Übersicht Kurzinfos Kurzinfos Dezember 2023
Noch eine Schikane der EU: Die Schweiz ist vom Vorwarnmechanismus für Berufsverbote ausgeschlossen Die Wissenschaft und die Medizinaltechnikbranche haben den Machtgebaren der EU-Kommission gegenüber die Schweiz bereits zu spüren bekommen. Bei der Forschung stufte Brüssel die Schweiz zum Drittstaat herab. Seit Ende 2018 weigert sich die Europäische Union auch, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren. Betroffen war bis anhin das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, das etwa einen Viertel der Schweizer Exporte in die EU abdeckt. Ausnahmen macht diese nur, wenn es im Einzelfall in ihrem überwiegenden Interesse liegt.
Nun sind weitere Schikanen hinzugekommen. Das legt der Bundesrat im Bericht zu den Sondierungsgesprächen mit der EU offen, den er im Dezember 2023 veröffentlicht hat. Neben dem Landwirtschaftsabkommen ist auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) betroffen – der innenpolitisch umstrittenste, aber wirtschaftlich bedeutendste Vertrag der Bilateralen. Konkret geht es um den Anhang zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die EU weigert sich, eine Aufdatierung vorzunehmen, die die Schweiz im Gemischten Ausschuss mit Brüssel mehrfach gefordert hat.
Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen stellt sicher, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte möglichst reibungslos funktioniert. Für reglementierte Berufe wie Ärzte, Pflegepersonal oder Architekten gilt grundsätzlich, dass die Schweiz und die EU die Ausbildungen automatisch anerkennen, da die Anforderungen harmonisiert sind.
Berufsverbote im Gesundheitswesen
Die Aufdatierung soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen modernisieren. Vorgesehen ist, dass die Schweiz ein Informationssystem nutzen kann, das die EU aufgebaut hat. Es enthält auch einen Vorwarnmechanismus, damit Behörden über Berufsverbote oder Beschränkungen in der EU im Gesundheitswesen oder der Erziehung informiert sind. Zudem sollen die Anerkennungsverfahren für fünf Berufe, darunter Pfleger, Apotheker und Immobilienmakler, digitalisiert werden.
Von besonderer Bedeutung sei, dass die Schweiz beim Vorwarnmechanismus ausgeschlossen, sagt Daniel Bach, der Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM). Im Gegensatz zu den EU-Staaten erhielten die Schweizer Behörden Informationen nur vereinzelt und nicht automatisch über das EU-Informationssystem. Das mehrsprachige Online-Instrument erleichtere den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Behörden, sagt Bach. Am Ende profitierten die Unternehmen und Bürger von der verbesserten Zusammenarbeit.
Das gilt ebenso für Bürger aus EU-Staaten. Das Beispiel zeigt, dass die Europäische Union bereit ist, auch Nachteile in Kauf zu nehmen. Mit den Schikanen setzt sie die Schweiz unter Druck, damit sie die institutionellen Fragen löst. Dazu zählen die juristische Streitbeilegung und die dynamische Übernahme von EU-Recht in jenen Bereichen, in denen die Schweiz am Binnenmarkt partizipiert.
Kleinere Konzessionen
Die Weigerung der EU, den Anhang des FZA zu aktualisieren, führt zwar zu mehr Bürokratie. Auf die Zuwanderung in die Schweiz hat sich dies jedoch nicht ausgewirkt: Sie dürfte im letzten Jahr einen Rekordwert erreicht haben.
Die Schikanen erfolgten, bevor Bern und Brüssel die Sondierungsgespräche abgeschlossen haben. Der Abschluss sei aber kurz bevorgestanden, als der Gemischte Ausschuss mit der EU zur Personenfreizügigkeit das letzte Mal getagt habe, sagt Bach.
Im Dezember 23 hat der Bundesrat den Entwurf des Mandats für neue Verhandlungen verabschiedet. Zumindest bei zwei für die Schweiz wichtigen Themen zeigt sich die EU nun zu kleineren Konzessionen bereit: bei der Forschungskooperation und der technischen Zusammenarbeit in der Stromversorgung. Eine Zusage, bestehende Binnenmarktabkommen wieder zu aktualisieren, hat die EU jedoch nicht gemacht. NZZ, 30. Dezember 2023
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Jetzt offiziell: Glyphosat bis 2033 Die EU-Kommission beschließt weitere zehn Jahre des Totalherbizids in Europa. Nach der fehlenden Mehrheit bei den EU-Mitgliedstaaten entscheidet die Kommission im Alleingang. Umweltorganisationen äußern scharfe Kritik und bereiten Klage vor.
Nun steht die Entscheidung auch offiziell fest: Am 28. November hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat angenommen. Damit ist die Anwendung des umstrittenen Totalherbizids in der Europäischen Union für weitere zehn Jahre zulässig. Die EU-weite Zulassung des am häufigsten genutzten Pestizids gilt nun bis Ende 2033.
Nachdem es am 16. November im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Wiederzulassung gekommen war, hatte die EU-Kommission diesen Schritt bereits angekündigt. Mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnung wird die Entscheidung nun umgesetzt. Laut Q&A der Kommission war sie dazu verpflichtet, die Entscheidung vor dem Auslaufen der derzeitigen Genehmigung zu treffen, die bis zum 15. Dezember 2023 gilt. Bei der Begründung zur Wiederzulassung stützt sich die Brüsseler Behörde weitgehend auf die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte jedoch keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu den Risiken von Glyphosat für die biologische Vielfalt getroffen.
Sowohl das Ergebnis des Berufungsausschusses als auch die Ankündigung der Kommission hatte bei Umweltorganisationen bereits für scharfe Kritik gesorgt. Entsprechend kommentierte Sophia Guttenberger, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut München, die Annahme der Verordnung nun als „absolut unverantwortlich“. Das Artensterben zeige, dass wir „keine Zeit für ein ‚Weiter so‘“ hätten, so Guttenberger auf dem Kurnachrichtendienst X (vormals Twitter). Nach der Ablehnung der Pestizid-Verordnung (SUR) sei die Wiederzulassung von Glyphosat „ein weiterer Rückschritt bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deals“, ergänzte Marta Messa, die Generalsekretärin von Slow Food.
Deutsche Umweltorganisationen drängen nun darauf, die Einschränkungen des Totalherbizids auf nationaler Ebene voranzutreiben. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Auf europäischer Ebene wollen Umweltorganisationen die Entscheidung juristisch anfechten. Sie haben den „Great Glyphosate Court Case“ gestartet und bereiten eine Klage gegen die Wiederzulassung der Herbizids vor [bp]. EU-News | 04. Dezember 2023
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Das Nummernschild im Gesicht kommt Die KI-Verordnung der EU wird automatische Gesichtserkennung europaweit etablieren. Das ist schlecht für die Demokratie.
Automatische Gesichtserkennung ist im Prinzip so, als würden wir alle ein gut erkennbares Nummernschild im Gesicht tragen. Ob wir einkaufen, in einen Zug steigen oder auf eine Demonstration gehen – ist die biometrische Technik einmal ausgerollt, sind wir überall über unsere Körperdaten erkennbar und mit Klarnamen unterwegs. Dieser düsteren Dystopie einer Zukunft ohne jegliche Anonymität im öffentlichen Raum sind wir mit der Einigung bei der europäischen KI-Verordnung einen gewaltigen Schritt näher gekommen.
Auch wenn noch schlimmere Forderungen abgewehrt wurden, gibt es nichts zu feiern: Das neue Regulierungswerk erlaubt es Staaten prinzipiell, zur Abwehr eines Terroranschlages oder in bestimmten Fällen zur Suche von vermissten Menschen und Tatverdächtigen Überwachungsvideos in Echtzeit mit Gesichtsdatenbanken abzugleichen. In Echtzeit können mit dieser Technik alle Menschen gesucht, gescannt und identifiziert werden, von denen der Staat die Aufnahme von einer Überwachungskamera und ein hinterlegtes biometrisches Foto hat.
Die Gesichtsdatenbanken sind bereits da
Die biometrischen Gesichtsdatenbanken haben die meisten europäischen Staaten im Rahmen von Reisepass- oder Einreisegesetzen bereits seit Jahren angelegt und aufgefüllt. Die Bilder sind vorhanden und ihre automatisierte Nutzung haben in Deutschland vergangene Bundesregierungen immer weiter vorangetrieben. Von hier aus ist die Nutzung für die Gesichtserkennung auch ausserhalb von Flughäfen und Passkontrollen nur noch ein kleiner Schritt.
Manche Kritiker der KI-Verordnung sagen, dass die Echtzeit-Überwachung ja strenge Kriterien habe. Doch das ist Augenwischerei: Das Gesetzeswerk erlaubt auch eine Hinterher-Gesichtserkennung mit deutlich weniger Einschränkungen – nämlich für die Suche nach Tatverdächtigen von „schweren Straftaten“ nach Richterbeschluss. Die Liste dieser Straftaten ist lang und wie wenig ein Richtervorbehalt wert ist, weiss jeder Bürgerrechtler. Und was „Hinterher“ im Vergleich zu „Echtzeit“ eigentlich bedeutet, ist auch nicht klar. Die Grenzen werden verschwimmen. Erfahrungen mit anderen Überwachungstechniken wie der Vorratsdatenspeicherung zeigen, dass am Anfang immer von Terror und schweren Straftaten die Rede war, am Ende die Überwachung aber auch für den kleinen Gras-Dealer und sogar dessen Kund:innen eingesetzt wird.
Die KI-Verordnung ist das Einfallstor
Klar ist auf jeden Fall, dass die KI-Verordnung das grosse Einfallstor ist, um die automatisierte Gesichtserkennung flächendeckend zu etablieren. Es gibt nun eine europaweite Rechtsgrundlage, um diese Technologie überall einzusetzen. Denn das Gesetz erlaubt das ja jetzt für bestimmte Fälle. Polizeien und Geheimdienste werden die gesetzlichen Möglichkeiten wie immer bis an den Rand der Unkenntlichkeit dehnen und per Salamitaktik versuchen, den Einsatz weiter zu normalisieren, während sie bei jeder Gelegenheit nach noch mehr „intelligenter Technik“ schreien.
Es droht eine Zukunft, in der niemand
mehr im Park sitzen oder sich durch die Stadt bewegen kann – ohne Gefahr zu laufen, dass Gesichtsbiometrie oder andere biometrische Daten permanent gerastert und abgeglichen werden. Das Gefühl, dass wir permanent beobachtet werden, wirkt sich auch auf andere sensible Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit aus. Die Technik wird Menschen Angst machen, gegen Regierungen zu protestieren, wenn klar ist, dass es theoretisch technisch möglich ist, per Knopfdruck Teilnehmer:innen-Listen solcher Proteste zu erstellen.
Das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum ist ein herber Schlag für Europas angeknackste Demokratien, die zudem von autoritären und rechtsradikalen Parteien massiv unter Druck stehen. Letztere werden sich freuen, diese neuen Befugnisse gegen alles einzusetzen, was nicht bei drei den rechten Arm oder ähnliches hebt. Markus Reuter / 27.12.2023 https://www.infosperber.ch/politik/europa/das-nummernschild-im-gesicht-kommt/ (psi. Dieser Kommentar bei Infosperber wurde von netzpolitik.org produziert. Infosperber publiziert ihn im Rahmen der Creative Commons-Lizenz BY-NC-SA 4.0 von netzpolitik.org.)
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Verhandlungen Schweiz-EU: Diese fünf Probleme will Brüssel lösen Wie jüngst der Bundesrat hat nun auch die EU-Kommission einen Entwurf zum Verhandlungsmandat zu einem bilateralen Vertrag in die Konsultation geschickt. Der Vergleich der beiden Mandatsentwürfe zeigt viele Übereinstimmungen. Doch es kann noch einige Stolpersteine geben.
«Man hat sich über nichts geeinigt, bis man sich über alles geeinigt hat.» Diese Standardformel von Diplomaten zu Verhandlungen gilt auch für die kommenden Diskussionen zwischen der Schweiz und der EU. Die Formel erlaubt es den Parteien, schrittweise Punkte der vorläufigen Übereinstimmung zu finden und sich gleichzeitig vorzubehalten, am Ende bei der Beurteilung des Gesamtpakets nochmals darauf zurückzukommen.
Die Verhandlungsdelegationen des Bundesrats und der EU-Kommission haben sich nach zähen Gesprächen über 18 Monate Ende Oktober immerhin auf ein 13-seitiges Papier geeinigt. Dieses dokumentiert ein gemeinsames Verständnis der Eckwerte oder «Landezonen» künftiger formeller Verhandlungen. Vergangenen Freitag schickte der Bundesrat einen Entwurf für das Mandat über kommende offizielle Verhandlungen in die innerschweizerische Konsultation. Der Mandatsentwurf liegt inhaltlich sehr nahe beim Papier mit den Eckwerten.
Am Mittwoch hat die EU-Kommission nachgezogen und ihrerseits einen Mandatsentwurf beschlossen und in die Konsultation geschickt. Die EU-Kommission muss sich ihr Verhandlungsmandat von den Mitgliedländern holen; diese bilden den Ministerrat.
Es geht in den kommenden Verhandlungen um einen neuen Rechtsrahmen für fünf bestehende Abkommen (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Produktezertifizierungen) und für drei geplante Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit). Angereichert ist die Sache mit den Themen Schweizer Teilnahme an EU-Programmen und Schweizer Zahlungen für ärmere EU-Regionen.
Langjährige Ärgernisse
Die EU-Kommission erinnert in ihrem Mandatsentwurf daran, warum die bilaterale Beziehung aus Brüsseler Sicht eine Renovation braucht. Die EU-Kommission spricht von «mehreren langjährigen strukturellen Problemen in den bestehenden Abkommen in Verbindung mit dem EU-Binnenmarkt». Konkret ortet sie fünf solcher bilateraler Probleme: die Absenz einer einheitlichen Interpretation und Anwendung von EU-Recht in den Bereichen des Binnenmarkts mit Schweizer Teilnahme; die Absenz einer Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen in den betroffenen Binnenmarktbereichen; die Absenz eines effektiven Streitschlichtungsmechanismus mit dem Europäischen Gerichtshof als massgebende Instanz zur Auslegung von EU-Recht; die Absenz von gleich langen Spiessen für EU-Firmen und Schweizer Firmen vor allem in Bezug auf Staatsbeihilfen; und die Absenz eines «regelmässigen und fairen» Beitrags der Schweiz für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren EU-Staaten (Kohäsionszahlungen).
Die kommenden Verhandlungen sollen Lösungen zu all diesen Fragen bringen – nebst manch anderem. Darauf haben sich Brüssel und Bern in den Sondierungsgesprächen geeinigt. Auch der Mandatsentwurf der EU-Kommission beruht stark auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche. Darin sind die zentralen Anliegen der EU zur Lösung der fünf genannten Punkte gespiegelt.
Der Mandatsentwurf nimmt auch das EU-Anliegen einer «Verbindung» zwischen den einzelnen Abkommen auf, die mit dem angestrebten Vertragswerk abgedeckt sein sollen. Konkret heisst dies zum Beispiel: Übernimmt die Schweiz gewisse neue EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht, kann die EU verhältnismässige Gegenmassnahmen ergreifen, die auch ein anderes relevantes Marktzugangsabkommen betreffen können (zum Beispiel das Stromabkommen).
Eingeschränkte Nadelstiche
Nicht mehr zulässig wäre aber eine EU-Sanktion gegen die Schweiz durch die Verweigerung des vollen Zugangs zum EU-Forschungsprogramm «Horizon», da dies nicht ein Marktzugangsabkommen betrifft. Der EU-Mandatsentwurf hält auch fest, dass an der Guillotineklausel zum Vertragspaket der Bilateralen I von 2002 festzuhalten sei (wird eines der Abkommen gekündet, fällt das ganze Paket weg).
Gespiegelt sind im Mandatsentwurf der EU-Kommission auch die Zückerchen für die Schweiz: zum Beispiel die Möglichkeit gewisser Ausnahmen für die Schweiz von den EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit, der Zugang der Schweiz zu diversen EU-Programmen; und die Ausnahme für die Schweiz von der Pflicht zur Übernahme allfälliger künftiger EU-Rechtsänderungen, welche den Schutz von entsandten Arbeitern in Sachen Lohn und Spesenentschädigungen schwächen.
Ein Beispiel für einen «entsandten» Arbeiter: Eine Firma aus Polen schickt einen Angestellten für drei Monate auf eine Baustelle in Deutschland oder der Schweiz. Laut den massgebenden EU-Entsenderegeln gilt das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Dieses wendet auch die Schweiz an. Bei den Spesenentschädigungen gelten gemäss EU-Regeln allerdings die Standards des Herkunftslandes und nicht die des Gastlandes. Das war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den EU-Mitgliedländern zur massgebenden EU-Richtlinie.
Die Schweiz hat in diesem Punkt in den Sondierungsgesprächen keine Ausnahme bekommen. Im Gesamtkontext ist dies ein Randthema, doch Schweizer Gewerkschaften zelebrieren ihre Kritik über die Absenz einer solchen Ausnahme. Der Mandatsentwurf der EU-Kommission sagt zum Thema entsandte Arbeiter, dass die Schweiz über die schon gewährten Ausnahmen hinaus keine zusätzlichen Ausnahmen erhalten solle. Der Bundesrat hält in seinem Mandatsentwurf fest, dass eine Lösung in der Spesenfrage anzustreben sei.
Doch insgesamt lassen sich aus der Gegenüberstellung der beiden Mandatsentwürfe direkt kaum grobe Widersprüche ableiten – was logisch ist, wenn beide Mandatsentwürfe stark auf den gemeinsam erarbeiteten Eckpunkten beruhen. Beide Seiten bezeichnen das Ergebnis der Sondierungsgespräche als «ausgewogen». Kommt nun eine Seite mit zusätzlichen Wünschen, dürfte dies die andere Seite als Einladung verstehen, ebenfalls zusätzliche Wünsche zu deponieren. Zum Beispiel: Will die Schweiz ein Entgegenkommen in der Spesenfrage, meldet die EU vielleicht den Anspruch an, dass das bestehende Freihandelsabkommen von 1972 zu «modernisieren» sei – was in der Schweiz Widerstände auslösen würde, wie die Diskussion um den gescheiterten Rahmenvertrag gezeigt hat.
Der Joker
Trotz der substanziellen Annäherung in den Sondierungsgesprächen wollen beide Seiten nicht sagen, ob mit der Einigung in den Sondierungsgesprächen eher 30, 60 oder 90 Prozent des gesamten Weges zurückgelegt sind. Die Übersetzung von Grundsätzen in einen konkreten Gesetzes- oder Vertragstext kann in den «Details» noch manche Stolpersteine enthalten. Zum Beispiel: Innert welcher Frist muss die Schweiz künftige Änderungen des relevanten EU-Rechts nachvollziehen? Oder: Wie stellt die Schweiz die Überwachung der Einhaltung der massgebenden EU-Beihilferegeln im Inland sicher? Oder: Wie hoch sollen die jährlichen Kohäsionszahlungen der Schweiz für ärmere EU-Regionen sein?
Zu den künftigen Schweizer Zahlungen enthalten weder die Eckwerte aus den Sondierungsgesprächen noch die Mandatsentwürfe konkrete Zahlen. Das Feld ist offen. Die Festlegung des Betrags dürfte eine Art Joker sein. Dieser kann unter Umständen am Ende helfen, ein für beide Seiten akzeptables Gesamtpaket zu schnüren. NZZ, 21. Dezember 2023, S. 21
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Rechtsexpertin rät der Schweiz, «absurdes EU-Gesetz» einfach zu ignorieren Christa Tobler, Professorin für EU-Recht, macht den Gewerkschaften einen erstaunlichen Vorschlag. Nachdem der Bundesrat am Freitag das neue EU-Mandat verabschiedet hat, erhält er Lob von Christa Tobler, Professorin für EU-Recht. Es sei erstaunlich, welche Ausnahmen die Schweiz der EU habe abringen können, sagt Tobler. Insbesondere bei der umstrittenen Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), welche die Schweiz übernehmen soll, sei die «EU bereit, wichtige Zugeständnisse zu machen».
Die UBRL erweitert das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in anderen EU-Ländern. Wenn die Schweiz diese Regeln übernimmt, hätten EU-Bürger auch hierzulande mehr Aufenthaltsrechte.
Kritiker, allen voran die SVP, befürchten, dass bei der Übernahme der Richtlinie Menschen zum Beispiel aus Deutschland oder Polen die hiesigen Sozialwerke, insbesondere die Sozialhilfe, unterwandern würden. Zudem könnte die Schweiz kriminelle EU-Bürger nicht mehr ausschaffen, befürchten Gegner.
Nach der Einschätzung von Tobler kommt die EU der Schweiz nun aber genau in diesen Punkten entgegen. Erstaunlich sei dabei, dass die Schweiz gemäss dem als Verhandlungsbasis vereinbarten «Common Understanding» ihre bisherige Ausschaffungspraxis beibehalten könnte und kriminelle EU-Bürger grundsätzlich in gleichem Masse wie heute aus der Schweiz wegweisen dürfte.
Nichterwerbstätige: Kein Anrecht auf Daueraufenthalt
Eine entscheidende Ausnahme gesteht die EU laut Tobler der Schweiz zudem bei nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu, die in die Schweiz wollen. Gemeint sind damit vor allem Rentnerinnen und Rentner. Sie dürfen auch künftig nur dann in der Schweiz leben, wenn sie nachweisen, dass sie selber für ihren Unterhalt aufkommen können.
Und vor allem: Nichterwerbstätige sollen auch nach einer Übernahme der UBRL in der Schweiz kein Anrecht auf Daueraufenthalt haben - auch nach fünf Jahren nicht. Dieses Zugeständnis sei erstaunlich, weil es «ausdrücklich von den EU-Regelungen in der UBRL zur Freizügigkeit abweicht», sagt Tobler.Dank diesem Entgegenkommen der EU dürfte die Unterwanderung der Sozialwerke durch Menschen aus der EU zumindest gebremst werden.
Allerdings räumen sowohl die Bundesbeamten wie auch Tobler ein, dass unter Umständen trotzdem mehr eingewanderte EU-Bürger Sozialhilfe beziehen könnten. Denn Erwerbstätige, die fünf Jahre hier gelebt und gearbeitet haben, bekommen - anders als etwa die Rentner - künftig ein Daueraufenthaltsrecht und damit ein den Schweizern gleichgestelltes Recht auf Sozialhilfe.
In einem zentralen Punkt bleibt die EU stur
Zu wie vielen zusätzlichen Sozialfällen dies führt, ist umstritten. Weder die Bundesbehörden noch Tobler wollten eine Schätzung abgeben. Beim Bund glaubt man aber, dass die wirtschaftlichen Vorteile neuer Abkommen viel grösser seien als die durch Sozialhilfefälle von EU-Bürgern verursachten Kosten.
In einem zentralen und hoch umstrittenen Punkt blieb die EU hingegen stur: Sie verlangt von der Schweiz, dass sie die sogenannte Spesenregelung übernimmt. Sie ist ein Bestandteil des Entsenderechts der EU und damit Teil des EU-Binnenmarktrechts.
Der Lohnschutz soll sicherstellen, dass wenn zum Beispiel ein Sanitärinstallateur aus Polen in Deutschland ein Badezimmer baut, er gleich viel Lohn bekommt wie deutsche Sanitärmonteure. Damit soll verhindert werden, dass polnische Firmen deutsche Unternehmen in Deutschland diskriminieren, sprich: Dumping betreiben.
Doch ausgerechnet bei den Spesen erhält die EU ihr Diskriminierungsverbot nicht aufrecht: Gemäss EU-Recht muss die polnische Firma ihrem Mitarbeiter in Deutschland zwar deutsche Löhne, aber bloss polnische, sprich tiefere Spesen zahlen. Genau das erlaubt Firmen in ärmeren EU-Ländern wie Polen, in reicheren Ländern günstigere Aufträge anzubieten respektive Dumping zu betreiben.
«Ein Systemfehler im Entsenderecht»
Dieses EU-Spesengesetz könnte zum Stolperstein werden bei den nun beginnenden Verhandlungen mit der EU. Denn die Schweizer Gewerkschaften wollen die Spesenregel um keinen Preis übernehmen. Einen erstaunlichen Ansatz hat EU-Expertin Tobler. Sie sagt, die Spesenregelung der EU sei tatsächlich «absurd, ein Systemfehler im Entsenderecht». Die EU habe sie als politisches Zugeständnis an die ärmeren Oststaaten gemacht, um dafür neues EU-Recht mit einem sonst höheren Schutzniveau durchzubekommen.
Tobler gibt der Schweiz und den Gewerkschaften einen Rat: Der Bund solle zuerst versuchen, auch bei den Spesen eine Ausnahme auszuhandeln. «Gelingt das nicht, so könnte die Schweiz die Klausel übernehmen und dann einfach nicht anwenden, gleich wie das gewisse EU-Staaten auch machen», sagt sie. Komme es im schlimmsten Fall zu einer Klage, könnte man vor den Richtern argumentieren, dass die «Spesenklausel dem Rechtsgleichheitsgebot widerspricht und deshalb nicht gültig» sei. Das wäre laut Tobler «ein überzeugendes rechtliches Argument».
In Bezug auf die ebenfalls umstrittene Gerichtsbarkeit hat die Schweiz laut Tobler gewisse Klärungen gegenüber den gescheiterten Verhandlungen zum Rahmenvertrag erreicht. Das Prinzip sei zwar dasselbe. Neu sei aber, dass «das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof für Erklärungen zu EU-rechtlichen Begriffen nur anrufen muss», wenn dies für den Streitfall «relevant und notwendig» sei. Der Bund, 17. Dezember 2023
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