Nach vierjährigen Verhandlungen zieht das Parlament die Notbremse. Es verpflichtet den Bundesrat, die Gespräche für ein Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU per sofort zu stoppen. Der Rat nahm eine Motion des CVP-Präsidenten Darbellay an. Mit 28 gegen 11 Stimmen beauftragte er den Bundesrat, die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich «unverzüglich zu stoppen» Weitere Verhandlungen mit der EU sind so lange untersagt wie die Freihandelsgespräche in der Welthandels- Organisation (WTO) blockiert sind. Die sogenannte Dauha-Welthandelsrunde ist derzeit an einem toten Punkt — eine Wiederaufnahme ist nicht absehbar.
Der Entscheid des Ständerates kommt überraschend, weil die vorberatende Kommission die Motion klar abgelehnt hatte. Im Rat stimmten die FDP sowie einzelne SP-Vertreter für den Freihandel - SVP, CVP, BDP, Grüne und Teile der SP waren dagegen. Der Nationalrat hatte dem Verhandlungs-Stopp bereits 2011 zugestimmt.
Gleichzeitig mit der Motion Darbellay überwies der Ständerat eine weitere Motion seiner Wirtschaftskommission. Diese verlangt, dass der Bundesrat bis im September „mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz“ aufzeigt — „mit dem Ziel einer schrittweisen und kontrollierten Einführung des Agrar- und Lebensmittelfreihandels mit der EU“. NZZ, 8. März 2012, S. 11.
Umweltschädliche Subventionen: Mit EU-Geld schneller voran auf dem Holzweg
Die Umweltorganisationen Friends of the Earth Europe (FoEE) und CEE Bankwatch haben sozial und umweltschädliche Investitionen der EU kritisiert. In einer Karte zeigen sie 33 schädliche Projekte in Mittel- und Osteuropa mit einem Volumen von 16 Milliarden Euro aus dein Kohäsionsfonds. Die Organisationen forderten EU-Parlament und Ministerrat auf, in den Verhandlungen über die künftige Kohäsionspolitik solche kontroverse Projektfinanzierung zu vermeiden. Wenn sie weiter nachteilige und „unsinnige“ Projekte fördere, werde die EU in Osteuropa substanziellen Schaden anrichten. www.bankwatch.org/billions, umwelt aktuell, März 2012, S. 22.