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Kurzinfos Oktober 2016Arzneipreisbindung verletzt EU-Recht
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verstösst laut einem Urteil des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht. Dies freut ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.
Ein Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH) mischt die Karten im europäischen Medikamentenmarkt neu. Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstosse gegen EU-Recht, hielt der EuGH in einem am 19. Oktober 2016 veröffentlichten Urteil fest (Rechtssache C-148/15). Sie stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des grenzüberschreitenden freien Warenverkehrs im Binnenmarkt dar.
Während die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entsetzt reagierte, sprach die direkt betroffene niederländische Versandapotheke DocMorris von einem «guten Tag für die Patienten». DocMorris ist eine Tochter der Schweizer Zur-Rose-Gruppe, die sich mit ihren beiden Marken «Zur Rose» und «DocMorris» als führende Online-Apotheke Europas bezeichnet.
Das Urteil geht zurück auf einen Streit um Parkinson-Medikamente. Die Deutsche Parkinson-Vereinigung, eine Selbsthilfeorganisation für Patienten und Angehörige, hatte mit DocMorris ein Bonussystem ausgehandelt. Ihre Mitglieder können es in Anspruch nehmen, wenn sie bei DocMorris verschreibungspflichtige, nur über Apotheken erhältliche Parkinson-Medikamente kaufen.
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien ist in Deutschland nicht mehr verboten. Doch auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, einer Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft, untersagte das Landesgericht Düsseldorf der Parkinson-Vereinigung, das Bonussystem bei ihren Mitgliedern zu bewerben.
Die Wettbewerbszentrale stellte sich auf den Standpunkt, dass das Bonussystem gegen eine deutsche Regelung verstosse, die einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Medikamente vorsieht. Die Parkinson-Vereinigung zog den Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf weiter, das seinerseits vom EuGH wissen wollte, ob die Preisbindung mit dem freien Warenverkehr vereinbar sei.
Der EuGH verneint dies; vielmehr stellt er eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs fest. Die strittige Regelung wirke sich auf Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten stärker aus, so dass der Zugang zum deutschen Medikamentenmarkt für sie stärker behindert werden könnte als für inländische Apotheken, hielt er fest.
Für ausländische Anbieter sei der Versandhandel ein wichtigeres oder sogar das einzige Mittel des Marktzugangs. Dabei sei der Preiswettbewerb ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor als für traditionelle Apotheken, die etwa auf eine individuelle Beratung vor Ort und die Notfallversorgung setzen könnten.
Zwar erlaubt das EU-Recht eine Beschränkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, wenn dies mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden kann. Die strittige Preisbindung aber ist laut dem Urteil zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet.
So sei unter anderem nicht nachgewiesen worden, dass mit ihr eine bessere geografische Verteilung der Apotheken sichergestellt werden könne. Im Gegenteil gebe es Hinweise darauf, dass mehr Preiswettbewerb Anreize zur Niederlassung in Gegenden schaffen könne, in denen wegen der geringeren Zahl von Anbietern höhere Preise verlangt werden könnten. Auch könnte Preiswettbewerb den Patienten Vorteile in Form tieferer Preise bringen.
Mit diesem Verdikt dürfte die Preisbindung für Anbieter aus anderen EU-Staaten nicht mehr anwendbar sein. Während Konsumentenorganisationen und DocMorris das Urteil begrüssten, klagte die ABDA, es gefährde nationale Gesundheitssysteme.
«Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren», gab ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zu Protokoll. Und fuhr schweres Geschütz auf: Die deutsche Politik müsse den Handlungsspielraum wiederherstellen, forderte er. Eine denkbare Lösung sei ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. NZZ, 20. Oktober 2016, S. 27
Euro-Bindung afrikanischer Währungen Mali, Niger und Kamerun sind Gründungsmitglieder des Euro und seither volle Mitglieder der Euro-Zone. Senegal auch, Tschad, Togo, Kongo-Brazzaville ebenfalls. Fast alle fallen vom Stuhl, wenn sie diese Feststellung hören. Wir schreiben es hier deshalb zum dritten Mal innert 15 Jahren und müssen dies um so dringender tun, als Kanzlerin Merkel diese Länder mit fliehender Bevölkerung besuchte – und nichts zu ahnen scheint.
Die 14 westafrikanischen ehemaligen Kolonien Frankreichs sind seit je an den französischen Franc angebunden und damit 1999 auch voll in den Euro eingetreten. Die Währung dieser Länder kann zu festen Kursen in Euro umgetauscht werden. Dies bringt ihnen seit ebenso langer Zeit Verderben und Elend. Dies treibt deren junge Arbeitslose weg, durch die Wüste ans Mittelmeer - zu Millionen. Die ärmsten afrikanischen Länder, die noch viel strukturschwächer sind als Griechenland und Portugal, ächzen unter der Einheitswährung. Denn die Mechanismen wirken gleich, nur dramatisch heftiger .
Diese 14 Länder können seit 1999 nicht abwerten. Damals schon waren sie wenig konkurrenzfähig, seither hemmte der Festkurs ihre Exporte immer mehr. Man denke Kamerun, deutsche Kolonie bis 1918, steckt seit einer ganzen Generation in der gleichen Währung wie das hochproduktive Deutschland. Spiegelbildlich sind die Importe aber viel zu billig. Zwei Zangengriffe behindern also jede eigene industrielle Entwicklung Westafrikas: Billigimporte und drastisch erschwerte Exporte. Das Sahnehäubchen darauf- die Eliten dieser Länder können ihr Geld zu Höchstkursen in Paris oder Frankfurt deponieren. Das alles ist nicht Neokolonialismus, das ist Kolonialismus alten Stils.
Als Kontrast dazu steigen Asiens arme Länder seit 40 Jahren wirtschaftlich in die Mittelschicht dieser Welt auf. Sie konnten ihre Währungen der Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften anpassen, sie konnten widrige Konjunkturen mit Abwertungen zum Dollar überwinden. So wertete Thailand den Baht seit 1998 um 40% ab, die Philippinen den Peso um 20%. Südkorea wertete bei einer Krise seinen Won gegenüber dem Euro, also gegenüber Senegal oder Kamerun, bis 2009 mal kurz um 60% ab, liess ihn seither wieder auf den alten Kurs steigen. Jetzt ist Südkorea reich, hat seine Exportmärkte halten können. Ausserdem schränkten die asiatischen Länder die Transfers der Währung ins Ausland zu Beginn der Entwicklung stark ein. Deren Oberschichten mussten ihre Gelder zu Hause investieren. Der Kontrast zum Armenhaus der Welt, zu Westafrika, könnte nicht grösser sein. Von dort flieht das Geld, und ihm nach flohen 1,5 Millionen von 20 Millionen Einwohnern aus Côte d'Ivoire, 3 von 14 Millionen aus Mali, Hunderttausende aus Senegal.
Niemand in Europa, vor allem nicht in Frankreich, will diese Wahrheiten sehen. Kanzlerin Merkel auch nicht. Sie hat im Oktober 2016 Niger und Mali besucht, spendete Trost, aber wenig Geld. Ein Marshallplan sei nicht zu haben. Doch es gehe um mehr als die kurzfristige Bekämpfung der Fluchtursachen. ·Die wirksamste Lösung, der Austritt aus dem Euro, wurde nicht erwogen.
Dagegen hängen die Westeuropäer an leeren Worthülsen. In Frankreich und in den leitenden Kreisen der Westafrikaner selbst hört man von „Stabilität“, welche die kompromisslose Anbindung an den Euro beschere. Ist der Verlust ganzer junger Generationen denn Stabilität? Ist die· Deindustrialisierung schön? In Deutschland gingen anlässlich von Merkels Reise die Gebetsmühlen ebenfalls routinemässig los. Entwicklungsforscher Joachim von Braun mahnte „eine neue Beziehung“ mit Westafrika an. Die Leiterin der Deutschen Afrika-Stiftung findet es nötig, „die Entwicklungszusammenarbeit zu überdenken“. Und Merkel bot „Migrationspartnerschaften“ an. Das tönt, als wolle sie die Entleerung Westafrikas bewirtschaften.
Die Unterentwicklung hat ihren Platz gewechselt. Dass nämlich die westafrikanischen Oberschichten ein faustdickes, also rationales Interesse am Zustand haben, dürfte klar sein. Dass aber in Westeuropa das Denken, das Überdenken erst noch einsetzen soll, dass aber das Naheliegendste übersehen wird,. zeugt von schreiender Ärmlichkeit – im Geiste. Wehleidigkeit kommt hinzu. Jedes Mal, wenn der Dollar um ein paar Prozentehen zum Euro fällt, fordern die Franzosen von der Zentralbank sofort Massnahmen, und die deutsche Börse fällt, weil ein paar Exporte leiden könnten. Dass der noble Euro dies den armen Westafrikanern seit einer Generation zumutet, kommt nicht in den Sinn. Oder haben die Franzosen, die deutschen Exporteure ein ebenso insgeheim eingestandenes, faustdickes Interesse an der Belieferung, ja an der Plünderung Afrikas? NZZ am Sonntag, 23. Oktober 2016, S. 37 (Beat Kappeler)
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Griechenland zahlt 10 Millionen aufgrund gefährlicher Abfälle Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland eine Strafe für seinen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen ausgesprochen. Dem Land fehlt es an der Umsetzung eines Abfallwirtschaftsplans sowie an einem Netz von Beseitigungsanlagen.
Die Summe von zehn Millionen Euro steigt um 30.000 Euro pro Tag, wenn Griechenland weiterhin gegen die Abfallrahmenrichtlinie verstößt. Bereits 2009 bei Inkrafttreten dieser Richtlinie sowie der Deponie-Richtlinie sah sich Griechenland aufgrund der schlechten Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle rechtlichen Schritten gegenüber. So musste der EU-Mitgliedstaat seit September 2009 bereits 8.096 Euro pro Tag zahlen.
Zusätzlich drohen dem hochverschuldeten Griechenland weitere Strafen für das Nichteinhalten der Richtlinie über kommunale Abwässer. Die Kommission hat den EuGH aufgefordert, eine Strafe von über 16 Millionen Euro auszusprechen. Umwelt aktuell, Oktober 2016, S. 9. Urteil de EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183108&pageIndex=0&doclang=en&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=745458
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UN Ausschuss wirft EU Rechtsbruch bei der Aarhus Konvention vor Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni 2016 veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor.
Der Ausschuss mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Jänner 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt.
Die sowohl von allen EU-Mitgliedern als auch von der Europäischen Union selbst unterzeichnete Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher jedoch nicht erkennbar.
Bereits 2011 bemängelte das Aarhus Compliance Committee, dass aufgrund von Fehlinterpretationen der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof der Zugang zu Gerichten blockiert würde und somit ein Rechtsbruch bestünde. Seitdem hat sich daran wenig geändert. Dies veranlasst den Ausschuss nun dazu, offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention festzustellen und eine Gesetzesänderung einzufordern.
Eigentlich wollte die EU-Kommission noch dieses Jahr einen Vorschlag präsentieren, wie der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessert werden könnte. Dieser Vorschlag blieb allerdings bis zuletzt aus. Umwelt aktuell, Oktober 2016, S. 25, http://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/compliance/C2008-32/From_Party/ToPartyC32_draft_findings.pdf
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Bundesrat kommt Wirtschaft entgegen: Höhere Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten Der Bundesrat erhöht willentlich die Zuwanderung – und alle sind einverstanden, selbst die SVP. Konkret geht es um die kontingentierte Zuwanderung von gut qualifizierten Arbeitskräften aus Staaten ausserhalb der EU. Der Bundesrat hatte diese Kontingente nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative auf das Jahr 2015 hin von insgesamt 8500 auf 6500 Bewilligungen gesenkt. Trotz Kritik aus Kantonen und Wirtschaft hielt er auch für das laufende Jahr an dieser tieferen Zahl fest; dies zugunsten einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, wie er beide Male argumentierte.
Dieses Jahr hat sich die Lage aber in vielen Kantonen deutlich verschärft, die Kontingente für fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen sind in Kantonen wie Basel-Stadt, Zürich und Genf längst aufgebraucht, und seit Mitte September 2016 ist auch die entsprechende Reserve des Bundes ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat nun entschieden, das Kontingent für das nächste Jahr auf 7500 Bewilligungen zu erhöhen; davon sind 3000 Aufenthalts- und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die je 500 zusätzlichen Bewilligungen gehen in die Bundesreserve; dies erlaube es, flexibler auf unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen in den Kantonen zu reagieren, schreibt der Bundesrat.
Die vom engen Korsett am stärksten betroffenen Wirtschaftskantone begrüssen den Entscheid grundsätzlich. Damit dürften für Unternehmen, Startups, Bildungs- und Forschungsinstitutionen wieder mehr Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung stehen, schreibt die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion. Für die Regierung von Basel-Stadt ist der Entscheid ein «wesentlicher Schritt in die richtige Richtung». Als positiv wertet ihn auch der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet – er nennt ihn aber zugleich «ungenügend». Denn ebenso wie Zürich und Basel hätte sich auch Genf eine Erhöhung auf 8500 Bewilligungen gewünscht. Von daher sei es kein gutes Signal für die Wirtschaft, die auf Spezialisten angewiesen sei, sagt Maudet.
Auch im Bundesrat gab es Stimmen für eine stärkere Erhöhung. Der freisinnige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hatte sich vor zwei Wochen – im Bruch mit dem Kollegialitätsprinzip – gar öffentlich für 8500 Bewilligungen ausgesprochen, unterlag im Bundesrat aber mit seinem Antrag. Unterstützt wurde er dem Vernehmen nach von den beiden SVP-Vertretern Guy Parmelin und Ueli Maurer. Die SVP hatte seit längerem klargemacht, dass sie kein Verständnis für die Senkung der Drittstaatenkontingente hat, Masseneinwanderungsinitiative hin oder her. Hier bestehe ein offensichtliches Bedürfnis der Unternehmen nach Spezialisten, sagt SVP-Generalsekretär Gabriel Lüchinger, die Erhöhung sei daher durchaus konform mit dem Verfassungsartikel. Er bezeichnet den Bundesratsentscheid als «guten Mittelweg»; man werde nächstes Jahr sehen, ob das Kontingent ausreicht.
Während manche glauben, es habe Schneider-Ammanns Vorpreschen gebraucht, um wenigstens eine moderate Erhöhung zu erreichen, meinen andere, er habe seinem Anliegen damit eher geschadet. Sicher ist, dass einige seiner Kollegen sein Vorgehen überhaupt nicht goutiert hatten. Offiziell teilte der Bundesrat mit, er habe mit seinem Entscheid dem Bedarf der Wirtschaft Rechnung getragen, dabei aber auch die Vorgaben des Zuwanderungsartikels berücksichtigt. Als bremsende Kraft gilt vorab die zuständige SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga – in Übereinstimmung übrigens mit ihrer Partei, die Ende September eine Motion mit dem Titel «Fehlende Fachkräfte selber ausbilden statt Kontingente erhöhen» eingereicht hat. Der Entscheid des Bundesrats ändert nichts am gegenwärtigen Engpass. Mehrere Kantone verfügen zwar noch über Bewilligungen. Sowohl Sommaruga wie Schneider-Ammann haben sie aufgefordert, diese weiterzugeben. Zwingen kann man sie dazu freilich nicht. NZZ, 13. Oktober 2016, S. 1.
Kommentar: Es ist richtig, die Aubildung von wohnhaften Personen zu fordern, statt von den Steurzahlern anderer Länder ausgebildete Personen zu „importieren“. Da die SP sonst aber bezüglich der EU immer die Freizügigkeit fordert, bei Drittstaaten aber bremst, ist bei der SP allerdings euronationale Gesinnung zu vermuten.
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Litauen läuft die Jugend davon Für die 29-jährige Frau, nennen wir sie Ausra, ist der Fall klar: Eine Rückkehr nach Litauen ist nicht das, was sie in nächster Zeit anstrebt. Ausgewandert war sie zwar nicht, weil das Teil eines festen Plans gewesen wäre; es hatte sich einfach so ergeben. In Litauen war sie bei einer schwedischen Bank angestellt, die ihr eines Tages eine Vertretung in Stockholm für eine Mitarbeiterin auf Mutterschaftsurlaub anbot. Dort machte Ausra ihre Sache gut, und so wurde ihr später in Schweden ein permanenter Vertrag angeboten.
«Schweden muss es nicht unbedingt sein», sagt Ausra, «auch andere Länder würden mich reizen. Aber Litauen? Schlechte Perspektiven, zu viel Korruption.» Auch an der Parlamentswahl am 9. und 23. Oktober wird sie kaum teilnehmen, obwohl Ausland-Litauer wählen können. Es gebe keine Partei, von der sie sich vertreten fühle. Zwar ist ihr klar, dass sie durch Wahlabstinenz das Feld anderen überlässt, die dann die Stimme nicht unbedingt in ihrem Sinn einlegen. Doch die Motivation zum Engagement ist zu gering.
Für Litauen allerdings wäre es wichtig, dass junge Leute wie Ausra nicht nur ihr Wahlrecht ausüben, sondern mit der Zeit auch wieder nach Litauen zurückkehren. Sie wären mit der erworbenen Berufs- und Lebenserfahrung aus stärker verankerten europäischen Demokratien und etablierten marktwirtschaftlichen Systemen wesentliche Elemente für die Erneuerung und Modernisierung des gesellschaftlichen Lebens im kleinen baltischen Staat. Dieser hat zwar in den 25 Jahren seit dem Zusammenbruch der UdSSR und der Wiedererlangung der Unabhängigkeit politisch und wirtschaftlich übers Ganze gesehen spektakuläre Erfolge erzielt, namentlich gegenüber anderen Ländern aus der Konkursmasse der Sowjetunion wie Weissrussland, der Ukraine oder den zentralasiatischen Republiken.
Doch für die Generation der Zwanzig- bis Dreissigjährigen, die an die Sowjetvergangenheit höchstens noch Kindheitserinnerungen haben, ist nicht der Vergleich zu früher entscheidend bei der Formulierung ihrer Erwartungen an Litauen, sondern der Blick auf die Möglichkeiten, die andere EU-Staaten ihnen heute bieten. Denn aufgrund der Personenfreizügigkeit steht ihnen dieser ganze Raum nun offen. Das Heimatland wird deshalb nicht mehr (wie es die vorhergehende Generation noch tat) an der eigenen Vergangenheit gemessen, wo es bei Betrachten der erreichten Fortschritte mehrheitlich gut abschneiden würde, sondern es steht in Konkurrenz zur westeuropäischen Gegenwart. Im Jahr 2013 waren es denn auch zu fast 60 Prozent junge Leute zwischen 15 und 34, die Litauen verliessen.
Die Politik jedoch befindet sich noch weitgehend in den Händen der mittleren Generation. Die junge Historikerin Monika Kareniauskaite aus Vilnius, auch sie mit extensiver Auslanderfahrung, sagt zwar, dass die Netzwerke heute andere seien als früher. «Was sich aber nicht geändert hat, ist das Denken in Seilschaften.» Hierin zeige sich, dass Litauen auf der Ebene gesellschaftlicher Verhaltensmuster nie einen wirklichen Prozess der Entsowjetisierung durchgemacht habe. Besonders bedenklich findet sie, dass der jüngste Korruptionsskandal von der Liberalen Partei verantwortet werden muss. Diese wäre eigentlich geeignet, junge urbane Wähler wie sie anzusprechen, habe sich letztlich aber doch nicht als aus besserem Holz geschnitzt erwiesen als die Konservativen und die Sozialdemokraten, die dominierenden Kräfte rechts und links der Mitte.
Korruption und Abwanderung sind laut Kestutis Girnius, Professor am Institut für Politikwissenschaften der Universität Vilnius, die dominierenden Themen der laufenden Wahlkampagne. Alle Parteien führten sie im Mund, doch keine von ihnen habe viel mehr zu bieten als allgemeine Schlagwörter, sagt Girnius. Es fehle an einem Wettbewerb der Ideen unter den politischen Subjekten und erst recht an konkreten Lösungsvorschlägen.
Zum Thema Korruption merkt er allerdings an, dass es in Medien und Öffentlichkeit tendenziell überzeichnet werde. Nur wenige Fälle – etwa derjenige des gestrauchelten Chefs der Liberalen – seien von wirklicher Substanz. Oftmals würden kleinere Angelegenheiten aufgeblasen, was vielleicht auch den etwas übereifrigen Strafverfolgern zuzuschreiben sei, die sich einen Namen schaffen möchten.
Als ernsthaftes Problem schätzt Girnius hingegen die Abwanderung ein. Tatsächlich ist die Bevölkerungszahl von 3,7 Millionen Einwohnern im Jahr 1992 auf gegenwärtig 2,9 Millionen zurückgegangen. Im Parlament liegt deshalb sogar ein Vorschlag, ab 2020 die Zahl der Parlamentsabgeordneten von 141 auf 111 zu reduzieren, um der zurückgegangenen Einwohnerzahl Rechnung zu tragen.
«Die Abwanderung drückt eine substanzielle Unzufriedenheit mit den Verhältnissen in Litauen aus», sagt Girnius. Sie reflektiere ausserdem vielleicht auch einen gewissen Mangel an «patriotischem Geist» der Leute, die dem Land den Rücken kehrten. Doch sei es Aufgabe des litauischen Staats, die Rückwanderung zu begünstigen. Gerade in dieser Hinsicht zeigten sich die Institutionen aber wenig flexibel, etwa was die Integration schulpflichtiger Kinder betreffe, die durch ihren Aufenthalt im Ausland nicht auf dem Sprachniveau ihrer Mitschüler seien. Das könne Eltern von einer Rückkehr nach Litauen abhalten.
Kein Defizit an solch «patriotischem Geist» hat Greta Jankaityte. Zwar hat auch sie die Heimat Litauen verlassen; in ihrem Fall, um in Dänemark zu studieren, wie sie in einem Beitrag für das Webportal Pandeia schreibt. Doch nach ihrem Abschluss werde sie zurückkehren, ist sie fest überzeugt. Litauen möge ein kleines Land sein und für ambitiöse Spezialisten vielleicht zu klein. Doch ihre eigenen Erfahrungen deuteten darauf hin, «dass es nach dem Studium in einem kleinen Land einfacher ist, eine erfolgreiche Karriere zu beginnen als im unerbittlichen Konkurrenzkampf einer Megacity». NZZ, 8. Oktober 2016, S. 8
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Wenn die EU untergeht, wird keiner weinen Überschrift eines Artikels in der Zeit, von Wolfgang Streeck, emeritierter Direktor am Max-Planckinstitut für Gesellschaftsforschung in Köln. Auszug aus dem lesenswerten Artikel „Schon Keynes wusste, dass ein Goldstandard nicht mit Demokratie vereinbar ist – und der Euro kommt einem verschärften Goldstandard gleich. Ebenso wenig mit Demokratie vereinbar ist ein zwischenstaatliches Transferregime, wenigstens eins von wirtschaftlich relevanter Größenordnung. Dies gilt für Geber- wie Nehmerländer – für die einen, weil ihre Wähler, zumal wenn sie sich eine Schuldenbremse auferlegt haben, andere Verwendungen für ihre Steuern vorziehen werden, und für die anderen, weil die Auflagen, ohne die es keine Unterstützung geben kann, ihnen als illegitime Eingriffe in ihre Selbstbestimmung erscheinen müssen. Im Ergebnis wird die Öffentlichkeit der Geberländer die zu leistenden Ausgleichszahlungen für zu hoch und die ihnen im Gegenzug eingeräumten Kontrollrechte für zu gering halten, während den Nehmerländern die gebotenen Leistungen zu gering und die geforderten Kontrollen zu weitgehend erscheinen werden.“ http://www.zeit.de/2016/43/europaeische-union-brexit-italien-spaltung/seite-2 27. Oktober 2016
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