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Kurzinfos Oktober 2011

Finanzflüsse in der EU

Der jährliche Bericht über den EU-Haushalt ist über 80 Seiten lang, doch die Medien stürzen sich stets auf eine einzige Seite: jene mit der Nettoposition jedes Mitgliedstaats, die sich aus den direkt dem Land zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben ergibt. Laut der jüngsten Ausgabe des Reports blieb Deutschland 2010 der grösste Nettozahler: Es zahlte 9,2 Mrd € mehr in den EU-Haushalt ein, als über Agrarsubventionen und weitere Kanäle zurück flossen. Es folgten Grossbritannien mit 5,6 Mrd. €‚. Frankreich mit 5,5 Mrd. € und Italien mit 4,5 Mrd. €. Grösster Nettobezüger blieb Polen mit einem Nettozufluss von 8,4 Mrd. €‚ vor Spanien mit 4,1 Mrd. € und Griechenland mit 3,6 Mrd.

Aussagekräftiger und fairer ist allerdings ein relativer Vergleich, bei dem die Nettoflüsse ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung gesetzt werden und der damit auch die unterschiedliche Grösse der Staaten berücksichtigt. Auf dieser Basis waren 2010 die drei baltischen Staaten die grössten Nettoempfänger, während Deutschland bei den Nettozahlern an zweiter Stelle lag. Den vor einigen Jahren stets von den Niederlanden eingenommenen ersten Platz unter den Zahlern besetzte Belgien. Bestimmt wird die Position eines Landes von seiner Wirtschaftskraft, die sich auf die Höhe seiner Beiträge an den Haushalt und auf den Rückfluss aus der Kohäsionspolitik auswirkt, sowie von einer Reihe weiterer Faktoren, darunter Grösse und Struktur seines Agrarsektors. Zudem wurden die Subventionen an die neuen Mitglieder nach deren Beitritt schrittweise eingeführt («phasing in»), so dass sich ihre Position schrittweise verbessert. Bei den Nettozahlern spielen ferner Änderungen der Korrekturmechanismen eine Rolle. Der traditionelle «Briten-Rabatt» ist auf zuletzt 3,6 Mrd. € gesunken, der Nettobeitrag der Briten gestiegen. Umgekehrt wurden neu Erleichterungen für Deutschland, die Niederlande, Osterreich und Schweden eingeführt. NZZ. 1. Oktober 2011, S. 29



Personenfreizügigkeit mit der EU

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hatte den Bundesrat und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem Bericht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen der Schönfärberei bezichtigt (NZZ 22. 10. 11). Die Kommission stützte sich auf einen Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle, und diese wiederum basierte ihre Aussagen auf zwei Studien von Fred Henneberger und Alexandre Ziegler von der Universität St.Gallen.

Die Bilanz der Personenfreizügigkeit falle in den offiziellen Stellungnahmen «viel zu einseitig positiv aus», schreiben die St. Galler Forscher. Gemäss den Daten von 2004 bis 2008 sei die Lohnentwicklung «stark vom Angebotsdruck aus den EU/Efta-Staaten tangiert» worden. Die St.Galler Studie konzentrierte sich auf die Entwicklung der Lohnunterschiede zwischen drei Gruppenpaaren: Neuangestellte contra Altangestellte, Ausländer contra Schweizer und Grenzregionen contra Zentrumsregionen. Die These dahinter: Wenn die Einwanderung die Löhne drückt, dann am ehesten für Neuangestellte, Ausländer und in Grenzregionen.

Einer dieser drei Seismografen hat in den St. Galler Analysen tatsächlich ausgeschlagen: Die Lohndifferenz zwischen Neuangestellten und Altangestellten (bei sonst vergleichbaren Profilen) erhöhte sich im Schnitt von 2004 bis 2008 von rund 1 auf knapp 2 Prozent – was als Effekt der Personenfreizügigkeit zu werten sei. Allerdings sagt die HSG-Analyse nichts über den Einfluss der Personenfreizügigkeit auf das gesamte Lohnniveau aus.

Hinweise auf eine unterdurchschnittliche Entwicklung der Löhne für Neueinstellungen in einigen Branchen ortet derweil auch die Bundesverwaltung. Darauf habe ein früherer Verwaltungsbericht zu den Wirkungen der Personenfreizügigkeit bereits hingewiesen, sagt Serge Gaillard, Direktor Arbeit im Seco. Von Schönfärberei kann laut Gaillard nicht die Rede sein. Die Verwaltungsberichte hätten auch die Ergebnisse externer Studien erwähnt, die insgesamt ein durchzogenes Bild zeigten. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats dagegen stütze nun ihre Kritik auf eine einzelne Studie, welche sie zudem überinterpretiere. Zwecks Überprüfung der St. Galler Ergebnisse hat die Verwaltung nun eine weitere externe Studie bei der Universität Genf in Auftrag gegeben, die unter zusätzlichem Einbezug der Lohndaten für 2010 im nächsten Frühjahr 2012 vorliegen soll. Eine Lohndämpfung der Personenfreizügigkeit wäre besonders für die Phase ab 2009 zu erwarten – in der die Schweiz trotz Rezession noch eine grosse Nettoeinwanderung aufwies.

Klar ist, dass die Personenfreizügigkeit nicht nur Gewinner hat. Die jährlichen Verwaltungsberichte zu den Wirkungen am Arbeitsmarkt hatten bisher zwar einen deutlich positiven Grundton, wiesen aber auch auf (potenzielle) Probleme hin. Zudem liegen diverse externe Studien vor. Wenig umstritten scheint, dass die Einwanderung das Wachstumspotenzial der Wirtschaft erhöht hat. Der Einfluss auf Reallöhne und Arbeitslosigkeit ist dagegen theoretisch wie praktisch nicht ganz klar.

Ein halbwegs faires Fazit aus einer Handvoll externer Studien sieht etwa so aus: Ein genereller starker Druck auf Arbeitslosigkeit und Löhne ist bisher kaum nachweisbar – doch Anzeichen für Lohndruck in gewissen Regionen, Branchen und Berufsgruppen gibt es. Der ökonomische und politische Härtetest der Personenfreizügigkeit wird erst noch kommen. Dies zum einen mit der Analyse der Lohndaten für 2010 und zum anderen in der nahen Zukunft – falls Europa und die Schweiz wie befürchtet für einige Zeit eine schwache Wirtschaftslage haben werden. NNN, 26. Oktober 2011, S. 11.


Offene Grenzen für Kranke

Die Grenzen sollen für Patienten durchlässiger werden. Mit diesem Ziel hat das EU-Parlament im März 2011 eine neue Richtlinie zur Patientenmobilität verabschiedet. Ihr Inhalt: EU-Bürger sollen sich nicht mehr nur in der Heimat behandeln lassen dürfen, sondern in der ganzen Union. Der Heimatstaat wird dabei verpflichtet, an eine Behandlung im Ausland mindestens so viel zu bezahlen, wie er dies für die gleiche Leistung im eigenen Land tun würde.

Wie nun bekannt wird, will die EU, dass sich auch die Schweiz dieser Regelung anschliesst. Sie erwartet, «dass die neue Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität in die laufenden Verhandlungen aufgenommen wird», dies schreibt Bundesrat Didier Burkhalter in der Gesundheits-Strategie, die er im September 2011 vorgestellt hat. Und Burkhalter ist gewillt, den Wunsch der EU wohlwollend zu prüfen. «Dies kann zur Stärkung des Wettbewerbes und aufgrund der guten Qualität des Schweizer Systems durchaus auch im Interesse der Schweiz sein», schreibt er.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft darum nun, ob die Übernahme der Richtlinie wünschbar wäre und wie sie sich umsetzen liesse. Auch die Kantone wurden Ende August 11 ein erstes Mal darüber informiert, wie Michael Jordi von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) bestätigt.

Allerdings ist man sich beim Bund noch nicht restlos über die Vor- und Nachteile einig. In der Verwaltung fürchten einige Beteiligte, grenzüberschreitende Behandlungen würden bloss aufwendige Bürokratie bei der Abrechnung mit sich bringen. Diese Skeptiker verweisen auch auf den Versuch, den Burkhalters Vorgänger Pascal Couchepin einst mit Behandlungen ennet der Grenze gestartet hat. Couchepin ermöglichte 2007 ein deutsch-schweizerisches Piotprojekt in Basel, dessen Resultate indes bisher bescheiden blieben. Was zum Beispiel die Überweisung von Schweizer Patienten an deutsche Akutkliniken angeht, fand das Angebot gemäss der Evaluation schlicht noch «keine Nachfrage».

Optimistischere Beobachter hoffen demgegenüber auf neue Chancen für die Schweizer Spitäler. Sie könnten von ihrem guten Ruf profitieren und die vorhandenen Kapazitäten noch gezielter mit europäischen Patienten auslasten, heisst es. Bereits heute lassen sich jährlich rund 10000 Europäer in der Schweiz behandeln. Auch die GDK sieht darin Chancen und ist darum bereit, den Ansatz weiter zu verfolgen. «Es müssen aber noch verschiedene Umsetzungsfragen zufriedenstellend geklärt werden», sagt Zentralsekretär Jordi. Schliesslich könnte die Grenzöffnung auch unter dem Aspekt von Managed Care interessant werden.

Die Krankenkassen könnten Netzwerke aufbauen, die zum Beispiel eine Behandlung in der Schweiz mit späterer Rehabilitation im günstigeren Deutschland vorsehfen. So liessen sich Kosten und Prämien sparen. Wie es im BAG heisst, sind die Überlegungen dazu indes noch ganz am Anfang. Sicher ist erst eines: Die Schweiz wird die EU-Richtlinie nicht einfach einseitig übernehmen, sondern höchstens im Rahmen des bilateralen Gesundheitsabkommens, über das die Schweiz und die EU seit längerem verhandeln. Und diese Verhandlungen sind derzeit wie sämtliche bilateralen Dossiers blockiert. NZZ am Sonntag, 23. Oktober 2011, S. 13


EU-Richtlinie über Entsorgung radioaktiver Abfälle

Am 23. August 2011 ist die EU-Richtlinie über Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abf‘älle (2011/70/ Euratom) in Kraft getreten. Sie regelt erstmals EU-weit den Bau von Endlagern und die Entsorgung von radioaktivem Müll. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission bis 2015 nationale Programme vorlegen müssen. Diese müssen Zeitpläne für den Bau von Endlagern, Entsorgungskonzepte und Finanzpläne enthalten. Die Öffentlichkeit muss informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Kommission prüft die nationalen Programme und kann gegebenenfalls Änderungen verlangen.

Mit der Richtlinie erlangen die Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in der EU Rechtsverbindlichkeit. Ein Endlager für hoch radio-aktive Abfälle muss danach in tiefen geologischen Formationen liegen. Alle zehn Jahre müssen internationale Expertlnnen die Einhaltung der Standards prüfen.

Obwohl die EU-Kommission im Entwurf ein vollständiges Ausfuhrverbot von Atommüll vorgeschlagen hatte und auch das EU-Parlament dies im Juni 2011 forderte, entschieden die EU-Mitgliedstaaten, dass Ausfuhren aus der EU unter Auflagen gestattet sind. Zum Zeitpunkt des Transports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 17


Gentech-Patente

Das Europäische Patentamt hat dem Chemiekonzern Bayer ein umfassendes Patent auf die Züchtung von Nutzpflanzen erteilt, die eine erhöhte Stressresistenz aufweisen. Das Patent sichert Bayers Monopolstellung bei Gentech-Pflanzen, aber auch bei konventionellen Züchtungsverfahren und den Pflanzen daraus.

Aus Sicht der internationalen Initiative „Keine Patente auf Saatgut“ ist die Patentvergabe jedoch illegal, denn Patente auf Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, dürfen laut Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkomniens nicht erteilt werden. Das bestätigte das Europäische Patentamt im vergangenen Dezember 2010 am Beispiel von Brokkoli und Tomaten: Seine Große Beschwerdekammer bewertete das Verfahren zur herkömmlichen Züchtung des Gemüses nicht als technische Erfindung. Bei dem Bayer-Patent gehe es genau um eine solche Pflanzenzucht, deren Patentierung verboten sei, sagte der Sprecher des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut“ Christoph Then. Die europäischen Patentgesetze müssten solche Patente endlich ausschließen.

Seit Langem sind Patente auf Pflanzen und Tiere umstritten. Experten kritisieren die Vergabe von Patenten, die keine wirklichen Erfindungen schützen, als Missbrauch des Patentrechts. „Keine Patente auf Saatgut“ und weitere Organisationen riefen daher für den 26. Oktober 2011 zu einer Demonstration vor dem Europäischen Patentamt auf. Anlass ist eine öffentliche Anhörung und die endgültige Entscheidung über ein Brokkolipatent. Die Demonstranten wollen, dass das Patentamt besser kontrolliert wird und Patente auf Pflanzen und Tiere eindeutig verboten werden. www.no-patents-on-seeds.org/de, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 19


Gentech-Spruren im Honig

Nach europäischem Gentechnikrecht darf Honig, der gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, in der Europäischen Union nicht verkauft werden. Das geht aus einem Grundsatzurteil hervor, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2011 veröffentlichte. Pollen von gentechnisch verändertem Mais gelten demnach als gentechnisch veränderte Lebensmittel. Damit dürfen Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, in denen Spuren solcher genmodifizierter Pollen nachgewiesen werden, nur dann auf den Markt kommen, wenn sie EU-weit zugelassen sind. Die Entscheidung der Luxemburger Richter wirkt sich möglicherweise auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnikanbau aus. Der EuGH entschied in dem sogenannten Imkerprozess über die Klage eines bayerischen Imkers. In dessen Honig wurden 2005 geringe Mengen genveränderten Maiserbguts nachgewiesen, nachdem in der Nähe seiner Bienenstöcke Versuchsfelder mit MON81O- Genmais bepflanzt worden waren. Der Bienenzüchter aus Augsburg klagte sich durch mehrere Instanzen bis zum Bayerischen Verwaltungerichtshof (VGH). Der wiederum verwies den Fall an den EuGH. Das deutsche Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik bezeichnete das Urteil aus Luxemburg als „Sieg von David über Goliath“ Nun hätten Imker Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Honig gentechnisch verunreinigt wurde. www.kurzlink.de/eugh-genhonig, www.bienen-gentechnik.de, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 19


Schweden will Jagd aussetzen

Im kommenden Winter darf in Schweden keine Wolfsjagd stattfinden. Damit soll eine Klage der Europäischen Kommission in Brüssel verhindert werden, hieß es aus Regierungskreisen in Stockholm Mitte August 2011. Der zeitweise Stopp solle verhindern, das Schweden „das Recht verliert, selbst über seinen Bestand an Wölfen zu entscheiden“ sagte Umweltminister Andreas Carlgren. Die EU-Kommission wollte das Jagdverbot bei den Skandinaviern notfalls gerichtlich durchsetzen. Dieses Jahr werden laut Stockholmer Umweltministerium keine Jagdlizenzen für Wölfe vergeben. Wölfe, die Vieh bedrohten, dürften aber abgeschossen werden, so Carlgren. Außerdem sollen Beobachter zur Sichtung des Wolfsbestands eingesetzt werden. 2010 und 2011 hatte Schweden zwei Wolfsjagden genehmigt. Ende 2010 wurden 19 Tiere getötet. Mehrere Tausend Jäger hatten sich für die Jagd angemeldet. Insgesamt leben in dem Land etwa 200 Wölfe in freier Wildbahn. Die Behörden hatten den Abschuss erlaubt, um - so die Begründung — die Akzeptanz eines stabilen Wolfsbestands durch die Bevölkerung zu sichern. Die EU-Kommission hält die zweite Genehmigung einer Wolfsjagd seit 2009 durch Stockholm für rechtswidrig, weil die Art vom Aussterben bedroht sei. Umweltkommissar Janez Potonik leitete deshalb im Januar 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden ein. www.sweden.gov.se/sb/d/2066, www.kurzlink.de/eu-kornm-potocnik, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 22


Ein Europa ohne Euro und EU?

Ein Zusammenbruch des Euro und sogar der EU wäre nicht das Ende Europas. Die Länder würden sich schnell auf neue Vereinbarungen einigen, je nach Interessenlage. Ein Zusammenschluss Europas unter Verwendung solch flexibler, sich überlappender Verträge auf funktionaler Ebene wäre wünschenswert.

Von Bruno S. Frey

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel wird nicht müde zu verkünden: «Fällt der Euro, fällt die Europäische Union, und dann fällt Europa.» Diese Ansicht wird auch von vielen andern Politikern vehement vertreten. Offenbar wird keine Alternative zu den bestehenden Institutionen gesehen: Ohne Euro und ohne EU breche das nackte Chaos aus. Europa kehre zum Zustand vor dem Zweiten Weltkrieg zurück. Die einzelnen Nationen würden sich isolieren und gar bekämpfen. Ein Krieg innerhalb Kerneuropas wird als reale Möglichkeit heraufbeschworen. Eine solche Auffassung könnte zunächst einmal als blosse Strategie angesehen werden, um den Rettungsschirm für die hochverschuldeten Länder der EU durchzusetzen. Gespräche mit vielen Zeitgenossen, gerade in Deutschland, haben mir jedoch gezeigt, dass viele befürchten, Europa zerfalle und Kriege drohten, wenn die EU scheitere. Aus meiner Sicht ist diese Vorstellung abwegig.

Verfehlte Gleichsetzung von Institutionen

Der Euro, die EU und Europa sind keineswegs identisch. Einige gewichtige Länder sind zwar Mitglied der EU, haben aber ihre eigene Währung behalten (Vereinigtes Königreich, Schweden und Dänemark). Umgekehrt sind einige Länder, wie etwa die Schweiz, Mitglied von EU-Vereinbarungen – vor allem Schengen und in der Wissenschaft –, ohne Mitglied der EU zu sein. Länder wie Norwegen oder die Schweiz sind in kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Hinsicht ohne jeden Zweifel ein Teil Europas. Die Gleichsetzung von Euro, EU und Europa ist deshalb verfehlt.

Wesentlicher ist jedoch die Vorstellung, dass ein Zusammenbruch des Euro alle anderen EU- und Nicht-EU-Länder in Europa in den Abgrund mitreissen würde. Das entstehende Chaos, so wird befürchtet, würde zu einem wirtschaftlichen und politischen Kollaps führen. Aber auch diese Vorstellung ist viel zu pessimistisch. Ein Zusammenbruch des Euro und sogar der EU ist nicht das Ende Europas. Vielmehr werden sich die Länder schnell auf neue Vereinbarungen einigen. Manche Länder werden in einem verkleinerten Euro-Raum bleiben und entsprechende Verträge beschliessen. Ähnlich wird es beim Schengen-Raum sein. Nicht dabei sein werden nur diejenigen Länder, die diese Vereinbarungen als nachteilig betrachten oder von den anderen Mitgliedern nicht zugelassen werden. Darüber hinaus wird ein ganzes Geflecht von sich überlappenden Verträgen entstehen, denen sich die verschiedenen Länder freiwillig anschliessen können und werden, weil es in ihrem Interesse ist.

Die entstehenden Einheiten können als FOCJ (Functional, Overlapping and Competing Jurisdictions, ein mit Reiner Eichenberger erarbeitetes Konzept) bezeichnet werden. Sie sind durch vier Eigenschaften gekennzeichnet. Erstens sind FOCJ funktional. Gebietskörperschaften erbringen ihre Leistungen umso kostengünstiger, je genauer ihre Leistungsempfänger und Kostenträger übereinstimmen. Die verschiedenen staatlichen Leistungen wie Schulen, Kläranlagen oder Landesverteidigung weisen ganz unterschiedliche Wirkungskreise auf. Folglich ist es sinnvoll, wenn diese Leistungen von spezialisierten, auf die jeweiligen Probleme «massgeschneiderten», funktionalen Jurisdiktionen erbracht werden. Zweitens sind FOCJ überlappend. Die einzelnen Länder gehören unterschiedlichen Bündeln von Jurisdiktionen an. Oft können mehrere FOCJ, die gleiche oder ähnliche Funktionen erfüllen, ihre Leistungen im gleichen geografischen Gebiet anbieten. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten der Länder und der Wettbewerb zwischen den Anbietern staatlicher Leistungen gestärkt. Drittens sind FOCJ wettbewerblich. Die Regierung eines FOCJ wird gezwungen, auf die Nachfrage der Mitglieder einzugehen, weil diese demokratisch organisiert sind und im Extremfall austreten können. Schliesslich sind FOCJ Jurisdiktionen mit Steuerhoheit. Die Mitglieder einigen sich auf die für die Leistungen notwendigen Steuern, wozu Zwangsgewalt notwendig ist.

Ein neuer Zusammenschluss Europas dürfte sich entlang dieser Form vollziehen, nicht zuletzt, weil es dafür ja schon Vorbilder gibt. Insbesondere werden sich wohl alle bisherigen Mitglieder an einer für die wirtschaftliche Tätigkeit enorm wichtigen Freihandelsunion beteiligen. Vermutlich werden die nur unzureichend demokratischen Einrichtungen der EU, insbesondere die Kommission, stark an Bedeutung einbüssen oder gar ersetzt werden. Auch die schon heute auf Widerstand stossende bürokratische Ausuferung dürfte durch flexiblere Gremien und demokratischere Entscheidungsmechanismen ersetzt werden. Ein solches flexibles Geflecht von Verträgen könnte als zu kompliziert und deshalb als Rückschritt angesehen werden. Dies ist jedoch nur scheinbar der Fall.

Stärkung, nicht Schwächung Europas

Europa steht nicht für eine etatistisch und bürokratisch ausgerichtete Vereinigung, sondern für Vielfalt und Diversität. Ein Geflecht von Verträgen, von denen jeder einzelne funktionale Ziele erfüllt, ist vor allem auch gegenüber europäischen Randländern und aussereuropäischen Ländern offen. So könnte sich zum Beispiel die Türkei an vielen wirtschaftlichen Verträgen beteiligen und würde von den Kerneuropäern gerne aufgenommen. Gleichzeitig könnte das Land von politischen Verträgen ausgeschlossen werden, wenn deren Parteien der Ansicht sind, die Türkei sei dazu (noch) nicht reif. Auf diese Weise werden fliessende Übergänge ermöglicht. Ein Zusammenschluss Europas unter Verwendung flexibler, sich überlappender Verträge auf funktionaler Ebene kann als wünschbar angesehen werden, weil auf diese Weise nicht nur die anstehenden Probleme effizient gelöst werden, sondern auch die Essenz Europas gestärkt wird. Ein heute als möglich angesehener Zusammenbruch des Euro und der EU kann auch als Chance für ein besseres zukünftiges Europa angesehen werden. NZZ, 14. Oktober 2011, S. 25

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