühjahr des Jahres 2000 grundsätzlich für den Euro ausgesprochen, aber damals war der Beitritt von zwei recht schwammig formulierten Bedingungen abhängig gemacht worden. Einerseits sollte die schwedische Konjunktur im Einklang mit jener des Euro-Raums sein, anderseits sollte die Lohnentwicklung im Gleichklang mit jener in der EU verlaufen. In den Parlamentswahlen von diesem September wurde die Euro-Frage kaum berührt. Dies musste dem Parteichef angesichts der in seiner eigenen Partei verbreiteten EU-Skepsis nur recht sein. Kurz nach dem Wahltermin kam der Vorstand der Sozialdemokraten aber zum Schluss, dass die beiden Bedingungen erfüllt seien.

Göran Persson wird nun mit den übrigen Parteileitern beraten, zu welchem Zeitpunkt eine Abstimmung durchzuführen sei. Es wird allgemein erwartet, dass dies im nächsten Herbst der Fall sein wird auch wenn die konservative Moderate Partei gerne ein früheres Abstimmungsdatum hätte. Wie Persson nach der Tagung des Vertrauensrats gegenüber der Presse sagte, rechnet er mit einem knappen Abstimmungsausgang. Tatsächlich muss nicht nur auf der linken Seite des politischen Spektrums, sondern auch bei einigen liberalen Ökonomen und Unternehmensführern mit Widerstand gegen die Einführung der Einheitswährung gerechnet werden. Schweden erlebte in den letzten bei den Jahren eine deutliche Abwertung der Währung; eine Entwicklung, die der Exportindustrie die Lage gerade in der derzeitigen Wirtschaftsflaute deutlich erleichtert hat. Ein Beitritt zur Währungsunion dürfte nach Ansicht von Konjunkturforschern kaum zum zurzeit schwachen Kurs von sKr. 9.12 je Euro erfolgen. Vielmehr wird erwartet, dass die übrigen Euro-Staaten auf eine stärkere Parität drängen. NZZ, 18. 11. 02, S. 16


Schwedische Sozialdemokraten befürworten die Währungsunion

In Schweden hat die sozialdemokratische Partei den Weg frei gemacht für eine Abstimmung über die Einführung des Euro. Am 16. 11. 02 kam der sogenannte Vertrauensrat, ein einmal jährlich tagender Mini-Parteikongress, zum Schluss, dass die Zeit reif sei für den Beitritt des Landes zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Eigentlich haben die Schweden gar keine andere Wahl, als den Euro einzuführen, denn bei ihrem EU-Beitritt unterschrieben sie den Maastrichter Vertrag. Aber aus politischen Gründen hatte die Regierung versprochen, eine Abstimmung über die Teilnahme am monetären Europa durchzuführen. Die Sozialdemokraten haben sich schon im Frühjahr des Jahres 2000 grundsätzlich für den Euro ausgesprochen, aber damals war der Beitritt von zwei recht schwammig formulierten Bedingungen abhängig gemacht worden. Einerseits sollte die schwedische Konjunktur im Einklang mit jener des Euro-Raums sein, anderseits sollte die Lohnentwicklung im Gleichklang mit jener in der EU verlaufen. In den Parlamentswahlen von diesem September wurde die Euro-Frage kaum berührt. Dies musste dem Parteichef angesichts der in seiner eigenen Partei verbreiteten EU-Skepsis nur recht sein. Kurz nach dem Wahltermin kam der Vorstand der Sozialdemokraten aber zum Schluss, dass die beiden Bedingungen erfüllt seien.

Göran Persson wird nun mit den übrigen Parteileitern beraten, zu welchem Zeitpunkt eine Abstimmung durchzuführen sei. Es wird allgemein erwartet, dass dies im nächsten Herbst der Fall sein wird auch wenn die konservative Moderate Partei gerne ein früheres Abstimmungsdatum hätte. Wie Persson nach der Tagung des Vertrauensrats gegenüber der Presse sagte, rechnet er mit einem knappen Abstimmungsausgang. Tatsächlich muss nicht nur auf der linken Seite des politischen Spektrums, sondern auch bei einigen liberalen Ökonomen und Unternehmensführern mit Widerstand gegen die Einführung der Einheitswährung gerechnet werden. Schweden erlebte in den letzten bei den Jahren eine deutliche Abwertung der Währung; eine Entwicklung, die der Exportindustrie die Lage gerade in der derzeitigen Wirtschaftsflaute deutlich erleichtert hat. Ein Beitritt zur Währungsunion dürfte nach Ansicht von Konjunkturforschern kaum zum zurzeit schwachen Kurs von sKr. 9.12 je Euro erfolgen. Vielmehr wird erwartet, dass die übrigen Euro-Staaten auf eine stärkere Parität drängen. NZZ, 18. 11. 02, S. 16


Fester Zeitplan für die Erweiterung der EU

Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn Länder soll zum 1. Mai 2004 vollzogen werden. Darauf verständigten sich die Aussenminister der Mitgliedstaaten am 18. 11. 02 in Brüssel, wie aus diplomatischen Kreisen verlautete. Die Verhandlungen mit Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern sollen am Gipfel vom 12. und 13. Dezember in Kopenhagen abgeschlossen werden. Im April nächsten Jahres sollen die Beitrittsurkunden unterzeichnet werden. Nach dem Ratifizierungsprozess sollen die neuen Länder dann zum 1. Mai 2004 der EU beitreten. Auf diesen Zeitplan hatten sich vergangene Woche bereits die EU-Botschafter verständigt. Die Kandidatenstaaten müssen aber noch Stellung nehmen. Zudem verständigten sich die Aussenminister darauf, dass die Kandidaten an einer Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines neuen EU-Vertrags von Mitte nächsten Jahres an beteiligt werden sollen. Unklar blieb zunächst aber, in welcher Form dies geschehen soll. Zurzeit bereitet ein EU-Konvent den neuen Vertrag vor. An diesem Gremium sind die Kandidaten beteiligt, haben aber kein Stimmrecht. NZZ, 19.11.02, S. 1


Inflation in EuroZone gestiegen

Die Inflation hat im Oktober im Euroland wieder angezogen und ist weiter über die selbstgesetzte Warnschwelle von 2 Prozent gestiegen. Die jährliche Inflationsrate betrug im Oktober 2.3 Prozent, wie das EU-Statistikamt Eurostat am 18. 11. 02 berichtete. Damit wurde die Warnschwelle der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent bereits im dritten Monat hintereinander überschritten. Im September und August hatte die Teuerungsrate in den zwölf Ländern des Eurolandes bereits 2.1 Prozent betragen. Im Oktober 2001 hatte sie bei 2.3 Prozent gelegen. Nach den Regeln der EZB herrscht bei einer Inflationsrate unterhalb der Warnschwelle von 2 Prozent Preisstabilität. Brüsseler Konjunkturbeobachter rechnen wegen der anhaltend erhöhten Teuerung nicht mit einer baldigen Zinssenkung der EZB. Berner Bund, 19. 11. 02, S. 19


Zeichen der „Öffnung“

Gemäss einer neuen Erhebung der EU-Kommission zeigen die europäischen Fernsehsender immer mehr Produktionen, die in der alten Welt hergestellt wurden. Im Jahr 2000 füllten die Sender 62,2% der Fernsehzeit (ohne Sport, Information und Spiele) mit europäischen Werken; 1999 betrug der Anteil noch durchschnittlich 60,7%. Damit leisten die Fernsehstationen mehr, als ihnen durch die EU vorgeschrieben wird. Gemäss der Fernsehrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten darüber wachen, dass die Sender mehrheitlich europäische Werke ausstrahlen. Insbesondere Frankreich drängte auf eine solche Vorgabe; dies aus Furcht vor einer Überschwemmung Europas durch amerikanische Produkte.

Eine überdurchschnittliche Quote erreichen Griechenland (71 %), Finnland (70%), Frankreich (69%), England (69%), Holland (68%) und Italien (66%). Deutschland liegt mit 63% in der Mitte. Verhältnismässig wenig «Einheimisches» zeigt Portugal (49,5%). Allerdings ist die Ausstrahlung europäischer Produkte noch kein Garant für eine bessere Qualität des Angebots. Aber es zeigte sich, dass die Verbreitung von EU-Werken kommerziell erfolgreich ist. Im Jahr 2000 erfüllten 73% der Kanäle das EU-Minimum. 85% der Veranstalter kommen ferner der EU-Bestimmung nach, mindestens 10% der Fernsehzeit für unabhängige Produzenten vorzusehen. Die diesbezüglichen Länderquoten reichen von 21 % (Griechenland) bis 59% (Frankreich). NZZ, 15. 11. 02, S. 77


Subsidiaritätskontrolle in der EU

Der Reformkonvent der Europäischen Union hat sich Anfangs Oktober 02 mit der Frage nach einer klareren Kompetenzabgrenzung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten befasst. Die Diskussion nahm den in der europäischen Öffentlichkeit verbreiteten Einwand auf, die EU mische sich in vieles ein, was eigentlich in den nationalen oder regionalen Aufgabenbereich falle. Aufhänger für die Debatte war die Präsentation von Empfehlungen einer vom Konvents-Präsidium eingesetzten Arbeitsgruppe «Subsidiarität». Die EU-Verträge verpflichten zwar die Gemeinschaftsinstitutionen auf das Prinzip, wonach nationale und regionale Zuständigkeiten zu beachten und Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. In der Praxis, wird immer wieder moniert, mangle es Brüssel aber an der gebotenen Zurückhaltung.

Der Konvent will diesem Missstand aber nicht wirklich abhelfen. Es sollen statt wirksamer Mechanismen schwerfällige Proforma-Prozeduren eingeführt werden – ein weiteres Brüsseler Beschwichtigungs-Manöver. Der ursprünglich vor allem von den deutschen Bundesländern angeregte Kompetenzenkatalog wurde im Konvent schon früh als ein „zu starres, die weitere Entwicklung der EU hemmendes Instrument verworfen“. Übersetzt: Die Zentralisierung soll weitergehen. Entsprechende Grenzziehungen werden abgelehnt. Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, nach Alternativen zu suchen, und sie schlug ein kompliziertes, unverbindliches und ineffizientes Frühwarnsystem mit Einbezug der nationalen Parlamente vor. Nach diesem Vorschlag behält die EU-Kommission ihr Initiativmonopol. Doch ihre Vorschläge unterliegen einer Subsidiaritätsprüfung durch die nationalen Legislativen, die innert sechs Wochen allfällige Einwände geltend machen müssen. Gibt es nur wenige Stellungnahmen, muss die Kommission die Subsidiaritätsverträglichkeit ihres Vorschlages bloss ausführlicher begründen. Hat aber eine signifikante Zahl von einzelstaatlichen Parlamenten Bedenken, ist die Kommission gehalten, ihren Text zu überprüfen. Sie behält aber die Freiheit, an ihrem Antrag festzuhalten, ihn zu ändern oder ihn zurückzuziehen. Die nationalen Parlamente können also bloss warnen, jedoch nicht blockieren. Zu dieser politischen Vorkontrolle käme eine erleichterte rechtliche Nachkontrolle durch den EU-Gerichtshof hinzu, vor dem die im Frühwarnverfahren nicht durchgedrungenen Parlamente klagen könnten.

Im Plenum stiess das Modell, das eine weitgehende Zentralisierung der EU nicht verhindern kann, mehrheitlich auf Sympathie. Nur Kritiker, die noch eine schnellere Zentralisierung wollen, meldeten praktische Bedenken wegen der möglichen Verlangsamung des Gesetzgebungsprozesses an. Manche meldeten ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber den Legislativen in den Mitgliedstaaten an. Diese Kritiker malten die Gefahr an die Wand, dass nationale Parlamente durch ein solches Frühwarnsystem sich in die Aufgaben der Gemeinschaftsinstitutionen einmischen und sich Kompetenzen als Co-Legislatoren anmassen könnten. Gewarnt wurde ferner, dass die Integration – mit diesem unverbindlichen Instrument vorsätzlich blockiert werden könnte. NZZ. 5./6. 10. 02, S. 2


Ambivalenz der EU gegenüber der Türkei

Seit dem europäischen Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 ist die Türkei offiziell EU-Beitritts-Kandidatin. Aber in den letzten drei Jahren sind sich Ankara und Brüssel nicht nähergekommen. Die Beitrittsverhandlungen mit den Türken haben noch nicht einmal begonnen. Diese müssen sich so lange im Wartsaal gedulden, bis sie nach Einschätzung der EU die in den «Kopenhagen-Kriterien» definierten rechts staatlichen und marktwirtschaftlichen Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft erfüllen. Jenseits des Bosporus ist EU-Land noch lange nicht in Sicht.

Nach dem Reformschub des türkischen Parlaments, das im August die Todesstrafe abschaffte, die kulturellen Rechte der Kurden anerkannte sowie die Meinungsäusserungs-, Versammlungsund Religionsfreiheit stärkte, erhob Ankara erst recht Anspruch auf einen verbindlichen Termin für die Einleitung von Beitrittsverhandlungen. Der für die Erweiterung zuständige Kommissar Verheugen anerkannte zwar die erheblichen Fortschritte, versprach offizielles Lob und stellte im Hinblick auf die türkischen Wahlen vom November eine Ermutigung der Reformkräfte in Aussicht. Gleichzeitig dämpfte er aber weitergehende Erwartungen mit der Feststellung, es bestünden immer noch erhebliche Probleme. In Brüssel wird auch einschränkend erklärt, die Reformbeschlüsse des Parlamentes müssten sich erst noch in der Umsetzung und Anwendung bewähren, weshalb es für verbindliche Aussagen zur Beitrittsfähigkeit der Türkei zu früh sei.

Dies sind jedoch wohl Ausflüchte: denn es bestehen erhebliche Zweifel an der grundsätzlichen Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, das 1999 den Türken abgegebene Versprechen tatsächlich einzulösen. Damals rechtfertigte der französische Staatschef Chirac die Verleistung des Kandidatenstatus mit der Feststellung, Geschichte und Ambitionen machten die Türkeei zu einem europäischen Staat. Vor dieser «Eingemeindung» schrecken aber die EU-Regierungen heute zurück. Sie anerkennen zwar den Gewinn an strategischer Sicherheit durch eine nach der EU orientierten Türkei, wollen diese aber nicht in der EU. Die einen haben christlich, abendländische Vorbehalte gegenüber einem islamischen Mitgliedstaat, andere sehen in den Tiefen Anatoliens ein bodenloses Fass für endlose Transferzahlungen aus den EU-Kohäsionsfonds. Keine Regierung habe aber den Mut, dies offen zu sagen, räumte jüngst ein prominenter EU-Politiker ein, weshalb die Europäische Gemeinschaft diese Ambivalenz ihrer Türkei-Politik eben weiter aushalten müsse.

Die EU kann jedoch nicht damit rechnen, dass auch die Türkei diese Ambivalenz in ihrem Verhältnis zu Brüssel ohne weiteres aushalten kann oder will. Um das Dilemma im Umgang mit der Türkei aufzulösen, wird etwa inoffiziell erwogen, den Begriff des Gemeinsamen Marktes weiter zu fassen, damit Beitritt und volle politische Integration nicht die einzige Option der Türkei für ihr Nahverhältnis zur EU bleiben. Das sind allerdings längerfristige Perspektiven, die dann nicht nur der Türkei, sondern nach der Erweiterung auch den neuen EU-Nachbarn im Osten, wie der Ukraine oder Weissrussland, eröffnet würden. Die Union wird Ankara aber nicht einfach mit vagen Zukunftsplänen hinhalten können. NZZ. 5.6. 10. 02, S. 5


Frankreichs Wachstum nach unten revidiert

Das französische Statistikamt (Insee) hat seine Wachstumsprognosen für 2002 zurückgeschraubt. Im jüngsten Konjunkturausblick wird im dritten und vierten Quartal nur noch mit einer Zunahme des Bruttoinlandprodukts (BIP) von jeweils 0,4% gerechnet, statt mit je 0,7%, wie man es noch vor drei Monaten für realistisch hielt. Die mittlere Wachstumsrate für das Gesamtjahr reduziert sich dadurch von! 1,4% auf 1%. Dabei sind es hauptsächlich die privaten Haushalte, die Frankreich eine Entwicklung über dem Durchschnitt der Euro-Zone von geschätzten 0,7% erlauben. Der Konsum wird nach Ansicht des Insee auch in Zukunft nicht einbrechen, doch dürfte ein gewisser Bremseffekt durch die stagnierende Beschäftigung und die steigende Arbeitslosigkeit nicht zu vermeiden sein. Die Ökonomen des Statistikamts rechnen mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit bis Ende Jahr von 9% auf 9,3%. Dank den Steuersenkungen verbessere sich indes in einem stabilen preislichen Umfeld die Kaufkraft der Haushalte. Die grössten Risiken ihrer Prognose sehen die Statistiker inzwischen nicht mehr in weiteren Terroranschlägen, sondern in einer verschärften Auseinandersetzung mit dem Irak und ihren Auswirkungen auf die Erdölpreise.

Die neuen Daten des Insee deuten darauf hin, dass die französischen Staatsfinanzen im laufenden Jahr noch stärker aus dem Lot geraten könnten als bisher angenommen. Die Regierung Raffarin hatte im Juli bei der Präsentation ihres Nachtragshaushalts das Defizit der öffentlichen Hand auf höchstens 2,6% des BIP veranschlagt. Diesen Berechnungen hatte jedoch noch die Annahme eines Wirtschaftswachstums I von 1,4% zugrunde gelegen. Auf der Basis der neuen Prognosen müsste sich Frankreich theoretisch bald einmal im Bereich der als Obergrenze «definierten 3%-Marke des Wachstumsund Stabilitätspaktes der EU bewegen. NZZ. 5./6. 10. 02, S. 21


EU-Referenden: Bekannte Manipulationen

EU Referenden in den vier zentraleuropäischen Bewerberstaaten sollen in bekannter Manier manipuliert werden: Die Referenden sollen jeweils zuerst in dem Land mit der höchsten Zustimmung zur EU abgehalten werden. Dieser Vorschlag kam von den Präsidenten der Visegrad Gruppe (V4) bei einem ihrer Treffen in der Tschechischen Republik im August. Die Präsidenten der Tschechischen Republik, Polens und Ungarns, die am Treffen teilnahmen, sagten, dass ihrer Meinung nach die Referenden in den V4 Ländern, die alle EU-Kandidaten sind, in kurzen Zeitabständen aufeinander folgen sollten, beginnend mit dem Land, in dem die öffentliche Unterstützung für eine EU-Mitgliedschaft am größten ist. Sie glauben, dass die Ergebnisse des ersten Referendums die unentschiedenen Bürger in den verbleibenden Ländern dazu bringen könnten, Ja zum EU-Betritt zu sagen. "Wenn jetzt ein Referendum durchgeführt werden müsste, würde es wahrscheinlich in Ungarn stattfinden", sagte der polnische Präsident Aleksander Kwasniewski. Sein ungarischer Amtskollege Ferenc Madl betonte, dass 80 Prozent der Ungarn einen EU-Eintritt befürworteten. Die mögliche Reihenfolge der auf das ungarische folgenden Referenden wäre: Slovakei (ca. 60 Prozent Unterstützung), Polen (mehr als 50 Prozent dafür) und die Tschechische Republik, in der den letzten Umfragen zufolge der EU-Enthusiasmus einen neuen Tiefststand erreicht hat. Bei der lezten EU-Erweiterung im Jahre 1995 wurden die Referenden nach einem ähnlichen Prinzip gehalten: zuerst in Österreich, dem Land mit der höchsten EU-Zustimmung, über Finnland, Schweden und Norwegen ganz zum Schluss. Österreich, Finnland und Schweden traten bei, während sich eine Mehrheit der Norweger im November 1994 gegen einen Beitritt zur EU entschied. Deshalb ist es durchaus möglich, dass die Zeitplan-Idee aus Brüssel kommt. Die geplante Manipulation der Wähler wurde von den Staatschef als „Koordination“ der Abstimmungstermine verkauft. . www.EUobserver.com .


Kurdischunterricht in der Türkei „zugelassen“: bürokratische Hürden zwecks Sprachverhinderung

Der türkische Erziehungsminister hat Regeln für Kurdischunterricht auf privater Basis erlassen. Diese sind offenbar dazu ausgedacht, Sprachkurse möglichst zu verhindern. Nur Kinder ab 12 Jahren dürfen Kurdisch lernen, und nur an schulfreien Tagen. Der türkische Erziehungsminister Necdet Tekin hat am Mittwoch die Absicht seiner Regierung bestätigt, den Unterricht in kurdischer Sprache an Privatschulen bald freizugeben. Ein entsprechendes Rundschreiben, das die Bedingungen für die Kurse festlegt, sei dem Ministerpräsidenten zur Unterschrift vorgelegt worden, erklärte der Minister. Die Freigabe des Kurdischunterrichts in der Türkei war letzten August eingeleitet worden, als das Parlament in Ankara im Hinblick auf einen Beitritt zur EU eine Reihe von Reformen verabschiedete. Dazu gehörte auch das Recht der kurdischen Minderheit, sich in ihrer Muttersprache unterrichten zu lassen und über kurdischsprachige Medien zu verfügen.

Laut Presseberichten werden in dem offiziellen Rundschreiben 16 Bedingungen für die Zulassung von Kurdischunterricht auf privater Basis genannt. Es dürfen nur Lehrer unterrichten, die türkische Staatsbürger sind. Weil das Kurdische in der Türkei bis vor kurzem verboten war und es in den Universitäten als Lehrfach nicht vorkommt, dürften sich auf absehbare Zeit zu wenig ausreichend qualifizierte Lehrer finden. Die Schüler müssen Absolventen der Primarschule und zwischen 12 und 18 Jahre alt sein. Sie dürfen Kurdischkurse nur an Wochenenden oder in den

Schulferien besuchen. Zudem müssen sie schon vor Kursbeginn mit einem ärztlichen Zeugnis belegen, dass sie weder geistig noch körperlich behindert seien. «Ethnische» Kleidung, was dies auch sein mag, ist beim Kursbesuch untersagt. Für den Erziehungsminister stellt dieses Rundschreiben die «Grundprinzipien des Schulunterrichts für die unterschiedlichen Sprachen und Dialekte, die das türkische Volk in seinem täglichen Leben gebraucht», dar. Für den Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft in Diyarbakir, Abdullah Demirtasch, ist es eine Totgeburt. Auf dem Papier habe die Regierung Kurdischkurse freigegeben, sagt er im Gespräch; unter diesen Bedingungen sei aber jeder Unterricht in Wirklichkeit «einfach unmöglich». NZZ, 20.9.02, S. 2


Bolkestein droht der Schweiz mit Sanktionen

Am informellen EU-Finanzministertreffen (Ecofin) in Kopenhagen hat die EU am Freitag erstmals offen die Möglichkeit von Sanktionen ins Spiel gebracht, falls die Schweiz in den laufenden Verhandlungen über die Zinsbesteuerung nicht Hand zu einem Kompromiss bietet: Auf eine Journalistenfrage nach möglichen Druckmitteln gegen die Schweiz sagte EU-Steuerkommissar Bolkestein, der EU-Vertrag ermögliche «gewisse Begleitmassnahmen» im Bereich des freien Kapitalverkehrs, um die Schweiz zum Einlenken zu bewegen. Konkret geht es laut dem Kommissar um die Art. 56 ff. und Art. 301 EU-Vertrag, auf deren Basis der nicht nur EU-intern, sondern auch im Austausch mit Drittstaaten geltende freie Kapitalverkehr wieder «gewissen Kontrollen» unterworfen werden könnte. Zwar schränkte er sogleich ein, dies sei eine «theoretische Möglichkeit» und es sei für deren Erwägung «viel zu früh». Ausserdem müsste ein solcher Schritt von den 15 Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden, was kein einfaches Unterfangen ist. Gleichwohl fährt Bolkestein allein schon mit der öffentlichen Erwähnung dieser Möglichkeit recht schweres Geschütz auf. Weiteres Druckpotenzial enthalten laut Kommissionskreisen die übrigen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. 7./8. 9. 02


Schweiz auf EU-Niveau

Die Schweiz gibt mittlerweile 27.4 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die soziale Sicherheit aus. Die Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2000 weist Einnahmen von 135 Milliarden und Ausgaben von 113 Milliarden für die sieben grossen Sozialversicherungen aus. Die Sozialausgabenquote nahm in den 90er Jahren um fast 8 Prozentpunkte auf das EU-Niveau zu. 1990 hatte die schweizerische Quote weit unter dem EU-Mittel gelegen und wurde nur von Portugal und Irland unterboten. Das überdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Sozialausgaben ist laut BFS darauf zurückzuführen, dass die Schweiz einer schärferen und länger anhaltenden wirtschaftlichen Rezession ausgesetzt war als das europäische Ausland. Allerdings machen berufliche Vorsorge und AHV über die Hälfte der Aufwendungen aus. Rund 13 Prozent gehen auf das Konto der Krankenversicherung. Berner Zeitung, 18. 6. 02, S. 3


EU-Entwicklungspolitik in der Kritik

Anlässlich des EU-Gipfels in Sevilla (EUR Sonderteil 07/08.02) forderten die im Dachverband Venro organisierten deutschen entwicklungspolitischen Verbände die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf, Entwicklungszusammenarbeit nicht als Druckmittel gegen illegale Einwanderung einzusetzen. Entwicklungshilfe sei nicht die Gegenleistung für politisches Wohlverhalten der Entwicklungsländer, sondern eine in Verträgen festgeschriebene Verpflichtung. Der britische Premierminister Blair und der spanische Ministerpräsident Aznar hatten im Vorfeld des EU-Gipfels vorgeschlagen, Entwicklungshilfe an die Bereitschaft armer Länder zu knüpfen, ihre Staatsangehörigen daran zu hindern, illegal in die Europäische Union einzureisen.

Die Regierungen der reichen Länder trügen ihre Probleme zunehmend auf dem Rücken der Armen aus. Stattdessen müssten die Fluchtursachen in den armen Ländern bekämpft werden. Venro forderte, die europäische Entwicklungspolitik müsse gerade im Bereich der Armutsbekämpfung dringend "ihre Hausaufgaben machen". So seien von den letzten drei Europäischen Entwicklungsfonds der Jahre 1985 bis 2000, die sich auf insgesamt 32, 7 Mrd. Euro belaufen, bislang ein Drittel der Mittel noch nicht eingesetzt worden. In ihrem Papier "Tackling Poverty" ("Die Armut angehen") hatten Entwicklungsverbände aus mehreren EU-Ländern kurz zuvor umfassende Vorschläge zur Reform des entwicklungspolitischen Systems der EU unterbreitet. DNR-EU-Rundschreiben, 7/8 02, S. 25


Euro als Konjunkturkiller

Die Europäische Zentralbank hat im November 02 ihre Leitzinsen unverändert gelassen. Im Vergleich zur Schweiz und den USA sind die Zinsen zu hoch. Der Zwang zum Einheitssatz für das ganze Euro-Gebiet schadet ebenfalls. Die Europhorie liegt weit zurück. Ein «Wachstumsmotor» sollte die EU-Jungwährung werden, so hatten Politiker vor dem Start der Währungsunion 1999verkündet. Vom Wachstumsmotor ist seither jedoch nicht viel zu spüren gewesen. Einer der befürchteten Nachteile der Währungsunion ist relativ schnell und stark spürbar geworden: der Zwang zur einheitlichen Geldpolitik. Die Teuerung im Euro-Raum schwankt derzeit zwischen 1 Prozent (Deutschland) und 4,5 Prozent (Irland), und auch die Wirtschaftsflaute ist von Land zu Land unterschiedlich ausgeprägt, doch bei den Leitzinsen muss sich die Europäische Zentralbank (EZB) auf einen Satz für den ganzen EuroRaum beschränken. Dieser zentrale Leitsatz steht auch nach der Sitzung vom 7. 11. 02 des EZB-Rats unverändert bei 3,25 Prozenten. Dies obwohl viele Ökonomen und Politiker seit langem eine Zinssenkung zur Ankurbelung der Konjunktur gefordert haben und die amerikanische Notenbank ihren Schlüsselsatz erneut um ein halbes Prozent auf noch 1,25 Prozent gesenkt hat.

«Wir sind dabei geblieben, die Zinsen unverändert zu lassen, werden aber die Abwärtsrisiken für das Wachstum genau beobachten, erklärte EZB-Chef Wim Duisenberg vor der Presse in Frankfurt. Diverse Analysten reagierten mit Enttäuschung. Ein typischer Kommentar: «Die Wirtschaft in der Euro-Zone schreit nach einer Zinssenkung.» Die EZB steht namentlich vor zwei Hemmschwellen. Je öfter und lauter Zinsforderungen kommen, desto mehr neigen Notenbanken zur Sturheit, denn es gilt ja, Unabhängigkeit zu demonstrieren. Zudem bleiben die Teuerungsraten für die gesamte Euro-Zone hartnäckig in der Nähe jener 2 Prozent, die das obere Ende der EZB-Zielbandbreite (0 bis 2 Prozent) markiert. Doch in der Ökonomenzunft wird teilweise moniert, dass das Zielband gescheiter auf etwa 1 bis 3 Prozent gehoben würde, um den Mittelwert deutlich genug über null und damit über der Deflations-Gefahrenzone zu halten. Könnte die EZB für Deutschland allein entscheiden, lägen die Leitzinsenlaut Beobachtern schon heute einen halben bis ganzen Prozentpunkt tiefer. Doch die Währungsunion steht dem im Weg.

Nicht nur die Geldpolitik des Euro-Raums ist derzeit gehemmt. Auch die Fiskalpolitik der Euro-Staaten hat mit dem Stabilitätspakt, der ein starres Defizitmaximum von 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts festlegt, wenig Spielraum. Im Gegensatz zur schweizerischen Schuldenbremse gilt die Obergrenze des Defizits für die Euro-Staaten im Prinzip unabhängig von der Konjunkturlage. Die vorgesehene Ausnahmeregelung (wenn die Wirtschaft mit einer Jahresrate von mindestens 0,75 Prozent schrumpft) ist so ein schränkend, dass sie nur selten zum Tragen kommen wird. Dieser Stabilitätspakt war seinerzeit politisch notwendig, um die Deutschen für die Währungsunion zu gewinnen. Doch heute gehen die Tendenzen klar in Richtung Aufweichung. Die Idee ist klar: Wenn den einzelnen Euro-Ländern schon bei der Geldpolitik die Hände gebunden sind, sollten sie wenigstens in der Fiskalpolitik etwas atmen können. Berner Bund, 8. 11. 02, S. 23


Der EU-Stabilitätspakt ist «dumm»

EU-Kommissionspräsident Prodi hat den EU-Stabilitätspakt gegenüber «Le Monde» als «dumm» bezeichnet. Damit hat EU-Kommissionspräsident Romano Prodi dem EU-Stabilitätspakt einen schweren Schlag versetzt – beklagt die NZZ und im Kreise der EU-Finanzexperten helles Entsetzen ausgelöst. „Je sais tres bien que le pacte de stabilite est stupide, comme toutes leg decisions qui sont rigides», sagte der Italiener. Weiter meint Prodi, der Pakt sei nicht perfekt, weil man ein intelligenteres Werkzeug und mehr Flexibilität brauche. Zugleich betont er angesichts der gemeinsamen Währung die Notwendigkeit der wirtschaftspolitischen Koordination und der Defizitobergrenze. Dafür habe man den Stabilitätspakt als „Minimum des Minimums“. NZZ, 18. 10. 02, S. 16. Zweifellos hat Prodi recht. Andererseits müssen sich die Bürgerinnen und Bürger jener Staaten als dumm verkauft vorkommen, die sich nur murrend mit der Einführung des Euro abfanden, weil der Stabilitätspakt mitgeliefert wurde.


Euro-Betriebsräte – eine Gegenmacht?

In der WoZ économique beschreibt Wolfgang Schaumberg, deutscher Gewerkschafter, die Ineffizienz der Euro-Betriebsräte (WoZ économique, Nr. 2, 17. Oktober 2002, S. 14; http://www.woz.ch/wozhomepage/economique/2j02/eurorat2a.htm). Den lesenswerten Artikel finden Sie auch auf unserer Home-page (Rubrik Gewerkschaften)


Defizitverfahren gegen Deutschland

EU-Währungskommissar Pedro Solbes konnte sich eine kleine Geste des Triumphs nicht verkneifen. Seine Aussage, Deutschland werde 2002 die Budgetdefizitgrenze von 3 Prozent «klar überschreiten», verband er mit dem Hinweis, die von der Kommission im Januar ausgesprochene Frühwarnung sei berechtigt gewesen. Die Kommission wird nun gegen Deutschland das Verfahren wegen übermässigen Defizits einleiten. Damit das Land im nächsten Jahr die Defizitgrenze nicht nochmals überschreite, müssten die im Koalitionsabkommen festgelegten Massnahmen vollständig und sofort umgesetzt werden, warnte der spanische Kommissar. Im Unterschied zum Januar, wo er sich heftig gegen den blauen Brief aus Brüssel gewehrt hatte, reagierte Kanzler Schröder gestern mit Verständnis. Die Kommission könne nicht anders reagieren. Ebenfalls beunruhigt zeigte sich Solbes über das französische Budget. Gemäss EU-Schätzungen wird es von 2,7 Prozent im laufenden Jahr auf 2,9 Prozent zunehmen. Berner Bund, 14. 11. 02, S. 23


Der EU-Agrarrat uneins über Gentech-Lebensmittel

Der Streit um gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU dauert an. Die EU-Agrarminister konnten sich am 14. 10. 02 in Luxemburg nicht auf einen Kennzeichnungs-Grenzwert für Nahrungsmittel einigen. Dabei geht es um Nahrungsmittel, die zufällig oder technisch „unvermeidbar“ mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, eine «zufällige» Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen bis zu einem Prozent zuzulassen. Das Europäische Parlament hatte kürzlich für einen Grenzwert von 0,5 Prozent votiert. Für den Vorschlag der Kommission sind im Rat der EU-Landwirtschaftsminister Italien und Österreich. Auch die deutsche Regierung tendiert offenbar in diese Richtung. Es müsse sichergestellt werden, dass die Konsumenten frei zwischen herkömmlichen Lebensmitteln und gentechnisch veränderten Lebensmitteln wählen könnten, sagte Martin Wille, Staatssekretär im Berliner Verbraucherschutzministerium. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag damit begründet, dass solche Verunreinigungen bei Anbau, Ernte, Transport und Verarbeitung nicht vermeidbar seien. Nach der Ansicht von Umweltschutzverbänden müssen hingegen die Erzeuger von gentechnisch veränderten Pflanzen zur Trennung ihrer Ernten und Produkte verpflichtet werden, damit es zu solchen Verunreinigungen gar nicht kommen kann. Solange der EU-Streit um die Grenzwerte andauert, können auch keine neuen GVO in der EU zugelassen werden. Eine Reihe von EU-Mitgliedsländern blockiert seit 1999 die europaweite Zulassung einer Reihe gentechnisch veränderter Organismen. Der Weg soll erst wieder frei sein, wenn Regelungen zur Etikettierung und zum Rückverfolgen von mit GVO hergestellten Lebensund Futtermitteln in Kraft sind. NZZ, 16. 10. 02, S. 7


EU-Staaten unterstützen Billigdiesel

Vor einem Jahr führten Frankreich, Italien und die Niederlande als Reaktion auf die massiven Proteste gegen hohe Treibstoffpreise bei Diesel Steuererleichterungen für Frächter ein. Diese werden von der Europäischen Kommission als "illegale staatliche Beihilfen" gewertet. Ein entsprechendes Verfahren wurde von der Kommission vorbereitet, aber Anfang Mai durch einen einstimmigen Unterstützungsbeschluss aller Mitgliedstaaten abgewendet. Einstimmige Unterstützung durch alle anderen Mitgliedstaaten wegen "außergewöhnlicher Umstände" ist die einzige Möglichkeit der Mitgliedstaaten gegen ein Urteil der Kommission in der Frage illegaler staatlicher Beihilfen. Dieses Instrument wurde bisher in Umweltfragen noch nie, in anderen Fragen nur sehr selten angewandt. Hintergrund der Entscheidung waren vor allem nationale Interessen und Verhandlungen um "Gegengeschäfte": Deutschland zum Beispiel hatte erst zugestimmt, nachdem die anderen Staaten Unterstützung für (im Wahljahr innenpolitisch wichtige) Förderungen für die Kohleindustrie zugesagt hatten. Auch Belgien erhielt im Gegenzug für die Zustimmung Unterstützung in einer anderen Steuerfrage. Österreich wollte laut Presseberichten im Gegenzug zu einer Zustimmung eine Zusage Italiens, die Ökopunkteregelung zukünftig zu unterstützen. Knapp vor Ende der Frist stimmte Österreich dann aber ohne entsprechende Zusagen zu. Transport and Environment T&E wertete die Aktion als "Betrug an der EU und an der Umwelt", die Arbeiten an einem EU-weiten Rahmen für umweltorientierte Besteuerung im Verkehrswesen und für Kostenwahrheit im Allgemeinen seien dadurch in Gefahr. Die Kommission wertete die Vorgehensweise der Mitgliedstaaten als "Skandal", die Kommission hätte nie erwartet, dass die MinisterInnen in dieser Frage die "Atombombe" verwenden würden. Ob sie sich zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung entschließt, steht aber noch nicht fest. (Europa-Info, Mai 2002, S. 7) Weitere Informationen: financial times: http://globalarchive.(t.com/globalarchive/article.html?id=02050 I 00 1384 T&E http://www.t-e.nu/publications.htm#Bulletin (zu finden unter "bulletin may 2002")


Kabeljau: EU verantwortlich für Bestandszusammenbruch

Seit. zwei Jahren warnen Wissenschaftler und Umweltorganisationen vor dem bevorstehenden Zusammenbruch des Kabeljaubestandes in der Nordsee. Jetzt ist es tatsächlich passiert. Der Wissenschaftliche Rat zur Erforschung der Meere (ICES) hat am 24. Oktober der EU eine komplette Schließung der Kabeljaufischerei in der Nordsee angeraten. Auch eine Einstellung der Fischerei auf Wittling und Schellfisch wurde empfohlen, da in diesen Fischereien viel Kabeljau mitgefangen wird.

Der Zusammenbruch des Bestandes ist das direkte Ergebnis von 20 Jahren politischen Fehlentscheidungen im EU-Fischereimanagement. Selbst als der Kabeljaubestand kurz vor dem Zusammenbruch war, waren die EU-Fischereiminister nicht in der Lage, sich auf einen Wiederaufbauplan zu einigen.

Der alle Jahre stattfindende Kuhhandel um die jährlichen Höchstfangmengen, die Unfähigkeit der Mitgliedsländer, konkrete Maßnahmen zu beschließen, um den überfischten Kabeljaubestand zu schützen, haben den Nordseekabeljau und die davon abhängigen Fischer an den Rand des Ruins getrieben. Dänische und Schottische Fischer stehen vor dem Aus. Dieser Zusammenbruch muss eine Warnung für die Mitgliedsländer sein, die eine effektive Reform der derzeitigen Fischereipolitik blockieren. Die unsinnige Praxis, jedes Jahr aufs neue Quoten zu verhandeln, muss ein Ende haben. Für die Umwelt und die Fischer ist eine langfristige und nachhaltige Planung unerlässlich. Heike Vesper, WWF, DNR-EU-Rundschreiben, 10. 02, S. 15.


EU-Kommission: Biopatente bringen Wettbewerbsvorteile

In einem Bericht zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie fordert die EU-Kommission, dass alle Mitgliedstaaten die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 "richtig anwenden" müssten. Dabei stehen wirtschaftliche Interessen der EU im Vordergrund. Anderenfalls würde Europa hinter die Konkurrenz zurückfallen und damit sein Ziel verpassen, zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, so die Kommission. Hintergrund der "nicht richtigen Anwendung" der Richtlinie ist die Weigerung einiger Mitgliedstaaten wie zum Beispiel in Frankreich, die Richtlinie "eins zu eins" in nationales Recht umzusetzen. Diese Weigerungen gründen sich auf ethischen und juristischen Zweifeln (EUR 05.02, S. 18; EUR 06.02, S. 36). In den Schlussfolgerungen des Kommissionsberichts werden zwei Bereiche genannt, die für eine umfassendere Analyse von besonderem Interesse sind: Schutzumfang von Patenten auf aus dem menschlichen Körper stammende isolierte Gensequenzen oder Teilsequenzen.

Patentierbarkeit menschlicher Stammzellen und daraus hergestellter Zelllinien. Diese beiden Fragenkomplexe sollen ab November 2002 von einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Naturwissenschaften untersucht und analysiert werden. Die Gruppe soll kontroverse Fragen im Zusammenhang mit biotechnologischen Patenten prüfen und die EU-Kommission bei der Erarbeitung künftiger Jahresberichte unterstützen. Die Schlussfolgerungen werden der Kommission zur Erstellung des Fortschrittsberichts 2003 vorgelegt. DNR-EU-Rundschreiben, 10.02, S. 21


Eine Gefahr für die Gesundheit : Aggressive Industrie-Lobby verzögert Reform der EU-Chemikalienpolitik

Vor etwa einem Jahr einigte sich die EU auf die Prinzipien einer neuen EU-Chemikalienpolitik, im Rahmen derer innerhalb einer Generation die Gefahren auf Gesundheit und Ökosysteme durch ungetestete oder inhärent gefährliche Chemikalien beendet werden sollten. Im Sommer 2002 wollte die EU-Kommission dazu die praktischen Maßnahmen vorlegen, anhand derer die neue EU-Chemikalienpolitik umsetzt werden sollte. Bedauerlicherweise führten starker politischer Druck von außen sowie ein offenes Ohr bei der Generaldirektion „Unternehmen“ der Kommission für die Belange der Chemikalienindustrie zu Verzögerungen, und dies könnte nun sogar die Abschwächung der Reform nach sich ziehen. Eine Reform, die jedoch von EU-Umweltkommissarin Margot Wallström und von vielen Bevölkerungsgruppierungen als absolut notwendig und überfällig angesehen wird.

Die Lobby gegen die Kommissionsvorschläge wird von der mächtigen chemischen Industrie angeführt. Gerade der Verband Chemischer Industrie (Va) in Deutschland hat sich immer wieder als Panikmacher hervorgetan und die Öffentlichkeit mit vollkommen überzogenen Zahlen von etlichen Milliarden Euro Umsetzungskosten, Hunderttausenden verlorenen Arbeitsplätzen und angeblichen Wettbewerbsnachteilen aufgeschreckt. Auch wenn die chemischen Industrieverbände später kleinlaut zugeben mussten, dass die Kosten nicht 20-30 Milliarden Euro betragen werden, sondern lediglich 1-7 Milliarden - gerade ein Promille des jährlichen Umsatzes der europäischen chemischen Industrie -, fordern sie trotz dem weitere Studien und behaupten nach wie vor, die Reform werde Wettbewerbsnachteile im internationalen Raum nach sich ziehen. DNR-EU-Rundschreiben, Sonderteil, 9.02 S. 14


EU-Bedenken zum Gotthard-Tropfensystem

Die Schweiz und die EU haben am 20. 11. 02 an einer Sitzung in Brüssel Differenzen über das neue Dosiersystem für den Schwerverkehr durch den Gotthardtunnel festgestellt. Eine Schweizer Delegation unter Leitung des Direktors des Bundesamtes für Verkehr, Max Friedli, diskutierte in Brüssel mit Vertretern der EU-Kommission und einzelner Mitgliedstaaten das neue Dosiersystem für den Schwerverkehr durch den Gotthardtunnel, ohne die Bedenken der EU ausräumen zu können. Wie Friedli nach der Sitzung vor Journalisten sagte, ist das System aus Schweizer Sicht mit Buchstaben und Geist des bilateralen Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU kompatibel. Aus Sicht der EU-Kommission hingegen sei das «S-System» zur Bevorzugung bestimmter Transporte nach und aus der Südschweiz streng rechtlich nicht mit dem Prinzip der Nichtdiskriminierung vereinbar. Es diskriminiere alle nicht privilegierten Camions. Die Schweiz bestreite dies. In der EU hat neben Deutschland vor allem Italien Bedenken erhoben, das seinen Zugang zum Rest von Europa durch die Schwierigkeiten mit Gotthard, Brenner und Montblanc behindert sieht. Hierauf wurde auf Betreiben der Kommission die ausserordentliche Sitzung des Gemischten Ausschusses, eines zur «Verwaltung» des bilateralen Abkommens geschaffenen Gremiums, einberufen.

Das am 30. September eingeführte «Tropfenzähler-System» löste den nach der Tunnelkatastrophe von 2001 eingeführten Einbahnverkehr ab; neu dürfen sich Lastwagen wieder kreuzen, doch werden sie aus Sicherheitsgründen «tröpfchenweise» im 150-Meter-Abstand in den Personenwagenverkehr eingeradelt. In schätzungsweise zwei Dritteln der Zeit geht dies ohne Probleme. Bei Verkehrsspitzen hingegen werden die Lastwagen in Warteräume geleitet, um die Dosierung einhalten zu können. Und hier beginnt das Problem: Lastwagenbetreiber aus insgesamt 18 Schweizer Kantonen (alle ausser Bern, Wa11is und Westschweiz) dürfen eine Sondergenehmigung beantragen, wenn sie Transporte nach oder aus dem Tessin nachweisen können. Ihr Lastwagen erhält ein «S» angeheftet, das ihn gegenüber dem übrigen Schwerverkehr privilegiert und ein Vorbeifahren an den Warteräumen ermöglicht. Insgesamt sind rund 15 Prozent des gesamten den Gotthard durchquerenden Schwerverkehrs «S»-berechtigt, doch wirkt sich dies weil nur in einem Drittel der Zeit Überlastungen bestehen nur für etwa 5 Prozent des Verkehrs tatsächlich als Privileg aus.

Die regionale Eingrenzung der «S»-Berechtigung richtet sich laut Friedli nach der geographischen Nähe zum und der wirtschaftlichen Verflechtung mit dem Tessin. Sie verläuft aber, was in Brüssel nicht unbemerkt geblieben ist, über weite Strecken entlang der Schweizer Grenze und schliesst beispielsweise Unternehmen in Süddeutschland oder Norditalien, nicht aber solche aus Basel oder Schafhausen aus. Die Schweiz macht demgegenüber geltend, ohne «S» drohe eine Diskriminierung des Tessiner Quellund Zielverkehrs. Zudem gebiete die wirtschaftliche Kohäsion der Schweiz diese Sonderregel. Im Übrigen habe das Dosiersystem die Wartezeiten für alle reduziert, und es diene der Sicherheit.

Nun wird die Schweiz einen detaillierteren Bericht nachliefern, bevor das Thema in einer der nächsten Sitzungen des Gemischten Ausschusses weiterbesprochen wird. Die EU will die Schweizer Begründung näher prüfen und sehen, ob allenfalls eine Diskriminierung gerechtfertigt sei. Jene Retorsionsmassnahmen, die das Landverkehrsabkommen bei schweren Differenzen ermöglicht, sind laut Angaben beider Seiten von niemandem angesprochen worden. Vielmehr halten auch Kommissionsvertreter eine Annäherung für möglich. NZZ, 21. 11. 02, S. 14. Es ist hier angebracht, das Prinzip der Nichtdiskriminierung im Lastwagenverkehr mal grundsätzlich in Frage zu stellen. Die „lokale“ Wirtschaft ist notwendigerweise eng über Austausch verflochten. Dies ist für grössere geographische Räume nicht der Fall. Die EU-Politik der Nicht-Diskriminierung stellt in Tat und Wahrheit eine Diskriminierung der lokalen Wirtschaft dar. Damit Kartoffeln aus Holland in Italien gewaschen werden können, soll die lokale Wirtschaft den für ihr Überleben notwendigen Austausch einschränken. Die diesbezügliche EU-Politik ist ja bekannt: durch die Subventionierung des Transportsystems soll die EU-weite Konkurrenz gefördert werden. Es ist diese Politik, die viel unsinnigen Verkehr zulasten der lokalen Wirtschaft produziert.


Brüsseler Vorzensur

Der europäische Ombudsmann, der streitbare Finne Jacob Söderman, stichelt gegen die vordemokratische Praxis der EU-Kommission: EU-Beamte, die Bücher publizieren, müssen ihre Manuskripte zuvor beim Dienstherrn vorlegen. In einem Brief an den fürs Personal zuständigen britischen Kommissar Neil Kinnock zählt Söderman genüsslich auf, in Portugal und Spanien habe man „diese Art der Zensur“ mit dem Ende der Diktatur aufgegeben, in Dänemark, Finnland und Schweden existiere sie schon lange nicht mehr, in Belgien und Deutschland gebe es Vergleichbares ebenfalls nicht. Söderman: "Das einzige Mitgliedsland, von dem wir wissen, dass eine solche Bestimmung gilt, ist das Vereinigte Königreich."Dort würden die Regeln auch von der Exekutive gesetzt, nicht vom Parlament. Die Kommission solle doch dem Urteil der Bücher schreibenden Beamten vertrauen, die in ihrer übergroßen Mehrzahl die „legitimen Interessen“ der EU-Verwaltung berücksichtigten. „Illoyale“ Beamte dagegen würden sich ohnehin über die antiquierten Auflagen hinwegsetzen. DER SPIEGEL 30/2002 , S. 20


EU-Vorstoss zur flächendeckenden Telefonüberwachung

Mitten in der Brüsseler Sommerpause hat ein Vorstoss der dänischen Ratspräsidentschaft Aufsehen erregt, der für die ganze EU Mindestvorschriften zur zwingenden Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten und den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu derartigen Daten anstrebt. Während die Dänen bereits Ende Juni, kurz vor der Übernahme der Präsidentschaft, einen ersten Schritt hierzu unternahmen, wurde dies erst dieser Tage durch einen Protest der europäischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch publik.

Bis jetzt ist die Speicherung derartiger Daten national sehr unterschiedlich geregelt. Bereits kurz nach dem 11. September 2001 hat aber der Rat der Justizund Innenminister der EU unter dem Titel Terrorismusbekämpfung auf die Notwendigkeit des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu derartigen Daten hingewiesen. Bei der Verabschiedung einer neuen Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation einigten sich Rat und Parlament dann Ende Mai auf eine Kompromissformel, die den Mitgliedstaaten die Speicherung unter Einhaltung bestimmter Schutzmechanismen ermöglicht. Ein früherer Entwurf jenes Textes hatte hingegen die Speicherung nur zu Abrechnungszwecken zugelassen und die anschliessende Vernichtung vorgeschrieben.

Nun will die dänische Präsidentschaft einen Schritt weitergehen, indem sie bis Ende Jahr die Verabschiedung von einschlägigen Ratsschlussfolgerungen anstrebt. Der Entwurf hierzu enthält vor allem einen Kernsatz: Danach sollen «in nächster Zukunft bindende Regeln» geschaffen werden, um jene nationalen Regeln einander anzunähern, die Telekommunikations-Dienstleister verpflichten, Kommunikationsdaten zwecks allfälliger Nutzung für Strafuntersuchungen aufzubewahren. Findet der Text die Zustimmung der Mitgliedstaaten, wäre der nächste Schritt wohl die Verabschiedung einer sogenannten Rahmenrichtlinie. Erst sie könnte den Mitgliedstaaten rechtlich bindende Vorgaben machen. Dabei geht es um ein Instrument der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit («dritte Säule»), bei der die Mitgliedstaaten auch ohne Vorschlag der EU-Kommission aktiv werden können, aber zur Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses Einstimmigkeit benötigen.

Unklar ist, wie weit auch dieser nächste Schritt schon vorbereitet ist. Während ein Vertreter der Ratspräsidentschaft auf Anfrage beteuert, bisher liege einzig der erwähnte Entwurf für Ratsschlussfolgerungen auf dem Verhandlungstisch, hat Statewatch bereits einen Entwurf für einen einschlägigen Rahmenbeschluss veröffentlicht (www.statewatch.org). Dieser bisher unbekannte Text ist laut Statewatch bereits von der belgischen Ratspräsidentschaft, unter der das Thema im zweiten Halbjahr 2001 in den Vordergrund trat, ausgearbeitet worden, der Bürgerrechtsorganisation aber erst vor kurzem zugespielt worden. Laut diesem Entwurf müssten die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Kommunikationsanbieter oder eine spezielle Drittstelle sogenannte Verkehrsdaten während mindestens 12 und höchstens 24 Monaten aufbewahren.

Als Verkehrsdaten werden jene Daten definiert, die zur Identifikation der Quelle, des Ziels, der Zeit. des Abonnenten und des verwendeten Gerätes nötig sind. Ausgeschlossen wird hingegen die Speicherung des Inhalts. Es müsste also beispielsweise festgehalten werden, wer wann mit wem per E-Mail, Fax, Telefon oder Mobiltelefon kommuniziert, nicht aber, worüber sich die Teilnehmer austauschen. Weiter wird eine Liste mit Verbrechen vorgeschlagen, bei denen Strafverfolgungsbehörden Justiz und Polizei, auch Behörden aus anderen Mitgliedstaaten Zugang zu diesen Daten erhalten. NZZ, 22. 8. 02, S. 1 Selbst Junker sieht manchmal hell

Der luxemburgische Premierminister Juncker beschrieb den Unterschied zwischen Gross und Klein in der EU wie folgt: „Die kleinen Länder werden zur Räson gebracht, wenn sie ein Problem haben, während bei Problemen der grossen Mitgliedstaaten kurzerhand die Regeln geändert werden“. NZZ. 16. 10. 02, S. 28


Besser propagieren

Trotz vielfältigen Propagandabestrebungen sind die Bürgerinnen und Bürger der EU unzureichend über die europäischen Institutionen desorientiert. Die EU-Kommission klagt, „Erfolgsmeldungen“ gingen oft im unverständlichen EU-Fachjargon unter oder würden als Leistungen der Einzelstaaten deklariert. Eine neue „Informationsund Kommunikationsstrategie“ soll dies ändern. An Schriften über die europäischen Institutionen herrsche kein Mangel: Übersichtliche und kostenlose Publikationen „orientierten“ über Geschichte und Politikbereiche der EU, ein Tag der offenen Tür biete Einblick hinter die Kulissen der EU-Instituionen. Fachpublikationen stünden dem interessierten Leser in fast unbegrenzter Zahl zur Verfügung. Das elektronische Informationsangebot verbessere sich qualitativ und quantitativ. Der Internet-Auftritt der europäischen Organe (www.europa.eu.int) und der Präsidentschaft (bis Ende Jahr Dänemark: www.eu2002.dk) werde immer stärker nach Kriterien der Benutzerfreundlichkeit und Aktualität ausgerichtet. Trotzdem seien Bürgerinnen und Bürger in der EU unreichend über die EU „informiert“ sprich „EU-begeistert“. "Brüssel" werde oft mit aufgeblähter Bürokratie, langwierigen und intransparenten Entscheidungsprozessen sowie mit Demokratiedefizit assoziiert.

Während sich führende Politiker früher begeistert für die "europäische Idee" einsetzten und bereit waren, dafür nationale Befindlichkeiten zurückzustellen, nehme die Kritik an "Brüssel" seit einiger Zeit und insbesondere während Wahlkämpfen zu, beklagt die EU-Kommission. Vor diesem Hintergrund fragt man sich in der Brüssel regelmässig, wie die EU besser vermarktet werden könnte. Offenbar verfängt die traditionelle Ideologie: „über 50 Jahre Frieden und wachsender Wohlstand, Realisierung des Binnenmarkts und einer einheitlichen Währung, fast uneingeschränkte Bewegungsfreiheit oder besserer Konsumentenschutz“ nicht mehr. Nach Überzeugung des österreichischen Kommissars Franz Fischler muss der von den EU-Institutionen erbrachte Mehrwert deutlich gemacht werden: Die EU müsse ihren Fachjargon abstreifen und in allgemein verständlichen Bildern kommunizieren.

Mit der im Juli 2002 vorgestellten "Informationsund Kommunikationsstrategie für die Europäische Union" nimmt die Kommission einen neuen Anlauf, EU-Bürger mit zusätzlicher Propagande zu überollen (EU-Jargon: mit den Aufgaben und Rollen der EU vertraut zu machen). Diese Initiative basiert auf der Idee, dass die „EU-Institutionen nur mit vereinten Anstrengungen von Mitgliedstaaten und EUBehörden bürgernäher werden können“. Ziel der Strategie ist es, "einen Bezugsrahmen der EUOrgane zu erarbeiten, damit anhand bestimmter Schlüsselwerte für grosse Informationsthemen differenzierte Botschaften formuliert werden können". Diese Vorgabe will die Kommission mit einem Aktionsplan umgesetzen. Als Bespiel für einen informationspolitischen Bewusstseinswandel innerhalb der EU wird in Brüssel häufig der Konvent über die Zukunft der EU erwähnt, dessen Arbeiten transparent und öffentlichkeitsnah durchgeführt würden. CH-Euro, Edition, 2002/III, S. 8

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