Subventionen für Atomkraft Zwei neue Reaktoren des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn dürfen gebaut werden. Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen Margrethe Vestager hat im März 17 die staatlichen Beihilfezahlungen genehmigt. ,,Ungarn hat beschlossen, in den Bau des Kernkraftwerks Paks II zu investieren, wozu das Land nach den EU-Verträgen berechtigt ist", stellte sie fest. Das russische Staatsunternehmen Rosatom soll mit dem Bau der Reaktoren beauftragt worden sein. Bereits im Jahr 2014 hatten Russland und Ungarn ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Insgesamt betragen die Baukosten etwa 12,5 Milliarden Euro. Rund 10 Milliarden Euro soll Ungarn von Russland als Kredit erhalten. Das Atomkraftwerk befindet sich rund 100 Kilometer südlich der Hauptstadt Budapest. Die ungarischen Behörden haben zwar die Laufzeit des seit den 1980 er-Jahren betriebenen AKW Paks bis 2030 verlängert. Die vier alten Reaktoren sollen jedoch durch die zwei neuen ersetzt werden. Diese könnten frühestens 2023 ans Netz gehen.
Umweltschutzorganisationen kritisierten die Entscheidung der Kommission scharf. Für Roland Jöbstel vom Europäischen Umweltbüro unterminiere die EU mit der Bewilligung der Gelder ihre Glaubwürdigkeit als Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz.
Nach Informationen des Nachrichtenportals EurActiv nannte Sylvia Kotting-Uhl, Atomexpertin der Grünen im Deutschen Bundestag, den Schritt einen ,,Kniefall der EU-Kommission vor der Atomlobby". Österreich will Klage gegen die ungarischen Staatshilfen beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Es befürchtet, dass sich der subventionierte Atomstrom nachteilig auf die erneuerbaren Energien auswirke. Umwelt aktuell, April 2017, S. 15
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Verzicht auf volle Teilnahme an Erasmus Auf Antrag von Bildungsminister Johann Schneider-Ammann hat der Bundesrat am 26. April 2017 entschieden, vorerst (bis 2020) auf eine Vollassoziierung beim EU-Programm „Erasmus+“ zu verzichten, wie mehrere Quellen bestätigen. Bereits im Februar 17 hatte die Luzerner Zeitung berichtet, dass die Schweiz auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen verzichte, die die EU nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 abgebrochen hatte. Tatsächlich könnte eine Vollmitgliedschaft die Schweiz teuer zu stehen kommen. Seitens der EU lagen Forderungen von 684 Millionen Franken auf dem Tisch. Das Parlament hatte 2013 indes bloss einen Betrag von 185 Millionen Franken gutgeheissen. Zusätzliche 130 Millionen hatte es für die nationale Umsetzung und Begleitmassnahmen gesprochen. NZZ, 27. April 2017
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Kommission präsentiert die europäische Säule sozialer Rechte Am 26. April 2017 präsentierte die EU-Kommission Ideen für eine «soziale Säule» der EU und der Währungsunion. Die Bürger sollen von der EU nicht nur den kalten Wettbewerbswind des Binnenmarkts spüren, sondern auch warme Westen erhalten. Brüssel hofft, damit in diesen euroskeptischen Zeiten ihre Herzen zurückzugewinnen.
Es ist nicht der erste Anlauf der EU in dieser Richtung. Und er dürfte ähnlich wirkungslos bleiben wie die bisherigen Versuche. Denn die EU hat in der Sozialpolitik nur begrenzte Kompetenzen. Finanziert werden die «warmen Westen» grösstenteils aus nationalen Mitteln, weshalb auch die Entscheidungen auf die nationale Ebene gehören. Zudem sind die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen und Präferenzen enorm. Für osteuropäische Staaten sind gemässigte Sozialstandards ein Wettbewerbsvorteil auf ihrer Aufholjagd. Frankreich und andere Südeuropäer hingegen wollen mit einer ehrgeizigeren EU-Sozialpolitik nicht zuletzt unliebsame Konkurrenz durch «polnische Klempner» bändigen. Deutschland wiederum betreibt zwar viel Sozialpolitik, will dies aber autonom tun.
Deshalb wird sich die «soziale Säule», soweit bisher bekannt, weitgehend auf allgemeine Grundprinzipien konzentrieren, darunter der Ruf nach nationalen Mindestlöhnen. Ergänzt wird dies durch einen Gesetzesvorschlag zur Elternzeit. Befürworter einer EU-Sozialpolitik wird Juncker damit enttäuschen, weil er nicht «liefert». Gegner reizt er mit dem Ruf nach mehr Europa in einem Bereich mit begrenzten Kompetenzen, obwohl er sich doch auf Kernbereiche beschränken wollte. NZZ, 25. April 2017, S. 34; http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1007_de.htm
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Eine radioaktives Isotop „Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein wenig wie ein Atom eines radioaktiven Iso-tops: Die meiste Zeit ist es stabil, bis es zerfällt. Und es ist schwierig, den genauen Zeitpunkt des Zerfalls vorherzusehen. Der Zerfall mag sehr bald, irgendwann oder auch niemals gesche-hen. Anders als bei einem radioaktiven Teilchen kann man bei der Währungsunion aber die Ursachen der Instabilität erforschen. Sie liegen in der Unterschiedlichkeit der EWU-Mitglieder. Die Mitglieder haben ihre eigenen historisch gewachsenen wirtschaftlichen, gesell-schaftlichen und kulturellen Strukturen. Auch die Einstellungen zu Inflation, Staatsverschul-dung und zum Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Dirigismus und marktwirtschaftli-chem Laissez-faire sind länderspezifisch. Die Entwicklung der Löhne und Preise erfolgt deshalb nach den landeseigenen Gesetzmässigkeiten. In der Folge driftet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer auseinander.
Wechselkursanpassungen, die solche Entwicklungen ausgleichen könnten, gibt es in der EWU nicht“. Beitrag von Kai A. Konrad, Direktor am Max-Planck-Institut für Stuerrecht und öffentliche Finanzen in der NZZ, 18. April 2017 (https://www.nzz.ch/meinung/europaeischen-waehrungsunion-die-kosten-werden-untragbar-ld.1085631)
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Brexit: Gibraltar wird zum Zankapfel Noch vor Beginn der Brexit-Verhandlungen entwickelt sich der Umgang mit Gibraltar zum Zankapfel zwischen der Europäischen Union (EU) und Grossbritannien. Der Regierungschef der britischen Exklave auf der iberischen Halbinsel, Fabian Picardo, warf dem EU-Ratspräsidenten Donald Tusk am Montag vor, Spanien überzogene Mitspracherechte einzuräumen.
«Wir werden kein Opfer des Brexit werden, weil wir nicht die Schuldigen für den Brexit sind», sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. «Wir haben für den Verbleib in der EU gestimmt.» Gibraltar dürfe nicht zum Sündenbock werden, indem man Spanien gestatte, sich wie ein Rüpel aufzuführen. Hinter den Äusserungen Picardos steckt die Furcht, Spanien könne die wirtschaftlichen Beziehungen der Halbinsel zur EU abwürgen.
Der britische Aussenminister Boris Johnson betonte am Montag in Luxemburg, die Souveränität Gibraltars stehe ausserfrage und dabei werde es auch keine Änderungen geben. Bereits am Sonntag hatte Premierministerin Theresa May mit Blick auf die Exklave betont, Grossbritannien stehe zu seinen Verpflichtungen.
Spanien hatte die Felsen-Halbinsel zwar 1713 an Grossbritannien abgetreten, beansprucht sie aber weiter für sich. Am Freitag hatte die EU Spanien ein Veto-Recht angeboten bei den Verhandlungen über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Gibraltar und den 27 EU-Staaten. Der ehemalige spanische Diktator Francisco Franco hatte die Grenze zu Gibraltar 1969 abriegeln lassen. Erst 1985 kam es wieder zu einem normalen Grenzverkehr. Handelszeitung, 3. April 2017. Die Geschichte zeigt, das die EU nicht ein Friedensprojekt ist, sondern ein Instrument der Machtpolitik der Regierungen mancher Mitgliedstaaten. Die Mehrheit der Gibraltarer hat in mehreren Abstimmungen klar gemacht, dass sie nicht zu Spanien wollen. Angesichts der Selbstbestimmungsrechte, die sie als Überseeterritorium im Vereinigten Königreich haben, nicht erstaunlich.
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Made in Italy Public Eye (Erklärung von Bern) publizierte im April 2017 eine Nummer zum Thema „Das steckt in Ihren Schuhen“. Unter anderem wird die unerfreuliche Reaktion der EU-Kommission auf einen kritischen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in der Schuhproduktion beschrieben. Die Reaktion erfolgte auf Druck von Leder- und Schuhlobbyisten (Dierstrasse 12, Postfach, 8021 Zürich, www.publiceye.ch/schuhe).
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Bilaterales Tauwetter Nachdem Brüssel im Gefolge der „Masseneinwanderungsinitiative“ in fast allen Bereichen bilaterale Verhandlungen stocken liess, um gehörig Druck auf die Schweiz auszuüben, nehmen Bern und Brüssel die Gespräche über alle hängigen Dossiers im April 17 wieder auf. Parallel verhandeln sie über ein institutionelles Abkommen. Ziel ist Einvernehmen über alle offenen Fragen bis Ende Jahr 17.
«Wir haben heute vereinbart, die technischen Gespräche in sämtlichen Bereichen wiederaufzunehmen»: Mit diesem Satz hat die Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard am Donnerstag vor den Medien in Brüssel das wohl wichtigste Ergebnis ihres Treffens mit dem EU-Kommissions-Präsidenten Jean-Claude Juncker zusammengefasst. Auch dieser bestätigte, dass «alle sogenannt blockierten Elemente» deblockiert worden seien.
Parallel dazu wollen die beiden Partner die Gespräche über ein institutionelles Rahmenabkommen fortsetzen. Es gebe noch offene Fragen, doch wolle man die Verhandlungen bis Ende Jahr abschliessen, meinte Juncker. Die Schweiz hatte zuletzt wiederholt geklagt, dass die EU trotz der im Dezember beschlossenen EU-konformen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das Vorankommen in einer Reihe von bilateralen Dossiers weiter blockiere. Manche Themen, darunter die Teilnahme der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon 2020, hat die EU rasch deblockiert, in anderen Fragen klemmte es aber weiter. Was genau warum feststeckte, blieb stets schwammig. Besonderes Kopfweh bereitete der Schweiz eine ausstehende Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse. Dabei geht es um die für Exporteure sehr wichtige gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte. Nun ist die EU bereit, über alle hängigen Dossiers wieder zu reden.
Das institutionelle Abkommen wiederum ist für die EU seit Jahren Voraussetzung für den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen etwa im Strombereich. Umstritten sind laut Leuthard vor allem noch Fragen zur Streitschlichtung und zu staatlichen Beihilfen. Sie sei aber zuversichtlicher als auch schon. Aussenminister Didier Burkhalter hatte bereits am Mittwoch bei einem separaten Besuch in Brüssel gesagt, es habe bei kürzlichen informellen Treffen Anzeichen gegeben, dass sich die EU bei den für die Schweiz bisher nicht akzeptablen Punkten etwas bewegen könnte.
Das geplante Abkommen gäbe dem EU-Gerichtshof eine wichtige Rolle bei der Streitschlichtung. Umstritten ist bis jetzt, was geschieht, wenn anschliessend keine Lösung zur Umsetzung eines Urteils gefunden wird. Aus Schweizer Sicht sollen die dann möglichen Gegenmassnahmen maximal bis zur vollen oder teilweisen Suspendierung des betroffenen Abkommens gehen können. Zudem soll die Angemessenheit solcher Massnahmen von einem Schiedsgericht überprüft werden können. In diesen Punkten scheint sich die EU Zugeständnisse vorstellen zu können, was laut Burkhalter aber noch bestätigt werden muss.
Zum Gesamtbild zählt die Frage, ob die Schweiz erneut einen Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten leisten wird. Man habe immer gesagt, dass man selbstverständlich weiterhin am Abbau sozialer Ungleichgewichte in Europa partizipieren wolle, sagte Leuthard. Man habe aber ebenfalls immer gesagt, dass dies ein Entscheid des Bundesrats bzw. dann des Parlaments sei. Wann man einen Vorschlag vorlegen wolle, werde man im Lichte einer Gesamtbeurteilung (der bilateralen Beziehungen) entscheiden.
Doch auch die EU strebt eine Gesamtschau an. Er sei mit Leuthard einig geworden, über alle offenen Punkte schnell zu diskutieren, «so dass wir vor Jahresende ein komplettes Einverständnis über alle noch offenen Fragen erzielen können», sagte Juncker. Im Umkehrschluss kann das heissen, dass die am 6. April 17 verkündete Deblockade wieder im bilateralen Sand stecken bleiben könnte, sollte es im institutionellen Bereich nicht vorangehen. Zur Überprüfung der Fortschritte wollen sich Leuthard und Juncker im Sommer wieder sprechen, und für den Spätherbst kündete der Kommissionspräsident einen Besuch in der Schweiz an: Schliesslich sei es nicht in Ordnung, dass immer nur die Schweizer Kollegen reisen müssten, meinte er. NZZ, 7. April 2017, S. 1
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Die Angst vor den Vielen: Über die alten und neuen Verächter der Masse Lesenswerter Artikel von Angela Nagle im Le Monde diplomatique (http://monde-diplomatique.de/artikel/!5396953). 06. April 2017
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