Föderalismus und europäische Integration Eine umfassende Reform des Föderalismus ist nach Auffassung des Bundesrats nicht nötig, um die bilaterale Europapolitik der Schweiz fortführen zu
können. Stattdessen will er über eine Rahmenvereinbarung mit den Kantonen für mehr Mitsprache, effizientere Abläufe und ein geschlosseneres Auftreten gegenüber der EU sorgen.
Ob die Schweiz EU-Mitglied ist oder nicht: Die Auswirkungen der europäischen Einigung auf die Kantone sind beträchtlich und werden immer komplexer. Das Abkommen zu Schengen/Dublin markiert dabei einen vorläufigen Höhepunkt. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass solche Integrationsschritte auf dem bilateralen Weg die föderalistischen Institutionen nicht in ihren Grundfesten erschüttern. Sie sollen nicht reformiert, sondern allenfalls justiert werden, hält er in einem von Ständrat Thomas Pfisterer (Aargau, fdp.) geforderten 75-seitigen Bericht fest.
Auf tiefer greifende Reformen, wie sie periodisch diskutiert und gefordert werden, geht der Bericht nur am Rande ein. Von einem Ständerat, in dem ähnlich wie im Deutschen Bundesrat mit Instruktionen abgestimmt würde, hält er wenig. Da die 26 Kantone sehr unterschiedlich gross seien, erhielten sie ein zu starkes Gewicht gegenüber dem nach Bevölkerungsanteilen zusammengesetzten Nationalrat. Dafür bietet der Bundesrat Hand für eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit.
Es schwebt ihm eine Rahmenvereinbarung vor, wie sie nach der Abstimmung über Schengen/Dublin für das Polizei- und das Asylwesen ausgearbeitet wurde. Sie enthält Bestimmungen über die Mitwirkung, den Informationsaustausch, die Ausarbeitung gemeinsamer Positionen oder über die Rechte und Pflichten von Bund und Kantonen bei der Übernahme von EU-Recht. Obwohl die Rahmenvereinbarung zu Schengen/Dublin noch nicht in Kraft ist, wurde ein wichtiges Element der Zusammenarbeit bereits verwirklicht. Seit Herbst 2005 arbeitet ein «eingebetteter» Vertreter der Kantone im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Bem. Er stellt den Informationsfluss zwischen Bundesbem und der Konferenz der Kantonsregierungen(KdK) sicher und nimmt an den Verhandlungen in den Gemischten Ausschüssen in Brüssel teil. Wie es im Bericht heisst, könnten künftig in allen Departementen des Bundes solche Kantonsvertreter wirken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenvereinbarung für alle europapolitischen Bereiche geht noch etwas weiter als jene zu Schengen/Dublin. Bestandteil sollen auch die Schlichtung von Konflikten, die Einhaltung von Fristen oder die Weiterbildung für kantonale Angestellte sein.
Die Kantone sehen sich durch die Stossrichtung des Berichts bestätigt. Er liege auf der Linie, welche die Kantonsregierungen seit Jahren folgten, sagt Canisius Braun, Sekretär der KdK. Die Europakommission der Konferenz vertrete punkto Reformtempo aber eine andere Haltung als der Bundesrat, der eine «vorauslaufende» Änderung der Mitwirkungsrechte ablehnt und die Kantone stattdessen «schrittweise» und «wenn nötig und sinnvoll» einbinden will. «Wenn man etwas jetzt schon tun kann und es ohnehin einmal tun wird, sollte man damit nicht zuwarten. Darüber herrscht in der Kommission ein Konsens», sagt Braun. Die Kantone teilten auch die Einschätzung nicht, wonach man noch länger Erfahrungen sammeln müsse, um die Abläufe zu optimieren.
Auch Pfisterer hält den Bericht in diesem Punkt für etwas gar zurückhaltend. Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die nötigen Anpassungen des politischen Systems unterhalten und nicht erst danach. NZZ, 19. Juni 07, S. 15; http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/8794.pdf; http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/8783.pdf; http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=13096
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Neue Bio-Verordnung der EU Künftig soll ein EU-weit einheitliches Logo auf Öko- oder Bioprodukten anzeigen, dass diese bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dies ist eine der Neuerungen einer Verordnung über den ökologischen bzw. biologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Lebens- und Futtermittel, auf die sich die EU-Agrarminister am 12. Juni 07 in Luxemburg auf Vorschlag der EU-Kommission verständigt haben. Sie soll 2009 in Kraft treten. Zwar gab es bereits bisher EU-Vorschriften für Bioprodukte, doch wurde zur Kennzeichnung eine Vielzahl von Logos verwendet. Nun soll die Verwendung des EU-Logos obligatorisch werden. Es darf aber durch nationale oder private Logos ergänzt werden.
Zur Information des Kunden ist anzugeben, woher die Produkte stammen. Auf verarbeiteten Lebensmitteln wie etwa Joghurts darf das Öko-Logo nur angebracht werden, wenn mindestens 95% der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Bei Erzeugnissen, die diese Anforderung nicht erfüllen, aber Zutaten ökologischen Ursprungs enthalten, kann dies in der Zutatenliste vermerkt werden. Drittstaaten können Ökoprodukte unter denselben oder gleichwertigen Bedingungen auf den EU-Markt bringen wie EU-Erzeuger.
Für Aufregung hatten im Vorfeld die Regeln hinsichtlich gentechnisch veränderter Organismen (GVO) gesorgt. Zwar dürfen diese nicht zur Herstellung von Bioprodukten verwendet werden. Doch wird nun klargestellt, dass für die unbeabsichtigte Verunreinigung mit Spuren von zugelassenen GVO künftig auch bei Bioprodukten die auf 0,9% festgesetzte allgemeine EU-Obergrenze gilt. Die bisherige Grauzone in diesem Bereich kann laut Kommission dazu führen, dass Produkte auch bei einer unbeabsichtigten Beimischung von mehr als 0,9% als «ökologisch» verkauft werden. Umweltorganisationen hatten die Toleranzschwelle aber als zu hoch kritisiert.
Einstimmig verabschiedet haben die Minister sodann die im Januar von der Kommission vorgeschlagene Reform des Obst- und Gemüsesektors (vgl. NZZ vom 30.1.07), die ab 2008 in Kraft treten soll: Mit ihr werden die Grundzüge der Agrarreform von 2003 auch auf diesen Bereich übertragen, der damit wettbewerbsfähiger und marktorientierter gemacht werden soll. Zu den Grundpfeilern gehört die «Entkoppelung» aller bisherigen EU-Beihilfen für verarbeitetes Obst und Gemüse. Statt dessen sollen die Landwirte eine von der konkreten Produktion unabhängige Betriebsprämie erhalten.
Dieses Vorhaben hatte zunächst bei den wichtigsten Produzentenländern einiges Bauchweh verursacht. Es könne der Dörrpflaume den Garaus machen, gab zum Beispiel Frankreich im Januar zu bedenken.
Solchen Bedenken kommt der in Luxemburg ausgehandelte Kompromiss mit einer Reihe von Zugeständnissen und grosszügigen Übergangsfristen entgegen. So können die Mitgliedstaaten für die Verarbeitung von Tomaten von einer Übergangsfrist von bis zu vier Jahren (bis Ende 2011) Gebrauch machen, während deren die Subventionen zur Hälfte an die Produktion gekoppelt bleiben können. Bei mehrjährigen Früchten beträgt die Übergangsfrist fünf Jahre, wobei die Koppelung während der ersten drei Jahre bis 100% und danach bis 75% betragen kann. Weiter wird für eine fünfjährige Periode eine Hektarprämie für zur Verarbeitung vorgesehene Himbeeren und Erdbeeren in vier neuen Mitgliedstaaten eingeführt, darunter für Polen. Aufgestockt werden die Subventionen für die Erzeuger-Organisationen. Das sind genossenschaftsähnliche Zusammenschlüsse von Bauern, die Aufgaben wie Fortbildung, Marketing oder Krisenmanagement übernehmen. Die EU will sie stärken, um ein Gegengewicht zur Konzentration auf der Abnehmerseite (Einzelhandel) und zum Importdruck zu schaffen.
Schliesslich haben die Agrarminister die Kommission eingeladen, einen Vorschlag für ein Schulobst-Programm vorzulegen. Fischer Boel war kürzlich mit der Idee vorgeprescht, hierzu insgesamt 100 Mio. Euro an EU-Geldern pro Jahr lockerzumachen. Sie stiess damit aber kommissionsintern zunächst auf finanzielle Bedenken. NZZ, 13. Juni 07, S. 21
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