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Kurzinfos November 08

Krumme Gurken

Keine EU-Regel hat vermutlich soviel zur EU als überregulierende Bürokratie beigetragen wie die Verordnung «zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken», die unter anderem auch die Krümmung von Gurken regelte, die in den Verkauf gelangen durften. Die EU-Agrar-Kommissarin Mariann Fischer Boel will die Regulierungen nun weg haben – zusammen mit ähnlichen weiteren 25 Regelungen für Früchte und Gemüse. Diese sollen per 1. Juli 2009 aufgehoben werden. 10 Regulierungen sollen allerdings bleiben: für Äpfel, Zitrusfrüchte, Pfirsiche, Birnen und Tomaten, was 3/4 des EU grenzüberquerenden Früchte- und Gemüsehandels entspricht. Der Grund für die Aufhebung ist ein propagandistischer: "Ich kann es nicht länger ertragen, mit den gekrümmten Gurken konfrontiert zu werden. Ich möchte eine Ende dieser Debatte, die EU reguliere alles bis in alle Details" sagte Frau Fischer Boel der dänischen Danish daily Politiken.

Es gibt Handelsketten, die von einer Preisreduktion von bis zu 40 % bei einer Aufgabe entsprechender Regulierungen ausgehen. Zudem würde ein Fünftel weniger Ausschuss an Früchten und Gemüsen anfallen. EU-Observer, LISBETH KIRK, 7. November 2008.



Schengenbeitritt der Schweiz

Ohne Opposition und darum auch ohne Diskussion stellten die EU-Mitgliedstaaten am 27. November 08 im Rat der Innenminister in Brüssel fest, die Schweiz habe die Evaluation ihrer Schengen-Tauglichkeit «bestanden», und sie hiessen das Land deshalb formell im Schengen-Raum willkommen. Bereits in gut zwei Wochen, am 12. Dezember wird die Schweiz die volle operationelle Umsetzung der Schengen-Assoziierung an die Hand nehmen. Dazu gehören im Fall Schengen polizeiliche Zusammenarbeit und Rechtshilfe mit den übrigen Mitgliedstaaten des Übereinkommens sowie der formelle Wegfall der systematischen Personenkontrollen an den Landgrenzen. In den Flughäfen werden die Personenkontrollen im Verkehr mit den anderen Schengen-Staaten am 29. März 2009 entfallen. «Dublin» ermöglicht eine enge Koordination in Asylfragen; zum Beispiel können Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern unterbunden werden.

Die französische Ratsvorsitzende, Michèle Alliot-Marie, erklärte an einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Gemischten Ausschusses, sie sei über die Aufnahme der Schweiz besonders glücklich und gratuliere der Eidgenossenschaft dazu. Der zuständige Vertreter der EU-Kommission, Vizepräsident Barrot, schloss sich den lobenden Worten an, machte aber auch umgehend klar, dass die Schweiz «wahrscheinlich» nicht im Schengen-Raum bleiben könne, falls sie die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf die jüngsten EU-Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien, in der Abstimmung vom 8. Februar ablehne. Laut Barrot hat die EU aber völliges Vertrauen in den Ausgang der Referendumsabstimmung; sie habe das bewiesen, indem sie den Zutritt der Schweiz zu «Schengen» nicht bis nach der Abstimmung aufgeschoben habe.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Eveline Widmer-Schlumpf, zeigte sich nach der Sitzung des Gemischten Ausschusses vor den Medien erfreut über die herzliche Aufnahme der Eidgenossenschaft im Schengen-Raum. Noch vor ein paar Wochen sei man wegen des Referendums in Sachen Freizügigkeit nicht sicher gewesen, ob der Rat zu diesem Resultat gelangen werde. Widmer-Schlumpf bestätigte den politischen Zusammenhang zwischen dem Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit und dem Schengen-Übereinkommen. Sie wollte darin aber keine Drohung erkennen, sondern eine simple Tatsache. Allerdings gibt es prozedurale Unterschiede. Im Fall eines Schweizer Neins in der Vorlage zur Personenfreizügigkeit würde die «Guillotine-Klausel» der Bilateralen Verträge I sämtliche dazugehörigen Abkommen ausser Kraft setzen." Die Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz müsste danach aber mit einem einstimmigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten gekündigt werden.

Um das Gewicht der Kantone bei der künftigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstreichen, begleitete der Zürcher Regierungsratspräsident Notter in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren die Justizministerin auf ihrer Reise nach Brüssel. Vieles, was im Schengen-Raum möglich werde, gehöre in die Zuständigkeit der Kantone, bekräftigte Notter.

An Sichtbarem wird sich bis Ende März 2009, wenn «Schengen» auch in den Flughäfen Einzug hält, nicht viel ändern, zumal an den Schweizer Landgrenzen schon lange keine strikten Personenkontrollen mehr gemacht werden. Da die Schweiz weder Mitglied der EU noch von deren Zollunion ist, können Waren an der Grenze weiter kontrolliert werden. Bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung können auch Personen weiterhin überprüft werden. Sonst aber verschiebt sich das Schwergewicht der Personenkontrollen von der Grenze ins Hinterland. Schlüsselinstrument dabei ist das Schengen-Informationssystem (SIS), das zur Fahndung ausgeschriebene Personen, „illegal“ Anwesende und gestohlene Objekte und Fahrzeuge aus dem gesamten Schengen-Raum speichert.

Weitgehend unsichtbar, aber bedeutend ist die Tatsache, dass die Schweiz mit dem Beitritt zu Schengen und Dublin in eines der ambitiösesten Projekte der EU fest eingebunden wird: in das System der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf den Gebieten Justiz und Polizei, Asyl und Migration, „Sicherheit“ und „Freiheit“. Selbst da, wo es keine rechtlich zwingenden Verbindungen gibt, wird die Schweiz an der Weiterentwicklung dieses Projekts teilhaben müssen. Ausser sie entscheidet sich dafür, den Schengen-Raum wieder ganz zu verlassen – was unbedingt anzustreben ist! (NZZ, 28. November 2008, S. 16.


Entscheid des tschechischen Verfassungsgerichts zugunsten Lissabon

Das tschechische Verfassungsgericht hat am 26. November 08 entschieden, dass der von der Prager Regierung unterzeichnete, vom Parlament aber noch nicht ratifizierte Lissabonner EU-Reformvertrag das tschechische Grundgesetz nicht verletzt. Eine Überprüfung dieser Frage hatte eine Gruppe von Senatoren verlangt, wobei hinter der Initiative euroskeptische Kräfte der Demokratischen Bürgerpartei (ODS) standen. Der tschechische Staatspräsident und Gründer sowie Ehrenvorsitzende der ODS, Vaclav Klaus, hatte in seinem Auftritt bei den Anhörungen argumentiert, eine Ratifikation des Lissabonner Vertrags bedeute einen fatalen Souveränitätsverlust für den tschechischen Staat. Das Gericht hielt in seiner Urteilsbegründung jedoch fest, dass der Vertrag den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit gebe, aus der Union auszutreten, was als Beweis ihrer andauernden Souveränität anzusehen sei. Die Übertragung von Kompetenzen von den Nationalstaaten auf die Organe der EU sei konditional und nur so lange gültig, als die grundlegende Souveränität und die Rechte der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt würden.

Gleichzeitig hielt das Gericht jedoch fest, dass das jetzige Urteil nicht das gesamte Vertragswerk betreffe. Man habe nur diejenigen Passagen betrachtet, die in der Eingabe angegriffen worden seien. Somit besteht die Möglichkeit, dass Präsident Klaus, Angehörige des Parlaments oder andere berechtigte Organe erneut das Gericht anrufen können, um weitere Passagen überprüfen zu lassen.

Der Prager Oberbürgermeister Pavel Bem, ein Euroskeptiker, der beim ODS-Kongress Anfang Dezember Topolanek von der Parteispitze verdrängen will und von einigen als verlängerter Arm von Präsident Klaus in der Partei gesehen wird, erklärte, das Verfassungsgericht habe die Unsicherheit, ob der Lissabonner Vertrag mit dem tschechischen Grundgesetz vereinbar sei, nicht aus der Welt geschafft. Eine neuerliche Eingabe sei deshalb wahrscheinlich. Klaus selbst reagierte gereizt auf das Urteil und bemängelte, die Richter hätten sich ungenügend mit seinen Argumenten auseinandergesetzt.

Die an der Regierung beteiligten tschechischen Grünen haben inzwischen begonnen, Stimmen für die Einberufung einer ausserordentlichen Abgeordnetenversammlung zu sammeln, damit der EU-Reformvertrag so schnell als möglich ratifiziert werden kann. Die euronationalen Kräfte in Tschechien würden es begrüssen, wenn Tschechien Anfang 2009 den EU-Ratsvorsitz nicht als das letzte Land der Union antreten würde, das sich noch nicht zu einer verbindlichen Äusserung zum „Reformkurs„ durchzuringen vermochte. NZZ, 27. November 2008, S. 3


EU erzwingt Bier- und Wein-Fernsehwerbung in der Schweiz

Als die Schweiz im vergangenen Jahr (07) mit der EU eine Fortführung der gemeinsamen Filmförderung (Media-Programm) aushandelte, drückte die Staatengemeinschaft eine Bestimmung durch, wonach die Schweiz im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips die EU-Fernsehregeln ebenfalls anwenden muss. Dies zielte gegen die hiesigen Restriktionen bezüglich Alkoholwerbung und religiöser oder politischer Fernsehspots. Das forsche Vorgehen der EU löste auf Schweizer Seite Verstimmung aus. In der Folge gab es politischen Widerstand.

Die Schweiz hat nachverhandelt. Sie konnte erwirken, dass sie strengere Werberegelungen aufrechterhalten darf, wenn diese «verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse» sind. Danach bleiben Verbote von religiöser und politischer Werbung sowie von Werbung für Spirituosen und Mischgetränke (Alcopops) weiterhin möglich. Fernsehspots für Bier und Wein sollen jedoch künftig verbreitet werden können. Gemäss dem jetzigen Gesetz dürfen dies die lokalen Fernsehveranstalter bereits tun, nicht jedoch die nationalen und sprachregionalen Sender. Mit dieser Ungleichbehandlung wollte das Parlament den Lokalsendern die wirtschaftliche Existenz erleichtern. Dank der EU soll nun die unsinnige Privilegierung, die den Lokalmedien ohnehin kaum etwas genutzt hatte, wegfallen. Inländische und ausländische Medienunternehmen wären damit gleichgestellt. Auch in Deutschland gibt es keine totale Werbefreiheit. Es bestehen regulatorische Vorbehalte gegenüber Alkoholwerbung. Entsprechende Spots dürfen sich nicht an Kinder und Jugendliche richten. Entsprechend sind Spots für Weine erst ab 22 Uhr und solche für höherprozentige Alkoholika erst ab 23 Uhr zugelassen.

Wenn das Parlament dem Vorschlag des Bundesrats zustimmt, wird die Schweiz weiterhin an der 755 Millionen Euro schweren Filmförderung teilnehmen können. Sie dauert von 2010 bis 2013. Provisorisch ist die Schweiz bereits beteiligt. Sie steuert für die Jahre 2010 bis 2013 41 Millionen Franken bei. Eingesetzt werden die Gelder für die Entwicklung, den internationalen Vertrieb und die Vermarktung europäischer Filme sowie für die Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden. NZZ, 27. November 2008, S. 15


Beteiligung der Schweiz am europäischen Luftraum

Mit einem vereinheitlichten europäischen Luftraum (Single European Sky) soll die ineffiziente Flugsicherung entlang nationaler Grenzen durch Lufträume abgelöst werden, die mehrere Länder umfassen können. Einer dieser gemeinsam betriebenen Lufträume liegt über Zentraleuropa und betrifft die Flugsicherungen von sechs Staaten (Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland, Frankreich und die Schweiz). In diesen zentraleuropäischen Luftraum (Fabec) fallen 7 Flugsicherungen mit 14 Kontrollzentren, unter Letzteren auch jene von Zürich und Genf. In diesem Herzstück des europäischen Luftraums liegen mit Ausnahme von London Heathrow fast alle grossen Drehkreuze in Europa (Paris, Frankfurt, Amsterdam). Über 50 Prozent des europäischen Luftverkehrs entfallen auf diesen sogenannten Functional Airspace Block. Der Bundesrat hat sich im luftfahrtpolitischen Bericht für eine Beteiligung der Schweiz ausgesprochen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem gemeinsamen Luftraum setzt einen Staatsvertrag voraus, der dem Parlament voraussichtlich 2010 vorgelegt wird, wie der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Raymond Cron, sagt. Der abtretende Amtsdirektor verspricht sich von diesem Projekt auch die Lösung der Probleme, die bei der Flugsicherung für den süddeutschen Raum durch die schweizerische Skyguide noch immer bestehen.

Nach Angaben von Cron werden sich durch einen vereinheitlichten europäischen Luftraum die Aufgaben für die Flugsicherungen verändern. Die Schweiz könne sich in der Flugsicherung einen Alleingang schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten. Ziel bleibt, dass die schweizerische Flugsicherung im Luftraum Zentraleuropa etwa jene Gebiete bewirtschaften wird, die sie heute schon kontrolliert. Eine Machbarkeitsstudie der beteiligten Staaten kommt zum Ergebnis, dass in einem gemeinsamen Luftraum Flugrouten direkter und kürzer werden, was weniger CO2-Emissionen und Treibstoffkosten zur Folge hat. NZZ, 21. November 2008, S. 15


Keine Liberalisierung der Arbeitsmärkte ohne Verlierer

Was im Agrarsektor unbestritten ist, soll auf dem Arbeitsmarkt keine Gültigkeit haben: Niemand versucht, den Schweizer Bauern vorzugaukeln, dass eine Öffnung der Grenzen für EU-Agrarprodukte ohne Anpassungsschwierigkeiten zu bewältigen sei; für Begleitmassnahmen zur Abfederung der Öffnung ist der Bund sogar bereit, Milliardenbeträge auszugeben. Auf dem Arbeitsmarkt, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Europäischen Union bereits geöffnet worden ist, sollen dagegen die hiesigen Arbeitskräfte nicht zu den Verlierern gehören. So lautet zumindest die offizielle Darstellung der Erfahrungen der Schweiz mit den bilateralen Verträgen. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erwies sich die Personenfreizügigkeit im jüngsten Aufschwung gar als Wachstumsmotor, auf den 1 Prozentpunkt des Wachstums zurückzuführen gewesen sei. Das Seco verweist auch darauf, dass die Zuwanderung vor allem in jene Bereiche des Arbeitsmarkts erfolgte, in denen das Beschäftigungswachstum ausgesprochen stark war.

Arbeitgeberverband und Economiesuisse stimmen dieser Darstellung erwartungsgemäss zu. Als Arbeitgebervertreter profitieren sie direkt von der Öffnung der Arbeitsmärkte. Skeptischer sind die Gewerkschaften. Unverblümt schreibt Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), in einer Stellungnahme, die Arbeitnehmer hätten kein primäres Interesse an der erweiterten Konkurrenz in einem offenen Arbeitsmarkt. Dennoch stellt sich der SGB grundsätzlich hinter die Personenfreizügigkeit. Erstens bestreitet der SGB nicht, dass die „Öffnung“ «handfeste» wirtschaftliche Vorteile bringt. Zweitens sei mit den flankierenden Massnahmen ein Instrument geschaffen worden, das Arbeitnehmende mit niedriger Qualifikation vor «Lohndumping» schützen soll. Allerdings übersieht diese Darstellung die Auswirkungen der Freizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit: diese nahm trotz Boomphase nicht weiter ab.

Dem offiziellen Bild, wonach aus der Personenfreizügigkeit kein Interessenkonflikt für die hiesigen Arbeitskräfte entsteht, widerspricht deshalb der bei der Schweizerischen Nationalbank tätige Ökonom Peter Stalder. Laut Stalder beweist der Umstand, dass die eingewanderten Arbeitskräfte vor allem in Wachstumsbranchen eingestellt wurden, noch lange nicht, dass dies für die bereits ansässigen Arbeitskräfte nicht nachteilig ist. Laut Stalder zeichnete sich der jüngste Konjunkturaufschwung durch einen vergleichsweise geringen Rückgang der Arbeitslosigkeit aus. Wären in den Jahren 2004 bis 2007 nur jene Stellen mit Zuwanderern besetzt worden, für die sich keine bereits ansässigen Erwerbstätigen aus der Schweiz finden liessen, dann wäre die Arbeitslosenquote stärker zurückgegangen, folgert der Ökonom anhand von Simulationsrechnungen. Dank der Freizügigkeit hätten sich im jüngsten Aufschwung zwar Engpässe bei Spezialisten vermeiden lassen; gleichzeitig seien aber viele Arbeitskräfte ins Land gelangt, die für die hiesigen Erwerbstätigen eine Konkurrenz darstellten.

Vor allem die gut ausgebildeten deutschen Zuwanderer haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie erledigten dieselbe Arbeit oft zu einem niedrigeren Lohn als die Schweizer. Und Rosmarie Glauser vom Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärtze verlangt, dass die flankierenden Massnahmen auf den Gesundheitssektor ausgedehnt werden. Das Problem liege weniger bei den Löhnen als bei den Arbeitsbedingungen. Die neu eingestellten ausländischen Ärzte trauten sich weniger, gegen schlechte Bedingungen aufzubegehren.

Ein Problem des Schweizer Arbeitsmarkts – und dadurch lassen sich die fehlenden Auswirkungen der Boomphase auf die Arbeitslosigkeit teilweise erklären – liegt in der Unterqualifikation bereits früher eingewanderter Arbeitskräfte, was sich via Bildungsferne auf fehlende Abschlüsse ihrer Kinder auswirkt. In die heutige Arbeitswelt seien diese kaum oder nur zu sehr schlechten Konditionen integrierbar. Ihre Lage wird durch die Freizügigkeit jedenfalls nicht verbessert. NZZ. 14. November 2008, S. 29


EU-Chemikalienpolitik

Ein Expertenausschuss aus den EU-Mitgliedstaaten hat eine Liste von 15 besonders besorgniserregenden Substanzen veröffentlicht, die möglicherweise einer speziellen Genehmigung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH bedürfen. Dies sei die erste Liste dieser Art, meldete der Informationsdienst ENDS Europe Daily. Sie umfasse unter anderem Weichmacher und das bromierte Flammschutzmittel BHCDD. Seit die Liste im Amtsblatt veröffentlicht wurde, müssen Hersteller auf Anfrage binnen 45 Tagen die Öffentlichkeit informieren, ob die Substanzen in ihren Produkten enthalten sind.

Umweltverbände haben eine Schattenliste von 267 Chemikalien erstellt, die im Verdacht stehen, sich im Körper anzureichern, Krebs zu erregen, das Erbgut zu schädigen oder die Fortpflanzung einzuschränken. Sie fordern, gefährliche Stoffe vollständig zu ersetzen und für mehr Substanzen eine Informationspflicht vorzuschreiben.

Bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind inzwischen rund 40.000 Substanzen vorregistriert. Bis zum 1. Dezember müssen Hersteller und Importeure Chemikalien registrieren lassen, wenn sie in den Genuss einer zeitverzögerten Vollregistrierung kommen wollen. Im EU-Amtsblatt wurde eine Liste mit Stoffen veröffentlicht, die von der REACH-Registrierungspflicht ausgenommen sind, darunter Lactose, CO2 und Neon. ECHA-Liste: www.echa.eu/doc/press/pr_08_34, msc_indentification_svhc_20081 009.pdf .. Schattenliste: www.chemsec.org/list .. liste mit REACH-Ausnahmen: www.eur-lex.eu (Amtsblatt l268/1S), DNR-Informationen, November 2008, S. 10


EU-Umwelt-Gesetzgebung

Gemäss den DNR-Informationen wird heute Umweltpolitik zu 80 % in Brüssel gemacht. DNR-Informationen, November 2008, S. 30


Polen muss Staatshilfe zurückfordern

Das Ringen um Subventionen des polnischen Staats an polnische Schiffswerften ist in zwei von drei Fällen zum bitteren Ende gekommen: Die EU-Kommission hat am Donnerstag nach einem vierjährigen Prüfverfahren befunden, dass die Beihilfen an die Werften in Gdynia und Stettin zu übermässigen Wettbewerbsverzerrungen führen und gegen das EU-Beihilfe-Recht verstossen. Sie müssen deshalb an den Staat zurückgezahlt werden. Zugleich hat «Brüssel» die polnischen Zusagen zur Umsetzung dieses Entscheids akzeptiert: Die Vermögenswerte der beiden Werften werden bis Ende Mai 2009 in Ausschreibungsverfahren an die Meistbietenden veräussert. Die Verkäufe dürfen nicht an Auflagen geknüpft werden; so kann Polen nicht fordern, dass ein Bieter sämtliche Aktiva einer bestimmten Werft übernimmt, zwingend weiterhin Schiffbau betreibt oder automatisch die Mitarbeiter weiterbeschäftigt. Die bisherigen Unternehmen werden hernach liquidiert. Die Verkaufserlöse werden für die Befriedigung der Gläubiger verwendet, einschliesslich der Forderungen des Staates nach Rückzahlung der illegal geleisteten Hilfen. Laut Kommission hat Polen seit 2002 der Werft in Gdynia nominal Beihilfen von 700 Mio. Euro und Produktionsgarantien über 916 Mio. Euro gewährt; in Stettin waren es 1 Mrd. Euro beziehungsweise 697 Mio. Euro. Zurückgefordert werden müssen die seit Mai 2004 (EU-Beitritt) geflossenen Hilfen, der genaue Betrag steht noch nicht fest. Die Käufer der Aktiva übernehmen keine Rückzahlungsverpflichtungen, was einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen soll.

Die Kommission hat Polen wiederholt mehr Zeit zur Vorlage von Umstrukturierungsplänen gewährt. Doch diese haben den EU-Bedingungen nie genügt. Mit den Subventionen sei das Tagesgeschäft statt Investitionen zur Sanierung finanziert worden, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes. Nicht vom Entscheid betroffen ist die dritte, als «Wiege der Gewerkschaft Solidarität» bekannte Werft in Danzig. NZZ, 7. November 2908, S. 23

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