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Kurzinfos April 05

Staatliche Beihilfen in der EU

EU-Wettbewerbskonunissarin Kroes hat am 20. April 05 die Veröffentlichung des jüngsten Jahresberichts über staatliche Beihilfen an Unternehmen mit Kritik verbunden: Sie bedaure, dass die EU-Mitgliedstaaten das Gesamtvolumen ihrer Beihilfen gemessen am Bruttoinlandprodukt I (BIP) nicht entsprechend den (Reduktions-)Verpflichtungen zurückgeführt hätten, die sie am Stockholmer Gipfeltreffen von 2001 eingegangen seien. Laut Kommissionsbericht wurden 2003 von den damals 15 Mitgliedstaaten Hilfen in Form von Zuschüssen, Steuerbefreiungen u.Ä. über 52,8 (i.V. 57,4) Mrd. Euro oder 0,57 (0,61)% des BIP gewährt (zu konstanten Preisen, ohne Hilfen an Eisenbahnen, vgl. Tabelle). Während damit gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang verzeichnet wurde, erklärt sich Kroes' Enttäuschung aus dem mittelfristigen Trend: Hatte der Anteil am BIP im Durchschnitt der Jahre 1999-2001 0,61% des BIPbetragen, waren es 2001-2003 fast unverändert 0,59%. Bei länderweiser Betrachtung reichte das Spektrum 2003 von Hilfen im Umfang von 0,26% des BIP in Grossbritannien bis 1,41% in Finnland, wobei der hohe finnische Wert vor allem auf Beihilfen an die Landwirtschaft zurückzuführen war. Schliesst man die speziellen Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr aus, sprudelten die Subventionen relativ gesehen in Portugal und Deutschland am reichlichsten.

Ein zweites in Stockholm vereinbartes Ziel ist die Verlagerung von der Unterstützung einzelner Sektoren und Unternehmen auf die Förderung «horizontaler» Ziele wie Umweltschutz oder Forschung und Entwicklung. Dem sind die Mitgliedstaaten stärker nachgekommen als dem Subventionsabbau: Der Anteil der horizontalen Beihilfen am Total (ohne Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr) ist von 71 % im Durchschnitt 1999-2001 auf 76% im Mittel 2001-2003 bzw. 79% im Jahr 2003 gestiegen.

Mühselig verläuft die Rückforderung von Beihilfen, die den EU-Regeln zuwiderlaufen: 2000 bis 2004 hat die EU-Kommission in 91 Entscheiden Mitgliedstaaten aufgefordert, unzulässige Hilfen von den Empfängern zurückzufordern. Darunter waren die letztjährigen Beschlüsse zu den «grossen» Fällen Deutsche Landesbanken, France Telecom und spanische Werften. Nur in 69 der 91 Fälle kann die Hilfe aber beziffert werden. Diese 69 Dossiers machen insgesamt 9,7 Mrd. Euro aus, doch sind hiervon rund 48% (vor Zinsen) noch nicht zurückbezahlt worden. Erst 21 der 91 Fälle konnten bisher geschlossen werden. NZZ. 21. April 2005, S. 23.



EU-Forschung

Die EU-Kommission will in der nächsten Finanzperiode wesentlich mehr für Forschung ausgeben. Das vom zuständigen Kommissar Potocnik am Donnerstag den Medien präsentierte 7. Rahmenforschungsprogramm sieht in den sieben Jahren von 2007 bis 2013 Ausgaben von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr vor. Im 6. Rahmenprogramm, das nach einer Laufzeit von bloss vier Jahren Ende 2006 auslaufen wird, stehen jährlich etwa 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit den aufgestockten Fördermitteln will die Kommission dazu beitragen, dass Europa in wirtschaftlichen Schlüsselbereichen wie Informationstechnologie, Materialforschung oder Biotechnologie, aber auch in Energie, Umwelt und Gesundheit eine Spitzenposition einnehmen kann. Speziell unterstützt werden sollen ferner die Mobilität und die Karriereaussichten von Forschern, und mit einem Teil des Geldes möchte die Kommission die europäischen Forschungsinfrastrukturen verbessern. Zu den vorgeschlagenen Neuerungen gehört der Europäische Forschungsrat, in dem herausragende Wissenschafter autonom durch die Vergabe von Fördermitteln an Schwerpunktprogrammen die Grundlagenforschung intensivieren können. Dieser Programmteil soll jährlich mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet werden.

Potocnik wies darauf hin, das Geld spiele in der Forschung zwar eine wichtige Rolle, aber nicht weniger bedeutsam sei das Förderklima. Es brauche weniger Bürokratie als bisher, und er versprach mehr Selbständigkeit für die Wissenschafter. Die Finanzierung hängt aber insofern noch völlig in der Luft, als sich zunächst der Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, und das EU-Parlament über die EU-Finanzplanung der Periode 2007 bis 2013 insgesamt einigen müssen. Sechs Nettozahler, unter ihnen Deutschland, lehnen den von der Kommission verlangten Gesamtrahmen für die Gemeinschaftsausgaben als zu grosszügig ab. Vor diesem Hintergrund ist die anvisierte massive Erhöhung der Forschungs-Fördermittel zumindest noch sehr unsicher. Der Ausgang dieses Ringens interessiert auch die Schweiz. Diese partizipiert wegen des bilateralen Forschungsabkommens an den EU-Rahmenprogrammen. Eine Verdoppelung des EU-Forschungsbudgets bedeutete nach Angaben aus Bern, dass sich der am BIP berechnete Betrag der Schweiz von gegenwärtig jährlich 220 auf 440 Millionen Franken erhöhen würde. NZZ, 8. April 2005, S. 3


EuGh: Öffentliches Beschaffungswesen

Das Recht der Europäischen Union (EU) bestimmt, dass Liefer- und Bauaufträge der öffentlichen Hand zwingend ausgeschrieben werden müssen - im Amtsblatt der EU und damit in allen Sprachen der EU. Die Vorschrift bezweckt, dass öffentliche Auftraggeber, also die Mitgliedstaaten, deren Länder oder Provinzen, die Gemeinden und die ihnen gehörenden Unternehmen (Wasser-, Abwasser-, Energie- und Verkehrsversorgung usw.), nicht mehr nur auf ihre traditionellen nationalen Anbieter zurückgreifen. Im öffentlichen Beschaffungswesen sind oft erhebliche Beträge im Spiel. Von der Pflicht zur Ausschreibung sind aber Aufträge ausgenommen, deren geschätzter Wert weniger als 200 000 Euro beträgt.

Die Frage, was ein öffentliches Unternehmen ist, stellte sich in einem Rechtsstreit, in dem es darum ging, dass die Stadt Halle in Deutschland über eine Tochtergesellschaft, deren Kapital mehrheitlich von der Stadt Halle und minderheitlich von einer privaten Gesellschaft gehalten wird, einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Abfallentsorgung ohne öffentliche Ausschreibung an ein privates Unternehmen vergeben hat. Ein in Leuna in Deutschland ansässiges Unternehmen, das an dem Auftrag interessiert war, kam nicht zum Zug, weil es wegen des Fehlens einer öffentlichen Ausschreibung von dem Auftrag viel zu spät unterrichtet worden war. Es bemühte deswegen die zuständige Aufsichtsbehörde von Halle, die feststellte, dass der Auftrag hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt Halle rief dagegen das zuständige Oberlandesgericht in Naumburg an, das dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGU) die Frage vorlegte, ob die private Minderheitsbeteiligung die Stadt Halle und ein ihr mehrheitlich gehörendes Unternehmen von der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung befreie.

Mit Urteil vom 11. Januar 2005 (C-26/03) entschied der EuGH, dass die private Minderheitsbeteiligung die Stadt Halle von der Pflicht zur Veröffentlichung nicht befreie. Er wies vor allem darauf hin, dass mit einer selbst sehr kleinen privaten Beteiligung die öffentliche Hand sich der Veröffentlichung entziehen könnte und dass die öffentliche Hand bewusst eine kleine private Beteiligung suchen könnte, um nicht veröffentlichen zu müssen. Dies widerspreche dem freien Dienstleistungsverkehr in der EU.

Zwei Tage später; am 13. Januar 2005, entschied der EuGH (C-84/03) in einem Verfahren der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien, dass dort das Gemeinschaftsrecht über Aufträge öffentlicher Unternehmen unvollständig in das nationale spanische Recht umgesetzt worden sei. Das spanische Gesetz zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes sehe zahlreiche Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung vor, die weit über die vom Gemeinschaftsrecht zugelassenen Ausnahmen hinausgingen. Der EuGH weist auf seine ständige Rechtsprechung hin, dass Bestimmungen, die Ausnahmen vorsehen, eng auszulegen seien. Die Regierung in Madrid habe den Beweis nicht erbracht, dass das spanische Recht mit seinen vielen Ausnahmen den engen Ausnahmen des Gemeinschaftsrechts entspreche. NZZ, 9./10. April, 2005, S. 25


Keine strengeren Gen-Kontrollen

Ungeachtet illegaler Genmais-Importe aus den USA lehnt Brüssel es ab, die Kontrollen an den EU-Grenzen zu verstärken. Die EU-Kommission vertraue auf das bestehende System, sagte ein Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Markos Kyprianou. Damit erteilte er einer Forderung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) eine Abfuhr. Seit dem Jahr 2001 sind rund tausend Tonnen der auf beiden Seite des Atlantiks verbotenen Genmaissorte Bt10 des Syngenta-Konzerns nach Europa gelangt ( http://www.taz.de/pt/2005/04/01/a0160.nf/text ). Syngenta will laut Brüssel bis Ende dieser Woche für Aufklärung sorgen, wie es zu der Panne kommen konnte. Die EU-Kommission hatte vorher auch schon von der US-Regierung eine Erklärung für den Skandal gefordert. Die Maissorte Bt10 ist gegen das Antibiotikum Ampicillin resistent. Der Genmais steht unter dem starken Verdacht, beim Menschen Krebs auszulösen. Allerdings fehlen bisher wissenschaftliche Tests, die seine Auswirkungen auf den Menschen belegen. taz Nr. 7631 vom 5. April 2005, Seite 8


Beschleunigung des EU-Informationsaustausches "Innere Sicherheit"

Durch die Arbeit der EU-Justiz- und -Inrienminister zieht sich seit geraumer Zeit wie ein roter Faden das Bemühen, den Informationsaustausch bezüglich innere Sicherheit auf dem Gemeinschaftsgebiet zu beschleunigen. Nach einer Monate dauernden Debatte über verschiedene Modelle für den erleichterten grenzüberschreitenden Zugang zu Daten über Vorstrafen fasste der Rat Mitte April 05 den Grundsatzentscheid, zwei unterschiedliche Systeme einzurichten, je eines für Unionsbürger und für Angehörige von Drittstaaten.

Auf der Grundlage eines schon weit gediehenen Pilotprojektes von Frankreich, Deutschland, Spanien und Belgien sollen die nationalen Strafregister EU-weit technisch so vernetzt werden, dass die zuständigen Straf- und Verwaltungsbehörden überall elektronisch Informationen über vorbestrafte Unionsbürger anfordern können. Das Modell der vier Staaten fusst auf der Rechtshilfekonvention des Europarates von 1959 und "optimiert" das bestehende System mit den neuen Möglichkeiten der Informationstechnologie. Um einen lückenlosen Registerabgleich zu gewährleisten, sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, in den nationalen Strafregistern auch die Verurteilungen ihrer Landsleute in einem anderen EU-Staat einzutragen. Diese Daten werden den Herkunftsländern der Verurteilten zwar schon jetzt periodisch übermittelt, aber die Behörden sind frei, ob und wie sie diese Angaben speichern.

In dem vom Rat angenommenen politischen Kompromiss ist der von der Kommission favorisierte paneuropäische Vorstrafenindex ausschliesslich für das Speichern von Informationen über Personen aus Drittstaaten vorgesehen, die in einem EU-Staat rechtskräftig verurteilt worden sind. Nach dieser politischen Grundsatzeinigung stehen dem Rat weitere Diskussionen über Themen wie gemeinsame Speicherkriterien, einheitliche Löschungs- und Tilgungsfristen sowie harmonisierte Regeln über die Zugriffsberechtigung bevor. Der zuständige EU- Kommissar Frattini stellte eine entsprechende Vorlage noch vor der Sommerpause in Aussicht.

Die Minister führten zudem eine erste Diskussion über das im Grundsatz von den EU-Staats- und Regierungschefs bereits angenommene Verfügbarkeitsprinzip. Dieses sieht innerhalb der EU den "unbürokratischen Informationsaustausch" zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden vor. Das amtierende luxemburgische Ratspräsidium hatte angeregt, sich in einer Versuchsphase zunächst einmal auf Informationen über digitale und genetische Fingerabdrücke, ballistische Erkenntnisse sowie Fahrzeugimmatrikulationen und Telefonnummern zu konzentrieren. Die Minister beauftragten die nationalen Experten mit der Prüfung, wie solche Daten technisch verfügbar gemacht werden sollen und welche Datenschutzauf- lagen gemacht werden müssen.

Schliesslich führte der Rat eine erste Aussprache über die Vereinfachung und Beschleunigung der Schuldeneintreibung in der EU. Die Meinungsbildung ergab, dass die grosse Mehrheit der Mitgliedstaaten ein harmonisiertes System zur Weiterleitung von Zahlungsaufforderungen und zur Durchsetzung von Vollstreckungsbefehlen im Binnenmarkt nur für grenzüberschreitende Fälle aufbauen will. Aus Kosten- und Effizienzgründen möchte die Mehrheit hingegen innerstaatlich an den erprobten nationalen Verfahren festhalten. NZZ, 15. April 2005.


Biometrische Pässe

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits darauf geeinigt, die Pässe der Unionsbürger künftig mit den auf einem Chip gespeicherten biometrischen Daten für das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke auszustatten. Die EU geht damit sogar über die Vorgaben der USA hinaus, die sich mit einem digitalen Bild im Reisedokument begnügen. NZZ, 2./3. April 2005, S. 3


EU-Kreditgarantien für Infrastrukturprojekte?

Die Europäische Kommission hat im März 05 vorgeschlagen, dass die EU einen Teil der Kredite für wichtige grenzüberschreitende Verkehrsprojekte garantiert, um private Investitionen in Projekte des so genannten transeuropäischen Netzes (TEN) zu stimulieren. Das vorgeschlagene Garantievolumen beläuft sich auf 1 Mrd. Euro, was ausreichen würde, Kredite in Höhe von 20 Milliarden zu unterstützen. "Die Kreditgarantie wird helfen, nationale Regierungen und - viel wichtiger - private Investoren zu mobilisieren, um in die Infrastruktur zu investieren, die von strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist", sagte Wirtschaftskommissar Joaquin Almunia. Die Kreditgarantie werde hauptsächlich dazu beitragen, "dass private Firmen tolle Geschäfte wittern", konterte Jos Dings, der Direktor der Umwelt- und Verkehrsorganisation T&E. "Die Risiken für Privatkapital zu reduzieren, ist ein Weg, um nicht lebensfähige Projekte zu beschleunigen". Es entstehen großformatige Projekte, die wiederum einen ganzen Strauß von neuen Problemen nach sich ziehen (vergessene Anschlusstraßen, Engpässe etc.). Die Lösung der EU heißt: Noch mehr Geld für noch mehr Probleme ausgeben - und dafür auch noch finanzielle Anreize schaffen. Nachhaltige Verkehrspolitik wäre etwas ganz anderes. EU-DNR-Rundschreiben, April 2004, S. 25.


EU-Verkehrsminister einigen sich über die Eurovignette

Die EU-Verkehrsminister haben am 21. April 05 in Luxemburg eine politische Einigung über einen Richtlinienvorschlag erzielt, der den bestehenden Rahmen für nationale Maut- oder Benutzergebühren für den Schwerverkehr "Euro-vignette" erneuern soll. Die Einführung solcher Abgaben ist für die Mitgliedstaaten nicht obligatorisch. Wer aber Maut- und Gebührensysteme für die Nutzung der Strasseninfrastruktur durch Lastwagen ab 3,5 t hat oder einführt, müsste sich künftig innerhalb des durch die Richtlinie definierten Rahmens bewegen.

Die Eurovignette könnte von den Mitgliedstaaten auf dem transeuropäischen Strassennetz (Autobahnen) oder Teilen davon sowie auf Ausweichstrecken erhoben werden. Die von der EU- Kommission vorgeschlagene obligatorische Zweckbindung der Maut-Einnahmen hat der Rat aufgehoben, indem sein Kompromisstext unter Verweis auf die Subsidiarität nur mehr als Soll-Bestimmung die Verwendung für den Verkehrssektor empfiehlt. Laut diesem Kompromiss dürfen die Gebühren im Wesentlichen den Baukosten für Infrastrukturen, die bis zu 30 Jahre alt sind, sowie den Unterhalts- und Betriebskosten entsprechen. Solange dies im gewichteten Durchschnitt eingehalten wird, können die individuellen Gebühren nach unten und oben variiert werden. Auf Bergstrecken ist ein Zuschlag bis zu 15% bzw. bei grenzüberschreitenden Bergrouten bis zu 25% möglich. Die Einnahmen aus solchen Zuschlägen müssen in alternative Verkehrsinfrastruktur investiert werden, was die Verlagerung auf die Schiene fördern soll. Ein Anwendungsbeispiel ist der Brenner, was ein Stück weit österreichischen Bedürfnissen entgegenkommt. Häufigen Benutzern von Mautstrecken können Rabatte von bis zu 13% gewährt werden. - Viele dieser Elemente waren heftig umstritten, weshalb der von der Kommission im Sommer 2003 vorgelegte Vorschlag im Rat längere Zeit blockiert war. Auch nach dessen Einigung ist die Beschlussfassung nicht zu Ende, da das Dossier nun zur zweiten Lesung ins EU- Parlament zurückgeht. NZZ, 22. April 2005, S. 23


Working Poors in der EU

Circa 14 Millionen arbeitende Menschen leben in der EU in Armut. Dies laut Angaben einer neuen Eurostat-Erhebung (28 April 2005). Armutsgefährdet sind arbeitende Menschen vor allem in Luxemburg, Holland, Portugal, Litauen und der Slowakei. Zahlen zeigen, dass 2001 rund 11 Millionen arbeitende Menschen (6% der gesamten Population) in der alten EU in einem Haushalt lebten, der unter der nationalen Armutsschwelle lag. Dadurch wurden insgesamt 20 Millionen Menschen durch Armut betroffen. Die jüngsten betroffenen Arbeitnehmer fanden sich konzentriert in Luxemburg, Holland und Finnland, ältere Arbeitnehmer waren am stärksten betroffen in Griechenland, Portugal, Italien und Irland. 28. April 2005, Lucia Kubosova, EUobserver.com.


Der hohe Preis der tiefen Preise

In der WoZ vom 14. April 2005 schreibt der Gewerkschafter Hans Baumann einen lesenswerten Beitrag zum Thema "Preisinsel Schweiz: Wenn die Preise sinken, dann geraten auch die Löhne unter Druck. Mit üblen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft".


Christliches Abendland

Das neue Oberhaupt der katholischen Kirche preist Europa als ,,christliche(s) Abendland" und sieht an den Quellen der heutigen EU eine ,,gemeinsame Reichsidee" wirken. Erneuerer dieser Idee sei der in Aachen residierende ,,Karl der Große" gewesen, dem in der Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer folgte. (http://www.bayern.de/Berlin/Veranstaltungen/Redenarchiv/rede_000000_Europa_geistige_Grundlagen.html)


Deutsche und italienische Kritik an Euro-Zentralbank

Deutschland und Italien haben die Euro-Zentralbank scharf kritisiert. Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin (28 April), warf der deutsche Wirtschaftsminister, Wolfgang Clement, der Zentralbank vor, ihre Geldpolitik "sei nicht an Deutschen Bedürfnissen ausgerichtet". Noch härter fiel die Kritik aus Rom aus. Silvio Berlusconi war der Zentralbank vor, ihre Geldpolitik runiere Firmen. Die Zentralbank solle ihre destruktive Politik möglichst schnell ändern. Der Euro hat in den letzten Jahren 16% gegenüber dem Dollar zugelegt und erschwert dadruch die Exporte. 29. April 2005, Lisbeth Kirk, EUobserver.com.


Ost-Erweiterung der EU - Ein Jahr danach

Vom Beitritt zur EU profitieren grosse Teile der Bevölkerungen der neuen Mitgliedländer im Osten nicht. Im Gegenteil: Die EU-Fonds, die den wirtschaftlichen Anschluss der Neuen an das "alte" Europa garantieren sollten, schrumpfen. Gleichzeitig müssen die Regierungen sparen und die soziale Lage verschlechtert sich. (siehe: Le Monde Diplomatique, April 2005, S. 3 für einen ausführlichen Artikel zum Thema, http://www.monde-diplomatique.de/pm/2005/04/15.archivhome).


EU tritt aus Ostsee-Fischereikommission aus oder Wie die EU Kooperation zwischen Betroffenen zerstört.

Die Europäische Kommission hat Mitte März 05 einen Vorschlag zur Vereinfachung und Harmonisierung der Fischereivorschriften für die Ostsee vorgelegt. Bisher wurde die Fischerei in dieser Region von der Internationalen Ostsee-Fischereikommission (IBSFC) geregelt, die nach der EU-Erweiterung im Mai letzten Jahres praktisch nur noch aus zwei Mitgliedern besteht: der EU und Russland. Derzeit bereitet die EU den Austritt vor. Russland soll in Zukunft nur noch im Rahmen von bilateralen Verhandlungen konsultiert werden. EU-DNR-Rundschreiben, April 2005, S. 31.


Lastwagenfahrer - höchstens 60 Stunden wöchentlich

Bei den Regeln für das Mindestalter der Fahrer verlangt das EU-Parlament, dass im Güterverkehr eingesetzte Fahrer bei Fahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen 18 Jahre alt sein müssen, bei schwereren Lastwagen dagegen 21 Jahre. Im Personenverkehr eingesetzte Fahrer in Bussen oder Taxen müssen auf jeden Fall 21 Jahre alt sein. Um die Umsetzung der Vorschriften zu verbessern, sollen an Tankstellen und Raststätten verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Zugleich werden auch die Sanktionen bei Verstössen gegen die Regelungen verschärft. Schwerwiegende Verstösse liegen nach Auffassung des Parlaments dann vor, wenn die tägliche Höchstfahrzeit um 20 Prozent und die wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Stunden um mindestens sechs Stunden überschritten wird. Neu ist auch, dass Verstösse auch von Kontrolleuren eines anderen Landes als von dem, in dem sie begangen wurden, geahndet werden können. NZZ, 13. April 2005, S. 19.


EU-Gesetzgebung - und was bei den Ländern verbleibt

Anlässlich einer Anfrage des MdB Singhammer (Deutscher Bundestag), wie viele Gesetze überhaupt noch in Deutschland erlassen werden und wie viele in Brüssel, erhielt dieser die folgende Antwort: "In den Jahren 1998 bis 2004 wurden insgesamt 18.167 EU-Verordnungen und 750 EU-Richtlinien (einschliesslich Änderungsverordnungen bew. -richtlinien) erlassen.

Im selben Zeitraum wurden auf Bundesebene insgesamt 1.195 Gesetze (davon 889 im BGBI. Teil I und 306 im BGBI. Teil II) sowie 3.055 Rechtsverordnungen (einschliesslich Änderungsgesetzen bzw. -verordnungen) verkündet." (siehe Beilage).

RichtlinienVerodnungenGesetzeDeutschland.pdf (application/pdf, 70.534 KB)


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